Geschwindigkeitsmessung mit Laser: Anfällig für Fehler
Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße
Wann kann ich die Geschwindigkeitsmessung eines Laser-Blitzers anfechten?
Zwar bemühen sich Hersteller Geräte, zur Verkehrsüberwachung immer auf den neusten Stand zu bringen, hundertprozentige Messgenauigkeit kann bisher jedoch noch kein Blitzer versprechen. Aus diesem Grund muss bei der Geschwindigkeitsmessung Toleranz gewährt werden.
Die Technik, die hinter den Messverfahren steckt, ist vielseitig. Neben Radaranlagen, Lichtschranken, Piezosensoren und Videonachfahrsystemen bedient sich die Polizei auch der Laser-Geschwindigkeitsmessung. Anfechten können Sie diese, wenn bei der Messung Fehler unterlaufen sind.
Eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung eines Laser-Blitzers kommt zustande, wenn das Gerät falsch aufgestellt oder von nicht geschultem Personal bedient wurde. Wann und wie der daraus resultierende Bußgeldbescheid anfechtbar ist, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geschwindigkeitsmessung per Laser
Hier erfahren Sie, wie die Geschwindigkeitsmessung per Laser funktioniert.
Welche Fehler diese Messtechnik aufweisen kann, können Sie hier nachlesen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung per Laser erhalten, können Sie gegen diesen binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch einlegen.
Laser: Wie die Geschwindigkeitsmesser funktionieren
Es gibt zwei grundlegende Funktionsweisen, mit denen Laser-Blitzer die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ermitteln können:
- Laufzeitmessung: Der Blitzer sendet Infrarotstrahlen impulsartig aus. Diese treffen auf ein heranfahrendes Auto und werden von diesem reflektiert. Wenn der Laser wieder im Geschwindigkeitsmessgerät eintrifft, kann dieses anhand der immer kürzer werdenden Abstände, die Geschwindigkeit errechnen (Weg-Zeit-Berechnung).
- Lichtschranken: In einer Entfernung vor dem Gerät werden im rechten Winkel zur Fahrbahn drei oder mehr Lichtschranken (Infrarotlicht) aufgestellt. Fährt ein Auto hindurch, werden diese nacheinander unterbrochen, was das Gerät wiederum registriert. Es ermittelt, wie viel Zeit das Fahrzeug zum Durchfahren der Schranken benötigt hat und errechnet so die gefahrene Geschwindigkeit.
Verschiedene Geräte nutzen je eines der oben genannten Lasermessverfahren. Es gibt sie in mobiler, stationärer oder sogar halbstationärer Ausführung. Die Hersteller arbeiten ständig daran, die Technik noch weiter zu verfeinern und die Messgenauigkeit zu erhöhen. Die bekanntesten Arten der Laser-Blitzer sind folgende:
- Lasersäule: Die meisten dieser Säulen verfahren nach dem „Light Detection and Laser Ranging“-System (Lidar). Sie können in beide Richtungen blitzen und dabei mehrere Fahrstreifen gleichzeitig überwachen. Beispiel: PoliScan Speed.
- Laserpistole: Die Geschwindigkeitsmessung mit einer Laserpistole findet manuell statt und bedarf deshalb eines erfahrenen und gut geschulten Händchens. Beispiel: LEIVTEC XV2.
- Lichtschranken bzw. Einseitensensoren: Diese Geräte visieren das Auto nicht an, sondern werden so am Fahrbahnrand aufgestellt, dass sie – wie der Name schon sagt – eine Schranke bilden (für das menschliche Auge nicht sichtbar). Wie bereits erläutert, wird hierbei die Geschwindigkeit anhand der Zeit berechnet, die ein Fahrzeug braucht, um die Schranke zu durchqueren. Beispiel: ESO ES 3.0.
- Laserfernglas: Auf einem Stativ befestigt kommt dieses Geschwindigkeitsmessgerät mobil zum Einsatz. Optisch sieht es aus wie ein normales Fernglas, kann durch die Lasertechnik jedoch die Geschwindigkeit eines sich nähernden Fahrzeugs ermitteln. Beispiel: LAVEG.
Sogenannte Laserferngläser gehören streng genommen nicht zu den Laser-Blitzern, schlicht aufgrund der Tatsache, dass sie keinen Blitz auslösen bzw. kein Foto oder Video vom Verkehrssünder anfertigen. Weil sie trotzdem der Geschwindigkeitsmessung per Laser dienen, dürfen sie in dieser Liste nicht fehlen.
Fehlerquellen bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung
Messfehler entstehen entweder aufgrund technischer oder praktischer Mängel. Ein nicht korrekt aufgestelltes Lasermessgerät wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge falsch erfassen. Es kann aber auch sein, dass die Messung selbst einwandfrei ist, die Auswertung jedoch fehlerhaft. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser gibt es einige typische Fehlerquellen:
- Keine gültige Eichung vorhanden: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzte Laser-Blitzer über eine gültige (aktuelle) Eichung verfügen muss. Die Eichfrist ist im Eichschein nachzulesen.
- Testmessungen nicht durchgeführt: Vor Beginn der Verkehrsüberwachung müssen die Messbeamten mit dem Gerät zwei Testmessungen durchführen. Dabei wird z. B. die Kante eines Gebäudes einmal waagrecht und einmal senkrecht anvisiert. So können technische Mängel schon im Vorfeld auffallen.
- Zieloptik falsch ausgerichtet: Wird die Zieloptik falsch ausgerichtet, wird unter Umständen das falsche Fahrzeug abgelichtet.
- Lückenhaftes/vorschriftswidriges Messprotokoll: Wurde kein Messprotokoll geführt oder ist dieses nicht vollständig, kann der darauf basierende Bußgeldbescheid angefochten werden.
- Messpersonal nicht geschult: Nur besonders geschultes Messpersonal darf die Geschwindigkeitsmessung mit Laser durchführen. Außerdem sollen mindestens zwei Personen daran beteiligt sein. Dies dient der Kontrolle und Vermeidung von falscher Übertragung der Messwerte.
- Kein Toleranzabzug: Bei der Auswertung wurde versäumt, 3 km/h (bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h) oder 3 Prozent (bei über 100 km/h) Toleranz abzuziehen.
Neben diesen praktischen Faktoren, die zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung führen, können Laser-Blitzer natürlich auch technisch unzuverlässig sein. Befinden sich große Flächen in der Nähe, kann es passieren, dass Lichtimpulse nicht vom anvisierten Fahrzeug, sondern der Fläche reflektiert werden. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Hauswand oder eine Verkehrstafel handeln.
Weiterhin ist es denkbar, dass die Messwerte dem falschen Fahrzeug zugeordnet werden. Das passiert vor allem dann, wenn das anvisierte Kfz während der Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser überholt wird oder mehrere Fahrzeuge nebeneinander fahren.
Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien für das Aufstellen von Blitzern. Festgelegt wird z. B. die Entfernung vom Temposchild zum Blitzer.
Beispiel: So erfasst das Lasermessgerät eine falsche Geschwindigkeit
Im nachfolgenden Beispiel sehen Sie, wie bei einer Geschwindigkeitsmessung mit Laser- bzw. Lichtschranken Fehler auftreten können. Das hier abgebildete Kfz wird während der Messung überholt. Gemessen wird das Motorrad, geblitzt hingegen das Auto.
Lohnt sich ein Einspruch bei einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung durch einen Laser-Blitzer?
Es gibt Anwälte, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisieren. Einige davon widmen sich hauptsächlich der Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Ein sogenannter Blitzeranwalt hilft Ihnen dabei, etwaige Messfehler aufzuspüren.
Um der Frage, ob sich ein Einspruch lohnt, auf den Grund zu gehen, sollten Sie zunächst Akteneinsicht beantragen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, anhand der Unterlagen Folgendes zu ergründen:
- Mit welchem Gerät wurde die Laser-Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, welcher Nachweis wurde erbracht (z. B. Blitzerfoto)?
- Verfügt das Messgerät über eine noch gültige Eichung?
- Ist das Messprotokoll lückenlos? Wurde die Geschwindigkeitsmessung dokumentiert, der Laser-Blitzer ordnungsgemäß aufgestellt und zuvor getestet?
- Sind Fahrer und Fahrzeug gut auf dem Blitzerfoto zu erkennen bzw. eindeutig identifizierbar?
Beachten Sie, dass sich ein Einspruch nicht unbedingt bezahlt macht. Bei kleineren Beträgen kann es sein, dass sich etwaige Anwaltskosten nicht bezahlt macht, vor allem dann, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser korrekt war.
Interessant wäre wie weit die erlaubte Entfernung der Messung durch transportable Laserpistole ist, ich wurde Mal auf 800Meter gemessen und kann mir nicht vorstellen dass dies rechtens war.