Wie sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Lichtzeichenanlage?
Letzte Aktualisierung am: 21. November 2024
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Bußgeldtabelle: Lichtzeichenverstoß
Wechsellichtzeichen: Ampeln und andere Lichtzeichen
Der Lichtzeichenanlage ist laut StVO genauso Folge zu leisten wie anderen Zeichen im Straßenverkehr. Dabei zählen verschiedenen Geräte im Straßenverkehr als Lichtzeichenanlage. Aber alle sind amtliche Verkehrszeichen, denen der Fahrer folgen muss. Dabei wiegt die Weisung einer Lichtzeichenanlage schwerer, wenn Sie einem anderen Schild, das vor Ort gilt, widerspricht.
Aber welche Zeichen können sonst noch mit einer Lichtzeichenanlage gegeben werden? Was kann passieren, wenn die Signale nicht beachtet werden? Welche Bußgelder drohen?
In diesem Ratgeber möchten wir diese Fragen beantworten und Ihnen zeigen, welche Bedeutung die Lichtzeichenanlage für den Straßenverkehr hat. Dazu werden wir darauf eingehen, welche Folgen das Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage haben kann.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Lichtzeichenanlage
Lichtzeichen können den Verkehr regeln, indem Sie die Fahrt oder Fahrspuren freigeben. Kraftfahrer, Radfahrer sowie Fußgänger müssen sich an diese halten.
Es gibt Dauerlichtzeichen und Wechsellichtzeichen. Bekannte Lichtzeichenanlagen sind die Ampel, die Lichtzeichenanlage am Bahnübergang oder zur Spursperrung oder -freigabe.
Wird ein Lichtzeichen missachtet, kann je nach Art der Lichtzeichenanlage ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Gesetzliche Vorschriften zur Lichtzeichenanlage
In der StVO wird in § 37 angegeben, dass auch die Wechsellichtzeichen bindende Wirkung für die Fahrer haben. Die möglichen Signale, die hierbei gegeben werden können, sind ebenfalls in der Vorschrift festgelegt. Sowohl die Farben als auch ihre möglichen Abfolgen und was sie bedeuten, ist hier niedergeschrieben.
Die bekannteste Lichtzeichenanlage ist die Ampel. Die Verkehrsordnung legt fest, dass sie die Farben Rot, Gelb und Grün trägt. Die Reihenfolge der einzelnen Lichter ist dabei genauso geregelt. Nur die erlaubten Farbkombinationen dürfen angezeigt werden und geben damit dem Fahrer die entsprechenden Hinweise, wie er sich zu verhalten hat.
Bekannte Lichtanlagen im Straßenverkehr:
- Ampel
- Lichtzeichenanlage am Bahnübergang
- Spursperrung oder -freigabe
Aber nicht nur Ampeln sind Lichtzeichenanlagen, die für den Verkehr eingesetzt werden. Auch andere Lichtzeichen werden dazu verwendet, Straßenspuren zu sperren oder freizugeben. Diese können von bestimmten Autobahnen oder Grenzübergängen bekannt sein. Dort hat jede Spur eine eigene Lichtzeichenanlage, die dazu dient, die einzelnen Spuren freizugeben und den Verkehr zu leiten.
Verstöße an der Lichtzeichenanlage
Die Lichtzeichenanlage ist ein Verkehrszeichen wie jedes andere auch und damit können bei Verstößen Sanktionen wegen Ordnungswidrigkeiten fällig werden. Welche das genau sind, ergibt sich aus der Tat und wird im Bußgeldbescheid bekannt gegeben. Je nachdem welche Regel im Speziellen gebrochen wurde, wird dann die Sanktion verhängt, die der Bußgeldkatalog vorsieht.
Wird ein Dauerlichtzeichen, das zwei rote gekreuzte Schrägbalken zeigt, überfahren, befinden Sie sich auf einem gesperrten Streckenabschnitt oder auf einer gesperrten Spur. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die StVO, der ebenfalls geahndet wird. Das Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) ermöglicht dabei Bußgelder bis zu 2.000 Euro.
Wird das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet, folgen in der Regel strenge Maßnahmen. Deswegen wird unterschieden, ob bereits mehr als eine Sekunde vergangen ist, seit die Ampel auf Rot geschaltet hat, oder ob es sich um einen knappen Verstoß handelt. Da die anderen Zeichen der Lichtzeichenanlage seltener so zeitkritisch sind wie die Schaltung einer Ampel, muss dort keine Unterscheidung gemacht werden. Die meisten Verstöße werden nicht derart eingeteilt.
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