Kreisverkehr: Die korrekte Verhaltensweise in einem „Kreisel“
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldtabelle: Sanktionen im Kreisverkehr
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Blinken bei der Einfahrt in den Kreisverkehr bzw. nicht vorhandenes Blinken bei der Ausfahrt | 10 € |
Verbotswidriges Halten auf der Fahrbahn im Kreisverkehr | 20 € |
… mit Behinderung | 35 € |
Verbotswidriges Parken auf der Fahrbahn im Kreisverkehr | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
... länger als eine Stunde | 40 € |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € |
Verbotswidriges Überfahren der Mittelinsel | 10 € |
... mit Unfall | 35 € |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim erlaubten Überfahren der Mittelinsel | 35 € |
Fahren entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr als Kraftfahrer | 25 € |
Fahren entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr als Fahrradfahrer | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfall | 35 € |
Video zu den Verkehrsregeln im Kreisverkehr
Welchen Zweck erfüllt ein Kreisverkehr im Straßenverkehr?
Addieren Sie eine kreisförmige Fahrbahn mit einer Mittelinsel, erhalten Sie einen Kreisverkehr. Umgangssprachlich wird dieser auch als „Kreisel“ oder „Teller“ bezeichnet und soll für ein geringeres Unfallrisiko sorgen.
Französische Unfallforscher fanden beispielsweise heraus, dass ein Kreisverkehr in der Stadt die Gefahr eines Verkehrsunfalls um mehr als 40 Prozent verringern kann. Dies ist unter anderem darin begründet, dass Frontalzusammenstöße oder Unfälle beim Abbiegen in einem Kreisel so gut wie nicht mehr vorkommen.
Im Ratgeber informieren wir Sie darüber, welches Verhalten im Kreisverkehr vorgeschrieben ist und welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen können, die sich nicht daran halten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kreisverkehr
In einen Kreisverkehr fahren Sie als Kraftfahrer nach rechts ein und anschließend entgegen dem Uhrzeigersinn. Wenn Sie den Kreisel verlassen möchten, müssen Sie blinken, bei der Einfahrt hingegen nicht. Zudem ist es nicht erlaubt, in einem Kreisverkehr zu halten oder zu parken.
Grundsätzlich haben die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt, die sich bereits darin befinden. Möchten Sie in einen Kreisverkehr einfahren, müssen Sie demzufolge warten und anderen Fahrern die Vorfahrt gewähren.
Je nachdem, welche Zuwiderhandlung Sie sich in einem Kreisverkehr zuschulden kommen lassen, können Verwarnungsgelder zwischen 10 und 50 Euro auf Sie zukommen. Einen genauen Überblick bietet Ihnen diese Tabelle.
Welche Verkehrsregeln gemäß StVO im Kreisverkehr gelten
Zunächst einmal ist ein Kreisverkehr der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge stets durch spezielle Verkehrszeichen gekennzeichnet: Nummer 215 (drei sich im Kreis folgende Pfeile in weiß auf blauem Grund) und Nummer 205 (Vorfahrt gewähren). Ähnlich wie bei einer Einbahnstraße dürfen Kraftfahrer einen Kreisel nur in eine Richtung befahren.
Weiterhin verbieten es die entsprechenden Verkehrsregeln, in einem Kreisverkehr zu halten oder zu parken, da dies eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses nach sich ziehen würde. Die Mittelinsel darf ebenfalls nicht überfahren werden. Lediglich Kraftfahrzeugen oder Gespannen, die den Kreisverkehr ansonsten aufgrund ihrer enormen Länge nicht problemlos befahren könnten, ist dies ausnahmsweise gestattet.
Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt und wer muss warten?
Der gerade beschriebenen Beschilderung an einem Kreisverkehr zufolge sollte jedem Fahrer klar sein: Wer einfahren möchte, muss den anderen die Vorfahrt gewähren. Daraus ergibt sich, dass im Kreisverkehr die Kfz Vorrang haben, die sich bereits darin tummeln. Es sollte sich daher von selbst verstehen, dass Sie als Autofahrer ihr Tempo drosseln sollten, wenn Sie sich auf einen Kreisel zubewegen.
Dort angekommen, fahren Sie nach rechts ein und steuern Ihr Fahrzeug im Anschluss so lange entgegen dem Uhrzeigersinn, bis Sie die gewünschte Ausfahrt erreicht haben. Halten Sie sich nicht an die entsprechenden Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr, drohen Ihnen übrigens nicht nur Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog – auch ein Unfall kann dadurch schnell entstehen.
Gelten andere Regeln, wenn es ein mehrspuriger Kreisverkehr ist?
Gerade an Straßenabschnitten, auf denen ein reges Verkehrsaufkommen herrscht, befindet sich nicht selten ein zweispuriger Kreisverkehr. Die jeweiligen Regeln unterscheiden sich bei einem Kreisel mit mehreren Spuren allerdings nicht wirklich von denen, die bei einem einspurigen Kreisverkehr laut StVO Beachtung finden müssen.
Sobald das jeweilige Verkehrsschild den Kreisverkehr angekündigt hat, ist die Vorfahrt auch hier den Fahrzeugführern zu gewähren, die sich bereits darin befinden. Etwas kompliziert kann das Ganze manchen Kraftfahrern jedoch bei einer Zufahrt mit zwei Spuren vorkommen, daher hier eine kurze Erklärung:
- Entscheiden Sie sich für die innere Fahrbahn des Kreisels (also die linke Spur), sollten Sie bedenken, dass die Kfz auf der rechten Spur Vorrang haben, wenn sie den Kreisverkehr verlassen.
- Falls es Ihnen nicht beizeiten gelingt, auf die rechte Spur zu wechseln, sollten Sie nicht panisch werden. Stattdessen können Sie einfach eine weitere Runde „kreiseln“ und dabei in aller Ruhe einen Spurwechsel vornehmen.
- Vermeiden Sie es in jedem Fall, ohne nachzudenken und übereilt auf die andere Spur zu wechseln! Im schlimmsten Fall provozieren Sie dadurch einen schweren Verkehrsunfall im Kreisverkehr.
Wann ist das Blinken im Kreisverkehr vorgeschrieben?
Ob Sie als Kraftfahrer bereits bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr blinken müssen, ob dies erst bei der Ausfahrt vorgeschrieben ist oder ob Sie beim Ein- sowie Ausfahren den Fahrtrichtungsanzeiger nutzen müssen, regelt § 8 Absatz 1a StVO. Der genannte Paragraph besagt dazu Folgendes:
Bei der Einfahrt in einen […] Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.“
Haben also die entsprechenden Verkehrszeichen einen Kreisverkehr angekündigt und Sie fahren ein, dürfen Sie nicht blinken. Verlassen Sie den Kreisel, ist dieser Schritt allerdings verpflichtend.
Andere Autofahrer, die sich ebenfalls im Kreisverkehr befinden, müssen schließlich darauf hingewiesen werden, dass Sie ausfahren möchten. Achten Sie bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr besonders auf Fußgänger und Fahrradfahrer, die auf oder neben der Straße in der gleichen Richtung unterwegs sind. Laut § 9 Absatz 3 StVO haben sie in einer solchen Situation Vorrang.
Interessant: In Deutschland existieren spezielle runde Knotenpunkte im Verkehr, die zwar Ähnlichkeit zu einem Kreisel aufweisen, jedoch nicht durch ein entsprechendes Verkehrsschild als Kreisverkehr ausgewiesen sind. Daher gilt in einem solchen „unechten“ Kreisverkehr die Regel „Rechts vor Links“ und Autofahrer, die einfahren, haben Vorrang. Außerdem müssen Sie hier bei der Ein- sowie bei der Ausfahrt den Blinker setzen.
Wie können Verstöße im Kreisverkehr geahndet werden?
Ignorieren Sie mehrere oder nur eine Vorfahrtsregel, die im Kreisverkehr Anwendung findet, kommen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Waren Sie z. B. unaufmerksam und haben dementsprechend ein Schild, das einen Kreisverkehr einleitet, nicht wahrgenommen und daher sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren geblinkt, droht Ihnen ein Verwarngeld von 10 Euro.
Mit einem Verwarngeld von 35 Euro müssen Sie rechnen, wenn Sie mit Ihrem Kfz im Kreisel halten und dadurch eine Behinderung des übrigen Verkehrs herbeiführen. Parken Sie direkt länger als eine Stunde im Kreisverkehr, steigt dieser Betrag auf 40 Euro an.
Auf ein Verwarngeld von 25 Euro müssen sich Kraftfahrer einstellen, die einen Kreisel entgegen der vorgegebenen Richtung befahren. Leisten Sie sich letzteren Verstoß als Fahrradfahrer, zieht das Ganze ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich; bei einer zusätzlichen Gefährdung sogar 30 Euro.
Provozierten Sie durch dieses Fehlverhalten als Radler einen Verkehrsunfall im Kreisverkehr, klettert der genannte Betrag auf 35 Euro.
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