Kurzzeitparkplatz: Welche Vorschriften sind hier zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgelder bei Parkverstößen
Beschreibung | Verwarngeld |
---|---|
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer | |
... bis zu 30 Minuten | 20 € |
... bis zu 1 Stunde | 25 € |
... bis zu 2 Stunden | 30 € |
... bis zu 3 Stunden | 35 € |
... über 3 Stunden | 40 € |
FAQ: Kurzzeitparkplatz
Auf einem Kurzzeitparkplatz ist die Parkdauer in der Regel beschränkt, sodass hier das Parken nur eine bestimmte Zeit zulässig ist. Meist sind diese Parkplätze an Orten zu finden, die hohen Verkehr verzeichnen. Dazu gehören zum Beispiel Bahnhofs- und Flughafenvorplätze, aber oft auch Supermarkt- und Behördenparkplätze.
Wie lange Kurzzeitparker auf einem solchen Parkplatz stehen dürfen, ist gesetzlich nicht definiert. Der Begriff Kurzzeitparkplatz ist via StVO oder anderer Gesetzestexte nicht festgehalten, sondern wird lediglich allgemein für Parkplätze verwendet auf denen die Parkdauer beschränkt ist. Diese erlaubte Parkzeit wird in der Regel durch entsprechende Verkehrszeichen und Zusatzzeichen angezeigt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ist die Parkdauer auf einem öffentlichen Parkplatz beschränkt, müssen Sie mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann welche Verwarngelder auf Sie zukommen. Stehen Sie auf einem privaten Parkplatz zu lange, können Vertragsstrafen drohen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Kurzzeitparkplatz: Wie lange dürfen Sie halten oder parken?
Dass die Parkdauer auf bestimmten Parkplätzen beschränkt wird, ist nicht selten. Dass dann solch ein Kurzzeitparkplatz durch ein Schild ausgewiesen wird, ist in der Regel auch bekannt. Doch gibt es gesetzliche Vorschriften, die eine Parkdauer auch rechtlich festlegen? Wird ein Kurzzeitparkplatz in der StVO überhaupt benannt?
Offiziell gibt es den Begriff „Kurzzeitparkplatz“ nicht. Weder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch in anderen Gesetzen ist definiert, was einen solchen Parkplatz ausmacht. Auch wie lange Verkehrsteilnehmer dann parken dürfen, ist nicht festgelegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine rechtlichen Grundlagen gibt. Denn in der Regel werden Parkzeitbeschränkungen durch Verkehrszeichen angezeigt. Solche Beschränkungen sind oft dort zu finden, wo Parkplätze rar bzw. von vielen genutzten werden.
Das kann unter anderem an folgenden Orten der Fall sein:
- Bahnhöfen
- Flughäfen
- Behörden
- Supermärkte
- Krankenhäuser (Arzthäuser)
Ein Kurzzeitparkplatz dient in der Regel dazu, möglichsten vielen Verkehrsteilnehmern einen Parkplatz zu bieten.
Die Zusatzeichen, die einen Kurzzeitparkplatz und die erlaubte Höchstparkdauer ausweisen, können unterschiedliche Angaben enthalten, da die Parkdauerbeschränkung je nach Situation und Bedürfnis geregelt ist. Das gilt sowohl für öffentliche Parkflächen als auch für private Parkplätze.
Bei Letzteren können die Betreiber bzw. Besitzer selbst entscheiden, wie lange Nutzer dort parken dürfen. Die Nutzung dieser Flächen fällt unter das Hausrecht und kann entsprechend beschränkt sein.
An Bahnhöfen oder Flughäfen kann die Dauer auf wenige Minuten beschränkt sein, um Passagiere ein- oder aussteigen zu lassen. Dies stellt dann eine sehr extreme Art des Kurzzeitparkens darf. Oft wird die Dauer auf 60 oder 90 Minuten bzw. auf 2 Stunden eingegrenzt.
Unter anderem folgende Zusatzzeichen sind beim Kurzzeitparkplatz üblich:
Kontrolle der Parkzeit: Parkscheibe oder Parkschein
Auf einem Kurzzeitparkplatz wird die Parkdauer in der Regel auch kontrolliert. Um dies zu ermöglichen, müssen Fahrer entweder eine Parkschein lösen oder eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren. Beides kann sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Parkplätzen vorgeschrieben sein. Auch in diesen Fällen wird das durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt.
Haben Sie auf einem Kurzzeitparkplatz keinen Parkschein oder Parkscheibe bzw. stehen Sie über die zulässige Parkdauer hinaus dort, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Auf einem öffentlichen Parkplatz gelten bei einem solchen Parkverstoß die Vorgaben des Bußgeldkatalogs. Hier sind Verwarngelder zwischen 20 und 40 Euro möglich. Zudem ist es durchaus auch möglich, dass Sie, wenn Sie dort über Tage stehen, abgeschleppt werden.
Zusätzliche Kosten kann es auf einem privaten Kurzzeitparkplatz geben. Hier gelten die Nutzungsbestimmungen des Betreibers. Bei einem Verstoß sind Vertragsstrafen möglich. Diese müssen angemessen sein, liegen in der Regel aber zwischen knapp 30 und 40 Euro. Auch hier ist es möglich, dass Betreiber Sie abschleppen lassen, wenn sie den Kurzzeitparkplatz unangemessen lange blockieren.
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