Unfälle mit Haarwild: Zahlt die Versicherung?
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Wenn es mit Marder, Dachs oder Reh zum Crash kam
Vor allem auf Straßen, die sich in der Nähe von Wäldern oder Feldern befinden, kommt es vermehrt zu Wildwechsel. Finden die Tiere in ihrer gewohnten Umgebung nicht mehr genug zu fressen, kreuzen sie des Öfteren die Fahrbahn, um auf den Feldern nach Nahrung zu suchen. Häufig geschieht gerade bei diesem Vorhaben ein Wildunfall.
Nicht selten handelt es sich bei dem verletzten Wildtier um Haarwild. Doch welche Tiere fallen eigentlich genau unter diese Kategorie? Wann zahlt die Kfz-Versicherung, wenn sich ein Zusammenstoß mit einem Haarwild ereignete, und wann nicht? Diesen Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Haarwild
Unter anderem gelten Fuchs, Dachs, Feldhase, Rehe und diverse Marderarten als Haarwild. Doch auch Murmeltiere und Fischotter fallen in diese Kategorie.
Kommt es zu einem Unfall mit Haarwild, springt normalerweise die Teilkasko-Versicherung ein. Sie sollten jedoch im Vorfeld überprüfen, ob eine Absicherung bei Wildunfällen in dem von Ihnen gewählten Tarif inklusive ist oder dazugebucht werden muss.
Sollte das Wildtier nicht mehr gelebt, sondern tot auf der Fahrbahn gelegen haben, als es zum Crash kam, zahlt die Teilkasko bei einem Unfall mit Haarwild in der Regel nicht.
Welche Tiere gelten als Haarwild?
Welche Tiere konkret in die Kategorie „Haarwild“ einzuordnen sind, regelt § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Diesem Paragraphen zufolge zählen unter anderem die folgenden Tiere dazu:
- Dachs
- Murmeltier
- Wildkatze, Luchs und Fuchs
- Elchwild, Rotwild, Damwild und Rehwild
- Steinmarder, Baummarder und Iltis
- Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen
- Seehund und Fischotter
Wölfe oder Bären hingegen werden nicht als Haarwild angesehen. Ereignet sich also ein Unfall mit einem dieser Tiere, sollten Sie dies unverzüglich Ihrem Versicherungsanbieter melden.
Welche Versicherung springt bei einem Unfall mit Haarwild ein?
Doch welche Versicherung ist bei einem Unfall mit Haarwild überhaupt zuständig? Normalerweise werden Schäden, die durch einen Wildunfall am Fahrzeug entstanden sind, von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Die Zuständigkeit liegt in einem solchen Fall nicht bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sie sollten sich allerdings darüber informieren, ob Unfälle mit Haarwild bei dem jeweiligen Tarif mitinbegriffen sind oder dazugebucht werden müssen. Weiterhin sollten Sie bedenken, dass die Teilkasko Unfälle mit Haarwild in der Regel nur dann abdeckt, wenn das Tier noch lebte und es zum Crash kam, weil es plötzlich auf der Straße auftauchte.
Sollte sich ein Verkehrsunfall ereignet haben, weil Sie ein bereits totes Tier überfahren haben und Ihr Kfz dadurch beschädigt wurde, können Sie sich im Normalfall nicht auf den Schutz Ihrer Teilkasko-Versicherung verlassen. Möglicherweise deckt jedoch Ihre Vollkasko-Versicherung derartige Beschädigungen bei einem Unfall mit Haarwild ab. Dazu sollten Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen.
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