Handy am Steuer: Wann Sie Einspruch einlegen können
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Macht ein Einspruch Sinn, wenn beim Autofahren telefoniert wurde?
Normalerweise sollte jedem Autofahrer klar sein, dass das Unfallrisiko enorm ansteigt, wenn das Handy am Steuer verwendet wird. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h unterwegs ist und lediglich eine Sekunde auf das Mobiltelefon schaut – etwa, um die Uhrzeit abzulesen – hat in dieser Zeit bereits ca. 14 Meter zurückgelegt, ohne Notiz davon zu nehmen.
Verhält es sich nun so, dass Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, in dem Ihnen diese Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, ist das erst einmal ärgerlich. Sie sind jedoch nicht der erste Autofahrer, der überlegt, wie er diesen Umstand ändern und den Sanktionen aus dem Weg gehen könnte. Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg werden ansonsten für das Telefonieren im Auto fällig.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, weil das Handy am Steuer nicht genutzt wurde und es sich um eine Verwechslung durch die Polizei oder ähnliches handelt, ist längst keine Seltenheit mehr. In der Vergangenheit hat sich so manches Gericht bereits mit dieser Problematik befasst. Wie die Vorschriften zum Telefonieren während der Fahrt genau aussehen und wann in puncto Handy am Steuer ein Einspruch sinnvoll wäre, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Einspruch bei Handy am Steuer
Ja, wenn Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt werden, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid grundsätzlich möglich.
Sie haben nach Erhalt vom Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen.
Für die Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer kann ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro ausgesprochen werden. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.
Im Video erklärt: Handy am Steuer
Handy am Steuer: Was ist erlaubt, was verboten?
Die Regelungen zum Handyverbot finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 23 StVO ist Folgendes festgehalten:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Verboten ist demnach nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Auto, sondern auch das Schreiben von SMS, das Ablesen der Uhrzeit oder die Aktualisierung des Facebook-Status. Dies gilt jedoch nur, wenn der Motor eingeschaltet ist. Bei ausgeschaltetem Motor darf das Handy z. B. an einer roten Ampel hervorgeholt und benutzt werden. War dies der Fall und Sie erhielten trotzdem einen Bußgeldbescheid aufgrund der Nutzung vom Handy am Steuer, kann ein Einspruch möglicherweise lohnenswert sein. Ihre Möglichkeiten können Sie kostenlos durch einen Bußgeldcheck ** prüfen.
Wann lohnt es sich, Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ einzulegen?
Wie bereits erwähnt, beschäftigt sich das eine oder andere Gericht schon seit geraumer Zeit mit individuellen Fällen, in denen es so aussah als würde telefoniert, es jedoch möglicherweise doch nicht der Fall war.
Ein Mann hatte beispielsweise mit der Begründung gegen die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ Einspruch eingelegt, dass es sich gar nicht um ein Mobiltelefon gehandelt habe, sondern vielmehr um einen Rasierapparat (OLG Karlsruhe – Az. 2 Ss OWi 528/06).
Solche Behauptungen haben jedoch in der Regel selten Aussichten auf Erfolg. Stand die Ampel jedoch auf Rot, der Motor des Fahrzeugs war ausgeschaltet und Sie benutzten das Handy, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus positiv für Sie ausgehen. Dies ist auch bei einem sogenannten „Blitzerfoto“ der Fall, wenn nicht genau zu erkennen ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt haben.
Wichtig: Möchten Sie – aus welchen Gründen auch immer – nach einem Verstoß mit dem Handy am Steuer Einspruch einlegen, sollten Sie sich nicht zu viel Zeit lassen. Dieser muss nämlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei der zuständigen Behörde eingehen. Ist dies nicht der Fall, kann er einfach verworfen werden. Es kann empfehlenswert sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Tipp: Durch den Bußgeldcheck ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.
Hallo. Ich wurde heute von der Polizei angehalten. Die Begründung war, dass ich mein Handy in der Hand gehalten habe. Ich habe aber es aber nicht am Ohr gehabt oder telefoniert. Ich hatte es einfach nur in der Hand. Der Polizist war alleine und stand in einer Seitenstraße, als er mich gesehen hat. Er sagte auch, dass ich 100€ Strafe + Verwaltungskosten bezahlen müsste, +1Punkt in Flensburg.
Gibt es eine Chance, die Strafe irgendwie zu umgehen?