Kündigung einer Versicherung: Frist, Muster & Tipps für Ihr Kündigungsschreiben
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Worauf ist bei der Kündigung der Versicherung unbedingt zu achten?
Eine Versicherungskündigung ist nicht halb so kompliziert, wie Sie manchen Versicherungsnehmern vielleicht erscheint. Egal, ob Haftpflicht-, Hausrats- oder Kfz-Versicherung: In jedem Vertrag sind bereits die wichtigsten Regeln für die Kündigung der Versicherung vorgegeben (z. B. Kündigungsfrist, Widerrufsbelehrung etc.).
Doch das Kleingedruckte ist nicht immer verständlich und auch der Versicherer hat natürlich ein Interesse daran, Sie so lange wie möglich in dem Vertrag zu halten. Allerdings finden sich Regelungen zur Kündigung im Gesetz zum Versicherungsvertrag (VVG).
In diesem Ratgeber erfahren Sie, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Versicherung kündigen können. Eine Vorlage für das Kündigungsschreiben und einen etwaigen Widerruf finden Sie außerdem am Ende des Beitrags.
Weitere Informationen zur Kündigung einer Versicherung
- Kündigung der Kfz-Versicherung
- Kfz-Versicherung widerrufen
- Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Versicherung kündigen
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Die Frist zur Kündigung der Kfz-Versicherung läuft in aller Regel jeweils zum 30. November aus.
Ja, wenn sich bspw. der Versicherungsbeitrag erhöht, obwohl die Leistungen nicht entsprechend angepasst werden, können Sie eine Versicherung in der Regel außerordentlich kündigen.
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufheben möchten, können Sie unser kostenloses Muster für die Kündigung nutzen. Denken Sie daran, dieses entsprechend anzupassen!
Unterschiedliche Kündigungsfristen je nach Versicherung
Die Kündigungsfristen können die Versicherungen zwar selbst festlegen, allerdings nur in einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen. Manche Versicherungsverträge sind von Anfang an zeitlich begrenzt (beispielsweise Auslandskrankenversicherung für die Dauer einer Reise). In diesem Fall ist es nicht unbedingt nötig, durch eine Kündigung die Versicherung zu beenden. Ganz allgemein besagt § 11 Abs. 3 VVG Folgendes:
Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
Das heißt, die im Vertrag enthaltene Kündigungsfrist der Versicherung muss zwischen einem und drei Monaten betragen. Werfen Sie deshalb zunächst einen Blick ins Kleingedruckte des Vertrages, um herauszufinden, innerhalb welcher Frist Sie Ihre Versicherung kündigen können.
Handelt es sich jedoch um einen Versicherungsschutz auf unbestimmte Zeit (z. B. für Ihr Fahrzeug), kann es gemäß § 11 Abs. 2 VVG „nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.“ Das ist der Grund, weshalb die Kündigungsfrist von Kfz-Versicherungen regelmäßig auf den 30. November fällt. Die Versicherungsperiode endet mit dem Jahreswechsel. Für Versicherer, die eine vierwöchige Kündigungsfrist vereinbaren, ist der Stichtag deshalb der 30. November.
Sie möchten die Versicherung wechseln? In diesem Fall sollten Sie sich zuerst auf einen neuen Tarif/Versicherer festgelegt haben, bevor Sie die alte Versicherung kündigen, denn der neue Versicherer kann einen Antrag auf den ausgewählten Versicherungsschutz auch ablehnen.
Sonderkündigungsrecht von Versicherung und Versicherungsnehmer
Unabhängig von der vereinbarten Frist können Sie sich auch durch eine außerordentliche Kündigung von der Versicherung trennen. Diese Möglichkeit wird auch als Sonderkündigungsrecht bezeichnet und gestattet es sowohl der Versicherung als auch dem Versicherungsnehmer, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Dieses Recht ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft, welche wiederum je nach Versicherungsart variieren. Grundsätzlich darf die Versicherung immer dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Ist die Pflichtverletzung lediglich auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen, muss für die Kündigung seitens der Versicherung eine Frist von einem Monat eingehalten werden.
Gleiches gilt im Falle einer Gefahrerhöhung, das heißt, wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand bekannt wird, der den Versicherungsfall wahrscheinlicher macht (z. B. wenn Sie eine Hausratsversicherung für Ihre Wohnung abgeschlossen haben, diese aber gar nicht wirklich bewohnen und so auch selten „bewachen“) (§§ 23 und 24 VVG).
Andererseits ist eine außerordentliche Kündigung auch durch den Versicherungsnehmer möglich, wenn …
- die Prämie erhöht, der Versicherungsschutz aber nicht entsprechend angepasst wird oder der Versicherungsschutz gemindert wird ohne Anpassung der Prämie.
- der Versicherungsfall eingetreten ist (z. B. bei einer Kfz-, Sach- oder Haftpflichtversicherung).
Im Einzelfall kommt es aber stark auf die Art der Versicherung an. Nicht umsonst enthält das VVG umfassende Regelungen für Lebens-, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und zahlreichen anderen Versicherungen. Bei einer Kfz-Versicherung gibt es z. B. das Sonderkündigungsrecht, wenn der Besitzer eines Fahrzeugs verstirbt und das Auto samt Versicherungsschutz an einen Erben übergeht.
Widerrufs- und Kündigungsschreiben für Ihre Versicherung: Vorlage und Tipps
Im Kündigungsschreiben an die Versicherung sollten Sie stets die Versicherungsnummer angeben. Eine Begründung ist normalerweise nicht erforderlich, es sei denn, Sie möchten das Vertragsverhältnis außerhalb der vereinbarten Frist verlassen.
In manchen Fällen geht es sogar ganz ohne Kündigung. Wurde die Versicherung gerade erst abgeschlossen, können Sie diese innerhalb einer 14-tägigen Frist gemäß § 8 VVG widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Unterlagen beim Versicherungsnehmer eingetroffen sind.
Normalerweise prüft die Versicherung, ob eine Kündigung notwendig wäre oder alle für den Widerruf wichtigen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen spielen die Brieflaufzeiten für die Einhaltung der Widerrufsfrist keine Rolle. Wichtig ist das Datum des Postausgangs, deshalb sollten Sie dieses im Zweifelsfall nachweisen können.
Sie suchen vergeblich einen Vordruck für die Kündigung bei Ihrer Versicherung? Selten stellt der Vertragspartner eine solche zur Verfügung. Deshalb haben wir nachfolgend für den Widerruf der Versicherung und die Kündigung jeweils ein Muster vorbereitet. Nutzen Sie keines davon ungeprüft und denken Sie daran, das Schreiben jeweils an Ihre persönliche Vertragssituation anzupassen.
Musterbrief für die Kündigung Ihrer Versicherung
Fehlen Ihnen die Worte? Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Kündigung schreiben oder Ihrer Versicherung mitteilen sollen, dass Sie den Schutz nicht mehr möchten, können Sie einfach nachfolgendes Muster zur Orientierung nutzen. In der Regel müssen Sie Ihre (ordentliche) Kündigung der Versicherung gegenüber auch nicht begründen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung bzw. wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sieht das, wie bereits erwähnt, anders aus. Im Zweifelsfall muss dann nachvollziehbar dargestellt werden, ob und aus welchen Gründen die außerordentliche Kündigung von der Versicherung zulässig ist.
Schicken Sie für Ihre Kündigung kein ungeprüftes Muster an die Versicherung. Denken Sie immer daran, das Schreiben individuell anzupassen und auch mit abweichenden Vertragsbestimmungen abzugleichen.
Herr/Frau Mustermann
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt
Adressat:
Versicherung
Ggf. Abteilung
Ggf. Name des Sachbearbeiters
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt
Datum tt.mm.jjjj
Betreff: Kündigung der Versicherung [Versicherungsnummer]
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich habe am [Datum] folgende Versicherung abgeschlossen: [Art der Versicherung + Versicherungsnummer]. Diese kündige ich hiermit fristgerecht zum [Datum]/zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte um die Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift]
Laden Sie sich die Vorlage für die Kündigung der Versicherung hier kostenlos herunter:
Widerruf statt Versicherungskündigung: Vorlage zur Orientierung
Haben Sie schon einmal eine verbindliche Entscheidung getroffen und einen Tag später festgestellt, dass es die falsche war? Wie bereits erwähnt, müssen Sie Versicherungen nicht immer kündigen. Haben Sie die Police gerade erst abgeschlossen und es sich spontan anders überlegt, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß § 8 VVG Gebrauch machen. Dies muss schriftlich geschehen und innerhalb von 14 Tagen verschickt werden.
Bei einer Lebensversicherung ist die Widerrufsfrist sogar noch etwas länger. Gemäß § 152 VVG können Sie innerhalb von 30 Tagen von der Lebensversicherung zurücktreten. Nicht immer ist ein Widerruf möglich. In diesen Fällen müssen Sie in der Regel statt eines Widerrufs eine Kündigung an die Versicherung formulieren:
- Der Versicherungsvertrag dient dazu, Großrisiken zu decken.
- Es geht um eine Versicherung mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
- Es geht um eine vorläufige Deckung oder um Versicherungsverträge mit Pensionskassen. Der Widerruf ist hier nur möglich, wenn die Verträge per Internet, Telefon oder E-Mail (Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312c Bürgerliches Gesetzbuch) zustande kamen.
Herr/Frau Mustermann
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt
Adressat:
Versicherung
Ggf. Abteilung
Ggf. Name des Sachbearbeiters
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt
Datum tt.mm.jjjj
Betreff: Widerruf der Versicherung [Versicherungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich für meine gerade erst abgeschlossene Versicherung [Versicherungsart und -nummer] von meinem Widerrufsrecht gemäß § 8 VVG Gebrauch machen. Ich habe die Versicherung am [Datum] abgeschlossen. Weil dies nicht mehr als 14 Tage zurückliegt, geschieht der Widerruf fristgerecht.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung der Versicherung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift]
Laden Sie sich für Ihren Widerruf der Versicherung das Muster hier kostenlos herunter:
Sehr geehrter Daman und herren,
Ich habe gebraucht motor roller 50cm am 05.07 gekauft. unbewust ohne versicherung
gefahren polizei hat angehalten. und gleich näcste tag versicherung angemeldet.
was passiert.
mit freundlichen Grussen
Ali