Kleinkraftrad fahren: Infos zu Bußgeldern, Versicherung und Führerschein
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Verkehrsverstöße mit einem Kleinkraftrad
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beförderung einer Person auf einem Kleinkraftrad ohne besonderen Sitz | 5 € | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad mit einem Kind, das keinen Schutzhelm trägt | 60 € | 1 |
… mit mehreren Kindern | 70 € | 1 |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad ohne Schutzhelm | 15 € | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad auf der Autobahn | 20 € | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad auf dem Gehweg | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… mit Gefährdung | 20 € | |
… mit Sachbeschädigung | 25 € | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad ohne gültige Betriebserlaubnis | 50 € | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad ohne Kennzeichen | 40 € | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad ohne Versicherungsschutz | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad ohne Führerschein | 10 € | |
Fahrten mit einem Kleinkraftrad ohne Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
Welche Kfz zählen zu den Kleinkrafträdern?
Kleinkrafträder verfügen in der Regel über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW und einen Hubraum von bis zu 50 cm³. Demzufolge kann es sich dabei um einen Roller, ein Mofa, ein Moped oder ein Mokick handeln.
Welchen Führerschein Sie als Fahrer dafür benötigen, ob Sie für das Kleinkraftrad eine Versicherung abschließen müssen und welche Verkehrsvorschriften einzuhalten sind, erklären wir in diesem Ratgeber. Darüber hinaus erfahren Sie hier, welche Konsequenzen drohen können, wenn Sie mit einem Kleinkraftrad gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kleinkraftrad
Kleinkrafträder weisen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW und einen Hubraum von bis zu 50 cm³ auf. Leichtkrafträder hingegen verfügen über einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Um solche Kfz steuern zu dürfen, ist die Führerscheinklasse A1 notwendig.
Wer ein Kleinkraftrad auf öffentlichen Straßen steuern möchte, benötigt dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese ist Teil der Führerscheinklasse B, daher ist es Ihnen ebenfalls gestattet, ein Kleinkraftrad mit einem Autoführerschein zu fahren.
Möchten Sie Fahrten mit einem Mofa unternehmen, das eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist, benötigen Sie keinen Führerschein der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Sofern Ihr Geburtstag vor dem 1. April 1965 liegt, müssen Sie sogar nur Ihren Personalausweis bei einer möglichen Polizeikontrolle vorzeigen, um Ihr Alter nachzuweisen. In diesem Fall brauchen Sie weder eine Prüfbescheinigung noch einen Führerschein, um ein solches Mofa zu fahren.
Seit dem 28.07.2021 liegt das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM in Deutschland generell bei 15 Jahren. Dieser Führerschein ist allerdings nur im Inland gültig. Wollen Sie außerhalb Deutschlands fahren, müssen die örtlichen Bestimmungen beachten.
Ab wie viel Jahren dürfen Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sein?
Allgemein benötigen Sie einen Führerschein, um ein Kleinkraftrad steuern zu dürfen, genauer gesagt: eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse liegt bei 15 Jahren.
Nach dem Ende des Modellversuchs wurde seit dem 29. November 2019 den Bundesländern gestattet, dieses Alter Mindestalter selbst zu bestimmen. Dies besagte § 6 Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Seit dem 28.07.2021 gilt nun bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahren.
Doch Vorsicht: Werden Sie im Ausland mit 15 Jahren dabei erwischt, wie Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sind, kann es sich um eine Straftat handeln! Dies wird oft als als Fahren ohne Fahrerlaubnis angesehen. Der Führerschein der Klasse AM ist nur im Inland gültig.
Für ein Mofa mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h benötigen Sie dann allerdings keinen Führerschein. Für diese Art von Kleinkraftrad ist also keine Fahrerlaubnis vorgeschrieben, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Eine solche können Sie normalerweise bereits mit 15 Jahren erwerben. Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren wurden, brauchen Sie nicht einmal diese Bescheinigung, um ein solches Mofa legal fahren zu dürfen. Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, reicht es aus, wenn Sie Ihr Geburtsdatum anhand Ihres Personalausweises nachweisen können. Die Führerscheinklasse AM ist außerdem automatisch im Autoführerschein enthalten, weshalb Sie auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit einem Kleinkraftrad unterwegs sein dürfen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für Fahrten mit dem Kleinkraftrad
Neben der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung gibt es noch weitere Punkte, die bei Fahrten mit einem Kleinkraftrad von Bedeutung sind. Dazu zählen die folgenden:
- Das Kleinkraftrad muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aufweisen, wenn Sie damit am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchten. Ist eine solche nicht vorhanden, erwartet Sie ein Bußgeld von 50 Euro.
- Es muss eine entsprechende Versicherung für das Kleinkraftrad abgeschlossen worden sein, die durch das Kennzeichen nachgewiesen wird. Fahren Sie ohne Nummernschild mit einem Kleinkraftrad, müssen Sie 40 Euro zahlen. Ohne vorhandene Versicherung hingegen kann laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig werden.
Wichtig: Mopeds, Mofas, Roller und Co. zählen im Gegensatz zu Pkw oder Motorrädern zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb Sie keine Zulassung für das Kleinkraftrad brauchen. Auch die regelmäßige Vorführung zur Hauptuntersuchung (HU), wie sie beispielsweise bei Pkw oder Lkw vorgeschrieben ist, fällt bei diesen Kfz weg. Daher müssen Sie mit einem Kleinkraftrad nicht zum „TÜV“.
Kleinkraftrad fahren: Welche Verkehrsregeln sind besonders wichtig?
Wenn Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sind, sollten Sie vor allem auf die Einhaltung der folgenden Verkehrsvorschriften achten:
- Sie sind dazu verpflichtet, bei jeder Fahrt mit dem Kleinkraftrad Ihren Führerschein dabeizuhaben. Können Sie das Dokument bei einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen, müssen Sie 10 Euro zahlen.
- Mit einem Kleinkraftrad dürfen Sie weder auf dem Radweg, noch auf dem Gehweg oder der Autobahn fahren.
- Nicht nur Sie als Fahrer, sondern auch alle Mitfahrenden müssen bei Fahrten mit einem Kleinkraftrad einen entsprechenden Schutzhelm tragen. Dies ergibt sich aus § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Verhält es sich nicht nur so, dass Sie Ihren Führerschein – also das Dokument – vergessen haben, sondern gar nicht über eine Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad verfügen und trotzdem damit fahren, handelt es sich um eine Straftat. § 21 StVG zufolge erwartet Sie in diesem Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Außerorts ist ein S-Pedelec (45 km/h) echt unbrauchbar.
Man darf damit zwar auf Bundesstraßen fahren, wenn diese aber zu Kraftfahrstraßen werden, darf man sie nicht befahren. Somit eine „Regel-Sackgasse“ (Da Baubedingt und nicht Höchstgeschwindigkeit bis 60/km/h ausgelegt) Und die umfahrungsalternativen sind Fahrradwege. Bloß blöd, dass selbst außerorts keine Fahrradwege nutzen darf, sowie Wald und Forstwege, aber die dürfen generell nicht Motorisiert befahren werden.
Hoffe es kommen passende Reglungen was das Fahren mit S-Pedelecs außerorts betrifft.
Ansonsten muss man die doppelte oder dreifache Kilometer Anzahl in kauf nehmen.
Bei meinem Beispiel: Für eine bestimmtes Ziel mit Auto: 53,8 Km, mit S- Pedelec: 133,4 Km
Ich konnte im Bußgeldkatalog keine Antwort finden wie hoch das Bußgeld für’s Befahren des Radwegs mit einem Kleinkraftrad ausfällt. Beim Befahren des Gehwegs sind es wohl 10 Euro.