Zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten?
Letzte Aktualisierung am: 14. Juni 2024
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Außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
Innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
Höchstgeschwindigkeit in Deutschland: Was gilt es zu beachten?
Auch auf weiten Teilen der Autobahn gibt es eine Höchstgeschwindigkeit. Auf den Straßen Deutschlands gibt es für die unterschiedlichen Straßenformen und Fahrzeuge verschiedene Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Eine abweichende Höchstgeschwindigkeit zeigt ein Schild am Straßenrand an, das den Fahrer auf die zulässige Geschwindigkeit hinweist.
Besonders legendär ist gerade bei ausländischen Fahrern die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn. In Deutschland gäbe es kein Tempolimit. Aber ist diese Aussage noch richtig? Und welche Höchstgeschwindigkeit gilt beispielsweise auf der Bundesstraße?
Spezifische Informationen zur Höchstgeschwindigkeit
- Höchstgeschwindigkeit innerorts
- Höchstgeschwindigkeit außerorts
- Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn
- Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit wird in Deutschland durch die StVO geregelt und ist von allen Verkehrsteilnehmern einzuhalten. Wer mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, riskiert laut Bußgeldkatalog nicht nur Bußgeld, sondern auch Punkte und Fahrverbote. Auch mit dem Motorrad gilt die Höchstgeschwindigkeit, die mit dem PKW befolgt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Höchstgeschwindigkeit
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist in aller Regel ein Tempo von 50 km/h erlaubt. Allerdings kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende Verkehrsschilder reduziert werden.
Geben Verkehrszeichen kein Tempolimit an, gilt für Pkw bis zu 3,5 t auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Je nachdem, ob Sie sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften einen Tempoverstoß geleistet haben, können unterschiedliche Sanktionen auf Sie zukommen. Allgemein sind Bußgelder zwischen 20 und 800 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten möglich. Die exakten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts finden Sie hier. Welche Sanktionen innerorts verhängt werden können, verrät Ihnen wiederum diese Tabelle.
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Zugelassene Höchstgeschwindigkeit außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es durch die StVO Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit auf den verschiedenen Straßenformen. Dabei ist jedoch nicht nur die Art der Straße wichtig, sondern auch das Fahrzeug, mit dem der Fahrer unterwegs ist. Für LKWs und Busse gelten in der Regel strengere Tempolimits, da von diesen Fahrzeugen ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht.
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn und Bundesstraße
Auf der deutschen Autobahn herrscht keine einheitliche Höchstgeschwindigkeit für PKW, dafür ist sie auch über die Grenzen hinweg bekannt. Trotzdem gibt es auf weiten Teilen Tempolimits, die durch entsprechende Beschilderung kommuniziert werden und dementsprechend befolgt werden müssen.
Andernfalls gilt die allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die durch die StVO vorgeschlagen wird. Da es sich hierbei nur um einen Richtwert handelt, sieht der Bußgeldkatalog auch keine Strafe für Überschreitung dieser Geschwindigkeit vor.
Die gleiche Regelung bezüglich des Tempolimits gilt auch für Bundesstraßen, sofern diese über zwei baulich getrennte Richtungsfahrbahnen verfügen. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße ist somit entweder der Beschilderung zu entnehmen, oder es gilt ebenfalls die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Gesonderte Regelungen gelten jedoch für größere Fahrzeuge, wie LKW oder Busse. Hier beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 80 km/h.
Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Eine gesonderte Regelung gilt nochmal für Landstraßen, da diese in der Regel nur über eine Fahrspur je Richtung und keine getrennten Richtungsfahrbahnen verfügt.
Auf der Landstraße beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit dem Auto 100 km/h. Eine andere Regelung gilt, wer mit dem LKW unterwegs ist. Für LKW ist die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, sofern diese ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten. Für Fahrzeuge, die dieses Gewicht überschreiten, gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Höchstgeschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen
Auf Kraftfahrstraßen gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, für Straßen inner- und außerorts.
Mit dem PKW ist die Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft somit 100 km/h und innerorts 50 km/h, sofern keine andere Beschilderung erfolgt ist.
Zugelassene Höchstgeschwindigkeit innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt besondere Vorsicht, da zu schnelles Fahren hier ein erhöhtes Gefahren- und Unfallpotenzial mit sich bringt.
Daher gilt mit dem Auto eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern dies nicht durch die Beschilderung anders kommuniziert wurde. Gerade in Wohngebieten wird oft eine zonenweise Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausgeschildert, um das Unfallrisiko nochmals zu senken.
Das Tempolimit von 50 km/h gilt auf für größere Fahrzeuge, wie LKW und Busse.
Höchstgeschwindigkeit mit Winterreifen
Wie bei allen Reifen gibt es auch für Winterreifen eine Höchstgeschwindigkeit, die nicht überschritten werden sollte. Dieser Grenzwert wird auf der Außenseite der Reifen angegeben. Bei Sommerreifen sollte dieser Wert in etwa der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen.
Winterreifen dürfen auch aufgezogen werden, wenn sie diesen Wert unterschreiten. Dies sollte allerdings durch einen gut sichtbaren Aufkleber in der Fahrerkabine gekennzeichnet werden.
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur kurz überschritten, bleibt dies in der Regel ohne Folgen. Längerfristiges zu schnelles Fahren, kann allerdings zu Schäden am Reifen führen, die auch ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Der Reifengeschwindigkeitsindex gibt Auskunft darüber, wie schnell mit dem jeweiligen Reifen gefahren werden darf. Die Geläufigsten bei Winterreifen sind hierbei:
- S: Bis 180 km/h
- T: Bis 190 km/h
- H: Bis 210 km/h
- V: Bis 240 km/h
- W: Bis 270 km/h
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit dem Anhänger
Auch die Höchstgeschwindigkeit für PKW mit einem Anhänger ist in der StVO geregelt. Dabei muss zum einen das Zugfahrzeug und zum anderen die Art des Anhängers beachtet werden.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt mit dem PKW die gleiche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wie auch ohne Anhänger. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind maximal 80 km/h erlaubt, sofern keine Ausnahmeregelung besteht.
Um mit dem Anhänger bis zu 100 km/h fahren zu dürfen, bedarf es einer Ausnahmeregelung. Hierfür gibt es einige Bestimmungen, die erfüllt werden müssen:
- Das Zugfahrzeug maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen und es muss zudem über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügen.
- Die Reifen des Anhängers dürfen maximal sechs Jahre alt sein und müssen mindestens einen Geschwindigkeitsindex der Klasse L aufweisen. Dies bezeichnet die Klasse der Reifen, die für bis zu 120 km/h ausgelegt sind.
Erfüllen Zugfahrzeug und Anhänger diese Anforderungen, wird dies durch die Zulassungsbehörde entsprechend im Fahrzeugschein des Anhängers vermerkt.
Anhänger, die für Tempo 100 zugelassen sind, müssen zudem mit einer gesiegelten Tempo-100-Plakette versehen werden. Diese Plakette muss gut sichtbar auf der Rückseite des Anhängers angebracht werden.
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