Der Bußgeldkatalog 2024 / 2025 für Lkw – welche Ahndungen umfasst er?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 4. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

In unseren Bußgeldrechner können Sie Lkw-Verstöße eingeben und herausfinden, welche Sanktionen auf Sie zukommen!

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem LKW

außer­ortsBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €
11 bis 15 km/h50 €
16 bis 20 km/h140 €1Hier prüfen **
bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt140 €1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
41 bis 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
51 bis 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem LKW

inner­ortsBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 €
11 bis 15 km/h60 €
16 bis 20 km/h160 €1Hier prüfen **
bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt160 €1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h175 €1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
31 bis 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
41 bis 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
51 bis 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Die Vorgaben der StVO zum Fahrverhalten von Lkw-Fahrern

Der Lkw-Bußgeldkatalog sieht Ahndungen für zahlreiche Vergehen vor.
Der Lkw-Bußgeldkatalog sieht Ahndungen für zahlreiche Vergehen vor.

Lastkraftwagen (Lkw) und andere Nutzfahrzeuge transportieren täglich viele Waren über die vielen Straßen der Bundesrepublik Deutschland; darunter mitunter auch gefährliche Güter. Die meist sehr großen, schweren Gefährte, welche auch mit einem Anhänger als Lastzug unterwegs sein können, beeinträchtigen die Sicht von Verkehrsteilnehmern kleinerer Größe.

Zudem können sie aufgrund ihres hohen Gewichtes zu massiven Gefährdung der Verkehrssicherheit beitragen. Der Lkw-Bußgeldkatalog ahndet die Missachtungen der StVO-Vorgaben bezüglich Geschwindigkeit, Abstand, Überladung sowie Lenk- und Ruhezeiten deshalb mitunter sehr scharf.

Fahrer müssen daher je nach Verstoß mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Welche Tatbestände dabei in welchem Umfang bestraft werden, erläutern wir deshalb im Folgenden.

FAQ: Bußgeldkatalog LKW

Gelten für LKW besonderen Verkehrsregeln?

In der Regel gelten für LKW die Vorschriften der StVO. Einige der Regelungen sind speziell auf LKW ausgerichtet, so wie beispielsweise die LKW-Geschwindigkeit oder die Vorgaben zum Überholen beim LKW.

Welche besondere Verkehrsvorschriften gibt es für LKW noch?

Neben der Geschwindigkeit spielen auch die Ladungssicherung, die Lenkzeiten und der Abstand beim LKW eine wichtige Rolle.

Wie werden Verstöße gegen die Verkehrsregeln geahndet?

Halten sich LKW-Fahrer nicht an die Regeln, drohen neben Bußgeldern auch Punkte und Fahrverbote. Womit Sie bei welchem Verstoß rechnen müssen, verrät Ihnen unser Bußgeldrechner.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Bußgeldkatalog zu gelangen:

Der Bußgeldkatalog für Lkw – die Geschwindigkeit

Berufskraftfahrer haben es häufig eilig, denn: Zeit ist Geld. Angesichts des hohen Gefahrenpotenzials, das von Lkw sowie gegebenenfalls auch ihrer Ladung ausgeht, ist die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kein Klacks. Entsprechend hart ahndet der Gesetzgeber deshalb die Missachtung.

Lkw-Fahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhalten, werden empfindlicher bestraft als Pkw-Fahrer. Grundsätzlich sieht der Bußgeldkatalog für Lkw jedoch auch hier unterschiedlich hohe Strafen vor, je nachdem ob es zur Tempoüberschreitung innerorts oder außerorts kam.

Bußgeld für Lkw – Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts

Der Bußgeldkatalog für Lkw reguliert u. a. die Geschwindigkeit.
Der Bußgeldkatalog für Lkw reguliert u. a. die Geschwindigkeit.

Lkw-Fahrer von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, die mit bis zu 15 km/h zu viel unterwegs sind, erwartet ein Bußgeld von bis zu 60 Euro.

Bei noch schnelleren Geschwindigkeiten kommen neben dem Bußgeld auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) hinzu. Ab Überschreitungen von 26 km/h innerorts droht Temposündern zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat. Das Bußgeld liegt in diesem Fall bei 235 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte fällig.

Bußgeld für Lkw-Fahrer – Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften ahndet der Bußgeldkatalog für Lkw die Missachtung der Tempovorgaben nicht ganz so hart. Nichtsdestotrotz können auch hier erhebliche Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot auf Sie zukommen.

Lkw-Fahrer, die 31 km/h zu schnell außerorts unterwegs sind, müssen sich auf ein einmonatiges Fahrverbot einstellen. Außerdem drohen ein Bußgeld von 255 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Angesichts drohender Fahrverbote sollten Berufskraftfahrer deshalb genau auf die Lkw-Geschwindigkeit achten. Die Gefährdung des Führerscheins kann unter Umständen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Der Bußgeldkatalog Lkw für den Abstand

Um Auffahrunfälle zu vermeiden sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Lkw-Mindestabstand einhalten.

Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, haben auf der Autobahn und einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zu befolgen.

Drängler bestraft der Lkw-Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 80 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Die Sanktionen steigen an, handelt es sich dabei um ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug bzw. einen Kraftomnibus mit Fahrgästen. Lkw-Fahrer dieser Kategorie werden mit 120 € und ebenfalls einem Punkt belangt.

Der Bußgeldkatalog für Lkw-Lenkzeiten

Berufskraftfahrer sind häufig lange unterwegs. Ohne Pausen bahnen sich schnell Übermüdungserscheinungen an, die zu Unfällen führen können. Aus diesem Grund schreibt das Arbeitszeitgesetz Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer vor.

Der Bußgeldkatalog für Lkw sieht maximale Lenkzeiten vor.
Der Bußgeldkatalog für Lkw sieht maximale Lenkzeiten vor.

Die maximal zulässige Lenkzeit beträgt 4,5 Stunden. Dann muss eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten Minimum folgen, in der nicht gearbeitet werden darf. Auch die Aufteilung der Lenkzeitunterbrechung von zunächst 15 Minuten und später einer halben Stunde ist gesetzlich zulässig, wenn die entsprechenden Vorgaben Beachtung finden. Unzulässige Verkürzungen ahndet der Bußgeldkatalog Lkw.

Die Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung von bis zu einer Viertelstunde kosten den Lkw-Fahrer 30 Euro und den Unternehmer 90 Euro. Je angeschnittene weitere 15 Minuten verdoppelt sich für beide das Bußgeld.

Die vom Gesetzgeber erlaubte Tageslenkzeit beträgt höchstens neun Stunden. Als Ausnahme gilt eine zweimal in der Woche erlaubte Ausweitung auf maximal zehn Stunden. Hierzu zählen alle Vorgänge, die zum Fahren gehören, also das eigentliche Lenken des Lastkraftwagens sowie Haltephasen an Lichtzeichenanlagen, Kreuzungen oder auch im Stau.

Wird die zulässige Tageslenkzeit um bis zu höchstens 60 Minuten überschritten, droht ausschließlich dem Lkw-Fahrer eine Sanktion in Höhe von 30 Euro Bußgeld. Bei bis zu zwei Stunden und je weitere angefangene halbe Stunde wird auch der Unternehmer in die Pflicht genommen. Er hat auch in diesem Fall 90 Euro zu zahlen. Die Geldbuße für das Fahrpersonal bleibt erhalten. Längere Tageslenkzeiten schlagen bei beiden wiederum mit einer Verdopplung der Geldbuße zu buche.

Besonders teuer kommt einen Berufskraftfahrer das Nichtmitführen der Fahrerkarte zu stehen. Und auch wenn er bei Aufforderung zur Überprüfung die Fahrerkarte nicht aushändigt, drohen Ahndungen. Kann aufgrund des Verhaltens des Fahrers die Kontrolle durch das Verhalten nicht durchgeführt werden, ist ein Bußgeld von 250 Euro zu zahlen. Wird die Überprüfung hingegen nur erschwert, erwarten ihn laut Lkw-Bußgeldkatalog nur 75 Euro.

Der Bußgeldkatalog für die Ladungssicherung beim Lkw

Beim Transport diverser Güter sowie Waren mit dem Lastkraftwagen ist auf die sichere Verstauung der Ladung zu achten. Gerade bei unvorhergesehenen Fahrmanövern und abruptem Bremsen darf das Transportgut den Straßenverkehr – inklusive dem Lkw-Fahrer selbst – nicht gefährden.

Für die Ladungssicherung haften sowohl der Fahrer als auch der Halter eines Fahrzeuges. Beide haben für die Verwendung besonderer Hilfsmittel wie Spann- oder Zurrgurten sowie rutschfesten Matten Sorge zu tragen. Es obliegt dem Fahrer, auch während der Fahrt die Ladungssicherung zu überprüfen.

Der Lkw-Bußgeldkatalog ahndet die nicht verkehrssichere Verräumung bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung steigt die zu zahlende Geldbuße um 15 Euro an.

Überschreitet die gesamte Höhe des geführten Fahrzeugs die Maximalgrenze von 4,20 Meter sieht die Bußgeldtabelle ebenfalls 60 Euro Bußgeld und einen Punkt vor.

Besonders teuer wird es bei hohen Überschreitungen der zulässigen Achslast bzw. des zulässigen Gesamtgewichts. Diese ahndet der Lkw-Bußgeldkatalog bei Fahrzeugen (max. zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen) auszugsweise wie folgt:

Über­schrei­tung der zuläs­sigen Achslast bzw. des zuläs­sigen Gesamt­gewichts um...Buß­geld für den Fahrer (€)Punkte für den FahrerBuß­geld für den Halter (€)Punkte für den Halter
> 5 Prozent10nein10nein
> 10 Prozent30nein30nein
> 15 Prozent35nein35nein
> 20 Prozent951951
> 25 Prozent14011401
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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54 Kommentare

  1. S. Michael

    10. November 2016 um 20:59

    Bekomme ich eine Geldstrafe von 150,00 € und einen Punkt, wenn ich in meinem LKW Scheibengardienen einbauen würde?

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 9:21

      Hallo Michael,
      die meisten LKW weisen solche Gardinen bereits auf. Wollen Sie welche nachrüsten, sollten Sie für gewöhnlich keine Probleme hiermit bekommen, sofern Sie diese bei der Fahrt nicht geschlossen halten. Weitere Informationen erhalten Sie beim TÜV, der DEKRA oder einer Werkstatt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. M.W.

    24. Oktober 2016 um 3:23

    Hallo,

    bin am Freitag mit Zugmaschine und 3 Anhängern angehalten wurden.
    Nachgemessen(1 Bandmaß war zu kurz,wurde ein zweites geholt) und festgestellt,dass es ca. 33m Länge waren(klingt unglaubhaft,war aber so) und natürlich keine Sondergenehmigung(gibt es bei der Länge und 3 Anhängern nicht).Weiterfahrt untersagt,musste den 3. Anhänger abhängen und durfte danach weiter fahren(nachdem ich für den 3. Anhänger ein anderes Fahrzeug organisiert hatte).
    Mit was für einem Bußgeld werde ich wohl rechnen müssen?Billig wirds sicher nicht werden,oder?
    Gruß:

    M.W.

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:14

      Hallo M.W.,
      Wenn Sie die zulässigen Maßen des Fahrzeugs inklusive Anhänger überschritten haben, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Werner K.

    20. Oktober 2016 um 9:08

    Bin mit dem Omnibus auf der Stadtautobahn in Berlin auf einer Spur gefahren , welche im Zechen 253 + Zusatz gesperrt sein sollte. Nicht gesehen, was kann kommen an Bußgeld ?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:55

      Hallo Werner,
      Sie müssen mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Von Waldenburg , P.

    17. Oktober 2016 um 12:26

    Bin in lipstadt auf der B55 geblitzt worden dachte zu schnell habe ein schreiben bekommen Das sagt Verbot für Lkw ab 7.5to. Ich wollte Firma in lipstadt bin nicht reingekommen wie einfahrt voll war Wollte drehen Und bin eben deshalb auf die B55 gekommen Habe kein Schild gesehen

  5. TORSTEN M.

    2. September 2016 um 8:40

    Bin heute mit dem LKW über 7,5 to über die Rhein rücken gefahren.
    Diese ist für Fahrzeuge über 3,5to gesperrt.
    Mit was mußich rechnen.

    1. bussgeldrechner.org

      5. September 2016 um 8:29

      Hallo Torsten,
      wenn Sie mit einem LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t in einen Bereich einfach, dessen Durchfahrt verboten ist, müssen Sie mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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