Halten in zweiter Reihe: Verboten oder doch nicht?
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
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Bußgeldtabelle: Was kostet das Halten in zweiter Reihe?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unerlaubt in zweiter Reihe halten | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
Kurz in zweiter Reihe halten: Eine gute Idee?
Möchten Sie nur einen Mitfahrer aus dem Auto aussteigen lassen oder kurz einen Brief einwerfen, wären Sie nicht der erste Fahrer, der kurzerhand beschließt, in zweiter Reihe zu halten. Damit ist der Bereich auf der Fahrbahn links neben dem Parkstreifen an der rechten Fahrbahnseite gemeint. Aber ist es überhaupt erlaubt, zum Halten die zweite Reihe zu benutzen?
In diesem Ratgeber erklären wir, wann das Halten in zweiter Reihe zulässig ist, welche Fahrzeuge sogar dort parken dürfen und welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen können, wenn Sie unerlaubt einen Zwischenstopp in der zweiten Reihe einlegen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Halten in zweiter Reihe
Grundsätzlich darf jeder Fahrer die zweite Reihe zum Halten benutzen, etwa um Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder um Gegenstände ein- oder auszuladen. Dabei dürfen andere Verkehrsteilnehmer jedoch keinesfalls behindert werden.
Damit das Ganze noch als Halten und nicht als Parken in zweiter Reihe angesehen wird, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug maximal drei Minuten dort stehen. Zudem müssen Sie jederzeit in der Lage sein, das Kfz wegzufahren und dürfen sich dementsprechend nicht allzu weit davon entfernen.
Gemäß § 12 Absatz 4 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist Taxifahrern nicht nur das Halten in zweiter Reihe erlaubt, sondern ebenfalls das Parken, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Dabei darf jedoch niemand behindert oder gefährdet werden.
Das unzulässige Halten in zweiter Reihe zieht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro nach sich. Bei einer zusätzlichen Behinderung, Gefährdung oder sogar einem Unfall kann das Bußgeld jedoch bis auf 100 Euro ansteigen. In allen drei Fällen wird zudem ein Punkt in Flensburg fällig.
Video: Mehr zum Halten und Parken
Halten in zweiter Reihe: Laut StVO nicht verboten
Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zwar das Parken in zweiter Reihe verboten, das Halten in diesem Bereich kann jedoch erlaubt sein. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Sie stehen maximal drei Minuten in zweiter Reihe (ansonsten parken Sie und leisten sich dementsprechend eine Ordnungswidrigkeit).
- Sie behindern beim Halten in zweiter Reihe keine anderen Verkehrsteilnehmer.
- Sie sind jederzeit in der Lage dazu, das Fahrzeug unverzüglich wegzufahren.
Sind die gerade beschriebenen Bedingungen gegeben, darf man demzufolge in zweiter Reihe halten. Verstoßen Sie allerdings gegen diese Vorschriften, müssen Sie sich unweigerlich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Das unzulässige Halten in zweiter Reihe zieht mindestens ein Bußgeld von 55 Euro nach sich. Behindern oder gefährden Sie dabei jemanden, müssen Sie 70 bzw. 80 Euro zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg. Kam es sogar zu einem Unfall, sind 100 Euro sowie ein Punkt die Konsequenz.
Was gilt beim Halten in zweiter Reihe mit Warnblinklicht?
Immer wieder gibt es Kraftfahrer, die der Meinung sind, sie müssten beim Halten in zweiter Reihe die Warnblinkanlage einschalten, um andere Fahrer darauf hinzuweisen, dass sie jeden Moment wieder wegfahren. Dabei handelt es sich jedoch um eine Falschannahme. Vielmehr verhält es sich so, dass Sie sich als Autofahrer noch eine weitere Ordnungswidrigkeit leisten, wenn Sie mit eingeschaltetem Warnblinklicht in zweiter Reihe halten.
Schließlich darf die Warnblinkanlage laut § 16 StVO nur zum Einsatz kommen, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine drohende Gefahr aufmerksam zu machen. Setzen Sie das Warnblinklicht beim Halten in zweiter Reihe ein, kann Ihnen laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 5 Euro aufgebrummt werden.
Hallo,
Ist kurzzeitige halten in der zweiten Reihe wärend einer Parkplatzsuche verboten?
danke für den Beitrag