Im Park-/Halteverbot falsch gehalten/geparkt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Halten

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen gehalten, näher als 10 Meter vor Ampeln gehalten und diese dabei verdeckt, nicht am rechten Fahrbahnrand gehalten10 €
... mit Behinderung15 €
Halten an engen bzw. un­über­sicht­lichen Stellen, in schar­fen Kur­ven, auf Be­schleuni­gungs- oder Ver­zögerungs­streifen, im Bereich von Fuß­gänger­über­wegen oder Bahn­über­gängen oder an Stellen, an denen es durch Mar­kierungen, Licht­zeichen oder Verkehrs­schilder untersagt ist20 €
... mit Behinderung35 €
Halten vor oder in einer Feuer­wehr­zufahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen35 €
Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sach­beschädigung100 €1
Nicht platzsparend halten10 €
Unberechtigtes Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht20 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen20 €
... mit Behinderung30 €
Unberechtigtes Halten auf Schutz­streifen für den Radverkehr55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sach­beschädigung100 €1
Unberechtigtes Halten auf Bus­fahr­streifen oder an Bus­halte­stellen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Sach­beschädigung100 €
Unerlaubtes Halten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße30 €
... mit Behinderung35 €
Unerlaubtes Halten auf Geh­weg, Rad­weg oder Fahr­rad­straße50 €
... mit Behinderung55 €
... mit Gefährdung70 €
... mit Sach­beschädigung90 €
Unerlaubtes Halten an einem Taxistand20 €
... mit Behinderung35 €

Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Parken

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Parken im Bereich von Grundstücks­ein- und -aus­fahrten, in verkehrs­beruhigten Be­reichen außer­halb der gekenn­zeichneten Flächen, weniger als 5 Meter vor oder hinter einer Kreuzung oder Einmündung, außerorts auf Vorfahrts­straßen, über Schacht­deckeln, vor einem abge­senkten Bord­stein oder innerhalb der Grenz­markierung für ein Park­verbot10 €
... mit Behinderung15 €
... länger als drei Stunden20 €
... länger als drei Stunden mit Behinderung30 €
Auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen geparkt, nicht am rechten Fahrbahn­rand geparkt, näher als zehn Meter vor einer Ampel geparkt und diese dabei verdeckt15 €
... mit Behinderung25 €
... länger als eine Stunde25 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung35 €
Uner­laubtes Parken auf Fußgänger­überwegen bzw. weniger als fünf Meter davor, im Kreis­verkehr, an einem Taxi­stand, im abso­luten/einge­schränk­ten Halte­verbot oder einer Halteverbots­zone, links von der Fahrbahn­begrenzung, innerhalb einer Grenz­markierung für ein Halte­verbot oder näher als zehn Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dabei verdeckt25 €
... mit Behinderung40 €
... länger als eine Stunde40 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung50 €
Parken an engen oder unüber­­sicht­lichen Straßen­­­stellen oder im Bereich einer scharfen Kurve35 €
... mit Behinderung55 €
... länger als eine Stunde55 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung55 €
... wodurch die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet war100 €1
Parken auf Ver­kehrs­insel, Fahrradstraße oder Grün­streifen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
... länger als eine Stunde70 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €
Parken auf Gehweg oder Radweg55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Unfallfolge100 €1
... länger als eine Stunde70 €1
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1
Parken vor oder in einer Feuer­wehr­zufahrt55 €
… mit Behinderung von Einsatz­fahr­zeugen100 €1
Parken auf einer Sperr­fläche25 €
... mit Behinderung25 €
… länger als 15 Minuten30 €
… länger als 15 Minuten mit Behinderung35 €
Parken in zweiter Reihe55 €
... mit Behinderung80 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfallfolge110 €1
… länger als 15 Minuten85 €1
… länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
Parken ohne Park­­­scheibe oder Park­­­schein bzw. Über­schrei­tung der Park­­­dauer
... um 30 Minuten20 €
... um eine Stunde25 €
... um zwei Stunden30 €
... um drei Stunden35 €
... um mehr als drei Stunden40 €
Parken auf einem Schwer­behinderten­parkplatz55 €
Nicht platz­sparend parken10 €
Parklücken­diebstahl10 €
Parken in einem Fuß­gänger­bereich55 €
... mit Behinderung70 €
… länger als 3 Stunden70 €
Versperren des Abfahrts­weges eines anderen Kfz durch das Parken oder Ab­stellen Ihres Kfz20 €
Unbe­rechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannen­bucht25 €
Parken in einem ges­chüt­­zten Bereich während nicht zu­gelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­­hänger über 2 Tonnen30 €
Ab­stellen einens An­­­hängers ohne Zug­­­fahr­zeug für mehr als zwei Wochen20 €
Parken im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen55 €
... mit Behinderung70 €
Parken auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen70 €1
... mit Gefährdung85 €1
... mit Unfallfolge105 €1
Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer beim Ein- oder Aus­­steigen (Dooring)40 €
... mit Unfallfolge50 €
Unberechtigtes Parken auf Bus­­sonder­­fahr­streifen und an Halt­e­stellen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
… länger als drei Stunden70 €
… länger als drei Stunden mit Behinderung80 €
… länger als drei Stunden mit Gefährdung80 €
… länger als drei Stunden mit Unfallfolge100 €
Unbe­rechtigtes Parken auf einem Park­­platz für E-Fahr­zeuge55 €
Unbe­rechtigtes Parken auf einem Park­­platz für Carsharing-Fahr­zeuge55 €

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für Halten und Parken

Schild verweist auf Parkplatz
Folgen Sie diesem Schild, um einen Parkplatz zu ergattern.

Strafzettel bzw. „Knöllchen“ wegen Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote sind für viele Autofahrer ein ständiges Ärgernis. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Das Warten im Parkverbot auf die Ehefrau, die noch „schnell“ etwas besorgen wollte, dauerte länger als drei Minuten. Das benötigte Kleingeld für den Parkautomaten fehlte gerade. Aufgrund eines eiligen Termins wurde das Fahrzeug nach ergebnisloser Parkplatzsuche im Halteverbot abgestellt. Meistens führen solche Fälle zu einem Strafzettel.

Seit dem 9. November 2021 gelten strengere Sanktionen für falsches Halten und Parken, sodass für Verstöße dieser Art nicht mehr „nur“ Verwarnungsgelder drohen, sondern ebenfalls Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.

Weitere Themen zum Parken

FAQ: Halten und Parken

Was kosten Halte- oder Parkverstöße?

Das hängt davon ab, wo und wie lange Sie parken. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Bußgeldrechner.

Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Der Unterschied liegt in der Dauer. Stellen Sie Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten ab, parken Sie. Kürzere Zeiträume gelten in der Regel als Halten.

Wo ist das Halten grundsätzlich verboten?

Eine Liste der Orte, an denen das Halten und damit auch das Parken grundsätzlich untersagt ist, finden Sie hier.

Video: Mehr zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Halte- und Parkverbot: Diese Begriffe sind von Bedeutung

Während auf öffentlichen Verkehrsgrund im Halteverbot bzw. absoluten Halteverbot erst gar nicht gehalten werden darf, ist das Halten im Parkverbot bzw. eingeschränkten Halteverbot erlaubt. Dabei bedeuten die Begriffe

  • „Halten“ eine beabsichtigte Unterbrechung der Fahrt, die weder durch die Verkehrslage noch durch eine Anordnung (etwa eines Polizisten) bedingt ist
  • „Parken“ das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für einen Zeitraum von länger als drei Minuten, vgl. § 12 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • „Warten“ die Unterbrechung der Fahrt aufgrund der Verkehrslage oder einer Anordnung, womit also etwa bei folgenden Verkehrssituationen gewartet wird: Rote Ampel, geschlossene Bahnschranke oder Stau
  • „Liegenbleiben“ die betriebsbedingte Unterbrechung der Fahrt, etwa aufgrund einer Reifenpanne oder eines technischen Defektes am Fahrzeug – wobei aus dem Liegenbleiben ein unzulässiges Parken wird, wenn die Beseitigung des im Parkverbot abgestellten Fahrzeugs möglich ist

Wo Halteverbote bestehen

Zunächst bestimmt § 12 Abs. 1 StVO:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Darüber hinaus werden Halteverbote durch Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet. Diese können mit Zusatzschildern versehen sein, die Ausnahmen und Einschränkungen beinhalten (etwa „Bewohner mit besonderem Parkausweis frei“). Ferner können aufgrund bestimmter Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums (etwa Freihalten von Parkplätzen für einen Umzug) temporäre bzw. mobile Halteverbote von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, wozu ein entsprechender Antrag erforderlich ist.

Weitere Themen zum Halten

Wo Parkverbote bestehen

Hier wird durch § 12 Abs. 3 StVO festgelegt:

Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo … das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Auch hier werden weitere Parkverbote durch Verkehrszeichen, aber auch bestimmten Fahrbahnmarkierungen bestimmt.

Wann Punkte in Flensburg eingetragen werden

Seit dem 9. November 2021 kosten Verstöße gegen Halte- und Parkverbote zwischen 10 und 110 Euro. In besonderen Fällen sind auch Punkte in Flensburg möglich. Dazu gehören unter anderem:

  • Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
  • Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
  • Unzulässiges Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen (70 Euro + 1 Punkt)
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung (80 Euro + 1 Punkt)
  • Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Behinderung (70 Euro + 1 Punkt)

Besonders ärgerlich: Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde

Falsch geparkt und abgeschleppt
Falsch geparkt und abgeschleppt

Manch Autofahrer kehrt nach einiger Zeit zu seinem im Halteverbot abgestellten Fahrzeug zurück – und muss mit Erschrecken feststellen, dass dieses nicht mehr dort ist. Hier gilt im Einzelnen:

  • Es darf im öffentlichen Verkehrsraum sofort abgeschleppt werden, wenn das abgestellte Fahrzeug andere behindert oder gefährdet. Im absoluten Halteverbot liegt diese Voraussetzung grundsätzlich vor. Das gilt ebenso an unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven oder Feuerwehrzufahrten.

Erforderlich ist aber, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Das ist nicht gegeben, wenn etwa feststeht, dass der Fahrer eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs diese Störung in Kürze selbst beheben wird (Aufforderung eines Polizisten an eine Mutter, ihren Pkw anders abzustellen, worauf die Mutter sagte, sie wolle erst ihr Kind schnell in den Kindergarten bringen (Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Urteil vom 08.06.2011, Az.: 5 Bf 124/08). Umgekehrt reicht es aber nicht aus, einen Zettel mit seiner Handynummer und dem Hinweis, das Auto werde auf Anruf sofort weggesetzt, in das Fahrzeug zu legen. Hier haben der Polizist bzw. die Polizistin einen Ermessensspielraum, können also entscheiden, ob abgeschleppt oder angerufen wird.

  • Wird ein Fahrzeug zwar ordnungsgemäß geparkt, später aber ein mobiles Halteverbot aufgestellt, darf das Fahrzeug am vierten Tag abgeschleppt werden (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05).
  • Der Abschleppdienst muss den von ihm abgeschleppten und aufbewahrten Pkw erst dann herausgeben, wenn die Zahlung der Abschleppkosten erfolgt ist. Zu diesen Kosten gehören nicht nur die Gebühren für das eigentliche Abschleppen, sondern auch diejenigen, die im anlässlich der Vorbereitung des Abschleppens entstehen. Das betrifft etwa die Kosten für die Überprüfung des ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs zur Halterfeststellung (Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11).
Schild zeigt Halteverbot an
Schild zeigt Halteverbot an

Um einen Sonderfall handelt es sich, wenn der Fahrer des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs inzwischen erschienen ist, aber auch der Abschleppdienst bereits vor Ort ist. Hier müssen zwar die Kosten für die Anfahrt des Dienstes bezahlt werden (sofern dessen Anfahrt nicht vergeblich war, weil er ein anderes Fahrzeug an diesem Ort abschleppen kann). Diese Kosten muss der Fahrer aber nicht vor Ort an den Abschleppunternehmer bezahlen, weil nicht der Fahrer, sondern die kommunale Behörde Auftraggeber des Abschleppdienstes ist (Amtsgericht (AG), urteil vom 17.01.2002, Az: 6 C 1073/01).

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Welches Verwarnungs- bzw. Bußgeld in welcher Höhe für welchen Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot zu zahlen ist, lässt sich angesichts der Fülle der im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle kaum ersehen. Um das schnell zu ermitteln, ist unser Bußgeldrechner Falsch Parken ein ideales Hilfsmittel.

Daneben lassen sich aus dem Bußgeldkatalog Rechner auch die wenigen Fälle ersehen, in denen die Nichtbeachtung eines Halte- oder Parkverbots mit Punkten in Flensburg sanktioniert wird.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

166 Kommentare

  1. Viv S

    2. Februar 2016 um 11:36

    Hallo
    Mich würde folgender Sachverhalt interessieren: Mein abgestelltes und geparktes Auto ragte zu einem Viertel der Fahrzeuglänge in den Bereich des absoluten Halteverbotes (der „Rest“ des Autos stand im Parkbereich), weil schlicht der Platz durch andere abgestellte Fahrzeuge nicht mehr her gab.
    Ist der Gedanke berechtigt, entsprechend des Knöllchen auch zu 1/4 des Verwarngeldes zu bezahlen?
    Danke für ein Feedback.
    VG V S

    1. bussgeldrechner.org

      8. Februar 2016 um 10:34

      Hallo Viv,
      nein. Das Bußgeld ist immer komplett zu zahlen. Eine anteilige Berechnung sieht der Bußgeldkatalog nicht vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Ercan

    1. Februar 2016 um 22:47

    Ich habe behindert Parkplatz Park was wird die stafe kosten

    1. bussgeldrechner.org

      8. Februar 2016 um 10:29

      Hallo Ercan,
      für das widerrechtliche Parken auf einem Behindertenparkplatz werden Sie mit 35 Euro zur Kasse gebeten. Unter Umständen müssen Sie ebenfalls die Abschleppkosten zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Dieter R.

    19. Januar 2016 um 16:31

    Kurzes Parken auf Feuerwehrwendeplatz ,wobei genug Platz für Feuerwehr

  4. Giovanni Di S.

    6. Januar 2016 um 16:27

    Ich mußt für meinen Gehen behinderten Nachbarin in die Apotheke Fahren um Medicamenten zuhollen, als ich keinen Parkplatz fand nach 10 Minutigen suche Stellte ich mein Aoto ab, zu häfte auf der Fahrbahn und zu häfte auf der Fußweg. Da ich Schnell nur die Medicamenten hollen wollte, als ich nach 2 Minuten zurück kamm, fand ich an meinen Auto einen Verwarnung vom Ordnungsamt Koblenz ? Die Frage ist darf mir das Ordnungsamt nach 2 Minuten einen Portokoll Schreiben oder müßen sie 3 Minuten warten bis sie mir das Portokoll Schreiben :

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 10:30

      Hallo Giovanni,
      Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Dabei ist unerheblich, wie lange dieser Verstoß anhielt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. AXM

    22. Dezember 2015 um 18:15

    Hallo,
    seit über einem Jahr ist bei uns 1 Parkstreifen ( verkehrsberuhigte Zone) von 7 – 17 Uhr gesperrt; wegen diversen Baustellen ( priv. Bauträger)
    Gestern habe ich mein Auto – nach 17 Uhr- auf jener Seite geparkt; da alles zugeparkt war auf der gegenüber liegenden Seite. Heute habe ich schlichtweg vergessen das Fhzg. rechtzeitig um zu parken auch da starke Schmerzen und bettlägerig. Habe derzeit eine zuweilen starke Gehbehinderung. Ich weiß, dass das sehr wahrscheinlich Piep-egal ist ABER! :1 Transporter parkt seit 2 Tagen dauerhaft im Halteverbot; da war kein Knöllchen dran….. Wie geht das? Und: es ist eine Zumutung bei kaum vorhandenen Parkplätzen jwd parken zu müssen- als Anwohner… zugereiste Nichtanwohner parken hier alles dicht. Wie sieht’s aus mit Anwohnerparkausweisen? Der Eigentümer von Mietobjekten ist gesetzl. verpflichtet ausreichend Parkraum für seine Mieter zur Verfügung zu stellen. Das ist hier in keinster Weise der Fall.
    VG & frohe Weihnachten

    1. bussgeldrechner.org

      28. Dezember 2015 um 14:16

      Hallo,

      einen Anwohnerparkausweis können Sie beim für Sie zuständigen Bürgeramt beantragen. Der Vermieter ist nur in gewissem Maße verpflichtet, ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen. Inwiefern das bei Ihnen möglich ist, kann Ihnen sicherlich Ihr Vermieter beantworten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. JWS

    18. Dezember 2015 um 10:19

    Hallo … ein Freund aus Hong Kong hat eine Stadt in Bayern besucht und durch Hertz oder Sitz die Mitteilung bekommen, dass er wegen falsches Parkens ein Bussgeld zahlen muss. Er hat dieses Bussgeld auch gezahlt. Allerdings bekam er nochmals eine Strafe fuer das gleiche falsche Parken, d.h. er hat 2 Bussgeldzettel ein fuer falsches Parken um 19:20 und noch ein fuer 19:40. Das Auto ist am gleichen Ort gestanden. Kann die Polizei innerhalb 30 Minuten 2 Bussgeld-zettel ausstellen ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. Dezember 2015 um 10:21

      Hallo JWS,
      es scheint als würde Ihrem Freund Tatmehrheit vorgeworfen. Unter Umständen könnte das Delikt jedoch ein Dauerdelikt darstellen, das es sich um ein örtlich identischen Parkverstoß handelt. Ihrem Freund steht frei, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und seine Chance auf Einspruch zu prüfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Jennifer W.

        6. Januar 2016 um 10:05

        Danke fuer Ihre Antwort. Bezueglich der 2 Buessgelder habe ich festgestellt, der Freund aus Hong Kong hat:
        (a) Verwarnungsgeld von EURO 35 bekommen;
        (b) Sicherstellung gem. Art. 25 Polizeiaufgabengesetz von EURO 143.25 bekommen. Aus den EURO 143.25 muss EURO 89.25 fuer Auslagen (Forderung des Abschleppunternehmens) und EURO 54 (Gebuehr fuer die Amtshandlung) bezahlt werden.

        Wenn ich alles richtig verstanden habe (ich bin keine deutsche Staatsangehoerige), ist der Freund aus HK bestraft worden, weil er falsch geparkt hat (Feuerwehranfahrtszone) und er muss auch die Kosten zur Sicherstellung bezahlen. Stimmt das ? Muss er die Kosten bezahlen, wenn das Abschleppunternehmen nicht erschienen ist, moeglicherweise unterwegs, aber mein Freund ist in der Zwischenzeit mit dem Auto bereits weggefahren ?

        1. bussgeldrechner.org

          11. Januar 2016 um 10:25

          Hallo Jennifer,
          ob Ihr Freund aus Hong Kong diese Kosten zu zahlen hat, darüber kann ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Wir als Verein dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Nea

    12. November 2015 um 11:32

    Hallo,

    Ich habe heute einen Bescheid für falsches Parken bekommen. Absolut berechtigt. 15 Euro. Aber warum muss ich noch 25 Euro Gebühren und 1,50 Auslagen Gebühren bezahlen? Das wären 41,50 Euro für halbe Stunde falsch parken?

    VG

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 9:53

      Hallo Nea,
      neben einem Verwarnungs- oder Bußgeld fallen auch noch weitere Gebühren und Auslagen an, da der Verwaltungsbehörde Kosten durch die Bearbeitung entstehen. Hierzu zählen Kosten für die Zustellung des Briefes, öffentliche Bekanntmachungen, Reisekosten, Anwaltsgebühren etc. Diese müssen Verkehrssünder aufgrund ihres Vergehens gegen die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ebenfalls zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Irmisch

    16. Oktober 2015 um 8:34

    Kann ich Einspruch erheben, wenn ich in einer Seitengasse die bedingt für Lieferverkehr frei ist und ich als Mitarbeiter einer Apotheke noch dringend zu beliefern Arznei mit meinem privaten Auto geholt habe,dies aber länger gedauert hat, als die Zeit für Be.und Endladen?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Oktober 2015 um 9:03

      Hallo Irmisch,
      Sie können prinzipiell immer Einspruch erheben. Ob es sich lohnt, besprechen Sie am besten mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er klärt Sie über die Erfolgschancen auf.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Mirse

    26. September 2015 um 21:08

    Ich habe am Waldrand geparkt. Angeblich war die Waldbrandgefahrenstufe 5 und ich soll ein Ordnungsgeld zahlen. Wie teuer kann das werden?

    1. bussgeldrechner.org

      28. September 2015 um 9:52

      Hallo Mirse,
      welche Ordnungsgelder in Waldgebieten verordnet werden, definiert die lokale/regionale Gesetzgebung. Sie sind damit überall unterschiedlich. Fragen Sie am besten beim zuständigen Umwelt nach, wie viel Geld Sie zu zahlen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Funke

    19. Juli 2015 um 11:36

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid von der Landeshauptstadt Dresden wegen 4 min Parken in einer Feuerwehrzufahrt in Höhe von 35 Euro erhalten. Der Betrag entspricht nicht den Angaben, die hier gemacht werden. Können die Beträge örtlich verschieden sein?
    mfG
    E. Funke

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juli 2015 um 10:51

      Hallo Funke,

      womöglich haben Sie beim Rechner „gehalten“ statt „geparkt“ angeklickt. Parken vor Feuerwehrzufahrten, kürzer als 60 Minuten und ohne Behinderung, kostet 35 Euro.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. J. Koppenhöfer

    18. Juli 2015 um 0:52

    Ich hatte heute morgen eine Panne durch eine nicht mehr funktionstüchtige Batterie und musste das Fahrzeug an Ort und Stelle an einem Buswendeparkplatz abstellen. Ich habe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe einen Zettel mit der Begründung und meiner Handynummer hinterlassen. Mein Fahrzeug habe ich nach Ende meiner Arbeitszeit am gleichen Tag abschleppen lassen. Ich bekam einen Strafzettel, angerufen hat niemand. Bescheinigung des Abschleppdienstes liegt vor.
    Muss ich zahlen? Wie erfolgreich ist ein Widerspruch?
    Sicherlich eine interessante Frage für viele.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    MfG
    J. Koppenhöfer

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juli 2015 um 11:36

      Sehr geehrter Herr Koppenhöfer,

      Einspruch können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen. Die Erfolgsaussichten dürfen wir nicht einschätzen, da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen Rechtsanwalt.

      Wenn Sie einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer hinterlassen, sind Ordnungshüter zudem nicht verpflichtet, Sie anzurufen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. L. Siegen

    17. Juni 2015 um 8:55

    Ich habe heute Morgen, im Wendekreis für 1 Sekunde gestanden, der Motor lief und bin dann auch umgehend weiter gefahren. ich habe als Fahrerin, mein Fahrzeug nicht verlassen. Mein Auto stand lediglich nur 1 Sekunde, da mein Sohn ausgestiegen ist. mein Fahrzeug habe ich nicht verlassen. Mein Auto stand lediglich nur 1 Sekunde, Das zählt doch zum rollenden Verkehr, hat die Dame vom Ordnungsamt Recht gehandelt?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2015 um 12:47

      Hallo,

      was für eine Verkehrsordnungswidrigkeit wurde Ihnen denn vorgeworfen?

      Das Team von bussgeldrechner.org

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