Halten auf dem Radweg: Für Kraftfahrer verboten
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Halten auf dem Radweg
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Auf einem unbeschilderten Radweg halten | 50 € | |
… mit Behinderung | 55 € | |
… mit Gefährdung | 70 € | |
… mit Unfallfolge | 90 € | |
Verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für Radfahrer halten (Zeichen 340) | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
Radwege sollen Fahrradfahrern mehr Schutz bieten
Es ist allgemein bekannt, dass Radfahrer neben Fußgängern zu den schwächsten Teilnehmern am Straßenverkehr zählen. Aus diesem Grund müssen sie besonders geschützt werden. Dies soll durch das Anlegen von Radwegen erreicht werden. Diese sind allein Fahrradfahrern vorbehalten und stellen somit sozusagen einen geschützten Bereich im Verkehr dar.
Andere Verkehrsteilnehmer – abgesehen von E-Scooter-Fahrern -, dürfen sich dort nicht aufhalten. Demzufolge ist auch das Halten auf dem Radweg für Kraftfahrer verboten. Welche Konsequenzen es haben kann, mit einem Kfz auf einem Fahrradschutzstreifen zu halten, erklären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Halten auf dem Fahrradweg
Da der Radweg ausschließlich Fahrradfahrern vorbehalten ist und einen geschützten Bereich für sie darstellt, dürfen Kraftfahrer dort weder halten noch parken.
Das verbotene Halten auf einem Radweg zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich. Ereignete sich dadurch sogar ein Unfall, steigt der Betrag auf 90 Euro an. Stoppen Sie Ihr Fahrzeug hingegen nicht nur kurz auf einem unbeschilderten Radweg, sondern halten damit auf einem Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340), können zwischen 55 und 100 Euro auf Sie zukommen. Auch Punkte in Flensburg sind dann möglich. Detaillierte Infos zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog für das Halten auf dem Radweg finden Sie in dieser Tabelle.
Befindet sich der Fahrradweg auf der Fahrbahn, wird er als Schutzstreifen bezeichnet. Diesen Bereich dürfen Sie als Kraftfahrer nur dann befahren, wenn dies beim Abbiegen oder zum Fahren in eine Einfahrt zwingend notwendig ist. In diesem Fall sollten Sie besonders vorsichtig sein und darauf achten, dass Sie keinen Radfahrer in Gefahr bringen.
Video: Mehr zum Halten und Parken
Auf dem Fahrradweg halten: Mit einem Bußgeld ist es nicht immer getan
Wie das Halten auf dem Radweg gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird, richtet sich zunächst einmal danach, ob es sich um einen unbeschilderten Fahrradweg oder einen Schutzstreifen handelte. Letzterer ist durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgetrennt, Ersterer hingegen durch eine durchgezogene Linie.
Auch wenn das Halten auf einem Schutzstreifen nicht gestattet ist, erlaubt Ihnen die gestrichelte Linie, diesen Bereich ausnahmsweise zu befahren, wenn dies beim Abbiegen oder zum Fahren in eine Einfahrt zwingend notwendig ist. In diesem Fall sollten Sie allerdings besondere Vorsicht walten lassen, damit kein Radfahrer gefährdet wird.
Ansonsten macht der Bußgeldkatalog folgende Unterschiede bei den Sanktionen für das Halten auf dem Radweg bzw. dem Schutzstreifen:
- Wenn Sie auf einem Fahrradweg halten, besteht die Strafe aus einem Bußgeld zwischen 50 und 90 Euro. Punkte in Flensburg drohen beim Halten auf dem Radweg jedoch keine.
- Beim unerlaubten Halten auf einem Schutzstreifen liegt das Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro. Zudem landet jeweils ein Punkt auf Ihrem Konto in Flensburg, wenn es dabei zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder einem Unfall kam.
Tipp: Haben Sie nicht nur auf einem Radweg gehalten, sondern Ihr Fahrzeug gleich für längere Zeit dort abgestellt, müssen Sie ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Wie diese aussehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Parken auf dem Radweg.
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