Grüner Pfeil an der Ampel – was tun?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Aus anderem als rechtem Fahrstreifen bei Grünpfeil nach rechts abgebogen | 15 € | |
Bei Grünpfeil nach rechts abbiegen mit Behinderung des Verkehrs | 35 € | |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Bei Grünpfeil nach rechts abbiegen ohne vorher zu halten | 70 € | 1 |
Bei Grünpfeil nach rechts abbiegen mit Behinderung des Rad- / Fußgängerverkehrs | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung | 150 € | 1 |
... mit Unfall | 180 € | 1 |
Was Sie beim grünen Pfeil beachten müssen
Grüner Pfeil an der Ampel? Grüner Pfeil ist nicht gleich grüner Pfeil. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet zwei Verkehrszeichen: den grünen Leuchtpfeil und den grünen Blechpfeil. Der „Grünpfeil“ bezeichnet laut StVO ein Schild mit Pfeil, das rechts neben einer Ampel angebracht ist, um Rechtsabbiegern die Wartezeit zu verkürzen. Er ist permanent aktiv, während der grüne Leuchtpfeil nur ab und an aufleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Grüner Pfeil
Die StVO unterscheiden zwischen einem leuchtenden und einem blechernen Grünen Pfeil. Der Leuchtpfeil an der Ampel erlaubt temporär das Rechtsabbiegen, während das Blechschild an der Ampel dies permanent zulässt.
Was Sie beim Abbiegen an einem Grünenpfeil beachten müssen, erläutert der Ratgeber hier genauer.
Verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen die Vorschriften bezüglich des Grünen Pfeils, drohen Bußgelder und Punkte. Wie hoch die Sanktionen ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.
Abbiegen bei grünem Pfeil
Der Leuchtpfeil gibt den Verkehr in die Richtung frei, in die ein grüner Pfeil zeigt. Autofahrer können solange ein grüner Pfeil aufleuchtet, gefahrlos weiterfahren, da alle anderen Verkehrsströme unterbrochen sind.
PKW-Fahrer müssen beachten, dass sie bei leuchtendem grünen Pfeil zwingend abbiegen müssen, um kein Verkehrshindernis dazustellen.
Hängt rechts an der Ampel ein grüner Blechpfeil, genehmigt die StVO das Weiterfahren unter folgenden Voraussetzungen:
- Halten Sie an der Ampel für einen kurzen Moment vor der weißen Haltelinie an und prüfen Sie sorgfältig den Verkehr. Achten Sie insbesondere auf Fußgänger, Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer, um eine Behinderung oder Gefährdung auszuschließen.
- Ist ein grüner Pfeil vorhanden, biegen Sie nur ab, wenn Sie sich auf der rechten Spur befinden.
- Kreuzt bei Ihrem Abbiegevorgang ein Auto von links Ihren Fahrweg, gewähren Sie dem Querverkehr die Vorfahrt.
Ein Grünpfeilschild an der Ampel gibt Autofahrern die Möglichkeit zum Rechtsabbiegen – auch bei Rot. Ihnen steht frei, ob Sie diese Option nutzen möchten, beispielsweise, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Sie stellen nach StVO kein Verkehrshindernis dar, befahren sie die Kreuzung hinter der Ampel mit Grünpfeil nicht. Ist Ihr Fahrzeug nicht das erste in der Reihe, dürfen Sie den Voranfahrenden nicht zum Rechtsabbiegen nötigen – auch wenn Sie es eilig haben.
Grüner Pfeil: Was droht bei Verstößen? Laut aktuellem Bußgeldkatalog blühen Autofahrern, die den Vorgaben der StVO beim Abbiegen an grünen Pfeilen zuwiderhandeln, erhebliche Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Beachten Sie daher unbedingt die Regeln im Straßenverkehr.
Unterschied Grünpfeil – Grüner Pfeil
Der grüne Leuchtpfeil wird als grüner Pfeil bezeichnet, wohingegen das Blechschild als Grünpfeil gilt.
Den Unterschied verdeutlicht auch nochmal dieses Video:
Bußgelder bei Missachtung
Grüner Pfeil bei roter Ampel? Bei einem Grünpfeilschild ist das Anhalten unumgänglich und daher unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Vorgabe, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Zudem wird das persönliche Konto in Flensburg mit 1 Punkt belastet. Haben Sie an einer roten Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Einbiegen genutzt, drohen 15 Euro Geldbuße. Führt das Fahrverhalten des Autofahrers zur Behinderung des Verkehrs, erwarten ihn 35 Euro.
Wenn ein grüner Pfeil in Verbindung mit einer roten Ampel einfach überfahren wird und es infolgedessen zu einer Gefährdung kommt, sind die Konsequenzen schwerwiegender. Deutlicher sanktioniert der Bußgeldkatalog die Gefährdung des Kreuzungsverkehrs während des Überfahrens der roten Ampel. 100 Euro Geldbuße und 1 Flensburg-Punkt stehen Ihnen bei Zuwiderhandlung bevor. Kommt es hierbei zu einem Unfall sind Sie 120 Euro los. Auch hier steigt das Punktekonto um 1 Punkt. Ein hohes Bußgeld winkt auch, wenn Fahrradfahrer oder Fußgänger beim Abbiegen behindert werden (100 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei).
Die Gefährdung anderer Verkehrsbeteiligter wird mit 150 Euro Geldbuße und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Den absoluten Härtefall stellt ein Unfall mit Fahrradfahrern oder Fußgängern beim Grünpfeil-Abbiegen an roter Ampel dar. In diesem Fall blüht ein Bußgeld von 180 Euro und 1 Flensburg-Punkt. Angesichts dieser mitunter drastischen Sanktionen ist es ratsam, sich an die StVO und geltendes Verkehrsrecht zu halten, um zu einem reibungslosen Verkehrsfluss beizutragen.
Schönen guten Tag,
Wird es als A-Verstoß gewertet, wenn man in der Probezeit am Grünpfeil nicht hält?
Liebe Grüße
Wird mir mein Führerschein weg genommen wenn ich schon ein aufbauseminar machen muss und in der Probe Zeit bin die schon auf 4 Jahre verlängert wird,und bei rot an einem grünen feil einfach ohne anzuhalten weiterfahre?
Hallo Janine,
der Fahrerlaubnisentzug droht bei drei A-Verstößen in der Probezeit.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Moin,
Ich bin an einem grünpfeil, bei roter Ampel kurz stehen geblieben und weiter gefahren. Da stelle sehr übersichtlich ist und Es sogar KEINEN Gegenverkehr gibt , da es keinen fahrstreifen für Gegenverkehr gibt, habe ich nur kurz gehalten, und weiter gefahren. Darauf hin bestand die Polizei mich unbedingt anzuhalten, weil ich ihrer Meinung nach zu kurz gehalten habe ?!
Ich werde aufjedenfall ein Widerspruch einlegen , da ich auch aktuell in der Probezeit bin.
Wie stehen meine Chancen bei geschilderten Tatverlauf?
Lg
Hallo Ari,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Muss ich ein Aufbauseminar machen wenn ich noch in der Probezeit bin?
Hallo Nick,
beim Aufbauseminar handelt es sich um eine Maßnahme für Fahranfänger. Dieses wird nach dem ersten A-Verstoß angeordnet und geht mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre einher. Da erfolgt dieses während der Probezeit.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Moin.
Ich bin ohne anzuhalten nach rechts abgebogen.
War auf der Arbeit , bin Taxi Fahrer. Habe den ersten Brief wie üblich halt wo die Tat druaf steht und habe natürlich Wiederspruch gemacht !
Und dann bekam ich einen Brief vom Kreis wegen dem der Strafe in Höhe von 78 EU aber hinten stand nichts mit einem Punkt. Habe vorher schon 4 Punkte gehabt,2 Mal rot jeweils einen Punkt und jetzt wahrscheinlich mein 5. Punkt wegen dem Grünpfeilschild. Meinen sie das vielleicht doch kein Punkt kommen kann weil Normalerweise stand auf dem Brief den ich vom kreis bekommen, habe immer dem Punkt hinten stehen gehabt aber diesmal nicht
Hallo Hakan,
in der Regel sieht der Bußgeldkatalog für den angeführten Tatbestand einen Punkt vor. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Bußgeldbehörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Stimmt es, dass man den Grünpfeil nur bei Tageslicht nutzen darf ?
Hallo Bernhard,
laut StVO gibt es dahingehend keine Beschränkungen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Wie sieht es aus wenn ich in der Probezeit ohne anzuhalten über den grünpfeil gefahren bin? :/
Hallo Kim,
dieser Verstoß geht mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg einher. Dadurch verlängert sich Ihr Probezeit um zwei Jahre.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org