Lkw-Fahrverbot – Dürfen Brummis immer fahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

BeschreibungBußgeld (in €)Punkte
An einem Sonn- oder Feiertag einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem Anhänger geführt120
Angeordnet oder zugelassen, dass an einem Sonn– oder Feiertag ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem Anhänger geführt wurde570

Ab wann ein Lkw-Fahrverbot gilt

Es besteht ein Ferienfahrverbot für Lkw.
Es besteht ein Ferienfahrverbot für Lkw.

Bisweilen kommt es nicht nur Autofahrern in Deutschland so vor, als würden Lastkraftwagen (Lkw) tagein tagaus auf Autobahnen unterwegs sein und durch Elefantenrennen den umliegenden Verkehr behindern.

Doch der Schein trügt: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt neben strengen Vorgaben zur Geschwindigkeit von Lkw und einer korrekten Ladungssicherung auf Lkw durchaus Fahrverbote für die schweren Fahrzeuge vor, um die Umwelt zum einen vor ausgestoßenen Schadstoffen und zum anderen vor einem zu hohen Geräuschpegel zu schützen.

FAQ: Fahrverbot für LKW

Gibt es ein allgemeines LKW-Fahrverbot in Deutschland?

Ja, LKW dürfen sonntags zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr nicht fahren. Auch an Feiertagen gilt gemäß § 30 Absatz 4 StVO ein Fahrverbot für LKW. Welche Sonderregelung es dazu gibt, erfahren Sie hier.

Ist in den Ferien ein LKW-Fahrverbot gültig?

Ja, gemäß der Ferienreiseverordnung kann ein LKW-Fahrverbot für bestimmte Autobahnen gelten. Wann LKW nicht fahren dürfen, erklärt der Ratgeber hier.

Sind Sanktionen bei Verstößen zu befürchten?

Ja, missachten Fahrer die Fahrverbote für LKW, drohen Bußgelder. Die Bußgeldtabelle zeigt auf, wie hoch diese ausfallen.

Paragraf 30 der StVO schreibt für Lkw daher folgende Fahrverbote vor:

Lkw-Ferienfahrverbot

Gerade zu den Schulferien schwillt der Verkehr sprunghaft an. Schließlich wollen Eltern und ihre Kinder möglichst viel der freien Zeit nutzen. Das führt schnell dazu, dass Straßen und insbesondere Autobahnen verstopfen. Deshalb hält die Ferienreiseverordnung zur Entlastung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße fest:

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren. (§ 1 Ferienreiseverordnung)“

Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen gilt ein Lkw-Fahrverbot.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein Lkw-Fahrverbot.

Ein Lkw-Fahrverbot besteht auch am Sonntag. Das Sonntagsfahrverbot für Lkw gilt immer sonntags zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr auf allen Straßen in Deutschland.

In dieser Zeit ist es sowohl Lkw mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen als auch Lkw mit Anhängern, deren zulässiges Gewicht nicht beschränkt ist, verboten, ihre Waren und Güter auszuliefern.

Beim Sonntagsfahrverbot gibt es auch Ausnahmen. Sie gelten unter anderem für Fahrzeuge, die:

  • frische Milch und Milcherzeugnisse transportieren
  • frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse liefern
  • frischen oder lebendigen Fisch bzw. frische Fischerzeugnisse verladen
  • leicht verderbliches Obst und Gemüse verfrachten
Gibt es ein Wochenendfahrverbot für Lkw? Laut Gesetzgeber gilt kein Lkw-Fahrverbot am Samstag in Deutschland. Abgesehen vom Fahrverbot für Sonn- und Feiertage gilt diese Untersagung also nicht am gesamten Wochenende.

Feiertagsfahrverbot für Lkw

Auch an bestimmten Feiertagen ist Lkw-Fahrern das Führen ihres Fahrzeugs untersagt. Um welche Tage es sich hierbei handelt, fasst § 30 Absatz 4 StVO zusammen:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam (in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober) (in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen)
  • Allerheiligen (1. November) (in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
  • 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)

Alle übrigen Feiertage sind vom Lkw-Feiertagsfahrverbot nicht betroffen.

Obacht: Die Senatsverwaltung Berlin hat 2011 gemeinsam mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erlaubt, dass am 31. Oktober (Reformationstag) folgende Autobahnen befahren werden dürfen, wenn die Fahrten nach Berlin führen oder von dort aus starten: A 2, A 20, A 24, A 4, A 9, A 10, A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 17, A 19, A 38, A 72, A 111, A 113, A 114, A 115, A 117. Die Autobahn darf dabei nicht verlassen werden, außer es kommt zu einem Unfall bzw. ein Teil der Strecke ist wegen eines Unfalls oder einer Baustelle gesperrt. Ebenfalls von einer Ausnahmegenehmigung betroffen sind bestimmte Lkw-Fahrer in Nordrhein-Westfalen an Allerheiligen und Fronleichnam. Ihnen ist der Transit erlaubt unter der Voraussetzung, dass es sich um den kürzesten Weg zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen handelt.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Missachtung der Lkw-Fahrverbote vor?

Führer eines Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht riskieren hohe Bußgelder bei Zuwiderhandlung der StVO-Bestimmungen. Wer mit oder ohne Anhänger an einem Sonn- oder Feiertag auf der Straße unterwegs ist, den erwarten bei einer polizeilichen Kontrolle 120 Euro Bußgeld. Der Spediteur, der dies angeordnet hat, kommt weniger glimpflich davon. Er hat 570 Euro zu bezahlen. Ein recht teurer Spaß, der gerade aufgrund der Höhe seine verkehrserzieherische Wirkung entfalten soll.

Ferienfahverbot für Lkw: Übersicht

Gilt zwischen dem 1. Juli bis 31.August von je 7.00 bis 20:00 Uhr das Ferienfahrverbot für Lkw auf den folgenden Strecken.

Be­troff­en­e Stra­ßeStreck­en­ab­schnitt
Au­to­bah­nen
A 1von Au­to­bahn­kreuz Köln-West ü­ber Au­to­bahn­kreuz Le­ver­ku­sen-West, Wup­per­tal, Ka­men­er Kreuz, Mün­ster bis An­schluss­stel­le Loh­ne/Dink­la­ge
A 2von Au­to­bahn­kreuz O­ber­hau­sen bis Au­to­bahn­kreuz Bad Oeyn­hau­sen
A 3von Au­to­bahn­kreuz O­ber­hau­sen bis Au­to­bahn­kreuz Köln-Ost, von Mönch­hof Drei­eck ü­ber Frank­furt­er Kreuz bis Au­to­bahn­kreuz Nürn­berg
A 5von Darm­städt­er Kreuz bis An­schluss­stel­le Karls­ru­he-Süd und von der An­schluss­stel­le
Offenburg bis zum Autobahndreieck Neuenburg
A 6von An­schluss­stel­le Schwetz­ing­en-Hock­en­heim bis Au­to­bahn­kreuz Nürn­berg-Süd
A 7von An­schluss­stel­le Schles­wig/Ja­gel bis An­schluss­stel­le Ham­burg-Schnel­sen-Nord, von An­schluss­stel­le Sol­tau-Süd bis An­schluss­stel­le Göt­ting­en-Nord, von Au­to­bahn­drei­eck Schwein­furt/Wern­eck ü­ber Au­to­bahn­kreuz Bie­bel­ried, Au­to­bahn­kreuz Ulm/Elch­ing­en und Au­to­bahn­drei­eck All­gäu bis zum Au­to­bahn­ende Bun­des­gren­ze Füs­sen
A 8von Au­to­bahn­drei­eck Karls­ru­he bis An­schluss­stel­le Mün­chen-O­ber­men­zing und von An­schluss­stel­le Mün­chen-Ra­mers­dorf bis An­schluss­stel­le Bad Rei­chen­hall
A 9 / E 51Ber­lin­er Ring (Ab­zweig Leip­zig/Au­to­bahn­drei­eck Pots­dam) bis An­schluss­stel­le Mün­chen-Schwa­bing
A 10Ber­lin­er Ring, aus­ge­nom­men der Be­reich zwisch­en der An­schluss­stel­le Ber­lin-Span­dau ü­ber Au­to­bahn­drei­eck Ha­vel­land bis Au­to­bahn­drei­eck Ora­ni­enburg und der Be­reich zwisch­en dem Au­to­bahn­drei­eck Spree­au bis Au­to­bahn­drei­eck Wer­der
A 45von An­schluss­stel­le Dort­mund-Süd ü­ber West­hof­en­er Kreuz und Gam­bach­er Kreuz bis Se­li­gen­städt­er Drei­eck
A 61von Au­to­bahn­kreuz Meck­en­heim ü­ber Au­to­bahn­kreuz Kob­lenz bis Au­to­bahn­drei­eck Hock­en­heim
A 81von der An­schluss­stel­le Stutt­gart-Zuf­fen­hau­sen bis An­schluss­stel­le Gärt­ring­en
A 92von Auto­bahn­drei­eck Mün­chen-Feld­moch­ing bis An­schluss­stel­le O­ber­schleiß­heim und von Au­to­bahn­kreuz Neu­fahrn bis An­schluss­stel­le Er­ding
A 93von Au­to­bahn­drei­eck Inn­tal bis An­schluss­stel­le Rei­schen­hart
A 99von Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen Süd-West ü­ber Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-West, Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen-All­ach, Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen-Feld­moch­ing, Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-Nord, Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-Ost, Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-Süd so­wie
Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen/Esch­en­ried
A 215von Au­to­bahn­drei­eck Bor­des­holm bis An­schluss­stel­le Blu­men­thal
A 831von An­schluss­stel­le Stutt­gart-Vai­hing­en bis Au­to­bahn­kreuz Stutt­gart
A 980von Au­to­bahn­kreuz All­gäu bis An­schluss­stelle Wal­ten­hof­en
A 995von An­schluss­stel­le Sau­er­lach bis Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-Süd.
Bun­des­stra­ßen
B 31von An­schluss­stel­le Stock­ach-Ost der A 98 bis An­schluss­stel­le Sig­mars­zell der A 96
B 96 / E 251Neu­bran­den­bur­ger Ring bis Ber­lin
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

6 Kommentare

  1. Kay

    13. Januar 2022 um 18:22

    Hallo
    Bin heute durch eine Straße die für Lkws verboten außer für Lieferanten war.
    Mein Kunde war aber laut Navi noch ca 5 Minuten entfernt.
    Eine Streife hilt mich an fragte wo ich hin möchte und meinte es zählt nicht.
    Was kommt jetzt auf mich zu

  2. Wolf

    3. Oktober 2020 um 23:12

    Darf ich am sonntag ein lkw ( leihwagen ) abgeben am flughafen ?

  3. alma

    15. Oktober 2019 um 15:37

    Hallo,
    gab es bei dem Feiertags- und Sonntagsfahrverbot nicht auch einmal den Zusatz, dass bereits am Vortag ab 22:00 Uhr nicht mehr gefahren werden darf?
    Gruss

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 15:45

      Hallo alma,

      das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt jeweils von 0 bis 22 Uhr.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. nick

    14. März 2018 um 17:51

    hallo,welche sanktionen für führerschein abgelaufen ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 13:47

      Hallo Nick,
      ist die Berechtigung zum Führen eines Lkws abgelaufen, liegt der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor. Dies stell eine Straftat dar, welche eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich zieht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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