Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt innerorts für Kraftfahrer?
Letzte Aktualisierung am: 24. Mai 2024
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Bußgeldtabelle: Innerorts mit dem Pkw zu schnell gewesen
Bußgeldtabelle: Innerorts mit dem Lkw zu schnell gewesen
Bußgeldtabelle: Innerorts mit dem Anhänger zu schnell gewesen
Geschwindigkeitsbegrenzung: Weniger Risiken innerorts
Um die Sicherheit im deutschen Verkehr zu gewährleisten, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) diverse Regeln vor, die von allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen beachtet werden müssen. Neben Vorschriften zum Abstand, zur Vorfahrt oder zum Überholen ist vor allem die Geschwindigkeit ein immer wiederkehrendes Thema.
Kraftfahrer, die sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten, treiben das Unfallrisiko unweigerlich in die Höhe. Daher ist es gerade innerhalb geschlossener Ortschaften von besonderer Wichtigkeit, diese nicht zu überschreiten.
Wo die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts liegt und welche Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts drohen können, lesen Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts
Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kfz ein verbindliches Tempolimit von 50 km/h.
Hier erfahren Sie, nach welchen Kriterien Tempo-30-Zonen innerorts eingerichtet werden.
Unsere Tabellen zur Geschwindigkeitsüberschreitung zeigen auf, welche Sanktionen Temposünder innerhalb geschlossener Ortschaften erwarten können.
Im Video: Infos zu den Tempolimits in Deutschland
Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts in Deutschland: Was besagt die StVO?
§ 3 StVO bezieht sich auf die Geschwindigkeit auf deutschen Straßen. Bevor jedoch exakte km/h-Angaben zur jeweils geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts oder innerorts gemacht werden, geht es in diesem Paragraphen zunächst einmal um bestimmte Grundvoraussetzungen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]“
Wann kann die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts noch geringer ausfallen?
Auch wenn der Gesetzgeber die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts für alle Kraftfahrtzeuge auf 50 km/h festsetzt, können Verkehrszeichen diese auf gewissen Streckenabschnitten oder für bestimmte Zeiten aushebeln und beispielsweise ein Tempolimit von 30 km/h vorschreiben. Unter anderem geschieht dies,
- um gerade an Unfallschwerpunkten (wie z. B. engen Kurven) für mehr Sicherheit zu sorgen,
- um den Lärmschutz zu gewissen Uhrzeiten zu gewährleisten oder
- um das Unfallrisiko in der Nähe von Schulen oder Kindergärten so gering wie möglich zu halten, wenn sich dort Kinder aufhalten.
Aber wie lange gilt eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts normalerweise? Geht es um eine lärmschutzbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts, so greift diese im Regelfall lediglich zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Vor Kindergärten oder Schulen beschränkt sich das herabgesetzte Tempolimit häufig nur auf Zeiten zwischen 7 und 14 Uhr, da sich grundsätzlich weder davor noch danach Kinder in einer dieser Institutionen aufhalten.
Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts zeitlich beschränkt, ergibt sich von selbst, wann diese wieder aufgehoben ist. Doch wie verhält sich das Ganze beispielsweise bei einer Baustelle? Hier dürfen Sie wieder mit den gewohnten 50 km/h fahren, sobald Sie die laufenden Bauarbeiten passiert haben. In gewissen Fällen findet eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts allerdings erst statt, sobald die Verkehrszeichen 278 oder 282 diese anzeigen.
Wie werden Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts sanktioniert?
Wurden Sie innerorts bei einem Tempoverstoß geblitzt, müssen Sie mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und in schwerwiegenderen Fällen auch um ein Fahrverbot handeln. Wie hoch die jeweiligen Ahndungen ausfallen, ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter anderem davon abhängig, um wie viele km/h das erlaubte Tempo überschritten wurde.
Weiterhin muss differenziert werden, ob der betroffene Verkehrssünder die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts einem Pkw, einem Lkw oder einem Gespann aus Pkw und Anhänger ignoriert hat. Bei Letzteren liegt allgemein ein höheres Gefahrenpotenzial vor, was wiederum für strengere Sanktionen spricht.
Sind Sie beispielsweise mit einem Auto 28 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften gefahren, drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Der gleiche Verstoß zieht jedoch direkt ein Bußgeld von 235 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich, wenn er von einem Lkw-Fahrer bzw. einem Autofahrer mit angekoppeltem Hänger begangen wurde.
Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts als Fahranfänger ignoriert?
Insgesamt zwei Jahre befinden sich junge Autofahrer nach dem Erwerb einer Fahrerlaubnis in der sogenannten Probezeit. Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht werden während dieser Zeitspanne strenger geahndet. Es findet generell eine Unterscheidung zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) statt.
Ein A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße in der Probezeit reichen bereits aus, dass neben den ohnehin fällig werdenden Sanktionen noch weitere Maßnahmen auf den betroffenen Verkehrssünder zukommen. Zum einen wird die Probezeit von den ursprünglichen zwei Jahren auf insgesamt vier Jahre verlängert. Zum anderen müssen auffällig gewordene Fahranfänger damit rechnen, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.
Folgen darauf ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere der Kategorie B, drohen eine Verwarnung sowie die Empfehlung, einer verkehrspsychologischen Beratung beizuwohnen. Ob der betroffene junge Fahrer dies in Betracht zieht, kann er allerdings selbst auf freiwilliger Basis entscheiden.
Führte auch dieser Schritt nicht zu einer Besserung des Fehlverhaltens und es kommt erneut zu einem A- oder zwei B-Verstößen in der Probezeit, ist das Maß endgültig voll, was sich in der Entziehung der Fahrerlaubnis als letzte Konsequenz widerspiegelt. Sobald Sie also als Führerscheinneuling die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts überschreiten und dabei 21 km/h oder mehr zu schnell waren, liegt ein A-Verstoß vor und Sie müssen sich auf die gerade beschriebene Folgen einstellen.
Wichtig: Wenn Sie es zwar mit der Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts nicht so genau genommen haben, allerdings weniger als 21 km/h zu schnell waren, bleiben Sie von den gerade erläuterten probezeitrelevanten Maßnahmen verschont. Das jeweilige Bußgeld wird Ihnen jedoch trotzdem auferlegt.
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