Im Park-/Halteverbot falsch gehalten/geparkt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Halten

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen gehalten, näher als 10 Meter vor Ampeln gehalten und diese dabei verdeckt, nicht am rechten Fahrbahnrand gehalten10 €
... mit Behinderung15 €
Halten an engen bzw. un­über­sicht­lichen Stellen, in schar­fen Kur­ven, auf Be­schleuni­gungs- oder Ver­zögerungs­streifen, im Bereich von Fuß­gänger­über­wegen oder Bahn­über­gängen oder an Stellen, an denen es durch Mar­kierungen, Licht­zeichen oder Verkehrs­schilder untersagt ist20 €
... mit Behinderung35 €
Halten vor oder in einer Feuer­wehr­zufahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen35 €
Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sach­beschädigung100 €1
Nicht platzsparend halten10 €
Unberechtigtes Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht20 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen20 €
... mit Behinderung30 €
Unberechtigtes Halten auf Schutz­streifen für den Radverkehr55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sach­beschädigung100 €1
Unberechtigtes Halten auf Bus­fahr­streifen oder an Bus­halte­stellen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Sach­beschädigung100 €
Unerlaubtes Halten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße30 €
... mit Behinderung35 €
Unerlaubtes Halten auf Geh­weg, Rad­weg oder Fahr­rad­straße50 €
... mit Behinderung55 €
... mit Gefährdung70 €
... mit Sach­beschädigung90 €
Unerlaubtes Halten an einem Taxistand20 €
... mit Behinderung35 €

Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Parken

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Parken im Bereich von Grundstücks­ein- und -aus­fahrten, in verkehrs­beruhigten Be­reichen außer­halb der gekenn­zeichneten Flächen, weniger als 5 Meter vor oder hinter einer Kreuzung oder Einmündung, außerorts auf Vorfahrts­straßen, über Schacht­deckeln, vor einem abge­senkten Bord­stein oder innerhalb der Grenz­markierung für ein Park­verbot10 €
... mit Behinderung15 €
... länger als drei Stunden20 €
... länger als drei Stunden mit Behinderung30 €
Auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen geparkt, nicht am rechten Fahrbahn­rand geparkt, näher als zehn Meter vor einer Ampel geparkt und diese dabei verdeckt15 €
... mit Behinderung25 €
... länger als eine Stunde25 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung35 €
Uner­laubtes Parken auf Fußgänger­überwegen bzw. weniger als fünf Meter davor, im Kreis­verkehr, an einem Taxi­stand, im abso­luten/einge­schränk­ten Halte­verbot oder einer Halteverbots­zone, links von der Fahrbahn­begrenzung, innerhalb einer Grenz­markierung für ein Halte­verbot oder näher als zehn Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dabei verdeckt25 €
... mit Behinderung40 €
... länger als eine Stunde40 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung50 €
Parken an engen oder unüber­­sicht­lichen Straßen­­­stellen oder im Bereich einer scharfen Kurve35 €
... mit Behinderung55 €
... länger als eine Stunde55 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung55 €
... wodurch die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet war100 €1
Parken auf Ver­kehrs­insel, Fahrradstraße oder Grün­streifen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
... länger als eine Stunde70 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €
Parken auf Gehweg oder Radweg55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Unfallfolge100 €1
... länger als eine Stunde70 €1
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1
Parken vor oder in einer Feuer­wehr­zufahrt55 €
… mit Behinderung von Einsatz­fahr­zeugen100 €1
Parken auf einer Sperr­fläche25 €
... mit Behinderung25 €
… länger als 15 Minuten30 €
… länger als 15 Minuten mit Behinderung35 €
Parken in zweiter Reihe55 €
... mit Behinderung80 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfallfolge110 €1
… länger als 15 Minuten85 €1
… länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
Parken ohne Park­­­scheibe oder Park­­­schein bzw. Über­schrei­tung der Park­­­dauer
... um 30 Minuten20 €
... um eine Stunde25 €
... um zwei Stunden30 €
... um drei Stunden35 €
... um mehr als drei Stunden40 €
Parken auf einem Schwer­behinderten­parkplatz55 €
Nicht platz­sparend parken10 €
Parklücken­diebstahl10 €
Parken in einem Fuß­gänger­bereich55 €
... mit Behinderung70 €
… länger als 3 Stunden70 €
Versperren des Abfahrts­weges eines anderen Kfz durch das Parken oder Ab­stellen Ihres Kfz20 €
Unbe­rechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannen­bucht25 €
Parken in einem ges­chüt­­zten Bereich während nicht zu­gelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­­hänger über 2 Tonnen30 €
Ab­stellen einens An­­­hängers ohne Zug­­­fahr­zeug für mehr als zwei Wochen20 €
Parken im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen55 €
... mit Behinderung70 €
Parken auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen70 €1
... mit Gefährdung85 €1
... mit Unfallfolge105 €1
Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer beim Ein- oder Aus­­steigen (Dooring)40 €
... mit Unfallfolge50 €
Unberechtigtes Parken auf Bus­­sonder­­fahr­streifen und an Halt­e­stellen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
… länger als drei Stunden70 €
… länger als drei Stunden mit Behinderung80 €
… länger als drei Stunden mit Gefährdung80 €
… länger als drei Stunden mit Unfallfolge100 €
Unbe­rechtigtes Parken auf einem Park­­platz für E-Fahr­zeuge55 €
Unbe­rechtigtes Parken auf einem Park­­platz für Carsharing-Fahr­zeuge55 €

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für Halten und Parken

Schild verweist auf Parkplatz
Folgen Sie diesem Schild, um einen Parkplatz zu ergattern.

Strafzettel bzw. „Knöllchen“ wegen Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote sind für viele Autofahrer ein ständiges Ärgernis. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Das Warten im Parkverbot auf die Ehefrau, die noch „schnell“ etwas besorgen wollte, dauerte länger als drei Minuten. Das benötigte Kleingeld für den Parkautomaten fehlte gerade. Aufgrund eines eiligen Termins wurde das Fahrzeug nach ergebnisloser Parkplatzsuche im Halteverbot abgestellt. Meistens führen solche Fälle zu einem Strafzettel.

Seit dem 9. November 2021 gelten strengere Sanktionen für falsches Halten und Parken, sodass für Verstöße dieser Art nicht mehr „nur“ Verwarnungsgelder drohen, sondern ebenfalls Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.

Weitere Themen zum Parken

FAQ: Halten und Parken

Was kosten Halte- oder Parkverstöße?

Das hängt davon ab, wo und wie lange Sie parken. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Bußgeldrechner.

Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Der Unterschied liegt in der Dauer. Stellen Sie Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten ab, parken Sie. Kürzere Zeiträume gelten in der Regel als Halten.

Wo ist das Halten grundsätzlich verboten?

Eine Liste der Orte, an denen das Halten und damit auch das Parken grundsätzlich untersagt ist, finden Sie hier.

Video: Mehr zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Halte- und Parkverbot: Diese Begriffe sind von Bedeutung

Während auf öffentlichen Verkehrsgrund im Halteverbot bzw. absoluten Halteverbot erst gar nicht gehalten werden darf, ist das Halten im Parkverbot bzw. eingeschränkten Halteverbot erlaubt. Dabei bedeuten die Begriffe

  • „Halten“ eine beabsichtigte Unterbrechung der Fahrt, die weder durch die Verkehrslage noch durch eine Anordnung (etwa eines Polizisten) bedingt ist
  • „Parken“ das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für einen Zeitraum von länger als drei Minuten, vgl. § 12 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • „Warten“ die Unterbrechung der Fahrt aufgrund der Verkehrslage oder einer Anordnung, womit also etwa bei folgenden Verkehrssituationen gewartet wird: Rote Ampel, geschlossene Bahnschranke oder Stau
  • „Liegenbleiben“ die betriebsbedingte Unterbrechung der Fahrt, etwa aufgrund einer Reifenpanne oder eines technischen Defektes am Fahrzeug – wobei aus dem Liegenbleiben ein unzulässiges Parken wird, wenn die Beseitigung des im Parkverbot abgestellten Fahrzeugs möglich ist

Wo Halteverbote bestehen

Zunächst bestimmt § 12 Abs. 1 StVO:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Darüber hinaus werden Halteverbote durch Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet. Diese können mit Zusatzschildern versehen sein, die Ausnahmen und Einschränkungen beinhalten (etwa „Bewohner mit besonderem Parkausweis frei“). Ferner können aufgrund bestimmter Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums (etwa Freihalten von Parkplätzen für einen Umzug) temporäre bzw. mobile Halteverbote von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, wozu ein entsprechender Antrag erforderlich ist.

Weitere Themen zum Halten

Wo Parkverbote bestehen

Hier wird durch § 12 Abs. 3 StVO festgelegt:

Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo … das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Auch hier werden weitere Parkverbote durch Verkehrszeichen, aber auch bestimmten Fahrbahnmarkierungen bestimmt.

Wann Punkte in Flensburg eingetragen werden

Seit dem 9. November 2021 kosten Verstöße gegen Halte- und Parkverbote zwischen 10 und 110 Euro. In besonderen Fällen sind auch Punkte in Flensburg möglich. Dazu gehören unter anderem:

  • Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
  • Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
  • Unzulässiges Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen (70 Euro + 1 Punkt)
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung (80 Euro + 1 Punkt)
  • Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Behinderung (70 Euro + 1 Punkt)

Besonders ärgerlich: Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde

Falsch geparkt und abgeschleppt
Falsch geparkt und abgeschleppt

Manch Autofahrer kehrt nach einiger Zeit zu seinem im Halteverbot abgestellten Fahrzeug zurück – und muss mit Erschrecken feststellen, dass dieses nicht mehr dort ist. Hier gilt im Einzelnen:

  • Es darf im öffentlichen Verkehrsraum sofort abgeschleppt werden, wenn das abgestellte Fahrzeug andere behindert oder gefährdet. Im absoluten Halteverbot liegt diese Voraussetzung grundsätzlich vor. Das gilt ebenso an unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven oder Feuerwehrzufahrten.

Erforderlich ist aber, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Das ist nicht gegeben, wenn etwa feststeht, dass der Fahrer eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs diese Störung in Kürze selbst beheben wird (Aufforderung eines Polizisten an eine Mutter, ihren Pkw anders abzustellen, worauf die Mutter sagte, sie wolle erst ihr Kind schnell in den Kindergarten bringen (Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Urteil vom 08.06.2011, Az.: 5 Bf 124/08). Umgekehrt reicht es aber nicht aus, einen Zettel mit seiner Handynummer und dem Hinweis, das Auto werde auf Anruf sofort weggesetzt, in das Fahrzeug zu legen. Hier haben der Polizist bzw. die Polizistin einen Ermessensspielraum, können also entscheiden, ob abgeschleppt oder angerufen wird.

  • Wird ein Fahrzeug zwar ordnungsgemäß geparkt, später aber ein mobiles Halteverbot aufgestellt, darf das Fahrzeug am vierten Tag abgeschleppt werden (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05).
  • Der Abschleppdienst muss den von ihm abgeschleppten und aufbewahrten Pkw erst dann herausgeben, wenn die Zahlung der Abschleppkosten erfolgt ist. Zu diesen Kosten gehören nicht nur die Gebühren für das eigentliche Abschleppen, sondern auch diejenigen, die im anlässlich der Vorbereitung des Abschleppens entstehen. Das betrifft etwa die Kosten für die Überprüfung des ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs zur Halterfeststellung (Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11).
Schild zeigt Halteverbot an
Schild zeigt Halteverbot an

Um einen Sonderfall handelt es sich, wenn der Fahrer des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs inzwischen erschienen ist, aber auch der Abschleppdienst bereits vor Ort ist. Hier müssen zwar die Kosten für die Anfahrt des Dienstes bezahlt werden (sofern dessen Anfahrt nicht vergeblich war, weil er ein anderes Fahrzeug an diesem Ort abschleppen kann). Diese Kosten muss der Fahrer aber nicht vor Ort an den Abschleppunternehmer bezahlen, weil nicht der Fahrer, sondern die kommunale Behörde Auftraggeber des Abschleppdienstes ist (Amtsgericht (AG), urteil vom 17.01.2002, Az: 6 C 1073/01).

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Welches Verwarnungs- bzw. Bußgeld in welcher Höhe für welchen Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot zu zahlen ist, lässt sich angesichts der Fülle der im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle kaum ersehen. Um das schnell zu ermitteln, ist unser Bußgeldrechner Falsch Parken ein ideales Hilfsmittel.

Daneben lassen sich aus dem Bußgeldkatalog Rechner auch die wenigen Fälle ersehen, in denen die Nichtbeachtung eines Halte- oder Parkverbots mit Punkten in Flensburg sanktioniert wird.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

165 Kommentare

  1. Simon

    24. August 2022 um 17:01

    Ich habe während meines Urlaubs mein Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt. In der betreffenden Straße ist dies auch erlaubt, nur nicht in einem kurzen Abschnitt wo leider auch mein Auto stand. Es wurde während dieser Zeit niemand behindert und es war auch genügend Platz zw. Auto und den angrenzenden Häusern.
    Nach Rückkehr hatte ich unter der Windschutzscheibe 3 Knöllchen á55€ wegen unerlaubten Parkens auf dem Gehweg. Diese habe ich auch bezahlt. Jetzt kamen allerdings 2 weitere per Post dazu. Nochmal a´55€. Mein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, dass mir das Vergehen aufgrund der Länge hätte auffallen müssen. Aber ich war ja wie gesagt im Urlaub. Kann ich da was machen?

    1. Sylvia

      26. September 2022 um 16:46

      Hallo und guten Abend..
      können Sie mir sagen ob und wieviel da auf uns zukommt.. letztes Wochenende habe ich mein Auto leider durch Aquaplaning zum Totalschaden gemacht.. nun habe ich das Auto abgeschleppt und es auf die Strasse gestellt wo ich ihn sonst auch immer geparkt habe… was sonst immer OK war… er ist ja noch angemeldet… nun hatte ich eine Benachrichtigung das ich eine Straftat begangen habe.. . ist es nicht erlaubt das Auto dort abzustellen, wenn ja warum und was kommt da auf mich zu??
      liebe ängstliche Grüße Sylvia

  2. Inge

    22. Februar 2022 um 12:17

    Heute habe ich einen Kostenbescheid nach § 25a StVG bekommen. Darin steht: das Bußgeldverfahren ist eingesellt. Mir werden aber Kosten des Verfahrens auferlegt.
    Verkehrsordnungswidrigkeit am 05.04.2018. Ich habe unter der Severinsbrücke auf einem großen Parkplatz geparkt.
    Habe ich bei einem Einspruch Erfolg ?

  3. Maike

    10. April 2021 um 18:35

    Ich habe im Februar letzten Jahres falsch geparkt, konnte mein Auto vor dem Abschleppen wegfahren. Nun bekomme ich gestern (nach einem Jahr und zwei Monaten) Post von der Stadt mit den Infos, was man mir noch alles in Rechnung stellen möchte.
    Gibt es hier keine Verjährungsfrist?
    Vielen Dank für eine mögliche Antwort!

  4. Deniz

    8. April 2021 um 15:11

    Hallo, ich hätte da eine Frage in die Runde.

    Ich habe gestern 5 Bußgeldschreiben aus dem Jahre 2015 bekommen.

    Sind diese noch Gültig oder schon Verjährt?

    Also Ordnungswidrigkeit im Jahre 2015, Bescheid soll auch 2015 verschickt worden sein, aber gestern bekomme ich eine Mahnung zur Zahlung von 31,50€ ( 25,- Gebühr + 3,50 Auslagen + 3,00 Mahngebühren = 31,50 € )

    Vielleicht könnt Ihr mir helfen, Lohnt es sich Einspruch einzulegen?

    mfg
    Deniz

  5. Klaus

    23. August 2020 um 11:32

    Kann es n a c h eingetretener Verfolgungsverjährung zu einer Gebührenerhebung kommen, weil die Ermittlung des KFZ-Führers in den drei Monaten nach Verstoß gegen das Parkverbot
    nicht möglich war?
    Der Bescheid wurde mir als Halter des Kfz jetzt zugestellt; vorher ist nichts eingegangen.

  6. Markus

    18. August 2020 um 17:15

    ich habe heute in einer Grundstückseinfahrt gehalten, weil ich 10m entfernt an der Hausecke eine Paketsendung abgegeben. Die Haltedauer betrug maximal 2 Minuten.
    Als ich zurück gekommen bin, stand dort ein Mieter aus dem Haus und hat mich aggressiv angegangen. Ich habe ihm gesagt, dass ich nur 1min weg war.
    Er zeigte kein Verständnis, schlug sogar gegen ein Fenster und meinte durch Fotos eine Anzeige zu machen.
    ich habe mir die Mühe erspart und bin ohne Kommentar wieder weggefahren, da ich zu keinem Zeitpunkt eine Behinderung für andere Person darstellte.
    Lohnt sich da die Diskussion über einen Anwalt, da die hier genannten Kosten nur mit 10€ dotiert werden ?

    Vielen Dank für die Antwort!

  7. Anke

    1. Juli 2020 um 17:10

    Hallo, ich habe mich in Hennef verfahren und wollte mein Navi einschalten. Dazu habe ich kurz mit einer Seite auf dem Gehweg gehalten. Dann kam ein Mann und hat mich fotografiert. Heute, fast 4 Wochen später kam ein Zeugenfragebogen mit einem Verwarnungsgeld von 50,00 Euro. Erst einmal wollte ich die Straße nicht blockieren, und zum zweiten kommt mir der Betrag sehr hoch vor. Wie kann ich dagegen angehen?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort

  8. amira

    26. April 2020 um 19:18

    Hallo ich habe eine Frage und zwar arbeite ich am flughafen und habe auch eine parkkarte jedoch war ich für ca.eine halbe stunde auf der sperrfläche am parken neben mir war noch genug platz damit pkw durchfahren konnten , danach bin ich weggeparkt . Ich habe eine strafe von 50€ dafür bekommen obwohl es eigentlich nur 25€ sein sollten oder liege ich falsch ?

  9. M.

    13. Februar 2020 um 13:05

    Hallo, ich habe mein Auto an einer Straße geparkt wo sonst kein Halteverbotsschild steht.
    Es wurde ein mobiles Halteverbotsschild angebracht und habe zum Vormittag festgestellt, das mein Auto abgeschleppt (umgeparkt) wurde (vom Ordnungsamt). Ist dieser Vorgang korrekt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  10. Hendrik

    8. Januar 2020 um 20:25

    Guten Tag,

    Eine Frage zu einer speziellen Problematik.
    Wir hatten 10 Tage lang nicht nach dem Auto gesehen und unser Wagen wurde in dieser Zeit zweimal hintereinander umgesetzt. Einmal am 23.03. und dann noch einmal am 27.03..
    Ich fand dann, nachdem ich bei der Polizei nach unserem Auto gefragt habe am 27.03. unser Fahrzeug mit 2 Knöllchen.
    Wir haben daraufhin zwei Gebührenbescheide über jeweils 285 Euro bekommen, obwohl ich beim zweiten Vergehen mein Fahrzeug gar nicht selbst dort abgestellt habe, sondern die Polizei dieses (per Abschleppdienst) dorthin umgestellt hat.
    Ich habe für das erste Vergehen anstandslos bezahlt, für das zweite Vergehen jedoch Widerspruch eingelegt. Nun kam ein Scheiben der Polizei, dass (nach erster Prüfung) „ein Widerspruch aller Voraussicht nach erfolglos bleiben dürfte“ und zudem die Aussage, mein „Vortrag, dass die Polizei die Umsetzung veranlasste, kann nicht gehört werden“. Komische Ausdrucksweise…
    Ist es nicht so, dass ich beweisen kann, dass nicht ich (der Halter) das Auto dort abgestellt habe, sondern die Polizei bzw. der von ihr beauftragte Abschleppdienst (Fahrer) dies getan hat?
    Habe über einen solchen, ähnlichen Fall leider gar nichts finden können.

    Vielen Dank für die Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 14:22

      Hallo Hendrik,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Simone

    10. Dezember 2019 um 19:45

    Liebes Team von Bußgeldrechner.org,
    habe einen Gebührenbescheid über 199,-€ für die Umsetzung meines Autos wegen parken weniger als 5 m hinter der Kreuzung (ca. 2 m) erhalten, angeblich wegen Behinderung (Abbiegeverkehr). Habe schon Akteneinsicht genommen. Auf dem Foto sieht man, dass noch recht viel Platz für Fußgänger besteht und da die Straße 8 m und die einmündende 10 m breit ist, sehe ich auch keine Behinderung für den Abbiegeverkehr.
    Hat es Sinn einen Widerspruch einzulegen oder darf in solchen Fällen grundsätzlich abgeschleppt werden?
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

  12. Marina

    24. Juni 2019 um 0:43

    Guten Morgen.
    Mein Eheman hat seinen Auto im Parkverbot Straße gelassen,und hat Strafe bekommen.Er hat das sofort bezahlt aber leider die letzte Nummer bei Verwendungzweck hat er falsch geschrieben.Was weiter machen, er hat Kontoauszuge wo kann man sehen dass er diese große Fehler gemacht hat.Muss er wieder zahlen ,oder können man diese Verwendungzweck koriegiren?
    Viel Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 um 11:50

      Hallo Marina,
      wenden Sie sich mit diesem anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Olga

    29. Mai 2019 um 14:36

    Hallo,
    Ich habe am Montag, an einem öffentlichen Parkplatz geparkt, hatte übersehn, dass dort für eine Woche (Wegen Kirmes) ein Halteverbotsschild aufgestellt wurde. Nach 45 min. Parkzeit wurde mein Auto abgeschleppt. Ohne Vorwarnung, ohne Zusatzschilder die darauf hinweisen. Mein Auto hat nichts versperrt oder behindert an dieser Stelle. Darf das Ordnungsamt einfach so in so kurzer Zeit mein Auto abgeschleppen? An diesem Tag wurden 60 Autos dort abgeschleppt.
    Jetzt jeder 200 € zahlen.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    MfG Friedrich

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:20

      Hallo Olga,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. dasanderemaedchen

    28. April 2019 um 17:26

    Liebes Team von Bußgeldrechner.org,

    da mein altes Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig war (Batterie leer), hat dieses über mehrere Wochen auf einem Anwohnerparkplatz gestanden. Ich bin selber Anwohner, hatte aber keinen gültigen Parkausweis mehr. Die wenigen Knöllchen habe ich in Kauf genommen (und zugegeben Glück gehabt). Ich habe jetzt eine Ordnungsverfügung mit der Anweisung zur sofortigen Entfernung des Fahrzeuges erhalten. Ich habe das Fahrzeug also endlich umgeparkt auf einen öffentlichen Parkplatz (2 Straßen weiter), der nicht für Anwohner/ohne Parkschein ist. Eigentlich sollte das Fahrzeug hier bis zum hoffentlich baldigen Weiterverkauf gut stehen. Bis scheint alles in Ordnung.

    Meine Frage an dieser Stelle ist jedoch: In der Ordnungsverfügung steht „…fordere ich Sie hiermit auf, das o.g. Fahrzeug von der bezeichneten Stelle bis zum o.a. Termin zu entfernen und nicht mehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen abzustellen.“
    Bedeutet das, dass ich mein Fahrzeug (ist angemeldet, TÜV allerdings abgelaufen) grundsätzlich nirgends mehr parken darf?!?

    Ich freue mich auf Ihre Einschätzung!

    Mit freundlichen Grüßen
    dasanderemaedchen

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 9:18

      Hallo dasanderemaedchen,
      grundsätzlich müssen Fahrzeuge, die in Deutschland fahren oder auch nur parken über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. ist dies nicht der Fall, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. MS

    20. April 2019 um 12:38

    Hallo,

    mir wird vorgeworfen auf einem Gehweg geparkt zu haben und es wurde direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Ich habe diesen „Gehweg“ in keiner Weise als Gehweg wahrgenommen, da er mit Hecken und Gras bewachsen und von kleinen Steinen und Ästen bedeckt war.

    Ich habe dies der zuständigen Behörde mitgeteilt und auch gefragt, warum man nicht zunächst ein Verwarngeld ausgesprochen hat, da dieser Gehweg nicht als solcher zu erkennen ist. Er befindet sich auch nicht in der Stadt, in einer Wohnstraße oder Ähnlichem, sondern direkt im Umfeld des Parkplatzes des Gelsenkirchener Zoos. Es steht dort kein Parkverbotsschild und da der Untergrund sehr uneben und wie oben beschrieben mit Steinen und Ästen bedeckt wäre, wäre er z.B. vor allem für Kinderwagen gar nicht nutzbar.

    Ich habe nun eine Antwort auf meinen Einspruch bekommen, in dem man auf keine Weise auf meine Einwände eingeht. Ich hätte mich ja vielleicht noch überzeugen lassen, wenn man mir den angeblichen Verstoß vernünftig erklärt hätte und vor allem auf die Frage eingegangen wäre, warum nicht zunächst ein Verwarngeld ausgesprochen wurde.

    Die Antwort lautete: „Ihr Einspruch wurde hier zur Kenntnis genommen, konnte jedoch den Tatvorwurf nicht entkräften“.

    Ich möchte erst dann zahlen, (die Summe ärgert mich schon gar nicht mehr, sondern eher der „faule“ Umgang mit meinem Einspruch,) wenn ich eine vernünftige Antwort bekommen habe.

    Gehe ich damit ein Risiko ein? Habe ich das Recht eine ausführliche Antwort zu erhalten? Ich würde den Einspruch so lange aufrechterhalten wollen bis ich diese Antwort habe.
    Ich habe jedoch Bedenken, dass das Bußgeld dann noch höher ausfällt.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 10:54

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Martha

    8. Dezember 2018 um 14:50

    Hallo,
    ich habe letzte Woche versehentlich auf einen festen, öffentlichen Parkplatz, wie gewohnt, geparkt und ein mobiles Absolutes Park-/Halteverbot übersehen. (Steht sonst nicht dort.)
    Somit habe ich Grünpflegearbeiten behindert. Ich wurde ermittelt und angerufen und habe umgehend (16 Min) das Auto umgeparkt.
    Mit welcher Höhe des Verwarngeldes ist zu rechnen?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:38

      Hallo Martha,
      in der Regel isst mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 bis 20 Euro auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Elke

    16. August 2018 um 10:48

    Hallo,
    ich habe in Bremen im Halteverbot geparkt. Leider war die Markierung nicht eindeutig zu erkennen. Ich erhielt eine Verwarnung i.H.v. 25,00 €. Es wurde kein Beweisfoto mitgeschickt, lediglich wann und wo. Daraufhin hatte ich um ein Beweise gebeten und erhielt jetzt einen Bußgeldbescheid von zusätzlich 28,50 €. Die Markierung ist so gut wie nicht zu erkennen. Ich wäre bereit das Verwarnungsgeld zu bezahlen aber weshalb muß ich denn auch die Gebühren bezahlen?
    In Bayern bekommt man immer ein Beweisfoto mitgeschickt. In Bremen ist das angeblich anders.
    Habe ich Chancen im Einspruchsverfahren?

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 9:15

      Hallo Elke,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Honnef

    7. Juni 2018 um 9:54

    eine freundin steht im halteverbot und bekommt ein knöllchen von 35,-eur und soll nun auch noch 70,- eur zahlen weil das ordnungsamt bei ihr geklingelt hat und bescheid gesagt hat sie möchte ihr auto wegfahren-darf das ordnungsamt dafür geld verlangen?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 um 17:01

      Hallo Honnef,

      in der Regel liegt es im Ermessen der Behörde, ein Bußgeld zu verhängen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  19. Viola F.

    9. Mai 2018 um 12:47

    Hallo Team von Bußgeldrechner.org,
    habe mein Auto gegenüber der Einfahrt meiner Nachbarn geparkt. Die drohen mir im Wiederholungsfall mit Anzeige. Die StVO besagt in §12 man darf gegenüber Einfahrten parken außer in schmalen Straßen. Wie breit ist eine schmale Straße bzw. wie groß muß die Restbreite der Straße sein, wenn ich dort parke?
    Vielen Dank Viola F.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:32

      Hallo Viola F.,

      leider gibt es unseres Wissens nach keine konkreten Angaben zu genauer Breite etc. Dies hängt also vom Einzelfall ab, bspw. ob eine Behinderung des Verkehrs oder der gegenüberliegenden Ausfahrt vorliegt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Klaus- Günter M.

    5. März 2018 um 23:08

    Da ich heute 05.03.2018 vormittag mal frei hatte, habe immer Teildienst, wollte ich die Zeit für eine Klageeinreichung beim Arbeitsgericht gegen einen früheren Arbeitgeber nutzen.
    Ich parkte vor dem Gericht und zog ein Ticket für 2 Stunden, in der Annahme das würde reichen, und legte es vorschriftsmässig auf das Amaturenbrett, Fahrerseite. Nun musste ich warten bist die Klageschrift erstellt wurde und da noch eine Unterschrift fehlte dauerte es etwas länger. Die genaue Parkdauer hatte ich nicht mehr im Kopf, mein Gefühl sagte mir aber es wird knapp. Als ich dann endlich am Auto war hatte ich auch ein Knöllchen.
    War natürlich sauer auf meinen EX-Arbeitgeber ohne den das ja alles nicht passiert wäre.
    Aber jetzt kommt das eigendliche und ich schwöre 1000 Eide
    es ist die Wahrheit, Ich dachte das Knöllchen wäre wegen überziehe der Parkzeit und hätte die 10 Euro anstandslos bezahlt auch wenn es unverschuldet war, denn ich war ja nicht Shoppen und habe dabei die Zeit vergessen sondern ich saß vor einer Amtsstube fest was natürlich beweisbar ist.
    Zu Hause habe ich mir die Scheine einmal genauer angesehen und ich bin sehr erstaunt gewesen. Mein Parkschein war bis 13:20 gültig, ich war erst 13:40 wieder am Auto und das Knöllchen war jedoch schon 13:08 ausgestellt worden mit der Begründung Parken ohne gültigen Parkschein.
    Es geht nicht um die 10 Euro ich bin ja in dem Sinne „Schuldig“
    aber als das Knöllchen ausgestellt wurde war ich das noch nicht.
    Ich will Gerechtigkeit und Stadtmitarbeiter die offensichtlich Lügen sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
    Was soll ich tun.

    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 8:23

      Hallo Klaus-Günther,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Mario

    5. März 2018 um 10:54

    Hi,

    ich habe im absoluten Halteverbot geparkt und bekomme jetzt zwei Strafzettel. der erste für Parken im absoluten Halteverbot (15€) und zwei Stunden später für das Parken im absoluten Halteverbot für länger als eine Stunde (25€).
    Muss ich da beide Bezahlen? Das eine schließt das andere doch mit ein, oder?
    Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte.

    Vielen Dank

    Mario

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 8:15

      Hallo Mario,

      Sie müssen beide Strafzettel bezahlen. Je länger Sie unerlaubt im Halteverbot parken, desto höher fällt die Strafe aus. Diese kann bei jedem Kontrollgang des Ordnungsamts erneut ausgesprochen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Julia

    18. Februar 2018 um 18:53

    Ich habe mein Auto auf einem Samstag Abend auf einem Parkplatz für E-KFZ geparkt, am nächsten Tag war mein Auto nicht mehr da. Bei der Abholung musste ich natürlich bezahlen. Insgesamt 238€. Kommt noch ein weiteres Bußgeld auf mich zu (per Post) oder ist damit alles abgegolten?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 14:41

      Hallo Julia,
      in der Regel müssen Sie noch mit einem gesonderten Bußgeldbescheid rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Nicole

    22. Januar 2018 um 14:38

    Hallo,
    folgende Situation. In meiner Wohnstraße ist seit Monaten eine Baustelle. Durch die Baustelle gibt es kaum Parkplätze. Auch wurden in der Nebenstraße Schilder bezogen auf die Baustelle mit einem absoluten Parkverbot aufgestellt. Im Dezember erhielten alle Bewohner der Gegend eine schreiben, in dem es hieß, die Baustelle ist bis zum 15.01.18 stillgelegt (Urlaub). Vor 2 Wochen habe ich an der Strasse mit dem Parkverbotsschild geparkt und einen Strafzettel erhalten. Ist das rechtens? Die Schilder stehen aufgrund der Baustelle und diese war nicht in Betrieb?!

    Lieben Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:27

      Hallo Nicole,

      die Verkehrszeichen behalten i.d.R. trotzdem ihre Gültigkeit.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Henry

    6. Dezember 2017 um 17:15

    Hallo,

    Ich parke 3 mal in der Woche auf einem Parkplatz bei der IHK in leipzig von ca. 6.15 bis 9.45, weil ich in edr innenstadt einer Arbeit nach gehe.
    Die Einfahrt auf diesen Parkplatz ist vorsichtig zu befahren, weil ich hinter mir noch Fahrzeuge habe und einen Radweg überfahren muss.
    Heute habe ich wieder dort geparkt, allerdings 2 Schilder direkt an der Einfahrg übersehen, da es ajch noch sehr dunkel war, das auf dem gesamten Platz an diesem Tag Halteverbot war.
    Als ich wieder kam stand mein Fahrzeug nicht mehr dort, es wurde abgeschleppt.
    Bei dem Abschleppunternehmen werden 210 € fällig, die dann mit vom Ordmumgsamt in Rechnung gestellt werden.
    Meine Frage wäre hierzu, wieviel Gebühren wird das Ordnungsamt noch ca. Verlangen undlohnt es sich in Einspruch zu veben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Henry

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 10:40

      Hallo Henry,
      wie hoch die Auslagen und Gebühren der Behörde sind, können wir nicht einschätzen. Grundsätzlich können Sie Einspruch einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Kathrin

    20. Oktober 2017 um 11:24

    Hallo,ich wohne im Wohnhaus einer Schule und habe mich vorhin mit einer Taxifahrerin angelegt,die mit ihrem Schuttlebus jeden Schultag zweimal für bis zu 25 min.direkt mitten in der Schuleinfahrt parkt,die Lehrerin habe ihr das erlaubt.Nun war direkt neben der Einfahrt ein Parkplatz frei und sie weigerte sich hartnäckig,ihr Auto 1,50m weiter zu parken….ihre Kinder hätten ADHS ,das ginge nicht.Ist das denn okay ??? Gelten denn für Taxifahrer ďie Parkverbote nicht ?

    PS.: Diese Zufahrt ist als Feuerwehrzufahtgekennzeichnet.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:26

      Hallo Kathrin,

      Taxifahrer haben zwar bestimmte Sonderrechte, dennoch gilt es, Einfahrten grundsätzlich frei zu halten. Solche Anliegen können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Ordnungsamt erfragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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