Geblitzt worden: Verschiedene Konsequenzen drohen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße außerorts

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
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* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße innerorts

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
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* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Zu schnell gefahren oder doch durch rote Ampel geblitzt?

Geblitzt worden? Dann erwartet Sie in der Regel ein Bußgeldbescheid.
Geblitzt worden? Dann erwartet Sie in der Regel ein Bußgeldbescheid.

In Deutschland werden Blitzer auf verschiedenen Straßen eingesetzt. Dabei kann es verschiedene Ursachen haben, wieso Fahrzeugführer abgelichtet werden. Nicht selten werden Fahrer jedoch geblitzt, weil sie bei Rot über die Ampel fahren oder sich einfach nicht an die angegebene Höchstgeschwindigkeit halten.

Der vorliegende Ratgeber verrät, welche Folgen es haben kann, wenn Sie außerorts oder innerorts geblitzt werden. Es wird explizit aufgeführt, was zu beachten ist, wenn Fahranfänger in der Probezeit geblitzt werden, was Wiederholungstätern droht und wie die Rechtslage bei Blitzerwarnern aussieht.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:

FAQ: Geblitzt

Wie geht es weiter, nachdem ich geblitzt wurde?

In der Regel erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, auf dem Sie sich zur Tat äußer können, dies aber nicht müssen. Angaben zur Person sind allerdings meist Pflicht. Danach folgt der Bußgeldbescheid, der die entsprechenden Konsequenzen Ihres Verstoßes bereithält.

Welche Sanktionen erwarten mich?

Die Sanktionen richten sich nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog. Möglich sind ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot. Welche der Sanktionen Sie zu erwarten haben, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.

Kann ich Einspruch einglegen?

Ja, Sie können ab Erhalt des Bußgeldbescheides innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei behilflich sein.

Wo sind Blitzer zulässig? – Infos im Video

Mehr dazu, wo Blitzer stehen dürfen, erfahren Sie im Video.
Mehr dazu, wo Blitzer stehen dürfen, erfahren Sie im Video.

Wer geblitzt wird, erhält nicht selten einen Bußgeldbescheid

Als Verkehrsteilnehmer werden Sie geblitzt, wenn Sie innerorts oder außerorts bestimmte Regelverstöße begehen. Der Klassiker ist in diesem Fall der Geschwindigkeitsverstoß: Täglich werden Fahrer dabei erwischt, wie sie schneller unterwegs sind, als es die festgelegten Grenzen erlauben.

Wer mit zu viel Tempo unterwegs ist und geblitzt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld rechnen. Wird beispielsweise innerorts die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten, erwartet Temposünder ein Bußgeld von 70 Euro. Höhere Überschreitungen sorgen natürlich für bedeutsamere Bußgelder, die dem Betroffenen durch einen Bußgeldbescheid angekündigt werden. Weiterhin möglich sind Punkte und Fahrverbote.

Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen sorgen aber auch andere Verstöße dafür, dass Messgeräte unerwünschte Fotos schießen. So ist es auch möglich, bei Rot geblitzt zu werden, wenn ein entsprechendes Lichtsignal ignoriert und die dazugehörige Ampel überfahren wird. Dabei wird zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß unterschieden:

  • Einfach: Hierbei wurde die Ampel vor weniger als einer Sekunde auf Rot umgeschaltet, als sie überfahren wurde. 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen.
  • Qualifiziert: Bei diesem Rotlichtverstoß dauerte die Rotphase bereits länger als eine Sekunde. Zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld über 200 Euro sind zu erwarten.

Tateinheit vs. Tatmehrheit

Teilweise erfassen Blitzer auch Verkehrsteilnehmer, die zu diesem Zeitpunkt nicht nur einen Verstoß begehen.

Geblitzt: Etwas Toleranz findet oft in Hinblick auf die gemessene Geschwindigkeit Anwendung.
Geblitzt: Etwas Toleranz findet oft in Hinblick auf die gemessene Geschwindigkeit Anwendung.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn jemand geblitzt wird und mit dem Handy am Ohr zu schnell gefahren ist. Dabei stellt sich dann die Frage: Welcher Verstoß wird mit entsprechenden Sanktionen belegt?

In der Beispielsituation ist von Tateinheit zu sprechen. Denn beide Widrigkeiten, der Geschwindigkeitsverstoß und das Handy am Steuer, wurden von derselben Person zur selben Zeit am selben Ort begangen.

Dabei kommt das höhere Bußgeld zum Tragen. Ist die geblitzte Person mit Handy am Ohr also innerorts 20 km/h zu schnell gefahren, muss sie mit einem Bußgeld über 100 Euro rechnen. Das Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß entfällt.

Von Tatmehrheit nur dann gesprochen, wenn mehrere Tatbestände auftreten, die als selbständig und unabhängig voneinander einzustufen sind. In diesen Fällen müssen auch alle Bußgelder bezahlt werden.

In der Probezeit geblitzt

Fahranfänger müssen besonders darauf achten, nicht geblitzt zu werden. In der Probezeit stehen sie nämlich unter besonderer Beobachtung und müssen mit speziellen Maßnahmen rechnen, wenn sie im Verkehr über die Stränge schlagen. Die gewöhnlichen Sanktionen bleiben davon unbeeinträchtigt. Fährt ein Führerscheinneuling also viel zu schnell, erhält er dieselben Sanktionen in Form von Bußgeldern, Punkten und eventuellen Fahrverboten, wie es bei anderen Fahrern der Fall wäre.

Wer in der Probezeit geblitzt wird, muss mit besonderen Maßnahmen rechnen.
Wer in der Probezeit geblitzt wird, muss mit besonderen Maßnahmen rechnen.

Darüber hinaus werden Verstöße in der Probezeit jedoch in bestimmte Kategorien eingeteilt, die an zusätzliche Maßnahmen gekoppelt sind.

Schwerwiegende Taten werden als A-Verstöße gewertet, alle anderen als B-Verstöße. Wer sich im Verkehr daneben benimmt, kann entsprechend auch mit den folgenden Probezeitmaßnahmen rechnen:

  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre: Bei zwei Verstößen der Kategorie B oder einem der Kategorie A kommt es zu dieser Konsequenz. Dazu kommt die verpflichtende Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, bei dem die Kosten selbst zu tragen sind.
  • Gang zum Verkehrspsychologen: Ein weiterer A- bzw. zwei weitere B-Verstöße sorgen schließlich dafür, dass die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird. Hier können Betroffene selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen.
  • Führerscheinentzug: Bei drei A- oder auch sechs B-Verstößen wird Fahranfängern schließlich die Fahrerlaubnis abgesprochen.

Wiederholt geblitzt

Punkte, Bußgelder und Fahrverbote sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgeschrieben. Für bekannte Tatbestände existieren also bereits Sanktionen, die nicht erst für jeden Einzelfall bestimmt werden müssen. Das ändert sich jedoch, wenn bestimmte Taten wiederholt auftreten. Wird ein Fahrer in einem bestimmten Zeitraum 2 Mal geblitzt, kann dessen Strafe weitaus höher ausfallen, als erwartet.

Die zuständigen Behörden entscheiden dann nach eigenem Ermessen, inwiefern angesetzte Bußgelder und Punkte erhöht werden. In einigen Fällen gibt es aber auch Vorgaben. Wer beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zweimal 26 km/h zu schnell fährt, gilt als Wiederholungstäter und bekommt ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt.

Die Beurteilung als Wiederholungstäter ist auch dann entscheidend, wenn Verkehrsteilnehmer durch Alkohol am Steuer auffallen. Dabei müssen die Alkoholstraftaten nicht einmal innerhalb eines Jahres erfolgen. Die Zeitspanne beträgt in diesem Fall mehrere Jahre.

Die Rechtslage bei Blitzerwarngeräten

Auch auf der Autobahn können Sie geblitzt werden. Der Einsatz von Radarwarnern ist dabei verboten.
Auch auf der Autobahn können Sie geblitzt werden. Der Einsatz von Radarwarnern ist dabei verboten.

Einige Verkehrsteilnehmer tendieren dazu, technische Hilfsmittel einzusetzen, um nicht geblitzt zu werden. So gibt es Navigationssysteme, welche die Fahrer rechtzeitig vor drohenden Blitzern warnen. Eine ähnliche Funktion haben auch Blitzer-Apps oder eigens dafür entwickelte Radarwarner. Manche werden sogar speziell dafür entwickelt, um Messgeräte nicht nur zu orten, sondern auch zu stören.

Geräte, die neben anderen Nutzungszwecken vor Blitzern warnen oder diese sogar stören können, dürfen nur benutzt werden, wenn diese Funktion deaktiviert ist. Seit der Einführung der StVO-Novelle betrifft diese Vorschrift auch Navigationssysteme, die zusätzlich mit einem Blitzerwarner ausgestattet sind.

Im Vorfeld waren lediglich Geräte gesetzlich verboten, die ausschließlich für den Zweck bestimmt waren, vor Blitzern zu warnen. Gegen den Besitz solcher Geräte bzw. Programme spricht also zunächst einmal nichts, wohl aber gegen die Benutzung. Wer sich trotz des Verbots bei der Benutzung einer solchen Vorrichtung erwischen lässt, muss aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Es stellt sich die Frage, wieso es dann Radiomoderatoren gestattet ist, Blitzerstandorte öffentlich durchzusagen. Ausschlaggebend dabei ist, dass Meldungen dieser Art unabhängig vom Standort der Empfänger stattfinden. Dazu ist es auch erlaubt, andere mit Handzeichen davor zu bewahren, geblitzt zu werden. Dabei darf es jedoch nicht zu Behinderungen oder Gefährdungen kommen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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