Die grüne Umweltplakette: Voraussetzungen, Ausnahmen, Kosten
Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Grüne Umweltplakette erklärt
Seit 2008 gibt es Umweltzonen in Deutschland und mit ihnen kam die Umweltplakette. Sie dient dem Zweck, Städte umweltfreundlicher zu machen und der hohen Feinstaub- und Lärmbelastung entgegen zu wirken.
Zeitweilig gab es Umweltzonen, die Fahrzeugen mit roter oder gelber Umweltplakette die Zufahrt erlaubten. Inzwischen dürfen sich nur noch Kfz, die eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgrupppe 4) haben, in den Zonen bewegen.
Woher kommt die grüne Plakette? Welches Kfz darf die grüne Plakette tragen und können auch Autos mit Abgasnorm Euro 3 oder schlechter ohne die Umweltplakette in die Umweltzone fahren? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Grüne Umweltplakette
Sowohl Benziner als auch Diesel-Fahrzeuge benötigen für die grüne Umweltplakette mindestens die Schadstoffgruppe 4. Mitunter können Diesel auch mit Euro 3 eine grüne Plakette erhalten, wenn sie über einen Partikelfilter verfügen.
Sie bekommen die Plakette beim TÜV, der Dekra sowie den Kfz-Zulassungsstellen. Dazu müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) vorlegen und einen Betrag zwischen fünf und zehn Euro zahlen.
In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.
Welche Autos bekommen die grüne Plakette?
In Grün bedeutet die Plakette weniger Schadstoffausstoß. Rot und gelb hingegen gelten als „schmutziger“. Entnehmen Sie folgender Übersicht, ob Ihr Kfz die grüne Umweltplakette erhält:
Umweltplakette | Eurostufe | Benziner | Diesel |
---|---|---|---|
Grün (Schadstoffgruppe 4) | Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung ab 1.1.2006 Lkw & Bus: Erstzulassung ab 1.10.2006 |
Grün (Schadstoffgruppe 4) | Euro 1 oder besser | Erstzulassung ab 1.1.1993 | - |
Gelb (Schadstoffgruppe 3) | Euro 3 oder Euro 2 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung 1.1.2001 bis 31.12.2005 Lkw & Bus: Erstzulassung 1.1.2001 bis 30.9.2006 |
Rot (Schadstoffgruppe 2) | Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung 1.1.1997 bis 31.12.2000 Lkw & Bus: Erstzulassung 1.10.1996 bis 30.9.2001 |
Keine Plakette (Schadstoffgruppe 1) | Euro 1 oder schlechter | ohne geregelten Kat | Pkw: Erstzulassung vor 1.1.1997 Lkw & Bus: Erstzulassung vor 1.10.1996 |
Im Einzelfall sind Abweichungen von den Angaben in dieser Tabelle möglich |
Grüne Plakette: Voraussetzung ist Euro 4?
Es gibt die Feinstaubplakette in Grün, Gelb und Rot. Je nach Abgasnorm, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Punkt 14.1 (bei alten Fahrzeugscheinen unter dem Punkt 1) nachzulesen ist, wird ein Kfz dadurch als mehr oder weniger umweltfreundlich eingestuft.
Nur Autos der Schadstoffgruppe 4 erhalten die grüne Plakette und dürfen somit alle Umweltzonen befahren. Die Schadstoffgruppe 4 ist jedoch nicht das Gleiche wie die Schadstoffklasse Euro 4. Die Eurostufen geben Auskunft darüber, welcher Abgasnorm das Fahrzeug entspricht. Diese Normen werden dann den Schadstoffgruppen zugeordnet. Eine grüne Plakette können somit folgende Fahzeuge erhalten:
- Euronorm 4 oder besser
- Diesel der Euronorm 3 mit Partikelfilter
- Euro-1-Benziner mit Partikelfilter
- Euro-1-Benziner, deren Erstzulassung ab dem 1.1.1993 erfolgte
Motorräder benötigen keine grüne Umweltplakette. Das liegt daran, dass zwei- und dreirädrige Kfz von der Plakettenpflicht ausgenommen sind.
Aufgepasst: Obwohl Autos der Schadstoffgruppe 4, egal ob Diesel oder Benziner, im Vergleich zu Kfz mit roter, gelber oder gar keiner Umweltplakette noch als sauber gelten, können drohende Fahrverbote auch diese Schadstoffgruppe betreffen.
Die grüne Umweltplakette nach Umzug behalten
Haben Sie die Umweltplakette in Grün erst mal erworben, ist diese auch eindeutig Ihrem Kfz zugeordnet. Deshalb stellt sich die Frage, ob bei einem Umzug auch eine neue Umweltplakette fällig wird.
Tatsächlich war das eine Zeit lang nötig, nach einem Umzug auch die grüne Umweltplakette erneut zu erwerben. Das hing damit zusammen, dass ein Kfz in diesem Fall umgemeldet werden musste und dabei ein neues Kennzeichen erhielt.
Seit Januar 2015 ist es aber möglich, sein Kennzeichen mitzunehmen. Solange sich das Nummernschild nicht verändert, darf auch die grüne Umweltplakette bleiben, wo sie ist.
Bei Erwerb eines Gebrauchtwagens ist die Ummeldung und damit eine neue Umweltplakette erforderlich. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug bereits über eine grüne Umweltplakette verfügt.
Gut zu wissen: Umweltplaketten lassen sich nicht ablösen und wiederverwerten. Waren Sie gezwungen, die Frontscheibe, z. B. aufgrund eines Steinschlags, auszuwechseln, müssen Sie die grüne Umweltplakette erneut besorgen.
Wie und woher bekomme ich eine grüne Plakette?
Laut Fahrzeugschein hat Ihr Auto die Abgasnorm Euro 4, Sie können sich also getrost die grüne Umweltplakette besorgen. Aber woher?
Erhältlich sind die Umweltplaketten in allen Kfz-Zulassungsstellen, Bürgerämtern sowie bei TÜV oder Dekra. Sie benötigen dafür lediglich die Fahrzeugpapiere. Zwischen fünf und zehn Euro kostet die grüne Plakette. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie die Umweltplakette online bestellen (auch hier gilt: Die Fahrzeugpapiere müssen per E-Mail, Post oder Fax vorgelegt werden).
Wo muss ich die grüne Plakette anbringen? Üblicherweise wird sie an der Innenseite der Windschutzscheibe, auf der rechten Seite, angeklebt. Vorgeschrieben ist nur die Innenseite der Windschutzscheibe. Die Plakette muss gut sichtbar sein, aber nicht zwingend unten rechts angebracht werden. Achten Sie nur darauf, das Sichtfeld des Fahrers freizuhalten.
Keine grüne Umweltplakette: Ausnahmeregelungen
Sie wohnen in einer Umweltzone, aber Ihr Auto entspricht nicht der Schadstoffgruppe 4? Sie müssen sich nicht unbedingt ein neues Auto anschaffen oder außerhalb der Zone parken und zu Ihrer Wohnung laufen.
Auch ohne grüne Umweltplakette gibt es die Möglichkeit, in einer Umweltzone zu fahren oder zu parken.
Zunächst sei gesagt, dass es keine bundeseinheitliche Regelung für die Umweltzonen gibt, deshalb obliegt es den Städten, Ausnahmen zu regeln. So kann es durchaus sein, dass der Besitzer eines Autos ohne grüne Plakette als Anwohner einer Umweltzone eine Sondergenehmigung erhält.
Genauso können mancherorts Gewerbebetreiber Sondergenehmigungen erhalten. Folgende Fahrzeuge bilden eine Ausnahme:
- Kfz mit zwei oder drei Rädern,
- Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen sowie Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft,
- Kfz, die zur Beförderung von Personen mit Schwerbehindertenausweis dienen,
- Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll etc.),
- Oldtimer mit einem H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen,
- Diplomatenfahrzeuge und Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen (bei militärischer Zusammenarbeit in Deutschland).
Sondergenehmigungen können allerdings teuer werden. Erkundigen Sie sich in der zuständigen Behörde, Zulassungsstelle oder dem Bezirksamt nach den Ausnahmeregelungen und Voraussetzungen für eine Sondergenehmigung.
Ohne grüne Umweltplakette in der Umweltzone: Bußgeld
Selbst wenn Ihr Auto nachweislich der Schadstoffgruppe 4 entspricht, dürfen Sie ohne die grüne Umweltplakette nicht in eine Umweltzone fahren.
Zwar besteht noch keine allgemeine Plakettenpflicht, das heißt, Autos müssen (außerhalb von Umweltzonen) keine Plakette tragen. Ohne sie ist das Befahren einer Umweltzone aber verboten.
Fahren Sie trotzdem mit Ihrem Kfz in eine der Umweltzonen, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
Ausländische Kfz sind von dieser Regel nicht ausgenommen, sie müssen sich ebenso um eine grüne Umweltplakette bemühen, ehe sie in eine Umweltzone einfahren. Abgeschleppt werden können Fahrzeuge aufgrund eines Plakettenverstoßes übrigens nicht.
Die Verwendung einer gefälschten oder unzulässigen Umweltplakette wird strenger geahndet. Hier können Fahrer, Fahrzeughalter und die Person, die die falsche Umweltplakette besorgt hat, zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorwurf lautet dann Urkundenfälschung oder Beihilfe dazu. Dafür droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Der Arbeitgeber schickt einen Mitarbeiter regelmäßig mit dem Dienstfahrzeug in eine Umweltzone. Das Kfz trägt keine grüne Umweltplakette. Wer ist hier verantwortlich und wer muss das Bußgeld zahlen? Ist der Arbeitgeber der Fahrzeughalter, so liegt die Verantwortung hier nicht beim Mitarbeiter. Ist jedoch der Arbeitnehmer der Halter des Kfz, ist er selbst verantwortlich für die Beschaffung der Plakette, auch, wenn das Auto dienstlich genutzt wird.
Wir haben 2017 einen LKW Opel Vivara gekauft und angemeldet und haben hierfür eine grüne Umweltplakette erhalten. Nun wurde heute das Auto umgemeldet und hat nun eine gelbe Plakette.
Warum ist denn das nun so?
Gruß Andrea