Knöllchen: Alles zu Herkunft, Kosten und Vollstreckung
Letzte Aktualisierung am: 17. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Knöllchen sind beim Parken nicht gern gesehen
Ordnungshüter sind täglich auf Deutschlands Straßen unterwegs und überprüfen, ob stehende Fahrzeuge durch falsches Halten oder Parken nicht für Verstöße gegen geltende Verkehrsregeln sorgen.
Wird ein Verkehrssünder entdeckt, wird diesem oft ein Strafzettel an die Windschutzscheibe geheftet. Dabei hat sich der Begriff des Knöllchens etabliert.
Im vorliegenden Ratgeber erhalten Sie weitere Informationen rund um Verwarnungsbelege dieser Art. So erfahren Sie, ob Knöllchen nur beim Falschparken drohen, woher der Begriff stammt und wie Betroffene darauf reagieren sollten. Schließlich verraten wir Ihnen auch, was passiert, wenn Sie ein Knöllchen nicht bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Knöllchen
Was es mit dem Knöllchen im Detail auf sich hat, erklären wir Ihnen übersichtlich hier.
Ein Knöllchen kommt nur bein geringfügigen Ordnungswidrigkeiten infrage, die ein Verwarngeld nach sich ziehen. Dieses beträgt 5 bis 55 Euro.
Nein. Allerdings hat es Folgen, wenn Sie das Knöllchen nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Dann wird stattdessen unter Umständen ein Bußgeldbescheid verschickt.
Die Herkunft des Knöllchens
Der Terminus „Knöllchen“ hat sich mittlerweile als umgangssprachliche Beschreibung für Strafzettel etabliert, vor allem in Bezug auf Parkverstöße. Doch woher stammt eigentlich der Begriff? Dazu gibt es verschiedene Theorien.
Das bedeutet ein Knöllchen für Kfz-Führer
In der Regel ist ein Knöllchen mit Kosten verbunden. Üblich sind Zahlungsaufforderungen zwischen 5 und 55 Euro. Dabei wird der Strafzettel an der Windschutzscheibe schon einmal mit dem postalisch versandten Bescheid verwechselt, der einige Tage bzw. Wochen später im Briefkasten landet. Knöllchen betreffen dabei nicht nur Parksünder. Es gilt:
- Verschiedene geringfügige Ordnungswidrigkeiten können eine entsprechende Papierkarte nach sich ziehen.
- Maßgebend ist dabei §§ 546 ff. des deutschen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
- Daraus ergibt sich, dass eine Verwarnung als Ahndung erteilt werden kann, ohne dass ein Verwarnungsgeld zu verlangen ist.
- In vielen Fällen bestehen die Ordnungshüter jedoch auf eine zumindest kleine Gebühr zur Verwarnung. Dabei gelten die Vorgaben gültiger Verwarnungsgeldkataloge.
Grundsätzlich besitzen Betroffene zwei Möglichkeiten, den Betrag zu zahlen, den ein Knöllchen mit sich bringt.
Schon bei Erhalt des Dokuments an der Windschutzscheibe können sich Verkehrssünder beispielsweise telefonisch bei der Bußgeldbehörde über notwenige Zahlungsdaten informieren. Das ist jedoch keine Pflicht.
Sie können auch einfach warten, bis die offizielle Zahlungsbescheinigung zugestellt wird. Dies geschieht, wie bereits erwähnt, einige Tage später auf dem Postweg.
Haben Sie ein Knöllchen verloren, ist das also nicht weiter schlimm. Der Zahlungsbescheid erreicht sie später. Deshalb muss ein Knöllchen auch nicht am Auto sein. Darüber hinaus stört es nicht, wenn Witterungsbedingungen für Nichtlesbarkeit oder Verschwinden des Dokuments sorgen.
Mit der Zahlung der geforderten Gebühren gilt das Verfahren als abgeschlossen. Betroffene signalisieren damit außerdem, dass Sie die Ahndung für ihren Verstoß anerkennen. Folglich gilt: Zahlen Sie nicht, wenn Sie nicht mit der Entscheidung der Behörde einverstanden sind.
Verjährung beim Knöllchen
Ein Knöllchen kann in der Regel nicht verjähren. Es hat jedoch Auswirkungen, wenn es 14 Tage nach Rechtskraft nicht bezahlt wird. Verstreicht diese meistens gültige Frist, wird von der zuständigen Behörde ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das bedeutet, dass Verkehrssündern, die sich der Zahlung verweigert haben, ein Bußgeldbescheid zugeschickt wird. Das zuvor eher niedrige Verwarnungsgeld kann sich dann zu einem höheren Bußgeld wandeln.
Wer ist zuständig?
Knöllchen, die im ruhenden Verkehr verteilt werden, gehen meistens auf örtliche Gemeindebehörden zurück. Für den fließenden Verkehr sind wiederum die Polizeibehörden zuständig. Bei Fragen können sich Betroffene an die entsprechenden Stellen wenden. Sollen rechtliche Ansprüche durchgesetzt werden, ist es zudem sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Dieser kann auch beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Unterstützung bieten.
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