Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw – welche Pausen müssen Fahrer einhalten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

VergehenBuß­geld für FahrerBuß­geld für Unter­nehmer
Tägliche Ruhezeit unter­schritten
… bis zu 1 Stunde30 €
… bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro ange­fangener Stunde30 €90 €
… mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro ange­fangener Stunde60 €180 €
Lenkzeit­unter­brechung verkürzt
… bis zu 15 Minuten30 €90 €
… mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro ange­fangene weitere 15 Minuten60 €180 €
Zulässige Tages­lenkzeit überschritten
… bis zu 1 Stunde30 €
… bis zu 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde30 €90 €
… mehr als 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde60 €180 €
Fahrer­karte nicht mitge­führt bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt
…Kontrolle dadurch er­schwert75 €
…Kontrolle dadurch nicht ermög­licht250 €

Lenk- oder Ruhezeit nicht eingehalten? Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Die Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern im Verkehrsrecht

Es existieren gesetzliche Vorgaben zu den erlaubten Lenkzeiten von Busfahrern.
Es existieren gesetzliche Vorgaben zu den erlaubten Lenkzeiten von Busfahrern.

Berufskraftfahrer sind permanent im Straßenverkehr in Deutschland wie auch in weiter entfernten Ländern unterwegs, um Waren wie Lebensmittel, lebendige Tiere oder Autos an ihren Bestimmungsort zu liefern.

Das lange Fahren durch monotone Landschaften verursacht dabei häufig Ermüdungserscheinungen, die in einen riskanten Sekundenschlaf münden können. Ein sehr gefährliches Unterfangen angesichts ihrer Masse. Daraus können schwere Unfälle resultieren. Doch wie ist die Arbeitszeit der Lkw-Fahrer geregelt?

Das Arbeitszeitgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie die Sozialvorschriften definieren sowohl gesetzlichen Lenkzeiten als auch Ruhezeiten für bestimmte Gefährte. Ihre Anwendung erfolgt bei Fahrzeugen, die mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind und sowohl am gewerblichen Güterverkehr als auch Personentransport teilnehmen.

FAQ: LKW Lenk- und Ruhezeiten

Was bedeuten die Lenk- und Ruhezeiten beim LKW?

Die Lenkzeiten sind die Zeiten, in denen der LKW gefahren wird. Die Ruhezeiten sind üblicherweise dann jene zwischen den Fahrzeiten. Mehr dazu finden Sie hier.

Gibt es gesetzliche Vorschriften zu den Zeiten?

Ja, das Arbeitszeitgesetz, die Fahrpersonalverordnung und das Fahrpersonalgesetz bestimmen die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Wie diese kontrolliert werden, lesen Sie hier.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Sowohl Fahrer als auch Halter müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn die Zeiten nicht eingehalten werden. Die Tabelle zeigt hier, wie hoch diese ausfallen können.

Die Lkw-Lenkzeiten

Die Lenkzeiten beim Lkw sind unterteilt in die Tageslenkzeit und die Wochenlenkzeit. Die Tageslenkzeit beträgt maximal neun Stunden. Ausnahmsweise darf diese Vorgabe laut Verordnung zweimal in einer Kalenderwoche auf zehn Stunden angehoben werden. Die Tageslenkzeit umfasst alle eigentlichen Tätigkeiten eines Lkw- oder Busfahrers, darunter zum Beispiel kurzweilige Stopps an Bahnschranken, Ampeln oder aufgrund von Verkehrsstaus, aber auch die Lkw-Fahrzeiten.

Die Tageslenkzeit darf maximal 4,5 Stunden am Stück betragen. Dann muss der Fahrer eine Pause (Lenkzeitunterbrechung) einlegen. Diese ist nicht Teil der täglichen Ruhezeit.

Fahrtunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind nicht Teil der Lenkzeit, sofern der Fahrzeugführer nicht zwingend auf seinem Fahrerplatz sitzen bleiben muss.

Für die Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten droht ein Bußgeld.
Für die Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten droht ein Bußgeld.

Die Wochenlenkzeit wird pro Kalenderwoche ermittelt, also zwischen Montag 0 Uhr und Sonntag 24 Uhr. Lkw- und Bus-Fahrer müssen beachten: Die maximale Wochenlenkzeit darf die Marke von 56 Stunden nicht überschreiten.

In zwei aufeinander folgenden Wochen besteht wiederum die Pflicht, die gesetzliche Vorgabe von 90 Stunden zu berücksichtigen.

Die Lenkzeitunterbrechung

Regelmäßige Pausen sind das A und O im Berufskraftverkehr. Sie dienen der Regeneration des Fahrers und sind nicht nur wegen der drohenden Bußgelder bei Missachtung zu berücksichtigen.

Nach 4,5 Stunden Fahrzeit muss eine mindestens 45-minütige Auszeit folgen. Der Fahrer ist nicht dazu verpflichtet diese Pause an einem Stück zu nehmen. Er kann sie auch splitten.

Eine Lenkzeitunterbrechung kann in zwei Blöcken erfolgen, einem 15 Minuten- und einem 30 Minuten-Part.

Darüber hinaus sieht das Recht eine tägliche Ruhezeit vor, die dem Fahrer zur freien Verfügung stehen. Die Lkw-Ruhezeiten müssen in der Regel elf Stunden betragen, können jedoch innerhalb einer Woche dreimal auf neun Stunden reduziert werden. Ein Ausgleich hierfür ist nicht nötig. Ebenso wie die Fahrtunterbrechungen ist die reguläre Ruhezeit aufteilbar. Der Gesetzgeber erlaubt eine Segmentierung in einen zunächst drei Stunden und anschließenden neun Stunden-Block.

Die wöchentliche Ruhezeit muss inklusive einer Tagesruhezeit 45 Stunden betragen. Die Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, jedoch muss die entsprechende Zeit in einer zusammenhängenden Ruhezeit nachgeholt werden.

Die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw

Wie lange Bus- und Lkw-Fahrer unterwegs sind, wann sie fahren und wann sie eine Pause einlegen, kontrollieren das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei. Im Rahmen von Verkehrskontrollen lassen Sie sich den Tachograph, der ebenfalls als Fahrtenschreiber oder EG-Kontrollgerät bekannt ist, aushändigen.

Auf dem integrierten Chip sind die Lenk- und Ruhezeiten ein Jahr lang (365 Tage) gespeichert und können mit einem Kontrollgerät ausgelesen werden. Ebenjene Daten sind für 28 Tage auch auf der elektronischen Fahrerkarte vermerkt.

Welche Ahndungen erwarten Fahrer beim Zuwiderhandeln?

Wer die Lkw-Lenk- und Ruhezeiten missachtet, dem droht laut Lkw-Bußgeldkatalog ein Bußgeld. Dabei werden sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer zur Verantwortung gezogen. Womit keiner der beiden zu rechnen hat, sind Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Welche Strafen konkret anstehen, entnehmen Sie der oberen Tabelle.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

67 Kommentare

  1. Patrick

    11. August 2022 um 4:42

    Guten Tag ich habe mich mit meiner 9 Stunden Pause verrechnet und bin nach 8,5 stauen los gefahren . Hab es zu spät gemerkt . Hab dann ein Ausdruck gemacht vermerkt das ich mich verrechnet habe und die halbe Stunde noch gemacht . Muss ich jetzt eine Strafe befürchten ?

  2. Rüdiger

    4. August 2020 um 0:10

    Sehr geehrte Damen und Herren:

    Zu meiner folgenden Frage zunächst ein paar Rahmendaten:

    Arbeitsbeginn 00:21
    Gearbeitet inkl. Lenken (dies in Summe unterhalb 10h) bis 12:30, dann Meldung beim Kunden zwecks Ent- und wieder Beladung. Hinweis auf Ablauf der Tagesarbeitszeit bis maximal 15:21. „Das klappt schon, sind ja noch über 2,5 Stunden“
    Abruf zur und Erreichen der Abladestelle um 12:40.
    Entladepersonal (Frühschicht) entlädt direkt etwa Hälfte der Ladung, fährt dann 13:00 weg („Mittagspause, dann Schichtwechsel“) und nachfolgendes Personal dann erst wieder um 14:30 vor Ort. Hinweis von mir an ihn: „Entladung und Beladung muss aber jetzt zügig unmittelbar ablaufen, sonst klappt es nicht mehr! 15:21 ist Ende Tagesarbeitszeit!“
    Belader belädt aber trotzdem zunächst erst ein anderes Fahrzeug fertig, wobei er auch noch Ware umwirft und diese erst noch zwecks Dokumentation wegfährt, anstelle zunächst erstmal die Ladetätigkeiten zu beenden.
    Er beendete dann die Entladung von mir ca. 14:50 und hat dann die für mich vorgesehene Ware zunächst erst noch eingescannt und dann aufs Fahrzeug verbracht. (Scanende ca. 15:05 > 15:07 waren die Ladepapiere lt. Zeitstempel im Versand gedruckt)
    Natürlich kann ich nun erst mit der Ladungssicherung beginnen, Fahrzeug zumachen und Abfahrtskontrolle durchführen. Dies endete um 15:23.
    Versand übergab dann die Papiere um ca. 15:35.
    Habe dann den LKW am Beladeplatz stehen gelassen und bin dort direkt in Tagesruhezeit gegangen.

    Ca. um 22:30 forderte mich der Werkschutz nun auf, SOFORT diesen Platz und das Werk zu verlassen, was ich mit Hinweis auf meine noch nicht beendete Tagesruhezeit verweigerte. Diskussion mit Zuziehen des Vorgesetzten folgte (Durchsetzen des Hausrechts!), mit dem Ergebnis, dass ich nur mit dokumentierter Freigabe durch Ordnungsbehörden (hier Polizei) bereit bin, das Fahrzeug vorzeitig „auf Notfall“ zu bewegen. Diese kam dann auch, hat einen engsprechenden Vorgang notiert, und mir jenes auf dem gemachten Ausdruck des digitalen Tachoschreibers bestätigt.
    Habe dann das Fahrzeug (mit Lenkzeit ca. 3 Minuten) nach ca. 7:15 verstrichener Ruhezeit dann zu einem von Polizei genehmigten anderen Abstellplatz gefahren.
    Dort habe ich dann meine (ja nun so feststellbar unterbrochene) Tagesruhezeit fortgesetzt, beendet und bin um 00:25 zum Arbeitsbeginn des Folgetages gestartet.

    Meine Fragen nun:
    Habe ich mich richtig verhalten?
    Hat mein Kunde, hier sein jeweils zuständiges Personal, sich richtig verhalten?
    Kann man mir aus dem o. a. geschilderten Sachverhalt etwas vorwerfen? … und wenn ja – was?

    Mit freundichem Gruss
    gez. R.

  3. Domenik

    3. Mai 2020 um 23:47

    Hi ,

    Muss man Tageskontrollblätter ausfüllen wenn man einen Transporter zwischen 2,8t bis 3,5t fährt für einen Paketdienst und sich im Umkreis von nicht mehr als 100km von Firmenstandort bewegt.

    Danke schonmal im voraus :)

  4. anwar

    5. Januar 2020 um 21:32

    hallo

    wer kennt diese frage,

    Innerhalb welcher zeit muss überzogene Arbeitszeit in der Regel wieder ausgeglichen werden?

    1-Innerhalb von 4 wochen
    2-Innerhalb von 3 monaten
    3-Innerhalb von 4 monaten
    4-Innerhalb von 9 monaten

    warum ist die richtiger frage nummer 3

    wer kann das mir erklären

  5. Marin

    3. Juli 2019 um 21:33

    Über 90 St. Lenkzeit in zwei Woche fahren wie viele bussgeld ist?

  6. Reiner

    23. Juni 2019 um 16:22

    Ich habe in einer Arbeitswoche meine Schichtzeit 3x auf 15h verlängert…mache 24h Wochenruhe. Darf ich dann in der 2.Woche wieder die Schichtzeiz wieder 3x verlängern ???

    1. bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 um 13:25

      Hallo Reiner,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das BAG.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. koala

    13. Mai 2019 um 18:44

    Habe Nachtrag 1 Woche ausversehen falsch erstellt,was tun?

  8. Mathias

    19. Januar 2019 um 18:30

    Hallo.
    Ich arbeite in der Regel Montag bis Freitag. Stecke dabei täglich meine Karte 7uhr. Ab und zu muss ich aber auch mal Samstag arbeiten. Um Montag die Karte wieder 7uhr zu stecken müsste das Auto ja spätestens Samstag 10uhr stehen um die 45 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Es kann aber vorkommen das das das Auto erst 14uhr steht. Stecke ich die Karte dann Montag 7uhr hätte ich meine Wochenruhezeit um 4 Stunden verkürzt. Ich kann die 4 Stunden aber sofort innerhalb der nächsten fünf Tage an einer Tagesruhezeit ran hängen. Meine Frage ist, ob ich das auch an zwei Samstagen hintereinander machen könnte wenn ich vorher die fehlende zeit schon ausgeglichen habe und ich Montag 7uhr wieder die Karte stecke.

  9. Serge

    28. Oktober 2018 um 1:35

    Hallo hab eine frage
    Hatte die Verkürzte Ruhezeit von 3 mal auf 4 mal ungewollt gemacht was muss ich als Bußgeld bezahlen?

    1. bussgeldrechner.org

      5. November 2018 um 8:59

      Hallo Serge,
      welche Sanktionen drohen, können Sie der Bußgeldtalbelle zu Beginn dieses Ratgebers entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Marcus

    12. Juli 2018 um 18:02

    Guten Tag.
    Wie verhält es sich mit der maximalen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz?
    Wenn man tagtäglich über die 10 Stunden kommt, wer zahlt am Ende.
    Wo finde ich die dazugehörigen Bißelder?
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 9:57

      Hallo Marcus,

      Arbeitszeit und Entlohnung richten sich nach den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Es existiert in dem Sinne kein Bußgeldkatalog für Arbeitgeber. Wenn Ihr Arbeitgeber konstant die vorgegebenen Arbeitszeiten überzieht, dann sollten Sie sich an den Betriebsrat o. ä. wenden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  11. Ernestas

    16. Juni 2018 um 10:59

    Helo. Bitte helfen Sie mir mit einer Frage. In Deutschland nicht erlaubt, 45 Stunden in LKW zu verbringen, genug, um im Hotel für eine Nacht zu bleiben (ungefähr 20 Stunden von Samstag 15:00 bis Sonntag 11:00 morgens) und die restlichen Stunden in einem Lastwagen,
    oder alle 45 Stunden (zwei Nächte) müssen im Hotel eingenommen werden?
    danke für deine anser.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 12:46

      Hallo Ernestas,
      in Deutschland müssen Sie die gesamte wöchtenliche Ruhezeit von 45 Stunden außerhalb des Lkw verbringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. heinrich

    16. Mai 2018 um 18:50

    habe pause gemacht 45 Minuten bin aber versehentlich und ohne Absicht zu früh losgefahren -habe nur 4nk n4 Minuten nach 4 stunden und 20 Minuten Lenkzeit pause gemacht schreibt das digital gerät die 44 Minuten pause bitte um antwort herzlichen dank

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 12:11

      Hallo Heinrich,

      leider ist uns nicht ganz klar, was Sie wissen möchten. Das Kontrollgerät verzeichnet Zeiten automatisch, im Regelfall können diese auch nicht nachträglich geändert werden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

      1. Danny

        15. April 2020 um 21:25

        Hallo. Ich bin bei der post angestellt.

        Im Regelfall fahre ich ein e Auto jedoch kann die Ausnahme sein das ich 1 mal pro Woche ein paketauto fahren muss welches die 2.8 Tonnen überschreitet. Die lenkzeit beträgt an so einem Tag max3.0 Stunden und der Rest ist Arbeitszeit.
        Laut Chef darf ich jetzt das Paketauto nicht mehr fahren da er mir sonst in der Woche darauf 2 Tage am Stück frei geben müsste zwecks der lenk und Ruhezeit. Ich das so korrekt? Ich kann das nicht nachvollziehen da ich ja keine wochenlenkzeit von über 40 Stunden habe

  13. Günther

    16. März 2018 um 12:11

    Hallo,
    Eine Frage: starte meine Arbeitszeit an einem Donnerstagmorgen und beende sie an einem Dienstagmorgen (6 x 24), darf ich dann am Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag 10Stunden lenken, da am Montag eine neue Woche beginnt? Danke schon mal für die Beantwortung im Voraus
    Grüße Günther

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 14:40

      Hallo Günther,
      unabhängig vom Wochentag müssen Sie innerhalb einer Siebentagewoche zwei Ruhetage einlegen. Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen Sie die Lenkzeit maximal zweimal auf zehn Stunden verlängern. Dabei gilt es zudem auch die gesetzlichen Arbeitszeiten zu beachten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Peter

    8. März 2018 um 21:19

    Hallo
    Hätte mal eine Frage. Bin im Fernverkehr tätig und muss jeden Tag 14-15 Std Arbeiten 9-10std fahren den Rest be und entladen. Komme auf van. 280 Std im Monat. Mein Chef meint das wäre alles in dem hungerlohn inbegriffen. Hab einen stdlohn von 8 Euro. Was kann ich machen gegen den ausbeuterei?

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 8:27

      Hallo Peter,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Cody

    19. Januar 2018 um 12:30

    Hallo. Hab da mall ne frage wegen doppelwoche.Bin lezte voche 50:05 std gefahren und diese voche hab bis jezt 37:20 std, brauche noch 2 std bis auf hof,aber ich hab noch 3:30 std fahrzeit fur heute wen ich auf hof ankomme. Und jezt die frage: Darf ich die 3:30 noch fahren? Danke

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:08

      Hallo Cody,

      in zwei aufeinander folgenden Wochen darf die Lenkzeit maximal 90 Stunden betragen. Wenn Sie nun noch zwei Stunden fahren, haben Sie bereits eine Lenkzeit von 89,25h. Die 3:30 dürfen Sie deshalb nicht mehr komplett fahren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Martin

    9. Oktober 2017 um 16:03

    Hallo,

    Habe diesen Monat meine Schichtzeit von 15h schon 2 mal um 2-3h überzogen. Mit was für einer Strafe muss ich bei einer Kontrolle rechnen?
    Werde bezüglich der Schichtzeit überschreitung im Netz nicht fündig.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 13:02

      Hallo Martin,

      in solche einem Fall würden Sie dann wahrscheinlich entsprechend der überzogenen Stundenanzahl sanktioniert werden, was bei bis zu drei Stunden in der Regel 30 Euro pro angefangener Stunde sind. Mit Sicherheit kann dies jedoch nicht gesagt werden, da dies auch immer Sache der jeweiligen Behörde ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Frank

    10. August 2017 um 6:26

    Hallo,
    durch mehrfache Verschiebung der Einlasszeit, wegen schlechtem Wetter, Seebühne in Bregenz, ist es zu einer Überziehung meiner Schichtzeit gekommen. 1Std. drüber.
    Was machen? Selbst zur Polizei und bezahlen oder ist das höhere Gewalt etc.
    Komme aus BRD. Bin aber nun viel in Frankreich und Österreich. Da drohen ja höhere Strafen.

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:11

      Hallo Frank,

      wenden Sie sich an die zuständige Behörde und erläutern Sie den Fall.

      – Die Redaktion

  18. David

    4. August 2017 um 18:36

    Wenn ich meinen Pausen Block splitte erst 3 std dann nochmals 9 std wie lange darf ich dann fahren zwischen den zwei Pausen

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:55

      Hallo David,

      wenn Sie die Ruhezeit aufteilen, ist es egal, wie viele Stunden dazwischen liegen, solange Sie die zulässige tägliche Lenkzeit innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten.

      – Die Redaktion

  19. Kai

    30. Mai 2017 um 15:56

    Falls ein lkw – fahrer seine woechentliche ruhezeut von 45 stunden im lkw verbringt
    wass droht dann an busgeld

    1. bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 um 11:10

      Hallo Kai,

      die wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Lkw verbracht werden. So besagt es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Ein entsprechender Gesetzesentwurf in Deutschland sieht bei einem Verstoß pro Stunde ein Bußgeld von 60 bis 180 Euro je Stunde vor.

      – Die Redaktion

  20. Michael

    23. Mai 2017 um 16:26

    Hallo,

    wie teuer kann es werden wenn man die tägliche Schichtzeit verlängert 16 oder 17 Stunden?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Mai 2017 um 9:57

      Hallo Michael,
      Sie müssen sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Tun Sie dies nicht, kann dies sowohl für Sie als auch dem Arbeitgeber zu Bußgeldern führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Sascha

    7. Mai 2017 um 23:27

    Hallo,

    was kostet folgende Verstöße, blicke da irgendwie noch nicht durch.

    Fahrt 4 Std, 45 Min – 45 Min Pause – Fahrt 4 Std, 30 Min (30 Euro?)

    Fahrt 4 Std, 45 Min – 45 Min Pause – Fahrt 4 Std, 45 Min (30 Euro?)

    Fahrt 4 Std, 30 Min – 45 Min Pause, Fahrt 4 Std, 30 Min, 45 Min Pause, Fahrt 2 Std. (30/90 Euro?)

    Währen das jeweils 30 Euro für mich und beim letzten 90 zusätzlich für mich und Chef, oder verstehe ich die Tabelle falsch?

    Wenn richtig habe ich die Tabelle richtig gedeutet :)

    Vg.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 11:14

      Hallo Sascha,
      Ihre Interpretation der Tabelle sollte korrekt sein. Allerdings kann Ihnen bei wiederholten Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeit auch Vorsatz vorgeworfen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Reinhard Diekers

    15. April 2017 um 15:26

    4. zu Hansjörg sagt.

    Hallo ich möchte hier zu diesem Kommentar etwas nachtragen.
    Die Erklärung zu der von Hanasjörg gestellten Frage ist nicht ganz richtig. Die Fahrten und Tagesruhezeiten müssen alle in einem 24h Zeitraum absolviert werden. Wenn Hansjörge also 2* 4,5 Stunden Fahrzeit hat und 6-7 Stunden Standzeit müssen zu diesen Zeiten auch die 11 Stunden Tagesruhezeit innerhalb des 24h Zeitraumes mit eingerechnetwerden. Bei der Darstellung von Hansjörg würden hier aber 25-26 Stunden zusammen kommen. Somit wäre die Tagesruhezeit von min. 9 bzw. 11 Stunden nicht im 24h Zeitraum eingeahlten. Rechtsform: $8a FPersG.
    Weiterhin wäre bei einem normalen Arbeitsbeginn am kommenden Tage die Tagesruhezeit wieder zu kurz. Gemessen am 24h Zyklus. Das kann richtig teuer werden.

    Gruß aus Schleswig-Holstein
    Reinhard

  23. Michael

    31. März 2017 um 1:58

    Ich fange morgens um 7 uhr an zu laden fahre so um 8 uhr los stückgut bin ca um 17 uhr wieder auf dem Hof mache nur die abladung bei drn kunden ohne pause was würde es kosten sollten sie mich anhalten

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:37

      Hallo Michael,
      werden Verstöße gegen die vorgeschriebenen Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern festgestellt, können erhebliche Geldstrafen drohen. In der Regel müssen diese vom Arbeitgeber gezahlt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Samet

    17. Februar 2017 um 0:32

    Hallo. Ich habe letzte monat leider paar mal die lenkzeitunterbrechung nicht eingehalten. Ich habe eigendlich immer nachtschicht. Die BAG hat denn frühschichtfahrer angehalten und haben meine daten gesehen. Da haben die gesagt gehabt das ich noch post kriege. Stimmt das?
    Wie viel muss ich zahlen und muss ich noch für die letzte 28tage bezahlen oder mehr?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 11:07

      Hallo,

      haben Sie die Lenkzeitunterbrechung um weniger als 15 Minuten verkürzt, droht Ihnen ein Bußgeld von 30 Euro pro Verstoß. Haben Sie die Unterbrechung um mehr als 15 Minuten verkürzt, drohen für jede weiteren 15 Minuten zusätzlich 60 Euro.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Emir

    10. Januar 2017 um 9:15

    Hallo
    Ich bin im kumunalen bereich tätig
    Darf ich nach 6 stunden pause machen
    Meine lenk zeit ist 2.30 u arbeitzeiht ist 4.5 stunden

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 10:35

      Hallo Emir,
      laut Arbeitszeitgesetz ist eine 30-Minuten-Pause bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und mehr verpflichtend.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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