Höhere Gewalt: Welche Kfz-Versicherung springt ein?
Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2024
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Höhere Gewalt: Eine Definition
Viele Schäden kommen entweder durch eigene Fehlhandlungen oder durch das anderer Menschen zustande. Haben Sie oder andere Personen aber keinen Einfluss auf ein Ereignis und wird ein Schaden ohne menschliches Einwirken verursacht, kommt der Begriff der höheren Gewalt ins Spiel.
Dabei handelt es sich nämlich um Ereignis, welches von außen kommt und weder vorherzusehen noch abzuwenden ist. Folgende Geschehnisse zählen als höhere Gewalten:
- Unwetter
- Überschwemmungen
- Lawinen/Erdrutsche
- Brände
- Unruhen
- Streiks
- Kriege
- Verkehrsunfälle
Relevant ist dies bei der Kfz-Versicherung, da sich Versicherte gegen Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, absichern wollen. Bei solchen Schäden liegen Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht gegenüber dem Versicherer. Das bedeutet, Kfz-Halter müssen nachweisen können, dass der Schaden tatsächlich durch höhere Gewalt zustande gekommen ist und nicht anderweitig.
Kfz-Versicherungen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich des Leistungsumfangs. Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Autobesitzer obligatorisch. Zusätzlich kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Aber welche Versicherung sichert Sie bei Schäden durch höhere Gewalt in welchem Umfang ab?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt wird im Allgemeinen ein von außen kommendes, unvorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis verstanden, welches einen Schadensfall hervorruft.
Als höhere Gewalt werden zum Beispiel Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsche, Unwetter, Brände, Streiks, Kriege oder Verkehrsunfälle bezeichnet.
Die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden an fremden Fahrzeugen auf. Die Teilkaskoversicherung springt bei Schäden durch höhere Gewalt ein. Die Vollkaskoversicherung zusätzlich bei Unfällen durch höhere Gewalt und Eigenverschulden.
Springt die Haftpflichtversicherung bei Schäden durch höhere Gewalt ein?
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Schadenfällen durch höhere Gewalt nur dann, wenn gleichzeitig fremdes Eigentum beschädigt wurde. Für Schäden am eigenen Auto kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf.
Wird beispielsweise ein anderes Fahrzeug durch Ihres durch höhere Gewalt beschädigt oder zerstört, zahlt der Versicherer die Reparatur bzw. die Wiederinstandsetzung. Zudem spielt es eine Rolle, wie hoch die Selbstbeteiligung ist, da dieser Teil von der Versicherungsleistung abgezogen wird.
Was übernimmt die Teilkaskoversicherung bei höherer Gewalt?
Schäden durch höhere Gewalt, die an Ihrem eigenen Fahrzeug enstehen, werden in der Regel durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Stürme sind nicht selten und umherwehende Äste oder herabfallende Dachziegel können schwere Schäden am geparkten Auto verursachen.
Umstürzende Bäume oder starke Böen auf der Landstraße können auch fahrenden Fahrzeugen gefährlich werden. Ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von 62 km/h) handelt es sich um höhere Gewalt. Wird diese Windstärke gemessen, zahlt die Kfz-Versicherung die Schadenssumme.
Dies gilt im Übrigen auch für Hagelschäden (Glas- und Blechschäden am Auto) oder Beschädigungen durch eine Überschwemmung (Wasserschäden). Gleiches gilt für Schäden, die durch Lawinen, Erdrutsche oder Steinschläge entstanden sind.
Was zahlt die Vollkaskoversicherung bei höherer Gewalt?
Alle Teilkasko-Schäden werden natürlich auch durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Zusätzlich sichert diese bei Unfallschäden ab, die durch höhere Gewalt und dadurch resultierendes Eigenverschulden entstanden sind.
Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Autofahrer sich aufgrund eines umstürzenden Baumes oder eines Blitzes erschreckt und infolgedessen einen Unfall verursacht. Die höhere Gewalt ist demnach die Ursache für das Eigenverschulden eines Unfalls.
Zudem springt die Vollkaskoversicherung auch bei Schäden am Fahrzeug ein, die durch einen Unfall infolge eines Sturms verursacht werden, der im Übrigen nicht die Windstärke 8 erreichen muss.
Fahrzeug vor Schäden durch höhere Gewalt schützen
Um sicherzugehen, dass die Kfz-Versicherung für Schäden durch höhere Gewalt aufkommt, sollten Sie Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern:
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug bei einer Sturmwarnung nicht unter Bäumen ab.
- Wurde für ein Gebiet eine Hochwasserwarnung ausgegeben, sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht dort abstellen.
- Bei Starkregen sollten Sie nicht auf einer überfluteten Straße fahren.
- Halten Sie bei Unwetter genügend Abstand und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.
- Überprüfen Sie die Profiltiefe Ihrer Reifen, bei Aquaplaning kann es zum Unfall kommen.
Treffen Sie keine Vorsichtsmaßnahmen, kann es sein, dass die Versicherung sich weigert, für die Schäden aufzukommen, und Sie diese selbst übernehmen müssen.
Exkurs: Höhere Gewalt im Zivilrecht
Im Zivilrecht stellt die höhere Gewalt eine Vertragsstörung dar. Das bedeutet, dass Ansprüche im Vertrag durch höhere Gewalt nicht durchgesetzt werden können. Laut § 206 BGB wird die Verjährung bei höherer Gewalt gehemmt:
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.
Zudem befindet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig eine „Höhere-Gewalt-Klausel„, die besagt, dass bei Eintreten eines solchen Ereignisses die Leistungspflicht entfällt.
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