Kfz-Steuerbefreiung: Autofahren ohne Steuerlast
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Für wen kommt die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Frage?
In Deutschland sind Kraftfahrzeuge steuerpflichtig. Egal ob PKW, LKW, Bus oder Motorrad – für beinahe jedes Fahrzeug müssen Steuern gezahlt werden. Wer ein solches besitzt, wird regelmäßig vom Fiskus zur Kasse gebeten.
So regelt es das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Es legt fest, welche Fahrzeuge unter die Steuerpflicht fallen. Aber es formuliert auch die Ausnahmen, welche eine Kfz-Steuerbefreiung möglich machen. Zwar müssen die meisten Kraftfahrzeuge versteuert werden, aber eben nicht alle.
Wer kann eine Befreiung von der Kfz-Steuer erreichen? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug nicht versteuert werden muss? Mit diesen und anderen Fragen zur Kfz-Steuer und der Steuerbefreiung befasst sich dieser vorliegende Ratgeber.
Fahrzeughalter in Deutschland zahlen die Kfz-Steuer abhängig von verschiedenen Faktoren, die den jährlichen Steuersatz beeinflussen. So ist für Fahrzeuge mit großem Hubraum und niedriger Schadstoffklasse mehr abzugeben, als die Fahrzeughalter von kleineren, umweltfreundlicheren Autos zahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kfz-Steuerbefreiuung
Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach der Größe des Hubraums und der Schadstoffklasse des Wagens.
Bestimmte Fahrzeuge, die beispielsweise zum öffentlichen Nahverkehr oder zu einer gemeinnützigen Organisation gehören, bleiben Kfz-steuerfrei. Eine genauere Übersicht dieser Autos finden Sie hier.
Autos, die steuerbefreit sind, haben in der Regel ein grünes Nummernschild, woran sie zu erkennen sind.
Gesetzliche Grundlage für die Kfz-Steuerbefreiung
Das KraftStG legt fest, dass alle Kraftfahrzeuge, die in Deutschland gehalten werden, um am Verkehr teilzunehmen, der Steuerpflicht unterliegen. Damit sind schon einmal stillgelegte Fahrzeuge von der Steuer ausgenommen. Autosammler, die ihre Schätze nicht zwangsläufig fahren wollen und lieber ausstellen, können also von der Kfz-Steuer befreit sein.
Ansonsten unterliegen prinzipiell alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, der jährlichen Kfz-Abgabe. Jedoch gibt es immer noch Ausnahmen, die in § 3 des KraftStG aufgelistet sind. Die meisten der Einträge sind für den Bürger nicht relevant. Trotzdem wollen wir Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten geben, wie für bestimmte Fahrzeuge oder bestimmte Zwecke eine Kfz-Steuerbefreiung in Frage kommt.
- Zulassungsfreie Fahrzeuge
- Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Zoll oder Bundespolizei
- Fahrzeuge für den Wegebau
- Straßenreinigungsfahrzeuge
- Fahrzeuge von Katastrophenschutz, Personenrettung, Patientenbeförderung und Feuerwehr
- Autos gemeinnütziger Organisationen
- Busse, die primär im Linienverkehr eingesetzt werden
- Diplomatenfahrzeuge
Diese Liste ist keinesfalls erschöpfend. Noch für andere Fahrzeuge erwägt das Gesetz eine Kfz-Steuerbefreiung. Allerdings sind für Privatpersonen vor allem zwei Ausnahmen relevant, wenn der Fokus auf der Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer liegt.
Kfz-Steuerbefreiung bei zulassungsfreien und elektrischen Autos
Zwei für den privaten Nutzer interessante Fahrzeugtypen können in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit werden. Beide zeichnen sich dadurch aus, dass die Antriebe sehr schadstoffarm sind. Dabei handelt es sich zum einen um zulassungsfreie Fahrzeuge wie Leichtkraftfahrzeuge oder Kleinkrafträder. Aber auch elektrische Mobilitätshilfen gelten als zulassungsfrei und sind somit von der Kfz-Steuerbefreiung betroffen.
Zum anderen sieht § 3c des KraftStG vor, dass es eine zeitlich begrenzte Kfz-Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt. Wird ein neues Elektroauto im Zeitraum zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen, wird es zusätzlich für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Somit erfahren diese Fahrzeuge im Gegensatz zu allen anderen Kraftfahrzeugen, die privat auf deutschen Straßen unterwegs sind, von der Kfz-Steuer eine Steuerbefreiung. Doch woran sind steuerfreie Fahrzeuge zu erkennen?
Das grüne Nummernschild
Das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs verrät viel über das Fahrzeug und seinen Halter. Aber neben den üblichen Nummernschildern mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es auch noch die Nummernschilder mit grüner Schrift. Was bedeuten sie und wieso sind Fahrzeuge mit so einem Kennzeichen steuerbefreit?
Das grüne Nummernschild ist in Deutschland exklusiv für zulassungsfreie Fahrzeuge. Da diese der Kfz-Steuerbefreiung unterliegen, kann davon ausgegangen werden, dass ein Auto mit so einem Kennzeichen auch von der Kfz-Steuer befreit ist. Aber auch Fahrzeuge mit dem üblichen Kfz-Kennzeichen können der Steuer entgehen.
Elektroautos beispielsweise erhalten ebenfalls ein reguläres Nummernschild, obwohl sie für den Zeitraum bis 2030 von der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung profitieren können.
Welche Organisationen bekommen die Kfz-Steuerbefreiung?
Autos haben auch eine Chance auf die Freistellung von der Steuer, wenn sie für gemeinnützige Organisationen fahren. Da solche Vereine und Organisationen nur selten ein nennenswertes Einkommen haben, kann ihnen so die Arbeit erleichtert werden.
Um in Deutschland als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen Vereine strenge Auflagen erfüllen. Wird die Gemeinnützigkeit aberkannt, scheitern die Vereine oft wegen der rapide ansteigenden Kosten.
So verfügen zum Beispiel die Tafeln über eine kleine Flotte von Transportfahrzeugen. Mit diesen werden die Nahrungsspenden eingesammelt und zu den Ausgabestellen gefahren. Bei diesen Fahrzeugen kann davon ausgegangen werden, dass sie von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren.
Aber auch staatliche Organisationen haben eine Befreiung von der Kfz-Steuer. Die Polizei und die Bundeswehr verfügen über viele Fahrzeuge. Sie steuerlich zu verwalten, würde die Kosten für diese staatstragenden Institutionen in die Höhe treiben. Kosten, die der Staat an sich selbst zahlen würde.
Aber auch bei Feuerwehr, Krankenwagen und Katastrophenschutz wird keine Steuerlast geltend gemacht. Da diese für den friedlichen und sicheren Alltag unserer Gesellschaft verantwortlich und sie auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, greift hier die Kfz-Steuerbefreiung.
Ähnliches gilt für Diplomaten-Fahrzeuge. Da diese besonderen internationalen Regelungen und Vorschriften unterliegen wird auch hier keine Steuer erhoben.
Leider wird heutzutage ein wichtiger Punkt total vergessen,oder einfach ignoriert und beiseite gelegt.In Deutschland gibt es auch viele arme Rentner mit Grundsicherung,die auch noch ein altes Auto besitzen.Sie sind da meistens auf ihr Auto angewiesen,weil sie entweder körperlich eingeschränkt sind,weil sie auf dem Lande leben wo es oft nur eine schlechte Bus oder Bahnverbindung gibt,oder gar keine.Auch durch die Verteuerung von Sprit können diese Menschen kaum noch ausreichend tanken,oder bewegen ihr Fahrzeug immer seltener dadurch.Auch andere Bereiche wie Lebensmittel und auch Tierärzte haben sich stark verteuert,sodas dadurch das finanzielle Guthaben dieser Rentner nochmals eingeschränkt wird.Zweifelsfrei haben diese Leute auch einen,für unsere Umwelt, positiven Effekt. Sie verbrauchen weitaus weniger co2ausstoss, als jemand der weitaus besser finanziell darsteht,und sich nun mal nicht so grosse Gedanken machen muss,wie man den verteuerten Sprit noch bezahlen kann,um z.b. einzukaufen,zu einem Arztbesuch fahren.Da wäre es doch gerechter diesen Menschen in der heutigen Zeit eine Kfz Steuer Befreiung anzubieten?!