Kfz-Versicherung widerrufen: Wie funktioniert das?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Infos zum Widerrufsrecht bei einer Kfz-Versicherung

Wann können Sie eine abgeschlossene Kfz-Versicherung widerrufen?
Wann können Sie eine abgeschlossene Kfz-Versicherung widerrufen?

Gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) braucht jedes Kfz, das auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommt, eine Haftpflichtversicherung. Sollte mit dem Fahrzeug ein Schaden verursacht werden, übernimmt diese die Kosten der dritten Partei.

Haben Sie als Kraftfahrer übereilt einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, können Sie von Ihrem Rücktrittsrecht bei einer Kfz-Versicherung Gebrauch machen. Sie müssen die Versicherung also nicht kündigen, sondern können stattdessen einen Widerruf vornehmen.

Wie lange Sie Zeit haben, um eine Kfz-Versicherung zu widerrufen, wie Sie dabei genau vorgehen müssen und was mit möglicherweise bereits gezahlten Versicherungsbeiträgen geschieht, lesen Sie im Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen den Widerruf einer Kfz-Versicherung als Muster kostenlos zur Verfügung.

FAQ: Kfz-Versicherung widerrufen

Wie viel Zeit habe ich bei einer abgeschlossenen Kfz-Versicherung für den Widerruf?

Möchten Sie eine Kfz-Versicherung widerrufen, ist eine Frist von 14 Tagen einzuhalten. Diese beginnt jedoch erst zu laufen, sobald Sie die eVB-Nummer sowie die Versicherungsbedingungen erhalten haben.

Was passiert mit bereits geleisteten Beiträgen, wenn ich nach dem Abschluss einer Kfz-Versicherung mein Rücktrittsrecht in Anspruch nehme?

Der Versicherungsanbieter muss Ihnen bereits gezahlte Beiträge zurückerstatten, wenn Sie die Kfz-Versicherung nach der Zulassung widerrufen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie noch keine Versicherungsleistungen beansprucht haben.

Wie könnte ein Widerruf der Versicherung für ein Kfz aussehen?

Wollen Sie nach Abschluss einer Kfz-Versicherung den Antrag widerrufen, müssen Sie dies im Regelfall schriftlich tun. Dazu können Sie unser kostenloses Muster verwenden.

Wann können Sie eine abgeschlossene Kfz-Versicherung widerrufen?

Kfz-Versicherung: Um den Vertrag zu widerrufen, haben Sie 14 Tage lang Zeit.
Kfz-Versicherung: Um den Vertrag zu widerrufen, haben Sie 14 Tage lang Zeit.

Laut § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kommt jedem Versicherungsnehmer ein sogenanntes Widerrufsrecht zu, das es ihm gestattet, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Haben Sie möglicherweise unüberlegt gehandelt oder kurz darauf ein Angebot mit besseren Konditionen entdeckt, können Sie also die vorher abgeschlossene Kfz-Versicherung widerrufen und eine neue abschließen.

Wichtig: Nach Abschluss der Kfz-Versicherung bleiben Ihnen 14 Tage für den Rücktritt, danach besteht diese Option nicht mehr. Diese Frist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn Sie die eVB-Nummer sowie die Versicherungsbedingungen bekommen haben.

Zudem müssen Sie über Ihr Widerrufsrecht sowie mögliche Folgen eines Widerrufs informiert werden. Normalerweise müssen Sie eine Kfz-Versicherung stets schriftlich widerrufen. Die Angabe von Gründen ist jedoch nicht verpflichtend. An wen Sie den Widerruf genau schicken müssen, ergibt sich in der Regel aus den Versicherungsunterlagen. Haben Sie gegebenenfalls schon Zahlungen an die Versicherung geleistet, werden Ihnen diese in einem solchen Fall zurückerstattet, vorausgesetzt, Sie haben noch keine Leistungen in Anspruch genommen.

Kfz-Versicherung widerrufen: Unser Muster

Anschließend stellen wir Ihnen kostenlos eine Vorlage zur Verfügung, an der Sie sich orientieren können, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung widerrufen möchten. Bedenken Sie, dass es sich dabei nur um ein Muster handelt, welches Sie noch entsprechend anpassen müssen.

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Laden Sie sich das Muster von einem Widerruf der Kfz-Versicherung hier kostenlos herunter:

Widerruf Kfz-Versicherung (Muster).doc

Widerruf Kfz-Versicherung (Muster).pdf

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen und sein Referendariat am OLG Celle. In Dublin erwarb er seinen Master of Arts (LL. M.). 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich u. a. mit Themenschwerpunkten wie Verkehrsverstößen und Bußgeldverfahren.

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