Im Park-/Halteverbot falsch gehalten/geparkt?
Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Halten
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen gehalten, näher als 10 Meter vor Ampeln gehalten und diese dabei verdeckt, nicht am rechten Fahrbahnrand gehalten | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
Halten an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist | 20 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
Halten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 20 € | |
... mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 35 € | |
Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Nicht platzsparend halten | 10 € | |
Unberechtigtes Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 20 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
Unberechtigtes Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Unberechtigtes Halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
Unerlaubtes Halten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße | 30 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
Unerlaubtes Halten auf Gehweg, Radweg oder Fahrradstraße | 50 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... mit Gefährdung | 70 € | |
... mit Sachbeschädigung | 90 € | |
Unerlaubtes Halten an einem Taxistand | 20 € | |
... mit Behinderung | 35 € |
Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Parken
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten, in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, weniger als 5 Meter vor oder hinter einer Kreuzung oder Einmündung, außerorts auf Vorfahrtsstraßen, über Schachtdeckeln, vor einem abgesenkten Bordstein oder innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... länger als drei Stunden | 20 € | |
... länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen geparkt, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt, näher als zehn Meter vor einer Ampel geparkt und diese dabei verdeckt | 15 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... länger als eine Stunde | 25 € | |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 35 € | |
Unerlaubtes Parken auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als fünf Meter davor, im Kreisverkehr, an einem Taxistand, im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone, links von der Fahrbahnbegrenzung, innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot oder näher als zehn Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dabei verdeckt | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... länger als eine Stunde | 40 € | |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € | |
Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... länger als eine Stunde | 55 € | |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 55 € | |
... wodurch die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet war | 100 € | 1 |
Parken auf Verkehrsinsel, Fahrradstraße oder Grünstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Unfallfolge | 100 € | |
... länger als eine Stunde | 70 € | |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | |
Parken auf Gehweg oder Radweg | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
... länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 55 € | |
… mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € | 1 |
Parken auf einer Sperrfläche | 25 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
… länger als 15 Minuten | 30 € | |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 35 € | |
Parken in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 110 € | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein bzw. Überschreitung der Parkdauer | ||
... um 30 Minuten | 20 € | |
... um eine Stunde | 25 € | |
... um zwei Stunden | 30 € | |
... um drei Stunden | 35 € | |
... um mehr als drei Stunden | 40 € | |
Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz | 55 € | |
Nicht platzsparend parken | 10 € | |
Parklückendiebstahl | 10 € | |
Parken in einem Fußgängerbereich | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | |
Versperren des Abfahrtsweges eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Kfz | 20 € | |
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 25 € | |
Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen | 30 € | |
Abstellen einens Anhängers ohne Zugfahrzeug für mehr als zwei Wochen | 20 € | |
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 105 € | 1 |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen (Dooring) | 40 € | |
... mit Unfallfolge | 50 € | |
Unberechtigtes Parken auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Unfallfolge | 100 € | |
… länger als drei Stunden | 70 € | |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 80 € | |
… länger als drei Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
… länger als drei Stunden mit Unfallfolge | 100 € | |
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge | 55 € | |
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge | 55 € |
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für Halten und Parken
Strafzettel bzw. „Knöllchen“ wegen Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote sind für viele Autofahrer ein ständiges Ärgernis. Die Gründe dafür sind vielfältig:
Das Warten im Parkverbot auf die Ehefrau, die noch „schnell“ etwas besorgen wollte, dauerte länger als drei Minuten. Das benötigte Kleingeld für den Parkautomaten fehlte gerade. Aufgrund eines eiligen Termins wurde das Fahrzeug nach ergebnisloser Parkplatzsuche im Halteverbot abgestellt. Meistens führen solche Fälle zu einem Strafzettel.
Seit dem 9. November 2021 gelten strengere Sanktionen für falsches Halten und Parken, sodass für Verstöße dieser Art nicht mehr „nur“ Verwarnungsgelder drohen, sondern ebenfalls Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.
Weitere Themen zum Parken
- Anhänger parken
- Anwohnerparkausweis
- Behindertenparkplatz
- Behindertenparkausweis
- Dauerparken
- Elektroparkplatz
- Falschrum parken
- Frauenparkplatz
- Im Auto schlafen
- Knöllchen
- Kurzzeitparkplatz
- Mobiles Parkverbot
- Parkausweis
- Parken an einer Bushaltestelle
- Parken auf dem Radweg
- Parken auf Grünflächen
- Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Halten und Parken
Das hängt davon ab, wo und wie lange Sie parken. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Bußgeldrechner.
Der Unterschied liegt in der Dauer. Stellen Sie Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten ab, parken Sie. Kürzere Zeiträume gelten in der Regel als Halten.
Eine Liste der Orte, an denen das Halten und damit auch das Parken grundsätzlich untersagt ist, finden Sie hier.
Video: Mehr zum Halten und Parken
Halte- und Parkverbot: Diese Begriffe sind von Bedeutung
Während auf öffentlichen Verkehrsgrund im Halteverbot bzw. absoluten Halteverbot erst gar nicht gehalten werden darf, ist das Halten im Parkverbot bzw. eingeschränkten Halteverbot erlaubt. Dabei bedeuten die Begriffe
- „Halten“ eine beabsichtigte Unterbrechung der Fahrt, die weder durch die Verkehrslage noch durch eine Anordnung (etwa eines Polizisten) bedingt ist
- „Parken“ das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für einen Zeitraum von länger als drei Minuten, vgl. § 12 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- „Warten“ die Unterbrechung der Fahrt aufgrund der Verkehrslage oder einer Anordnung, womit also etwa bei folgenden Verkehrssituationen gewartet wird: Rote Ampel, geschlossene Bahnschranke oder Stau
- „Liegenbleiben“ die betriebsbedingte Unterbrechung der Fahrt, etwa aufgrund einer Reifenpanne oder eines technischen Defektes am Fahrzeug – wobei aus dem Liegenbleiben ein unzulässiges Parken wird, wenn die Beseitigung des im Parkverbot abgestellten Fahrzeugs möglich ist
Wo Halteverbote bestehen
Zunächst bestimmt § 12 Abs. 1 StVO:
Das Halten ist unzulässig
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Darüber hinaus werden Halteverbote durch Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet. Diese können mit Zusatzschildern versehen sein, die Ausnahmen und Einschränkungen beinhalten (etwa „Bewohner mit besonderem Parkausweis frei“). Ferner können aufgrund bestimmter Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums (etwa Freihalten von Parkplätzen für einen Umzug) temporäre bzw. mobile Halteverbote von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, wozu ein entsprechender Antrag erforderlich ist.
Weitere Themen zum Halten
Wo Parkverbote bestehen
Hier wird durch § 12 Abs. 3 StVO festgelegt:
Das Parken ist unzulässig
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo … das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.
Auch hier werden weitere Parkverbote durch Verkehrszeichen, aber auch bestimmten Fahrbahnmarkierungen bestimmt.
Wann Punkte in Flensburg eingetragen werden
Seit dem 9. November 2021 kosten Verstöße gegen Halte- und Parkverbote zwischen 10 und 110 Euro. In besonderen Fällen sind auch Punkte in Flensburg möglich. Dazu gehören unter anderem:
- Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
- Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
- Unzulässiges Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen (70 Euro + 1 Punkt)
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung (80 Euro + 1 Punkt)
- Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Behinderung (70 Euro + 1 Punkt)
Besonders ärgerlich: Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde
Manch Autofahrer kehrt nach einiger Zeit zu seinem im Halteverbot abgestellten Fahrzeug zurück – und muss mit Erschrecken feststellen, dass dieses nicht mehr dort ist. Hier gilt im Einzelnen:
- Es darf im öffentlichen Verkehrsraum sofort abgeschleppt werden, wenn das abgestellte Fahrzeug andere behindert oder gefährdet. Im absoluten Halteverbot liegt diese Voraussetzung grundsätzlich vor. Das gilt ebenso an unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven oder Feuerwehrzufahrten.
Erforderlich ist aber, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Das ist nicht gegeben, wenn etwa feststeht, dass der Fahrer eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs diese Störung in Kürze selbst beheben wird (Aufforderung eines Polizisten an eine Mutter, ihren Pkw anders abzustellen, worauf die Mutter sagte, sie wolle erst ihr Kind schnell in den Kindergarten bringen (Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Urteil vom 08.06.2011, Az.: 5 Bf 124/08). Umgekehrt reicht es aber nicht aus, einen Zettel mit seiner Handynummer und dem Hinweis, das Auto werde auf Anruf sofort weggesetzt, in das Fahrzeug zu legen. Hier haben der Polizist bzw. die Polizistin einen Ermessensspielraum, können also entscheiden, ob abgeschleppt oder angerufen wird.
- Wird ein Fahrzeug zwar ordnungsgemäß geparkt, später aber ein mobiles Halteverbot aufgestellt, darf das Fahrzeug am vierten Tag abgeschleppt werden (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05).
- Der Abschleppdienst muss den von ihm abgeschleppten und aufbewahrten Pkw erst dann herausgeben, wenn die Zahlung der Abschleppkosten erfolgt ist. Zu diesen Kosten gehören nicht nur die Gebühren für das eigentliche Abschleppen, sondern auch diejenigen, die im anlässlich der Vorbereitung des Abschleppens entstehen. Das betrifft etwa die Kosten für die Überprüfung des ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs zur Halterfeststellung (Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11).
Um einen Sonderfall handelt es sich, wenn der Fahrer des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs inzwischen erschienen ist, aber auch der Abschleppdienst bereits vor Ort ist. Hier müssen zwar die Kosten für die Anfahrt des Dienstes bezahlt werden (sofern dessen Anfahrt nicht vergeblich war, weil er ein anderes Fahrzeug an diesem Ort abschleppen kann). Diese Kosten muss der Fahrer aber nicht vor Ort an den Abschleppunternehmer bezahlen, weil nicht der Fahrer, sondern die kommunale Behörde Auftraggeber des Abschleppdienstes ist (Amtsgericht (AG), urteil vom 17.01.2002, Az: 6 C 1073/01).
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Welches Verwarnungs- bzw. Bußgeld in welcher Höhe für welchen Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot zu zahlen ist, lässt sich angesichts der Fülle der im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle kaum ersehen. Um das schnell zu ermitteln, ist unser Bußgeldrechner Falsch Parken ein ideales Hilfsmittel.
Daneben lassen sich aus dem Bußgeldkatalog Rechner auch die wenigen Fälle ersehen, in denen die Nichtbeachtung eines Halte- oder Parkverbots mit Punkten in Flensburg sanktioniert wird.
Hallo, ich habe auf einem Parkplatz geparkt und bin dort einen Stellplatz weiter geschleppt worden. Da dort Freitags Markt ist, durfte ich nicht dort stehen. Ich habe den Wochentag nur vergessen da meine beiden Kinder Notfall mäßig zum Arzt mussten. Habe ich mit Bestätigung des Arztes eine Möglichkeit das der Vorfall fallen gelassen wird? Es war wirklich ein Notfall.
Hallo Katharina,
wie hoch die Aussichten auf Erfolg sind, kann nicht pauschal eingeschätzt werden. Möchten Sie dahingehend einen Einspruch erwirken, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander setzen.
Das Team von bussgeldrechner.org
guten tag
ich hab leider m fahrzeug an einem parkplatz ,der für umzug reserviert war,über nacht geparkt u,heutemorgen,war ich schockiert über mich ,wie ich die schilder übersehen konnte,,,zum gluck haben die leute drauf verzichtet,u nicht abschleppen lassen,,ich mache mir trotzdem sorgen,ob etwas nachkommen kann,u ich die abschleppkosten trotzdem bezahlen muss,heb ausserdem kein strafzettel an der windschutzsch vorgefunden,was in hamburg üblich ist,wenn d polizei kommt.
ich würde mich über ein rat freuen,,liebe grüsse,..danke.
Hallo mahmud,
wie bereits erläutert, sollten Sie sich keine allzu großen Sorgen machen müssen. Abschleppkosten müssen nur bezahlt werden, wenn auch abgeschleppt wurde – da dies in Ihrem Fall nicht passiert ist, muss auch nicht mit solchen Zahlungen gerechnet werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
guten tag,ich hab leider m fahrzeug an einem parkplatz,der für umzug reserviert war,über nacht geparkt u heutemorgen,war ich schockiert,wie ich die schilder übersehen konnte…zum gluck haben die leute eine auge zugedruckt u nicht abschleppen lassen,,ich mache mir trotzdem ein kopf darüber,ob es etwas im nachhinein kommen kann,,,,hab ausserdem kein zettel an der scheibe vorgefunden,was in *** üblich ist,wenn die polizei kommt,..ich danke im vorraus,wenn sie mir ein rat geben können,,danke,,.
Hallo mahmud,
da wir die genauen Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, fällt uns eine Einschätzung schwer. Sie könnten höchstens ein Bußgeld für Falschparken bekommen; da es sich um einen vergleichsweise geringen Verstoß handelt, sollte dieser jedoch nicht allzu hoch ausfallen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich habe mein Pkw am 05.09 in einem absoluten Halteverbot geparkt. Nun habe ich erst ein verwahnungsgeld in Höhe von 15,00€ bekommen ( der wurde um 19:15 Uhr ausgestellt) . Blöd gelaufen , habe ich aber gleich bezahlt. Jetzt habe ich aber nochmals Post bekommen wegen dem gleichen vergehen am 06.09 um 07:00uhr. Ich habe das schild abends leider nicht gesehen, habe mein Auto aber über Nacht auch nicht bewegt. Muss ich jetzt das verwahngeld zwei mal bezahlen??? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Carolin,
grundsätzlich ist es möglich mehrere Tickets für das Parken im Halteverbot zu bekommen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe kürzlich im absoluten Halteverbot gestanden (Schilder wurden nachträglich aufgestellt, ich habe es aber nicht mitbekommen) und nur durch Zufall morgens die Politessen „erwischt“. Durfte dann das Auto noch wegfahren, aber meine Daten wurden aufgenommen und mir wurde gesagt, der Abschleppdienst sei bereits bestellt, da eine Halterermittlung nicht erfolgreich war (Auto ist nicht auf mich zugelassen). Mir wurde dann gesagt, ich müsse die Leerfahrt zahlen und ich sollte mit meiner Unterschrift bestätigen, dass ich selbst das Auto entfernt habe. Es standen noch andere Pkw da, aber ich weiß natürlich nicht, ob einer von denen abgeschleppt werden musste (in dem Fall müsste ich die Fahrtkosten ja nicht tragen?), oder ob sie alle noch benachrichtigt werden konnten. Heute kam zumindest schon einmal der Verwarngeld-Bescheid beim Halter an. Können dann die Kosten des Abschleppdienstes noch zusätzlich kommen oder ist das ein Zeichen dafür, dass ich von dort nichts mehr erhalte? Eine Freundin wurde vor einer Weile abgeschleppt und sagte, sie habe „nur“ den Dienst bezahlen müssen, aber nicht das Ticket. Stimmt das so? Es sind doch eigentlich zwei verschiedene Dinge?
Danke schon einmal!
Hallo Finchen,
es ist davon auszugehen, dass Sie die Rechnung des Abschleppunternehmens in einem gesonderten Schreiben erhalten. Es müssen somit grundsätzlich sowohl das Ticket als auch die Abschleppkosten gezahlt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe am 30.6.17 mit dem Leihwagen meiner Autowerkstatt auf einem regulären Parkplatz geparkt. Nach 5 Stunden kam ich zurück und der Wagen war weg. Auf telefonische Nachfrage bei der Polizei wurde meinem Werkstatt-Mann mitgeteilt, dass der Wagen umgesetzt wurde, da spontan Baumarbeiten wegen eines durch Sturm gelösten Astest notwendig waren und der Wagen deshalb einige Meter umgesetzt wurde. Es wurde von der Polizei gesagt, dass ich in diesem Falle nichts falsch gemacht habe. Nun hat der Halter (Werkstatt) dennoch einen Gebührenbescheid über 230,- Euro (Amsthandlungsgebühr, Gemeinkostenzuschlag, Abschleppkosten) für das Umsetzen eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuges erhalten (Begründung: Das Fahrzeug musste umgesetzt werden, da es Maßnahmen der Feuerwehr erheblich erschwerte)!! Muss ich diese Kosten tragen?? Es gab keinerlei mobile Halteverbotsschilder! Es gab leider auch keinen Anruf beim Halter, sonst hätte ich den Wagen ja auch wegfahren können (saß ja nur 20m entfernt im Büro! :-()
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit bestem Dank!
Hallo Melanie,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich eines Einspruchs gegen den Gebührenbescheid beraten zu lassen. Dieser kann einschätzen, ob Erfolgsaussichten bestehen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
– Die Redaktion
Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung Koblenz (ähnlich einem Anwohnerausweis), um auch in der Kurzparkzone in meiner Wohngegend parken zu dürfen. Diese ist am 7. Juli – von mir unbemerkt – abgelaufen. Am 16. Juli fuhr ich in den Urlaub.
Bis zu meiner Rückkehr hatte ich drei schriftliche Verwarnungen im Briefkasten (€ 10, 30, 30). Außerdem war mein Wagen abgeschleppt worden (stand aber nicht behindernd etc.).
Die dritte Verwarnung (€ 30.-) wurde nach telefonischer Rücksprache zurückgenommen.
Mein Tatbestand ist unstrittig – ich stand ohne Parkbrechtigung in einer Kurzparkzone.
Ist es aber verhältnismäßig, meinen Wagen abzuschleppen, zumal meine abgelaufene Parkberechtigung noch sichtbar angebracht war, sodass erkennbar war, was das „eigentliche Vergehen“ war? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Bernhard,
die Gesetzgebung macht keinen Unterschied zwischen einer abgelaufenden Parkberechtigung oder keiner vorhandenen. In beiden Fällen liegt ein Parken ohne gültige Parkberechtigung vor, das ab einer Dauer von über 3 Stunden mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro geahndet wird. Je nach Dauer kann die Bußgeldhöhe angepasst und Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden. Die Verhältnismäßigkeit liegt dabei im Ermessen der zuständigen Behörde.
– Die Redaktion
Ich habe eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld über 10,00 Euro bekommen, wegen nicht Zahlung von Parkgebühr. Mein Kfz gefahren und auf dem Parkplatz abgestellt hat ein Freund von mir. Nun würde ich dies gerne dem Straßenverkehrsamt mitteilen, weiß aber auch, dass die Stadt gerne auch gleich mal ein Bußgeld (38,50 €) statt eines Verwarnungsgelds einfordert. Ich fürchte jetzt, dass, wegen dem entstehenden Aufwand für die Stadt, auch in diesem Fall wieder einmal gleich ein Bußgeld gegen meinen Freund festgesetzt wird, was ich vermeiden möchte. Ist dies zulässig, nachdem gegen den „vermeintlichen“ Fahrer zunächst nur ein Verwarnungsgeld festgesetzt worden ist. Auf der anderen Seite möchte ich mir auch nicht die Ordnungswidrigkeit zurechnen lassen und einfach zahlen.
Hallo Matt,
bei der Zahlung vom Verwarnungsgeld handelt es sich um ein Angebot der Behörde, auf welches kein Recht besteht. Daher kann auch ein Bußgeld gegen Ihren Freund verhängt werden,welches inklusive Bearbeitungsgebühren berechnet wird.
– Die Redaktion
Ich habe heute morgen auf einem Einkaufsmarktparklpatz leider so blöd geparkt, dass der (etwas fülligere) Fahrer des Wagens rechts daneben leider nicht einsteigen konnte. Ich war für max. 15Minuten im Einkaufsmarkt. Als ich zurück kam, würde ich sofort wüst beschimpft und mir wurde mit einer Anzeige gedroht. Er habe auch Bilder gemacht. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen?
Hallo Christine,
in Einzelfällen kann in bei vorsätzlichem Zuparken von einer Nötigung ausgegangen werden. Inwieweit in Ihrem Fall jedoch eine entsprechende Anzeige durchginge, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich im Fall der Fälle an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Ich habe im absoluten Halteverbot in einer ruhigen Sackgasse für ca. eine Stunde geparkt. Das Bußgeld betrug 15 Euro.
Das Halteverbotsschild stand ca. 8 Meter vor einer 90-Grad-Kurve und war deshalb an der besagten Stelle nicht einzusehen. Das Fahrzeug stand nicht vor einer Einfahrt und hat auch nicht den Verkehr behindert. Die Straße ist auf der gesamten Strecke ca. 4,50 – 5 Meter breit. An mehreren Stellen darf geparkt werden, nicht aber an der Stelle, wo ich geparkt habe.
Der Wagen wurde abgeschleppt und es sind insgesamt Kosten von 265 Euro angefallen.
Gilt auch bei uneingeschränktem (absoluten) Halteverbot das Gebot der Verhältnismäßigkeit oder darf einfach so abgeschleppt werden, unabhängig davon, ob jemand behindert wurde oder nicht?
Hallo Jörg,
das Parken im absoluten Halteverbot kann eine Abschleppung rechtfertigen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo.
Ich war bei einer Sportveranstalung und habe an einem Wendekreis für Busse geparkt.
Da waren Parkflächen vorhanden und ich stand nicht im Halteverbot. Allerdings stand ich wohl etwas ungünstig, sodass ein Bus nicht mehr um die Kurve kam. Ich hab das Auto sofort weggefahren als man mich informierte.
Welche Folgen hab ich zu erwarten?
Hallo Thomas,
der Bußgeldkatalog sieht für das Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen mit Behinderung ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor. Parkten Sie dort länger als eine Stunde, kann sich das Verwarngeld erhöhen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag,
ich habe auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht geparkt, ohne diese auszulegen, nun bekomme ich ein Bussgeld von 10 € (13.09.-13.14 Uhr)
und dieses §§ 105 und 107 OWiG, zusätzlich, 28,50€ !
Ist das angesichts des „kleinen“ Vergehens zulässig?
Hallo Ingrid,
die Gebühren des Bußgeldbescheids betragen immer mindestens 28,50 €, auch bei Tatbeständen, die nur ein geringes Verwarngeld nach sich ziehen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
bei uns in der Straße wurde vor einigen Wochen ein mobiles absolutes Halteverbot zwischen 7-17 Uhr aufgestellt, aufgrund einer Baustelle. Leider habe ich morgens verschlafen und versäumt das Auto rechtzeitig umzustellen. Die Polizeibeamten haben mich darauf aufmerksam gemacht und ich durfte umparken nach mündlicher Verwarnung. Der Baustellenbetreiber, wollte jedoch meine Daten, weil er Ansprüche geltend machen möchte, da in der Zeit von ca. einer Stunde zwei LKW nicht abladen konnten. Meine Frage ist, ob diese Ansprüche Rechtens wären, da ich nun enorme Kosten befürchte? Abschleppen lassen wäre doch in diesem Fall für beide Parteien günstiger gewesen. Grüße Willy
Hallo Willy,
der Baustellenbetreiber kann Verluste, sofern er sie beziffern kann, geltend machen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
mein Schwester hatte heute aufgrund einer bzw mehere Privatanzeige/en wegen falsch Parkens Post bekommen. Sie soll jeweils 35 Euro Bußgeld bezahlen.
Im Schrieben wird von BeweisFotos gesprochen. Kann sie diese anfordern?
Bzw kann sie für ein und das selber vergehen mehrmals bestraft werden? Bzw kann die Strafe noch höher ausfallen?
Hallo Sandra,
ist ein Beweisfoto vorhanden, so kann Ihre Schwester dieses anfordern. Für falsches Parken erhöht sich die Strafe, je länger das Kfz zu unrecht abgestellt wurde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Habe ein Knöllchen 35.- € bekommen, muss ich dass auf einmal bezahlen,
oder kann ich das in mehreren Kleinen Beträgen bezahlen.
Bin zur Zeit etwas klamm, gehe auch jetzt Flaschensammeln, damit ich das Geld zusammenkratze. Würde Jeden Tag einen Teil überweisen, damit die Bussgeld-stelle
meinen guten Willen sieht.
Hallo Alf,
wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, müssen Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Habe ein Bußgeld zahlen müssen ,wegen Parken über einen Schachtdeckel auf der Fahrbahn.Ist das rechtens ?
Ein andermal habe ich ein Knöllchen wegen Parkens vor einer Bordsteinabsenkung?
(Wo beginnt die Absenkung,am oberen oder unteren Stein ?)
Bitte um eine Antwort !
Edgar W.
Hallo Edgar,
in der Tat ist es verboten, über Schachtdeckeln zu parken. Die schrägen Absenksteine gehören bei einer Bordsteinabsenkung mit zum Bereich des Parkverbots.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo Team Bussgeldrechner,
ich habe heute auf einem Parkplatz mit 2 Std Parkdauer, durch Nachweis mit Parkscheibe geparkt. Als ich gemerkt habe, dass ich 10 Minuten drüber war, stand auch schon ein Polizist an meinem Auto. Ich habe die Parkscheibe dann einfach weiter gedreht, da ich mitten im Kundengespräch war. Der Polizist forderte mich auf, meinen PKW wegzufahren, was ich aber nicht gleich getan habe. Als ich mit dem Kundengespräch fertig war, bin ich raus zu meinem Auto und kurz zum Briefkasten gefahren um die Büropost einzuschmeissen. Als ich wieder zurück zum Büro gefahren bin, war der Parkplatz immer noch frei und ich habe mich wieder auf den gleichen Parkplatz drauf gestellt. 15 Min später sehe ich den Polizisten wieder an meinem Auto. Mit was muß ich denn jetzt rechnen? Darf er mir nochmal einen Strafzettel ausstellen? Ich bin etwas überfordert mit der Situation und dankbar für eine kurze Rückmeldung.
Hallo,
das Weiterdrehen der Parkscheibe, ohne das Auto zu bewegen, ist ein Verstoß – der anschließende Zeitraum wird als „Parken ohne Parkscheibe“ gewertet. Nach einer 15-minütigen Abwesenheit können Sie den Platz problemlos wieder belegen und die Parkscheibe neu einstellen, ohne zusätzlich Konsequenzen zu erwarten.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Habe mich gestern Nacht auf ein Halteverbot streifen gestellt da kein Parkplatz mehr frei war.
Heute um 14 Uhr habe ich mich daran erinnert das ich das Auto umparken muss, jedoch war genau zu diesem Zeitpunkt Ordnungsamt und Müllabfuhr vor Ort.
Ich hab mich entschuldigt und bin sofort weggefahren bevor das Ordnungsamt einen Strafzettel an meine Scheibe gehäftet hat. Kann ich noch eine Strafe zu geschickt bekommen oder sogr wegen Fahrerflucht angezeigt werden da ich mich nicht mit dem Ordnungsamt auseinander gesetzt habe?
Hallo Etienne,
ein Bußgeldbescheid kann bei Ihnen eingehen, wenn das Ordnungsamt Ihr Kennzeichen notiert hat. Fahrerflucht kommt nicht in Frage. Dieser Straftatbestand ist nur möglich, wenn Sie mit Ihrem Kfz wissentlich etwas beschädigt haben und den Vorfall nicht melden.
Guten Morgen,
ich hab gestern mein Auto abgestellt und bin nach Hause. Heute morgen standen an meinem Auto zwei beamte der Stadt Essen und haben mir einen Strafzettel verpasst und den Abschlepper gerufen. Anscheinend wurde am Tag davor eine mobile Halteverbot eingerichtet bzgl. eines Umzuges, leider hab ich diesen übersehen.
Der Beamte behauptete das eine Strafe von 25 € + eine Bearbeitungsgebühr von 68€ von der Stadt zu zahlen wäre und zzgl. wegen dem nicht abgeschleppten Fahrzeug nochmal 40-50 € dazu kommen würden.
Warum zahle ich eine Bearbeitungsgebühr wenn ich schon eine Strafe zahle und warum muss ich den Abschlepper bezahlen wenn ich nicht abgeschleppt wurde. Kann ich hier was dagegen unternehmen ?
Vielen Dank im Voraus !
Hallo Yildiz,
eine Bearbeitungsgebühr ist bei einer Ordnungswidrigkeit, bei der ein Verwarngeld verhängt wird, eher unwahrscheinlich. Hierbei handelt es sich bestimmt um die Bearbeitungsgebühren des Abschleppdienstes (für die Anfahrt), obwohl der Auftrag durch Ihr Erscheinen storniert wurde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
heute habe ich ein Bußgeldbescheid bekommen , wo ich auf einen Gehweg geparkt haben soll.
1. War ich mit meinen Auto nie auf der angegeben Straße
2. Ist die Automarke die im Bußgeldbescheid steht falsch.
3. Ist auf dem Foto kein Auto zusehen, was im Bußgeldbescheid als Beweis aufgedruckt wurde.
4. Die Uhrzeit die im Bußgeldbescheid steht , wo ich angeblich geparkt haben soll nicht richtig, da ich durch den Anmeldestempel meines PC´s dieses belegen kann.
Daraufhin habe ich bei der Bußgeldstelle angerufen und bekam die Auskunft , das das Foto den Tatbestand , sprich mein Auto nicht zeigen muss, auf die Frage bezüglich der Automarke, kam die wirsche Antwort da habe sie der Ordnungshueter halt vertan und ich sollte zahlen !
Meine Frage ist, habe ich Erfolg gegen diesen Bescheid Einspruch zuerheben ? Es sind „zwar“ nur 10€ , es geht mir aber darum, das ich das Vergehen nicht begangen habe.
Schon mal vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Andreas,
hier handelt es sich nicht um einen Bußgeldbescheid, sondern um ein Verwarngeld. Legen sie dagegen Einspruch ein, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, ist mit weiteren Kosten und Bearbeitungsgebühren zu rechnen.
Wie hoch Ihre Erfolgschancen sind, können wir Ihnen nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Fragen Sie in diesem Falle einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
beim ersten schreiben von der Stadt bekam ich eine Verwarnung betreffs falsch parkens. Zeuge Beschäftigter der Stadt.
Da konnte ich Wiederspruch einlegen weil weder das Datum noch die Uhrzeit für mich in betracht kam. Danach korrigierte der Beamte das Datum. aber die Uhrzeit ist immer noch falsch.
Darf der Beamte das Anschreiben so lange korrigieren bis es stimmt ???
Hallo Mirco,
bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er erläutert Ihnen, welche Rechte Sie haben.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich habe den Bussgeldzettel (blau zone Parkplatzt) verloren, wie kann ich das Geld trotdem überweisen?
Hallo AG,
wenn Sie noch einen Anhörungsbogen haben, können Sie von diesem die notwendigen Informationen ablesen. Andernfalls müssen Sie wohl warten, bis der erste Mahnbescheid eintrifft.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
meine Frau hat heute morgen unabsichtlich direkt vor einer Ausfahrt für den Rettungsdienst geparkt. Kurz darauf kam ein Krankenwagen aus dieser Ausfahrt und wurde durch das Auto behindert, obwohl sie sofort reagierte kam es zu einer Verzögerung von ein paar Minuten.
Was hat Sie nun zu befürchten, im Fall dass der Rettungsdienst eine Anzeige erstattet.
Gruß
Pohl
Hallo Pohl,
Ihre Frau muss mit einem Bußgeld von bis zu 65 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich musste meinen PKW notgedrungen im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone für 5 Tage abstellen. Angefangen an einem Sonntag bis zum Donnerstag. Der Wagen stand ununterbrochen dort.
Notgedrungen bedeutet, der Parkplatz, auf den ich eigentlich wolte, war besetzt und ich hatte keine Chance einen anderen zu suchen, da ich meinen Zug erreichen musste.
In meiner Not habe ich einen Parkschein für 1 EUR gelöst und auf das Armaturenbrett gelegt.
Jetzt ist folgendes passiert.
1 Ticket von 25 EUR kam ins Haus für: Überschreitung der Parkdauer länger als 2 Stunden (am Montag).
Das Ticket für den Dienstag kostet 10 EUR: Parkschein war von außen nicht gut lesbar im Fahrzeug angebracht.
Jetzt meine Frage:
Kann ich für jeden Tag belangt werden, den der PKW dort ununterbrochen stand?
Wenn ja, bis zu welcher Höhe?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe.
Hallo Olaf,
Für das Parken und das Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer kann höchstens ein Bußgeld von 30 Euro drohen, wenn Sie über drei Stunden dort standen. Dies gilt sofern Sie beweisen können, dass Sie das Auto nicht bewegt haben – auch für mehrere Tage. Die Behörden hätten auch einen Abschleppdienst rufen können, dann wären die Gebühren deutlich höher ausgefallen.
Das Team von bussgeldrechner.org
ich wohne in einer wohnung im Hinterhof auf der Hauptstraße. Da es sonst keine Parkmöglichkeiten gibt müssen wir auf den Straßen parken.
Dabei stehe ich öfters am Nachbarshaus, lasse die ein – ausfahrt frei.
Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten nicht gerade breit,
ich lasse immer genügend abstand, sodass auch ein kinderwagen durch kommt.
habe 3 mal wohk ein gefaktes parkverbotsschreiben an meine scheibe bekommen.
nehme mal an es ist dieser nachbar ;)
nun habe ich ein schreiben von der stadt bekommen mit 30euro strafe da auf gehweg geparkt und andere gestört.
vorweg es gibt kein parkverbotszeichen , markierungen oder sonstiges. vor und hinter mir sowohl auf der anderen straßenseite die eng an der hausmauer parken haben sollch ein schreiben nie bekommen.
habe nun widerspruch eingelegt?
können die damit trotzdem durchkommen?
Hallo Lika,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung gehen. In Ihrem Fall könnte es aber sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.
Das Team von bussgeldrechner.org