Ladungssicherung: Richtlinien und Tipps zur Ladungssicherheit
Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgeldtabelle: Ladungssicherung
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ladung bei einem Pkw oder Anhänger nicht gesichert | 35 € | |
... mit Gefährdung | 60 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 75 € | 1 |
Ladung bei einem Lkw oder Bus nicht gesichert | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 75 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | 10 € | |
Ladung ragt unzulässig nach vorne hinaus | 20 € | |
Ladung war höher oder breiter als zulässig | 20 € | |
Ladung war höher als 4,20 m | 60 € | 1 |
Autobahn benutzt, obwohl die Ladung des Kfz höher als 4 m war (aber noch unter 4,20 m) oder die zulässige Breite überschritt | 20 € | |
Durch zu hohe Ladung auf der Autobahn vor einem Tunnel die Höhenkontrolle ausgelöst, wodurch es zur Vollsperrung des Fahrstreifens kam | 240 € | |
Autobahn benutzt, obwohl die Ladung des Kfz höher als 4,20 m war | 70 € | 1 |
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Ladung muss korrekt gesichert werden
Einer der häufigsten Gründe für gefährliche Verkehrsunfälle ist das Unterschätzen potenzieller Gefahrenquellen. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen und Alkohol am Steuer zählen dabei zu den bekanntesten Arten der Verkehrsgefährdung.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass viele Auto- und LKW-Fahrer vom bestmöglichen Fall einer Fahrt ausgehen. Dabei gerät die Möglichkeit eines Unfalls oder einer unvorhersehbaren Vollbremsung in Vergessenheit. Wenn es dann aber doch zu einer Gefahrsituation kommt, kann das verheerende Folgen haben.
Vor allem beim Beladen des Fahrzeugs ist Vorsicht geboten. Ohne zureichende Ladesicherung kann diese bei einem Unfall zum Geschoss werden und die Fahrzeuginsassen sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Wie Sie Ladung richtig sichern und mit welchen Konsequenzen Sie bei unzureichender Ladungssicherung bei einem Pkw, Anhänger, Transporter oder Lkw rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Ladungssicherung
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert in § 22 die gültigen Regelungen zur richtigen Sicherung einer Ladung im Straßenverkehr.
Werden die Bestimmungen zur Ladungssicherung nicht eingehalten, drohen Bußgelder und Punkte. Wann das der Fall ist, zeigt die Bußgeldtabelle hier auf.
Jegliche Ladung sollte so verstaut und gesichert sein, dass sich während der Fahrt nicht lösen kann oder für andere eine Gefahr darstellt. Einige wichtige Tipps fast der Ratgeber hier zusammen.
Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung
Gesetzliche Richtlinien zur Transportsicherung
Vorschriften über richtige Ladungssicherung befinden sich nicht wie häufig vermutet in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ladungssicherung ist vielmehr Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort steht in § 22:
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Dabei ist zunächst nicht entscheidend ob es sich um die Ladungssicherung bei einem Lkw, Auto oder Transporter handelt. Im Fokus steht vorrangig die allgemeine Verkehrssicherheit. Wenn es zu plötzlichen Manövern kommt und die Ladungssicherungsvorschriften nicht beachtet wurden, fliegen transportierte Güter unkontrolliert durchs Fahrzeug.
Dabei potenziert sich die Kraft der Objekte und die Ladung kann sich um das bis zu 50-fache des eigentlichen Gewichts multiplizieren. Selbst verhältnismäßig leichte oder kleine Gegenstände können – nicht gesichert – so bei einem Aufprall einen massiven Schaden verursachen.
Wer beispielsweise auf der Rückbank eines Pkw eine Tasche abstellt, die nicht gesichert ist, riskiert, dass diese – im Falle eines Unfalls – durchs Auto fliegt und eine Kraft entwickelt, die Fahrer und Beifahrer tödlich verletzen kann. Auch die Möglichkeit, dass Ladung durch die Scheiben aus dem Auto herausgeschleudert wird und so andere Verkehrsteilnehmer verletzt, muss bei einem ungesicherten Transport in Betracht gezogen werden.
Was für viele nach Panikmache und übertriebener Vorsicht klingt, kann tatsächlich im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Tests mit Dummies zeigten diesbezüglich immer wieder verheerende Verletzungen durch Fehler bei der Ladungssicherung auf.
Neben der Gefahr ungesicherter Ladung gibt es bei der Beladungslogistik einen weiteren Punkt zu beachten. Die verstauten Objekte dürfen auf keinen Fall die Sicht des Fahrers einschränken. In § 23 der StVZO ist dieser Parameter wie folgt verzeichnet:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig ist und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.
Unter diese Regelung fällt auch die Notwendigkeit der Überprüfung des zulässigen Transportgewichts von Straßenfahrzeugen. Durch Überladung verändert sich das Verhalten des Fahrzeugs. Dies gilt nicht nur für Kurven, sondern auch für plötzliches Bremsen und insbesondere für Unfallsituationen. Die Chancen für den Fahrzeugführer in einem solchen Fall die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten, werden verringert und die Unfallfolgen werden verheerender.
Mangelnde Ladungssicherung: Wer trägt die Schuld und welche Sanktionen drohen?
Es gibt diverse Tipps und Hilfsmittel, die der ordnungsgemäßen Sicherung transportierter Ladung zugutekommen. Was passiert aber bei unzureichender Ladungssicherung? Liegt die Verantwortung nur beim Fahrer? Und welche Bußgelder drohen für unsachgemäße Ladungssicherung?
Entgegen der allgemeinen Vermutung lediglich der Fahrer sei für die Ladungssicherung verantwortlich, können sowohl dieser als auch der Fahrzeughalter oder in speziellen Fällen sogar der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden. Vor allem Pkw sind häufig nur unzulänglich mit Hilfsmitteln zur Ladungssicherung ausgestattet.
Der Fahrzeughalter ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Hilfsmittel zur Ladungssicherung – je nach Notwendigkeit – vorhanden sind. Tut er dies nicht und jemand anderes fährt mit dem Auto mit ungesicherter Ladung, muss sich der Halter verantworten, weshalb die notwendigen Vorrichtungen nicht vorhanden waren.
Dies gilt besonders im Fall von Fahrzeugen, die als Dienstwagen genutzt werden. Gehört das Transportieren von Gegenständen bzw. die Ladungssicherung von Gefahrgut zum Aufgabengebiet des Angestellten, muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass dies unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen abläuft. Zudem ist es empfehlenswert für Arbeitgeber, die Angestellten regelmäßig zum Thema Ladungssicherung zu schulen. Dafür können etwa Seminare dienen, in denen Tipps gegeben und Fragen geklärt werden können.
Gerät ein Fahrzeug mit unsachgemäßer Beladung in eine Kontrolle von der Polizei oder dem Ordnungsamt, kann es teuer werden. Im Bußgeldkatalog wird bei Ladungssicherung zwischen diversen Szenarien unterschieden. Zunächst einmal geht es darum, um was für ein Fahrzeug es sich handelt.
Für Lkw richten sich Sanktionen vorrangig gegen Überladungsvergehen. Je nachdem wie weit das zulässige Gesamtgewicht überschritten wurde, drohen Bußgelder zwischen 10 und 425 Euro. Dabei ist es üblich, dass sowohl der Fahrer als auch der Halter des Lkw sanktioniert werden. Zudem bekommen in vielen Fällen beide einen Punkt in Flensburg.
Etwas komplexer sieht die Sachlage bei mangelnder Ladungssicherung mit einem Kleintransporter oder Pkw aus. Wer die zulässige Höhe, Breite oder Tiefe der geladenen Objekte überschreitet oder diese nicht wie vorgeschrieben kennzeichnet, wird für die überstehende Ladung mit bis zu 35 Euro Bußgeld sanktioniert.
Sobald durch mangelnde Ladungssicherung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden – insbesondere dann, wenn es deswegen zu einem Unfall kam – drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer durch zu hohe Ladung die automatische Höhenkontrolle auf der Autobahn auslöst, muss mit bis zu 240 Euro Bußgeld rechnen.
Tipps zur Ladungssicherung für Pkw und Transporter
Um diese Sanktionen zu verhindern und zu einem sicheren Verkehrsumfeld beizutragen, gibt es diverse Hilfsmittel und Tipps, die die Ladungssicherung vereinfachen. Dabei geht es in der Regel darum, für die sogenannte kraftschlüssige und formschlüssige Ladungssicherung zu sorgen.
Letztere meint, dass die Transportgüter – etwa in einem Transporter – nicht wahllos im freien Raum verteilt werden sollen, sondern bündig an Boden und Wand des Lagerraums angeordnet werden. So hindern die Gegenstände sich gegenseitig daran zu verrutschen.
Kraftschlüssige Ladungssicherung besteht darin, Transportgüter mithilfe von Spanngurten und ähnlichen Hilfsmitteln davor zu schützen, bei einer plötzlichen Bremsung zu verrutschen und durch den Frachtraum zu schießen. Auch Antirutschmatten können zur Ladungssicherung dieser Form verwendet werden.
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