Kopfhörer beim Autofahren: Nicht immer eine gute Idee
Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Sind Kopfhörer im Auto erlaubt oder verboten?
Beim Einkaufen, beim Joggen oder bei der Hausarbeit: Für viele Menschen sind Kopfhörer ein stetiger Begleiter und werden mit Vorliebe zum Musikhören oder Telefonieren benutzt. Wer allerdings selbst beim Autofahren nicht darauf verzichten möchte, sollte besonders aufpassen: Zwar sind Kopfhörer beim Autofahren erlaubt, allerdings dürfen die praktischen Stöpsel keine allzu große Ablenkung darstellen.
Welche Vorschriften die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in puncto Kopfhörer während der Autofahrt beinhaltet und wann trotzdem Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog fällig werden können, wenn Sie mit Ohrstöpseln beim Fahren erwischt werden, können Sie hier nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Autofahren mit Kopfhörern
Allgemein darf man beim Autofahren Kopfhörer tragen, um damit zu telefonieren oder Musik zu hören. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle und tragen Kopfhörer, müssen Sie demzufolge in der Regel nicht mit Sanktionen rechnen.
Sobald Sie über die Kopfhörer so laut Musik beim Autofahren hören, dass Sie wichtige Verkehrsgeräusche und Warnsignale nicht mehr wahrnehmen können, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das Gleiche ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ein Headset beim Autofahren zum Telefonieren benutzen und sich dadurch so stark ablenken lassen, dass Sie nichts mehr vom Verkehrsgeschehen mitbekommen. In diesem Fall wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Allgemein ist das Fahren mit einem Kopfhörer auf dem Fahrrad gestattet. Doch auch hier sollten Sie darauf achten, dass Sie trotz Ohrstöpseln noch in der Lage sind, Warnsignale im Straßenverkehr zu registrieren. Ansonsten kann ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 10 Euro drohen.
Video: Darf man mit Kopfhörern Auto fahren?
Unterwegs mit Kopfhörern: Ist das Autofahren laut StVO trotzdem erlaubt?
In der StVO gibt es keinen Paragraphen, der sich einzig und allein auf Kopfhörer beim Autofahren bezieht. Dennoch lassen sich diesbezügliche Regeln aus anderen Paragraphen ableiten. Dies ist mitunter bei § 1 StVO der Fall, welcher sich mit den Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr befasst. Diesem Paragraphen zufolge wird von jedem Verkehrsteilnehmer „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erwartet.
Passender ist in Bezug auf das Tragen von einem Kopfhörer beim Autofahren jedoch § 23 Absatz 1 StVO. Dort heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. […]“
Daraus lässt sich ableiten: Sofern das Gehör des Fahrers dadurch nicht beeinträchtigt ist, darf man beim Autofahren mit Kopfhörern Musik hören. Es kommt daher häufig auf die jeweilige Lautstärke an: Nimmt der Betroffene durch die Kopfhörer beim Autofahren keine Hintergrundgeräusche oder Warnsignale mehr wahr, wie beispielsweise das Hupen anderer Fahrer oder das Martinshorn von Feuerwehr oder Polizei, führt er unweigerlich eine Gefährdung der Verkehrssicherheit herbei. Daher wird dieses Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit angesehen, auf die ein Verwarnungsgeld von 10 Euro folgen kann.
Was gilt für Telefonate über Kopfhörer beim Autofahren?
Es ist allgemein bekannt, dass die Nutzung vom Handy am Steuer nicht zulässig ist. Wer mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, muss sich laut Bußgeldkatalog auf ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg einstellen. Damit es soweit gar nicht erst kommt, telefonieren viele Fahrer von vornherein über Kopfhörer beim Autofahren.
Doch auch in diesem Fall müssen Sie als Kraftfahrer die oben genannten Vorschriften beachten und sich trotz Telefonat auf das Verkehrsgeschehen sowie die dazugehörigen Geräusche konzentrieren. Grundsätzlich kann man sogar mit In-Ear-Kopfhörern telefonieren, wenn es dadurch nicht zu einer so großen Ablenkung kommt, dass der Betroffene nicht mehr registriert, was im Verkehr geschieht. Diese Ohrstöpsel sind bekannt dafür, Hintergrundgeräusche fast völlig ausblenden zu können.
Vorsicht: Wenn Sie In-Ear-Kopfhörer beim Autofahren tragen, ist das Risiko für einen Unfall besonders hoch. Geraten Sie in dieser Situation in einen Zusammenstoß, kann Ihnen eine Mitschuld daran vorgeworfen werden. Ihre Versicherung wird in einem solchen Fall in der Regel nicht die gesamten Kosten für die Reparatur übernehmen, sondern lediglich teilweise dafür aufkommen.
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