Geldbuße: Wie teuer ist eine Ordnungswidrigkeit?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Geldbußen für Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerorts

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
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* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Geldbußen für Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerorts

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h20 €eher nicht
... 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
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* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Wann wird eine Geldbuße verhängt?

Geldbuße: § 17 OWiG beschreibt alle Grundlagen.
Geldbuße: § 17 OWiG beschreibt alle Grundlagen.

Nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann eine Geldbuße fällig werden, welche dem Betroffenen in der Regel mittels eines Bußgeldbescheids mitgeteilt wird. Die Höhe des jeweiligen Betrags wird durch den Bußgeldkatalog geregelt.

Verhängte Geldbußen basieren auf §§ 17 und 18 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Wie hoch sie im Regelfall ausfallen, wo der Unterschied zwischen Geldbuße und Geldstrafe liegt und wann Erstere normalerweise verjährt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Geldbuße

Wann kann eine Geldbuße ausgesprochen werden?

Eine Geldbuße wird beispielsweise ausgesprochen, wenn ein Kfz-Fahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht.

Kann ich gegen eine Geldbuße vorgehen?

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, mit welchem Sie zur Zahlung einer Geldbuße aufgefordert werden, können Sie gegen das Schreiben der Bußgeldstelle Einspruch einlegen.

Ist es möglich, eine Geldbuße in Raten zu zahlen?

Wann eine Ratenzahlung für die Geldbuße in Betracht kommt, lesen Sie hier.

Geldbuße: Definition nach Paragraph 17 OWiG

In der Umgangssprache wird die Geldbuße auch als Bußgeld bezeichnet. Was genau darunter zu verstehen ist, ist durch das OWiG in § 17 definiert:

(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.

Eine Geldbuße wird somit auch über die Höhe der Sanktion definiert. Wie hoch diese konkret ausfällt, hängt immer vom begangenen Verstoß ab. Die Geldbuße soll in jedem Fall einen eventuellen wirtschaftlichen Vorteil, der aus der Ordnungswidrigkeit resultierte, übersteigen.

Im Video: Das Bußgeld erklärt

Worum es sich bei einem Bußgeld handelt, wird in diesem Video zusammengefasst
Worum es sich bei einem Bußgeld handelt, wird in diesem Video zusammengefasst

Verjährung einer Geldbuße

Wurde nach einem Verstoß im Straßenverkehr ein Bußgeld verhängt, hat dieses in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Monaten, sofern es noch nicht rechtskräftig ist. Betroffene sollten also erhaltende Bußgeldbescheide sorgfältig prüfen, besonders wenn es bei der Zustellung zu Verzögerungen gekommen ist.

Die Frist beginnt hierbei ab dem Moment, an dem die ordnungswidrige Handlung begangen wurde.

Ist der Bescheid bereits rechtskräftig, verjährt dieser nach frühestens drei Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geldstrafe und einer Geldbuße?

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldbuße.
Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr droht in der Regel eine Geldbuße.

Eine Geldbuße und eine Geldstrafe sind nicht miteinander zu verwechseln, denn sie unterscheiden sich erheblich voneinander.

Die Geldbuße einer Ordnungswidrigkeit, die im Straßenverkehr begangen wurde (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung), wird häufig auf Basis des geltenden Bußgeldkatalogs verhängt. Wird im Straßenverkehr eine Straftat (z. B. Fahrerflucht) begangen, greift in der Regel das Strafgesetzbuch (StGB). Hier ist nun die Geldstrafe anzuführen, denn sie wird verhängt, wenn Sanktionen auf Basis des Strafgesetzbuches (StGB) ermittelt werden.

Geldbuße statt Fahrverbot: Wann ist das möglich?

In absoluten Ausnahmefällen ist es möglich, ein Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln, allerdings müssen hierfür einige Kriterien erfüllt werden. In der Regel muss anschließend ein höheres Bußgeld gezahlt werden.

Hierfür sollte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und anschließend nachvollziehbar dargelegt werden, warum das Fahrverbot nicht angetreten werden kann. Es kann außerdem ratsam sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Zusätzlich steigen die Chancen, das verhängte Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld zu ersetzen, wenn es sich bei dem Betroffenen um keinen Wiederholungstäter handelt. Das Fahrverbot „verkaufen“ zu können, ist besonders unwahrscheinlich, wenn dies aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer verhängt wurde. Ebenfalls können sich Punkte in Flensburg negativ auswirken. Wie realistisch es ist, das Fahrverbot durch die Zahlung eines höheren Bußgelds umgehen zu können, muss im Einzelfall geklärt werden.

Geldbuße in Raten zahlen

Ist es Betroffenen nicht möglich, die volle Summe der Geldbuße auf einmal zu zahlen, können sie mit der zuständigen Bußgeldstelle eine Ratenzahlung oder einen Aufschub der Zahlungsfrist vereinbaren (§ 18 OWiG). Sollten Sie der Teilzahlung dann jedoch nicht oder zu spät nachkommen, kann diese Vereinbarung seitens der Bußgeldstelle aber auch wieder rückgängig gemacht werden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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