Lenk- und Ruhezeiten beim Bus

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten

VergehenBuß­geld für FahrerBuß­geld für Unter­nehmer
Tägliche Ruhezeit unter­schritten
… bis zu 1 Stunde30 €
… bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro ange­fangener Stunde30 €90 €
… mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro ange­fangener Stunde60 €180 €
Lenkzeit­unter­brechung verkürzt
… bis zu 15 Minuten30 €90 €
… mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro ange­fangene weitere 15 Minuten60 €180 €
Zulässige Tages­lenkzeit überschritten
… bis zu 1 Stunde30 €
… bis zu 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde30 €90 €
… mehr als 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde60 €180 €
Fahrer­karte nicht mitge­führt bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt
…Kontrolle dadurch er­schwert75 €
…Kontrolle dadurch nicht ermög­licht250 €

Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Was sehen die Lenk- und Ruhezeiten für den Bus vor?
Was sehen die Lenk- und Ruhezeiten für den Bus vor?

Für Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr gibt es vorgeschriebene Fahrzeiten, die auch Busfahrer beachten müssen. Diese sollen die Verkehrssicherheit dadurch erhöhen, dass etwa Ermüdung und Nachlass der Konzentration durch festgelegte Pausen vermieden oder verringert werden.

Gerade für Busfahrer sind ausreichende Pausen während der Lenkzeit wichtig, da sie eine große Verantwortung tragen. Nicht nur seine Passagiere, auch die anderen Verkehrsteilnehmer müssen darauf vertrauen können, dass er sein großes Gefährt in wachem Zustand steuert.

Welche Lenk- und Ruhezeiten beim Bus gelten und was der Bußgeldkatalog für Busfahrer sagt, wenn Lenkzeiten überschritten werden, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Lenkzeiten beim Bus

Müssen Busfahrer bestimmte Lenk- und Ruhezeiten beachten?

Ja, wie für LKW-Fahrer gelten auch für Busfahrer gesetzliche Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten. Das Arbeitszeitgesetz, die Fahrpersonalverordnung und das Fahrpersonalgesetz bestimmen diese Zeiten.

Welche Vorschriften gelten für Busfahrer?

Busfahrer dürfen pro Tag höchsten neun Stunden hinterm Steuer sitzen. In der Woche ist die Zeit auf 56 Stunden begrenzt. Welche Ruhezeiten und Pausen zu beachten sind, erfahren Sie hier.

Wer mit muss bei Verstößen mit Bußgeldern rechnen?

Sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen können Bußgelder auferlegt bekommen, wenn sie die Vorschriften missachten. Wann das der Fall ist und wie hoch die Bußgelder sein können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

Erlaubte Fahrzeiten für Busfahrer: Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten beim Bus?

Um die Bus-Lenkzeiten zu verstehen, müssen zwei verschiedene Ebenen betrachtet werden: der Tag und die Woche. Für beide sind bestimmte Zeiten festgelegt, die aber miteinander zusammenhängen, wie im Folgenden deutlich werden wird.

Pro Tag dürfen beim Bus die Lenkzeiten höchstens neun Stunden betragen. Allerdings darf der Busfahrer diese Fahrzeiten an zwei Tagen in der Woche auf zehn Stunden erweitern. Für die Woche gelten bei den Lenkzeiten für Busfahrer ebenfalls Höchstwerte: 56 Stunden dürfen nicht überschritten werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden lang gelenkt werden darf.

Wenn der Fahrer also in einer Woche 56 Stunden lang fährt, darf er in der zweiten Woche nur 34 Stunden fahren, um das Maximum von 90 Stunden Lenkzeit nicht zu überschreiten.

Gesetzliche Pausen für Busfahrer

Beim Bus müssen Lenk- und Ruhezeiten beachtet werden.
Beim Bus müssen Lenk- und Ruhezeiten beachtet werden.

Die Lenk- und Ruhezeiten sehen bei Bus und Lkw aber – wie ihr Name schon sagt – nicht nur die Zeiten vor, in denen gefahren wird, sondern auch die Ruhephasen. Wie sieht also die Pausenregelung für Busfahrer aus?

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Busfahrer spätestens eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Er kann sich die Pausenzeit aber auch anders einteilen. Wenn er eine 15- und eine 30-minütige Pause macht, muss die kürzere zuerst erfolgen. Während einer solchen Lenkzeitunterbrechung muss der Fahrer in der Lage sein, seinen Platz am Steuer zu verlassen.

Lenkzeiten für Busfahrer im Linienverkehr

Die Lenk- und Ruhezeiten sehen für Busfahrer im Linienverkehr bis zu einer Linienlänge von 50 km Abweichungen vor. So müssen sie beispielsweise nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen.

Ruhezeiten für Busfahrer

Neben den Pausen, die während der Fahrt zu nehmen sind, sehen die Lenk- und Ruhezeiten für den Bus auch Phasen der Erholung ohne Bezug zur Arbeit vor. Es gibt tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die beide einzuhalten sind.

Die tägliche Ruhezeit muss hierbei 11 Stunden betragen. Diese darf höchstens dreimal innerhalb einer Woche auf neun Stunden reduziert werden.

Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Sie kann auf 24 Stunden reduziert werden, wenn die fehlende Ruhezeit innerhalb von drei Wochen nachgeholt wird.

Zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten werden im Bus oft 2 Fahrer eingesetzt, die sich abwechseln können – gerade bei längeren Strecken.

12-Tage-Regelung für Busfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr

Die Lenkzeiten können beim Reisebus abweichen.
Die Lenkzeiten können beim Reisebus abweichen.

Während die oben genannten Lenk- und Ruhezeiten nicht den Bus allein, sondern auch zum Beispiel den Lkw betreffen, gibt es bezüglich der Lenkzeiten für den Busfahrer im Reisebus eine Besonderheit. Diese ermöglicht trotz der vorgeschriebenen Wochenruhezeit eine zwölftägige Reise, wenn:

  • der Fahrer vor Reiseantritt eine regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden genommen hat
  • er nach der Reise entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten (insgesamt 90 Stunden) oder eine regelmäßige und eine reduzierte Ruhezeit (69 Stunden) einlegt und den reduzierten Teil innerhalb von drei Wochen nachholt.

Zudem gilt diese Ausnahmeregelung nur bei grenzüberschreitenden Reisen. Bei innerdeutschen Reisen müssen Busfahrer Lenk- und Ruhezeiten in gewöhnlicher Form einhalten.

Wenn die Lenk- und Ruhezeiten im Bus nicht eingehalten werden, drohen bei einer Polizeikontrolle Sanktionen. Diese können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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