Illegale Autorennen: Wer bremst, hat verloren
Letzte Aktualisierung am: 6. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Bußgeldrechner: Illegale Autorennen
Bußgeldtabelle: Illegale Autorennen
Tatbestand | Punkte | Weitere Folgen |
---|---|---|
Teilnehmer oder Veranstalter | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
... mit Gefährdung | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
... mit Personeschaden | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug |
Gefahren für die Verkehrssicherheit werden oft völlig ausgeblendet
Adrenalin, Nervenkitzel, das Gefühl, schneller und besser zu sein als andere, Dominanz: Für viele Raser sind dies nur einige Gründe dafür, weshalb sie an Autowettrennen teilnehmen. Finden diese auf speziell für diesen Zweck ausgelegten Strecken statt, ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden.
Wird als Ort des Geschehens jedoch der öffentliche Straßenverkehr gewählt, sieht die Sache schon ganz anders aus. Illegale Autorennen bedeuten nicht nur ein enormes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch für die Raser selbst.
Rote Ampeln werden überfahren, Kurven geschnitten und Stoppschilder missachtet – ohne einen Gedanken an die damit verbundenen Gefahren zu verschwenden. Vor allem, wenn ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, kann ein illegales Autorennen schwerwiegende Folgen haben.
Mit welchen Sanktionen Adrenalinjunkies in Deutschland rechnen müssen, wenn sie dabei erwischt werden, wie sie illegale Rennen fahren, ob auch Veranstalter solcher Events zur Verantwortung gezogen werden können und ob die Versicherung sich weigern kann, für entstandene Schäden aufzukommen, wenn diese durch ein illegales Straßenrennen zustande kamen, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Illegale Autorennen
Ein illegales Autorennen zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es sich dabei um einen Wettbewerb zwischen Verkehrsteilnehmern handelt und diese mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Allerdings kann auch ein sogenanntes Alleinrennen eine Straftat darstellen.
Die Teilnehmer an einem illegalen Fahrzeugrennen müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Eine Übersicht zum Strafmaß bietet diese Tabelle.
Es kann sein, dass das Kfz beschlagnahmt und der Führerschein entzogen wird.
Illegale Autorennen: Welche Strafe erwartete die Teilnehmer vor der Gesetzesänderung?
Rennen mit Kraftfahrzeugen sind gemäß § 315d Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich nicht erlaubt. Es handelt sich dabei somit um einen Straftatbestand. Dies war allerdings nicht immer der Fall. So bestanden die Konsequenzen in der Vergangenheit im Regelfall aus einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat.
Sobald illegale Autorennen allerdings mit einer Gefährdung oder gar mit einem Unfall einhergingen, handelte es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Diese wurde wiederum gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) geahndet. Eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe waren dann möglich.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Todesfällen durch illegale Autorennen. Dies sah die Bundesregierung als Anstoß dafür, ein Gesetz zur Verschärfung der möglichen Strafen in Deutschland zu beschließen. Wie diese nun ausfallen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Sanktionen für illegale Rennen wurden 2017 verschärft
Bisher wurden illegale Autorennen lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot geahndet. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zufolge wurden diese Strafen allerdings „dem Gefährdungspotenzial nicht gerecht“ und wurden entsprechend angepasst.
Ab sofort werden illegale Straßenrennen als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gewertet. Im Detail gestalten sich die Strafverschärfungen wie folgt:
- Teilnahme an oder Ausrichtung von illegalen Autorennen: Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis
- Gefährdung anderer Menschen oder bedeutender Sachgüter bei einem illegalen Autorennen: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis
- Herbeiführung schwerer Verletzungen oder sogar des Todes eines anderen Menschen bei einem illegalen Autorennen: Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren (mindestens Haftstrafe von einem Jahr); Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Verschärfung des Gesetzes macht es zudem möglich, auch Raser härter zu bestrafen, die rücksichtslos, erheblich oder grob verkehrswidrig gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit verstoßen – auch wenn dieser Verstoß nicht im Zusammenhang mit einem illegalen Autorennen steht. Ein solches Verhalten wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert.
Verkehrsminister Dobrindt argumentierte in Bezug auf dieses Vorgehen im Bundestag damit, dass es sich zwar um eine „harte Maßnahme“ handele, wer jedoch derart gedankenlos das Leben anderer Menschen gefährde, sei dem „Umgang mit dem Auto nicht gewachsen“. Dies lässt eine weitere Frage aufkommen: Können illegale Autorennen dazu führen, dass eine MPU absolviert werden muss, um den Führerschein wiederzuerlangen?
Und nach der illegalen Wettfahrt geht’s zur MPU?
Es ist nicht gerade verwunderlich, dass Zweifel an der Fahreignung eines Kraftfahrers entstehen, wenn dieser nicht nur sein Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzt, indem er an einem illegalen Autorennen teilnimmt.
Wurde der Führerschein aufgrund eines daraufhin verhängten Fahrverbots eingezogen, ist es gut möglich, dass die zuständige Behörde gewisse Bedingungen stellt, bevor sie diesen wieder herausrückt.
Diese können beispielsweise aus einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bestehen. Bevor Sie diese nicht mit einem positiven Gutachten absolviert haben, bleibt der Führerschein in sicherer Verwahrung, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.Unfall bei einem Autorennen: Kann die Versicherung sich weigern, für entstandene Schäden aufzukommen?
Endet ein illegales Autorennen mit einem Unfall, sind auch versicherungstechnische Aspekte zu beachten. So können Kaskoversicherungen beispielsweise ihre Leistung verweigern, wenn es aufgrund von grober Fahrlässigkeit bei einem Autorennen zu einem Crash kam. Grob fahrlässig handelt immer derjenige, der die notwendige Sorgfaltspflicht missachtet, was bei einem solchen Rennen wohl auf der Hand liegt.
Etwas anders verhält es sich in Bezug auf illegale Autorennen bei der Haftpflichtversicherung: Führte ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers dazu, dass es zum Unfall kam, handelt es sich in der Regel um eine Obliegenheitsverletzung. Dies ist beispielsweise bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit anschließender Kollision der Fall. Doch auch illegale Autorennen können eine Obliegenheitsverletzung darstellen.
Die Versicherung wird demnach zunächst für die entstandenen Schäden aufkommen, den betroffenen Raser jedoch im Anschluss in Regress nehmen, sprich: Sie kann sich die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen von ihm zurückholen.
Da sich der Schaden bei einem illegalen Rennen schnell auf einen sehr hohen Betrag beläuft, sieht der Gesetzgeber hier jedoch normalerweise eine Obergrenze von 5.000 Euro vor.
Zivilrechtliche Forderungen: Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus?
Wird eine Person unverschuldet Opfer bei einem illegalen Autorennen, kann sie Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern, um für erlittene körperliche Schäden entschädigt zu werden.
Resultierten dauerhafte Beeinträchtigungen aus dem Unfall, besteht sogar die Möglichkeit, dass dem betroffenen Raser die lebenslange Zahlung einer Geldrente auferlegt wird.
Wurden hingegen die Teilnehmer eines verbotenen Rennens dabei verletzt, können sie gegenseitig kein Schmerzensgeld voneinander verlangen. Kam es beispielsweise zu einer Kollision ihrer Autos, muss jeder selbst für den entstandenen Schaden haften. Da es sich um illegale Autorennen handelt, findet ein sogenannter Haftungsausschluss statt, wodurch beide Raser auf ihren Kosten sitzenbleiben.
Illegale Autorennen: Aktuelle Urteile zum Thema
Wie aktuell die Problematik im Jahr 2017 ist, die illegale Autorennen mit sich bringen, beweisen die folgenden zwei Fälle, die vor allem in den Medien für großes Aufsehen gesorgt haben.
Zudem waren sie wohl mit ausschlaggebend dafür, dass die Bundesregierung härtere Strafen für Raser eingeführt hat:
Fall Nummer eins: Illegales Rennen auf dem Berliner Kudamm endet mit einer Verurteilung wegen Mordes
Im Februar 2017 wurden zwei Raser von 25 und 28 Jahren wegen Mordes verurteilt. Knapp ein Jahr zuvor hatten sie sich ein illegales Autorennen im Stadtzentrum Berlins geliefert, welches in einem schweren Unfall endete, bei dem ein 69-Jähriger starb. Schockierende Fakten zu dem Tatverlauf sind die folgenden:
- Mit bis zu 170 km/h rasten die Täter über die Hauptverkehrsstraße im alten Zentrum Westberlins.
- Das illegale Autorennen zog sich über zweieinhalb Kilometer hin.
- Insgesamt wurden elf rote Ampeln überfahren.
- Das Auto des Unfallopfers wurde nach dem Aufprall 70 Meter weit geschleudert.
- Keiner der beiden Möchtegern-Rennfahrer wurde verletzt.
Das illegale Autorennen fand erst ein Ende, als einer der beiden Raser mit dem 69-Jährigen zusammenprallte, der Grün hatte und entsprechend losfuhr. Das Gericht argumentierte, dass die beim Rennen verwendeten Autos (ein Mercedes AMG mit 380 PS und ein Audi A6 TDI mit 224 PS) als „gemeingefährliche Werkzeuge“ zum Einsatz kamen und die Fahrer einen tödlichen Ausgang des Ganzen gleichgültig in Kauf nahmen.
Fall Nummer zwei: 19-Jährige Radfahrerin stirbt als Folge eines illegalen Autorennens in Kölner Stadtgebiet
Im Jahr 2015 kam eine Fahrradfahrerin von 19 Jahren bei einem Raserunfall ums Leben. Das illegale Autorennen trugen ein 21- und ein 22-Jähriger aus, wovon der jüngere Fahrer bereits wegen unterschiedlicher Verstöße gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit kein unbeschriebenes Blatt für die zuständigen Behörden mehr war.
Außerdem war gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt worden – das Verfahren wurde allerdings eingestellt.
Mit ca. 100 km/h fuhren die Raser durch ein Stadtgebiet in Köln, wobei der ältere der beiden Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Das Auto wurde gegen eine Radfahrerin geschleudert, die später im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Obwohl die Studentin einen Helm getragen hatte, konnten die Ärzte nichts mehr für sie tun. Auch der 22-jährige Unfallverursacher war den Behörden aufgrund eines begangenen Einbruchs bekannt.
Die jungen Männer, die das illegale Autorennen gefahren waren, waren wegen fahrlässiger Tötung jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Freiheitsstrafen von zwei bzw. einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wurden ihnen auferlegt. Zwei Jahre später – im Jahr 2017 – forderte die Bundesanwaltschaft nun eine höhere Strafe für die Möchtegern-Rennfahrer, da das Landgericht Köln die Strafe aufgrund eines Rechtsfehlers zur Bewährung ausgesetzt habe. Damals wurden die Sanktionen mit einer „günstigen Sozialprognose für die Angeklagten“ gerechtfertigt.
Ich habe eine Frage. Mein Sohn hat seinen Führerschein verloren weil er angeblich ein Rennen früh um 3.30 Uhr Nachts gefahren sein soll. Verhandlung steht noch aus. Mein Sohn und ein anderer Junger Mann haben sich an der Roten Ampel mit offener Scheibe unterhalten.
Dies wird Ihnen als Rennen verabreden vorgeworfen. War aber nicht der Fall. Beide sind etwas stramm losgefahren und haben die 50Kmh überschritten 20-30 Kmh. Polizei hat beide angehalten und die Führerscheine eingezogen. Das ganze ist jetzt 4 Monate her. Ist bei Verurteilung ein längerer Führerscheinentzug zu erwarten. Wieviel Busgeld? MPU?
Gruß
Udo