Ist Kiffen beim Autofahren ein Kavaliersdelikt?
Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Lesen Sie hier nach, was es kostet!
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen das Verbot von Drogen am Steuer beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M |
... beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate3 M |
... beim dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate3 M |
Gefährdung des Straßenverkehrs unter dem Einfluss von Drogen | 3 | 1) | |
1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe |
High hinterm Steuer
Cannabis wird schon seit vielen Jahrhunderten als Nutz- und Heilmittel eingesetzt. Aus der Pflanze lassen sich u. a. Seile, Textilien, Papiere oder Öle herstellen. Abgesehen von solchen pragmatischen Einsatzgebieten ist die Hanfpflanze wohl vor allem als Rauschmittel bekannt.
Weltweit ist die rechtliche Handhabe zwiegespalten: Während Länder wie Uruguay oder bestimmte Bundesstaaten in den USA den Besitz teilweise legalisiert haben, ist Cannabis in den meisten Staaten nach wie vor verboten – so auch in Deutschland. Kiffen und Autofahren kann hierzulande dementsprechend streng geahndet werden.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist die juristische Lage in Deutschland?
Pflanzen, die zur Gattung Cannabis gehören, und deren Derivate sind in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes als „nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel“ gelistet. Damit ist Cannabis eindeutig eine illegale Droge. Dementsprechend steht auch Kiffen und Autofahren unter Strafe!
Aber: Seit März 2017 dürfen Ärzte schwerkranken Patienten hierzulande in bestimmten Fällen Cannabis verschreiben. Krankenkassen übernehmen dann eine Therapie mit Medizinalhanf, der ausschließlich über befähigte Stellen ausgegeben werden darf.
Im Betäubungsmittelgesetz heißt es in § 29 Abs. 1 Nummer 1 und 3:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
[…]
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, […]
Es ist klar: Allgemein ist Kiffen tabu. Beim Autofahren kommt noch hinzu, dass Fahrer nur in klarem und möglichst nüchternem Zustand ein Kfz bedienen sollen.
Hier ist lediglich für Alkohol eine Ausnahme vorgesehen: Solange Sie kein Fahranfänger oder Berufsfahrer sind und sich normal am Verkehr beteiligen, sind bis zu 0,49 Promille erlaubt.
Weiterhin könnte ein Bekifft-Autofahren eine zusätzliche Strafe begründen, wenn dem Betroffenen eine Fahrlässigkeit angelastet werden würde.
Wie sieht es mit dem „bloßen“ Konsum aus?
Wenn es um Kiffen und Autofahren geht, findet sich nicht selten die Aussage, dass der reine Konsum von Marihuana legal sei. Denn schließlich spricht der obige Auszug nicht vom Konsum selbst. Dementsprechend sollte es eine rechtliche Grauzone fallen, wenn jemand beispielsweise direkt mit Cannabis am Steuer erwischt wird, aber sonst keine Mengen bei sich trägt.
Diese und ähnliche Annahmen sind jedoch Irrglauben bzw. nur die halbe Wahrheit. Es stimmt zwar, dass der Konsum selbst nicht direkt verboten ist. Dennoch sind ja alle anderen Schritte bis zum letztendlich Konsum untersagt. Auch wenn Sie „nur“ beim Konsum erwischt werden, können Ihnen die üblichen Sanktionen drohen. Woher sollte jemand an eine Droge gekommen sein, wenn er sich diese nicht vorher verschafft hat?
Doch selbst, wenn der Joint nicht direkt dabei ist: Auch nach dem Kiffen ist Autofahren untersagt und kann dementsprechend geahndet werden – in der Regel sogar dann, wenn betroffene Fahrer keine Fahrauffälligkeiten gezeigt haben.
Ich wurde mit THC am Steuer erwischt – worauf muss ich mich einstellen?
Werden Fahrer mit THC im Blut beim Autofahren erwischt, dann ist die Bestürzung oft groß – meist zu Recht, denn die Sanktionen sind meist sehr streng. Dabei ist für THC und Autofahren kein eigenes Strafmaß in dem Sinne vorgesehen. Betroffene werden im Regelfall genauso sanktioniert, wie dies bei anderen illegalen Drogen wie Koks oder Amphetaminen der Fall ist.
Zudem wird auch sehr häufig angeordnet, eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU – zu absolvieren. Diese kann grundsätzlich dann verlangt werden, wenn die allgemeine Fahreignung einer Person angezweifelt werden muss.
Dementsprechend ist der Führerschein nicht nur dann in Gefahr, wenn Sie hinterm Steuer saßen. Wenn Sie nachweislich Cannabis handeln, besitzen oder kiffen, kann das Autofahren dennoch untersagt werden – selbst wenn Sie zu Fuß unterwegs waren oder entsprechende Stoffe bei Ihnen Zuhause gefunden wurden.
Wenn Sie richtig Pech haben, müssen Sie noch nicht mal selbst konsumiert haben, sondern lediglich dabei gewesen sein. Denn der häufig angewandte Grenzwert von 1,0 ng/ml THC kann mitunter auch durch ein Passiv-Kiffen erreicht werden.
Die Länder tolerieren verschiedene „geringe Mengen“
Bei der Sanktionierung von Kiffen vorm/beim Autofahren kommt noch hinzu, dass die einzelnen Bundesländer laut Förderalismusprinzip bei „geringen Mengen“ illegaler Drogen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann – Betonung liegt hier auf „kann“. Was eine geringe Menge ist, wird jedoch unterschiedlich bewertet und reicht von sechs bis teilweise fünfzehn Gramm in Berlin.
Wie ist das mit dem Grenzwert beim Autofahren und Kiffen?
Da sich Cannabis im Vergleich zu Alkohol recht lange im Körper hält, ist es nach wie vor strittig, inwieweit die Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut aussagekräftig über den wirklichen Zustand einer Person ist.
Auch das Autofahren lange nach einem Cannabiskonsum könnte dann zum Verhängnis werden, wenn sich entsprechende Abbauprodukte noch nachweisen lassen. Um sanktioniert zu werden, ist es mitunter also nicht mal erforderlich, „frisch bekifft“ Auto zu fahren.
Damit beim Thema Kiffen und Autofahren dennoch keine Willkür herrscht, wird hierzulande häufig – aber nicht immer! – ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut akzeptiert. Dennoch bedeutet das nicht, dass Beklagte sich immer auf diesen Wert berufen können.
Fakt ist: Bis dato (Stand: Januar 2019) existiert kein gesetzlich festgelegter Grenzwert. Jedoch empfiehlt die sogenannte Grenzwertkommission einen Wert von 3,0 ng/ml. Im Regelfall wird jedoch nach wie vor anhand des Grenzwertes von 1,0 ng/ml geurteilt.
Zusammengefasst heißt das: Jeglicher Umgang mit oder Konsum von Cannabisprodukten ist, sofern Sie kein medizinischer Ausnahmefall sind, untersagt. Werden Sie nachweislich mit THC im Verkehr erwischt, dann droht Sanktion – wie streng diese ausfällt, hängt vom Bundesland und auch der bearbeitenden Stelle ab.
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