Konventionalstrafe: Was hat es damit auf sich?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie Versicherungsgesellschaften vertragswidriges Verhalten sanktionieren
Die Kosten einer Kfz-Versicherung sind von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Mitunter spielt es eine Rolle, wo das versicherte Fahrzeug abgestellt wird, wie viele Personen es nutzen dürfen und wie viele Kilometer im Jahr gefahren werden.
Versichern Sie dem Anbieter, dass Sie sich an die gemachten Angaben halten, bekommen Sie dafür im Gegenzug spezielle Rabatte. Doch was, wenn Sie absichtlich falsche Angaben machen oder sich nicht an die eigentlich vereinbarten Pflichten halten und das Ganze herauskommt?
In einem solchen Fall haben Sie gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen und müssen mit einer sogenannten Konventionalstrafe rechnen. Was es damit auf sich hat und wie hoch eine solche Strafe ausfallen kann, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Konventionalstrafe
Eine Konventionalstrafe wird umgangssprachlich auch als Vertragsstrafe bezeichnet und droht in der Regel, wenn Sie sich nicht an die vereinbarten Bedingungen der Kfz-Versicherung halten. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Spätestens wenn es zu einem Unfall kommt und die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung übernehmen soll, erfährt sie vom Kilometerstand oder demjenigen, der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Crashs steuerte. Auch stichprobenartige Abfragen der Vertragsangaben sind bei einigen Anbietern üblich.
Die Höhe einer Vertragsstrafe ist variabel. Je nachdem, wie schwer Sie gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen haben, kann sie sogar über einer jährlichen Versicherungsprämie liegen.
Konventionalstrafe: Eine Definition des Begriffs
Umgangssprachlich wird eine Konventionalstrafe auch Vertragsstrafe genannt. Die gesetzliche Regelung dazu hält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 339 fest. Der im Volksmund gebräuchliche Ausdruck lässt bereits vermuten, dass es sich dabei um eine Strafe handelt, die fällig wird, wenn ein Verstoß gegen einen Vertrag vorliegt. § 339 BGB besagt zur Vertragsstrafe Folgendes:
Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.“
Eine Vertragsstrafe fungiert laut BGB demzufolge als Druckmittel und soll dafür sorgen, dass die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden. In Bezug auf Kfz-Versicherungen kann eine Konventionalstrafe zum Beispiel dann drohen, wenn der Versicherungsnehmer
- im Jahr mehr Kilometer gefahren ist als ursprünglich angegeben
- einen Fahrer das versicherte Kfz hat steuern lassen, der nicht zum berechtigten Fahrerkreis gehört oder
- das Fahrzeug außerhalb einer Garage abgestellt wurde und der entstandene Schaden damit zusammenhängt.
Einige Versicherungsanbieter nehmen stichprobenartige Abfragen vor, um zu überprüfen, ob Sie sich an die Bedingungen halten oder nicht. Spätestens jedoch, wenn die Versicherung einen Schaden regulieren soll, erfährt sie durch die Werkstattrechnung den Kilometerstand oder durch den polizeilichen Unfallbericht den Namen des Fahrers. Entsprach eines davon nicht den vereinbarten Bedingungen, kommt eine Konventionalstrafe auf Sie zu.
Vertragsstrafe: In welcher Höhe bewegt sie sich?
Bei einer Konventionalstrafe ist die Höhe nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsgesellschaften können daher in der Regel selbst darüber bestimmen. Je nachdem, wie schwer Sie gegen die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen haben, steigt der zu zahlende Strafbetrag normalerweise an. Schlimmstenfalls kann sich die Höhe der Konventionalstrafe auf mehr als eine Jahresprämie belaufen.
Hinzu kommt die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie zuvor aufgrund der Falschangaben gezahlt haben, und dem eigentlichen Versicherungsbeitrag. Doch auch wenn das Zahlen einer Konventionalstrafe zunächst einmal ärgerlich sein mag, können Versicherungsnehmer dennoch aufatmen: Denn selbst wenn Sie sich z. B. nicht an die vorgegebene Kilometerzahl gehalten haben, bleibt der Versicherungsschutz weiterhin bestehen. Wäre dem nicht so, hätten Sie schließlich einen weitaus größeren Geldbetrag zu stemmen.
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