Geldstrafe: Im Strafrecht eine der gängigsten Sanktionen
Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024
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Wann ist von einer Geldstrafe die Rede?
Verstößt ein Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht, handelt es sich bei der begangenen Regelmissachtung normalerweise um eine Ordnungswidrigkeit. Auf diese folgt in der Regel ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld. Wird der begangene Verstoß allerdings als Straftat angesehen, wie es z. B. bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille oder mehr der Fall ist, findet das Strafrecht Anwendung.
Der Betroffene muss dann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Im Ratgeber informieren wir Sie darüber, welche Vorschriften mit dem Verhängen einer Geldstrafe zusammenhängen, woraus sich die jeweilige Höhe des zu zahlenden Betrages ergibt und ob eine Geldstrafe im Führungszeugnis eingetragen wird.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geldstrafe
Hierbei handelt es sich um eine mögliche Sanktion für eine Straftat. Alternativ dazu kann das Gericht häufig auch eine Freiheitsstrafe verhängen.
Wie sich die Geldstrafe zusammensetzt und welche Kriterien dabei von Bedeutung sind, erfahren Sie hier.
Wird die Strafe nicht beglichen, kann auch eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe drohen.
Allgemeine Infos zur Geldstrafe gemäß StGB
Grundsätzlich wird eine Geldstrafe in Deutschland verhängt, um das gesetzeswidrige Verhalten einer Person zu ahnden. Der Betroffene wird dadurch eine bestimmte Zeit in seinen Vermögensverhältnissen eingeschränkt und soll so für die begangene Tat büßen. Früher hatte das Anordnen einer Geldstrafe außerdem noch eine gewisse Wiedergutmachungsfunktion, da das Geld direkt an das Opfer ging. Heutzutage gilt der Staat als Empfänger.
Lediglich durch ein entsprechendes Urteil oder einen Strafbefehl kann eine Geldstrafe verhängt werden. Dies liegt daher also stets im Ermessen eines Gerichts. Erging durch einen Strafbefehl eine Geldstrafe, kann die Einstellung des Verfahrens durch einen Einspruch gegen das jeweilige Urteil erreicht werden. Dazu bedarf es jedoch in der Regel der Unterstützung durch einen Anwalt. Eine Geldstrafe zählt zu den am häufigsten verhängten Ahndungen in Deutschland.
Weiterhin ist die Höhe dieser Sanktionsform nicht gesetzlich bestimmt. Wurde beispielsweise eine Geldstrafe aufgrund einer Körperverletzung nach § 233 StGB verhängt, ist lediglich die Dauer der möglichen Freiheitsstrafe, in diesem Fall bis zu fünf Jahre, im Strafgesetzbuch definiert.
Welche Faktoren bei der Festsetzung der Höhe einer Geldstrafe maßgeblich sind, erfahren Sie im Folgenden.
Wie setzt sich die Höhe einer Geldstrafe zusammen?
Wird eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe verhängt, sind wohl die meisten Betroffenen zunächst einmal erleichtert. Schließlich sind Sie dem Gefängnisaufenthalt entgangen und müssen stattdessen „lediglich“ eine Geldzahlung leisten. Bleibt nur noch die Frage, in welcher Höhe sich diese bewegt.
Allgemein setzt sich eine Geldstrafe aus Tagessätzen und einer bestimmten Tagessatzhöhe zusammen. Die Grundlagen dafür sind in § 40 StGB festgehalten. Im Folgenden werden die beiden Begrifflichkeiten näher erläutert.
Tagessätze
Bei den sogenannten Tagessätzen handelt es sich im Grunde genommen um die Anzahl der Tage, an denen der Betroffene einen bestimmten Betrag zahlen muss. § 40 Absatz 1 StGB besagt dazu Folgendes:
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.“
Sollte sich die betroffene Person allerdings gleich mehrere Straftaten geleistet haben, kann die Anzahl der Tage sogar auf 720 festgesetzt werden. Dies legt § 54 Absatz 2 StGB fest. Die folgenden Faktoren werden in der Regel bei der Berechnung vom jeweiligen Tagessatz bei einer Geldstrafe berücksichtigt:
- Um welche Art von Straftat handelte es sich?
- Wie schwer sind die Folgen, die aus der Tat resultierten?
- Ist der Täter vorbestraft?
- Wie hat sich der Täter im Anschluss an die Straftat verhalten?
Tagessatzhöhe
Die sogenannte Tagessatzhöhe legt in Bezug auf die zu zahlende Geldstrafe fest, wie hoch der Betrag ausfällt, den der Betroffene pro Tag aufbringen muss. In § 40 Absatz 2 StGB heißt es dazu:
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.“
Damit die jeweilige Geldstrafe weder zu gering noch zu hoch angesetzt wird und somit gerecht ist, wird das Nettoeinkommen bei der Festsetzung der Höhe des Tagessatzes miteinbezogen. Auch das persönliche Vermögen spielt dabei eine Rolle.
Letztendlich wird die zu zahlende Geldstrafe berechnet, indem die Anzahl der Tagessätze mit der Tagessatzhöhe multipliziert wird. Wird der Täter beispielsweise zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, muss er letztendlich eine Zahlung von 4.500 Euro leisten.
Übrigens: Ein Eintrag im Führungszeugnis droht in der Regel erst bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Fiel die Strafe geringer aus, bleibt Ihr Vorstrafenregister dementsprechend rein. Doch Vorsicht: Weist Ihr Führungszeugnis bereits Eintragungen auf, werden jegliche Geldstrafen, die darauf folgen, ebenfalls festgehalten.
Ist es eigentlich möglich, eine Geldstrafe in Raten zu zahlen?
Obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bei der Festsetzung der Geldstrafe nicht außen vor gelassen werden, geschieht es trotzdem hin und wieder, dass manche schlichtweg nicht in der Lage sind, die jeweilige Summe aufzubringen. In einer solchen Situation besteht die Option, eine andere Tilgungsvariante zu beantragen. Einem solchen Antrag kann allerdings nur dann zugestimmt werden, wenn der Betroffene beweisen kann, dass er tatsächlich zahlungsunfähig ist.
Sollte dem so sein, kann er zunächst einmal das Leisten der Geldstrafe durch eine Ratenzahlung vornehmen. Die Höhe der jeweiligen Raten darf dabei allerdings nicht zu gering sein, da es sich ansonsten nicht mehr um eine einschränkende Strafmaßnahme handeln würde. Hat der Betroffene beim Erbringen der Geldstrafe auch die Ratenzahlung nicht eingehalten, kommen weitere Tilgungsvarianten zum Tragen.
Was geschieht, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird?
Nach einem entsprechenden Antrag können Betroffene eine Geldstrafe auch in Sozialstunden umwandeln. Meist kommt es in einem solchen Fall zu einer Umrechnung von einem Tagessatz auf sechs Sozialstunden.
Statt der Geldstrafe drohen dem Täter in diesem Fall soziale Arbeiten. Nachdem die vollständige Stundenanzahl erbracht wurde, gilt die Strafe als getilgt.
Eine weitere Option besteht darin, dass Betroffene die Geldstrafe absitzen. Ein Tagessatz wird dabei in einen Tag Haft umgerechnet. In einer solchen Situation wird von einer sogenannten „Ersatzfreiheitsstrafe“ gesprochen. Im Gegensatz zu einer tatsächlichen Freiheitsstrafe hat der Täter hier jedoch zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die beispielsweise mit einer Körperverletzung zusammenhängende Geldstrafe zu zahlen. Im Anschluss daran wird er normalerweise umgehend wieder freigelassen.
Hallo guten Tag, meine Frage:ich habe eine Strafe von 40 Tagessätzen verhängt bekommen zu 50.00 Euro, insgesamt 2000.-.Ich bin zur Zeit Arbeitslos.Ist der Betrag angemessen ????