Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw – welche Pausen müssen Fahrer einhalten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

VergehenBuß­geld für FahrerBuß­geld für Unter­nehmer
Tägliche Ruhezeit unter­schritten
… bis zu 1 Stunde30 €
… bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro ange­fangener Stunde30 €90 €
… mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro ange­fangener Stunde60 €180 €
Lenkzeit­unter­brechung verkürzt
… bis zu 15 Minuten30 €90 €
… mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro ange­fangene weitere 15 Minuten60 €180 €
Zulässige Tages­lenkzeit überschritten
… bis zu 1 Stunde30 €
… bis zu 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde30 €90 €
… mehr als 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde60 €180 €
Fahrer­karte nicht mitge­führt bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt
…Kontrolle dadurch er­schwert75 €
…Kontrolle dadurch nicht ermög­licht250 €

Lenk- oder Ruhezeit nicht eingehalten? Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Die Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern im Verkehrsrecht

Es existieren gesetzliche Vorgaben zu den erlaubten Lenkzeiten von Busfahrern.
Es existieren gesetzliche Vorgaben zu den erlaubten Lenkzeiten von Busfahrern.

Berufskraftfahrer sind permanent im Straßenverkehr in Deutschland wie auch in weiter entfernten Ländern unterwegs, um Waren wie Lebensmittel, lebendige Tiere oder Autos an ihren Bestimmungsort zu liefern.

Das lange Fahren durch monotone Landschaften verursacht dabei häufig Ermüdungserscheinungen, die in einen riskanten Sekundenschlaf münden können. Ein sehr gefährliches Unterfangen angesichts ihrer Masse. Daraus können schwere Unfälle resultieren. Doch wie ist die Arbeitszeit der Lkw-Fahrer geregelt?

Das Arbeitszeitgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie die Sozialvorschriften definieren sowohl gesetzlichen Lenkzeiten als auch Ruhezeiten für bestimmte Gefährte. Ihre Anwendung erfolgt bei Fahrzeugen, die mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind und sowohl am gewerblichen Güterverkehr als auch Personentransport teilnehmen.

FAQ: LKW Lenk- und Ruhezeiten

Was bedeuten die Lenk- und Ruhezeiten beim LKW?

Die Lenkzeiten sind die Zeiten, in denen der LKW gefahren wird. Die Ruhezeiten sind üblicherweise dann jene zwischen den Fahrzeiten. Mehr dazu finden Sie hier.

Gibt es gesetzliche Vorschriften zu den Zeiten?

Ja, das Arbeitszeitgesetz, die Fahrpersonalverordnung und das Fahrpersonalgesetz bestimmen die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Wie diese kontrolliert werden, lesen Sie hier.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Sowohl Fahrer als auch Halter müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn die Zeiten nicht eingehalten werden. Die Tabelle zeigt hier, wie hoch diese ausfallen können.

Die Lkw-Lenkzeiten

Die Lenkzeiten beim Lkw sind unterteilt in die Tageslenkzeit und die Wochenlenkzeit. Die Tageslenkzeit beträgt maximal neun Stunden. Ausnahmsweise darf diese Vorgabe laut Verordnung zweimal in einer Kalenderwoche auf zehn Stunden angehoben werden. Die Tageslenkzeit umfasst alle eigentlichen Tätigkeiten eines Lkw- oder Busfahrers, darunter zum Beispiel kurzweilige Stopps an Bahnschranken, Ampeln oder aufgrund von Verkehrsstaus, aber auch die Lkw-Fahrzeiten.

Die Tageslenkzeit darf maximal 4,5 Stunden am Stück betragen. Dann muss der Fahrer eine Pause (Lenkzeitunterbrechung) einlegen. Diese ist nicht Teil der täglichen Ruhezeit.

Fahrtunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind nicht Teil der Lenkzeit, sofern der Fahrzeugführer nicht zwingend auf seinem Fahrerplatz sitzen bleiben muss.

Für die Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten droht ein Bußgeld.
Für die Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten droht ein Bußgeld.

Die Wochenlenkzeit wird pro Kalenderwoche ermittelt, also zwischen Montag 0 Uhr und Sonntag 24 Uhr. Lkw- und Bus-Fahrer müssen beachten: Die maximale Wochenlenkzeit darf die Marke von 56 Stunden nicht überschreiten.

In zwei aufeinander folgenden Wochen besteht wiederum die Pflicht, die gesetzliche Vorgabe von 90 Stunden zu berücksichtigen.

Die Lenkzeitunterbrechung

Regelmäßige Pausen sind das A und O im Berufskraftverkehr. Sie dienen der Regeneration des Fahrers und sind nicht nur wegen der drohenden Bußgelder bei Missachtung zu berücksichtigen.

Nach 4,5 Stunden Fahrzeit muss eine mindestens 45-minütige Auszeit folgen. Der Fahrer ist nicht dazu verpflichtet diese Pause an einem Stück zu nehmen. Er kann sie auch splitten.

Eine Lenkzeitunterbrechung kann in zwei Blöcken erfolgen, einem 15 Minuten- und einem 30 Minuten-Part.

Darüber hinaus sieht das Recht eine tägliche Ruhezeit vor, die dem Fahrer zur freien Verfügung stehen. Die Lkw-Ruhezeiten müssen in der Regel elf Stunden betragen, können jedoch innerhalb einer Woche dreimal auf neun Stunden reduziert werden. Ein Ausgleich hierfür ist nicht nötig. Ebenso wie die Fahrtunterbrechungen ist die reguläre Ruhezeit aufteilbar. Der Gesetzgeber erlaubt eine Segmentierung in einen zunächst drei Stunden und anschließenden neun Stunden-Block.

Die wöchentliche Ruhezeit muss inklusive einer Tagesruhezeit 45 Stunden betragen. Die Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, jedoch muss die entsprechende Zeit in einer zusammenhängenden Ruhezeit nachgeholt werden.

Die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw

Wie lange Bus- und Lkw-Fahrer unterwegs sind, wann sie fahren und wann sie eine Pause einlegen, kontrollieren das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei. Im Rahmen von Verkehrskontrollen lassen Sie sich den Tachograph, der ebenfalls als Fahrtenschreiber oder EG-Kontrollgerät bekannt ist, aushändigen.

Auf dem integrierten Chip sind die Lenk- und Ruhezeiten ein Jahr lang (365 Tage) gespeichert und können mit einem Kontrollgerät ausgelesen werden. Ebenjene Daten sind für 28 Tage auch auf der elektronischen Fahrerkarte vermerkt.

Welche Ahndungen erwarten Fahrer beim Zuwiderhandeln?

Wer die Lkw-Lenk- und Ruhezeiten missachtet, dem droht laut Lkw-Bußgeldkatalog ein Bußgeld. Dabei werden sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer zur Verantwortung gezogen. Womit keiner der beiden zu rechnen hat, sind Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Welche Strafen konkret anstehen, entnehmen Sie der oberen Tabelle.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

67 Kommentare

  1. Arne B.

    2. Januar 2017 um 15:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde am 19. August 2016 als Überführungskraftfahrer auf der Fahrt von Bremen nach Hamburg von der BAG Kontrolliert. Ich bin nicht im Besitz einer Fahrerkarte, weil ich nicht wusste, dass diese zum Überführen von leeren KFZ erforderlich ist. Am 29. November 2016 kam ein Bussgeldbescheid über € 528,50. Meine Frage ist nun, ob der Bussgeldbescheid ungültig weil verjährt ist.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe mit freundlichem Gruß

    Arne B.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 11:27

      Hallo Arne,
      der Bußgeldbescheid ist nach drei Monaten verjährt. In Ihrem Fall scheint der Bescheid also zu spät versendet worden zu sein.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Peter Krämer

    9. Dezember 2016 um 22:30

    Ich habe 10,4 Std Lenkzeit und die Schichtzeit um 40 min. überzogen
    Frage : Wie teuer ist so etwas ??

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 8:21

      Hallo Peter,

      wenn Ihre Tageslenkzeit neun Stunden beträgt, so erwartet Sie ein Bußgeld von 30 Euro. Das Unternehmen wird mit 90 Euro Bußgeld belangt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Marcella G.

    8. Dezember 2016 um 22:38

    Guten Tag zusammen,

    Ich hätte mal ne frage. Ich weis bei PKW Bussgelder gibt es eine sogenannte verjährungsfrist.
    Gibt es das bei uns LKW Fahrern auch?
    Mein angestellter wurde im april 2016 angehalten, es wurden ihm ein paar Lenkzeit überschreitungen angezettelt. Im bereich vom 15.03.16 bis zum 15.04.16 die Post hat er aber erst am 17.11.16 bekommen, also 6 Monate später. Ist das somit nicht verjährt, weil die mit der Post (Poststempel) über 6 Monate liegt.

    Wäre über eine Antwort sehr erfreut.
    Lieben Grus

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 8:25

      Hallo Marcella,

      Auch bei LKW-Fahrern gilt die Verjährungsfrist von drei Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Koch

    6. Dezember 2016 um 16:47

    Hallo mein Arbeitgeber ist der Meinung das wir beim Winterdienst keine Fahrerkarte brauchen. Wir können den Fahrtenschreiber ausstellen, ist das richtig oder ? Ich meine nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    H. Koch

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 10:06

      Hallo Koch,
      im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 der Fahrpersonalverordnung von den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Jackson

    1. Dezember 2016 um 17:56

    Ich bin als Paketzusteller mit einem 7,5 Tonner beschäftigt. Mit meiner Lenkzeit überschreite ich täglich nicht die 4,5 Std. Hin und wieder kann ich die arbeitsrechtliche Pause nach 6 Std Arbeitszeit nicht einhalten. Passiert mir was, wenn der Zoll meine Fahrerkarte überprüft und ich an den Tagen meine Pause nicht in der Fahrerkarte gebucht habe. Der Arbeitgeber sichert sich durch meine Unterschrift ab.

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 9:37

      Hallo Jackson,

      wenn Sie Ihre Lenk- und Ruhezeiten einhalten, droht Ihnen keine Strafe. Es kommt nur in Betracht dass ihr Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen wird, wenn Sie die arbeitsrechtlichen Pausenzeiten nicht einhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. jürgen

    13. November 2016 um 14:43

    meine Schichtzeit beträgt 13 Stunden darf ich auf 15 Stunden erhöhen?

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:32

      Hallo Jürgen,
      die Tageslenkzeit von maximal 9 Stunden darf in der Regel nicht überschritten werden. Nur zweimal pro Kalenderwoche ist eine Erhöhung auf 10 Stunden erlaubt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Daniel

    9. November 2016 um 13:34

    Hallo

    Wo finde ich genaue Angaben zum arbeitszeitgesetz und den dazu gehörigen bußgeldkatalog?

    Mfg

    Daniel

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:36

      Hallo Daniel,
      das Arbeitszeitgesetz können Sie im Internet nachlesen. Im 7. Abschnitt sind die Bußgeldvorschriften enthalten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Rene

    11. Oktober 2016 um 2:24

    Hallo Fahrzeit ist klar 3 mal 9 Stunden/2 mal 10 Stunden .wie lange darf Mann fahren und arbeiten 12 Stunden oder 15 Stunden ? Mit freundlichen Grüßen Rene

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 um 9:33

      Hallo Rene,
      die maximale Arbeitszeit für LKW-Fahrer beträgt 10 Stunden. Vorgegeben wird dies durch das Arbeitszeitgesetz. Es muss in den kommenden Wochen jedoch ein Ausgleich und die Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit stattfinden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Hansjörg

    2. Oktober 2016 um 20:59

    Ich fahre 4,5 Staunden bis an die Entlade/Beladestelle. Dort stehe ich 6-7 Stunden bis zum Ende der Beladung. Darf ich dann die 4,5 Stunden zur Rückfahrt antreten?
    Sind dann immer zwar nur 9 Std. Fahrzeit, aber auch die 6-7 Stunden die ich im LKW verbringe.(Pause)

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 8:44

      Hallo Hansjörg,
      nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden müssen mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden. Die halten Sie ein, wenn Sie sich während des Be- und Entladens wirklich ausruhen können und sich nicht hinter dem Steuer eines fahrenden LKW befinden. Die 4,5 Stunden Rückfahrt dürfen Sie also antreten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. markus s.

    7. September 2016 um 14:05

    nachtrag im kontrollgeret vergessen gibt es dafuer ein busgeld ?

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 10:12

      Hallo Markus,
      grundsätzlich besteht eine Eintragspflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, müssen Sie mit deshalb mit einem Bußgeld rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Oliver G

    21. Juni 2016 um 8:31

    Hallo ich bin Angestellter einer Spedition , ich habe eine Frage zur Arbeitszeit . Ich Stecke Montag morgen um 5:30 Uhr meine Karte rein und fahr meine Tour und Abends um ca. 20 Uhr wieder raus , habe meine Lenk und Ruhezeiten ein gehalten , beim Abladen ich weiß ist nicht Richtig stelle ich auf Pause ,Wieviel Arbeitszeit habe ich dann gesamt, Zählt es von Karte rein bis Karte wieder raus?
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:13

      Hallo Oliver,
      die maximale Tageslenkzeit darf maximal 9 h betragen. Zwei mal pro Woche sind Ausnahmen erlaubt – an diesen Tagen dürfen Sie auch 10 h insgesamt fahren. Wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben, ist abhängig davon, wie lange Ihre Pausen waren. Die Be- und Entladung zählt zur Wartezeit, wenn Sie vor Antritt der Fahrt wissen, wie lange sie dauern wird. Wenn Sie zwischendurch stehenbleiben, registriert das Gerät das. In der Regel müssen Sie dann angeben, aus welchem Grund sie die Fahrt unterbrechen. Gegebenenfalls gibt es einen Knopf, mit dem Sie angeben können, dass es sich um eine richtige Pause handelt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Oliver G.

    18. Juni 2016 um 13:48

    Der Tagesablauf unserer LKW Fahrer sieht wie folgt aus.Morgens beladen (ca 1,5 Std ),
    20 Kunden am Tag beliefern,Dann zurück in die Firma.Dabei legt unser Fahrer nach 4,5 Std fahren und Abladen eine 45 minütige Pause ein.Danach nochmal 4,5 Std fahren und bei Kunden abladen.Jetzt kam es vor das unserem Fahrer eine halbe Std Fahrzeit bis in die Firma fehlten.Muss er jetzt nochmal ganze 45 min Pause machen um dann danach in die Firma zu fahren.Oder kann er durchfahren,da er ja insgesamt keine 9 Std Lenkzeit zusammen bekommt.Oder in diesem Fall die Ausnahme von 10 Std Lenkzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit von 45 Std an 5 Arbeitstagen wird auch nicht überschritten.Danke für Ihre aussagekräftige Antwort,die auch unserem Fahrer das nächste Mal weiterhelfen kann

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:45

      Hallo Oliver,

      nach 4,5 Stunden Fahrtzeit ist eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten vorgeschrieben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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