Geblitzt? In der Probezeit kann dies schwerwiegende Folgen haben
Letzte Aktualisierung am: 13. Juni 2024
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Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße außerorts
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße innerorts
Wenn Fahranfänger in der Probezeit zu schnell gefahren sind
Nachdem sie die Führerscheinprüfung erfolgreich hinter sich gebracht haben, können es viele Fahranfänger wohl kaum erwarten, endlich alleine fahren zu dürfen und dadurch einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit zu machen.
Diese Freude wird jedoch zumeist von der zweijährigen Probezeit getrübt, die in § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) definiert ist. In dieser Zeit werden von Fahranfängern begangene Verstöße strenger geahndet.
Diese Regelung soll sozusagen als Abschreckung fungieren, da sich junge Autofahrer oft leichtsinnig verhalten oder ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen. Es verwundert daher nicht, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit keine Seltenheit ist.
Wurden Sie als Fahranfänger geblitzt und waren in der Probezeit, müssen Sie entsprechend mit schärferen Sanktionen rechnen als Autofahrer, die schon länger im Straßenverkehr unterwegs sind. Wie diese aussehen, welche speziellen Maßnahmen hinzukommen können, wenn Sie zu schnell in der Probezeit unterwegs waren und wann die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird, lesen Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geblitzt in der Probezeit
Möglich sind zum einen Sanktionen wie ein Verwarn- oder Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot und zum anderen spezielle Probezeitmaßnahmen (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar).
Wurde Sie als Fahranfänger geblitzt, gilt dies erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h als A-Verstoß. Dann droht die Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Fahren Sie ein weiteres Mal mindestens 21 km/h zu schnell, droht zunächst eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
In der Probezeit geblitzt? Mehr im Video
Geblitzt in der Probezeit: Unterschiede zwischen innerorts und außerorts
Kam es in der Probezeit zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, muss in Bezug auf die drohenden Sanktionen zunächst einmal unterschieden werden, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattfand. Da das Gefahrenpotenzial innerorts um einiges höher ist, fallen die Ahndungen strenger aus, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto geblitzt wurden und sich in einer Ortschaft befanden.
Grundsätzlich sind Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote möglich. Kraftfahrer, die insgesamt acht Punkte auf ihrem Konto angesammelt haben, müssen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
Waren Sie beispielsweise 20 km/h zu schnell in der Probezeit unterwegs, bestehen die Konsequenzen außerorts aus einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Innerhalb geschlossener Ortschaften werden 70 Euro fällig. Wurden Sie mit 21 km/h geblitzt und waren in der Probezeit, kommen außerorts ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Innerorts steigt das Bußgeld auf 115 Euro, der Punkt bleibt ebenfalls erhalten.
Wichtig: Die gerade genannten Sanktionen kommen auf alle Autofahrer zu, die bei einem entsprechenden Geschwindigkeitsverstoß geblitzt wurden. In der Probezeit müssen Fahranfänger sich jedoch außerdem auf besondere Maßnahmen einstellen, die zu den allgemein gültigen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog hinzukommen. Diese sollen im Folgenden besprochen werden.
Zu schnell gefahren in der Probezeit: Spezielle Maßnahmen
Grundsätzlich wird in der Probezeit zwischen zwei Kategorien von Verstößen differenziert:
- A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen)
Um einen A-Verstoß handelt es sich z. B. bei dem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol am Steuer oder einer Fahrerflucht. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind.
Wurden Sie geblitzt und waren in der Probezeit, kommen erst spezielle Konsequenzen auf Sie zu, wenn Sie 21 km/h oder mehr zu schnell waren. Die Probezeit wird in diesem Fall von zwei auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich müssen Sie mit der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.
Zur Verdeutlichung:
- Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr liegt ein A-Verstoß vor.
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu einer Probezeitverlängerung und haben außerdem ein verpflichtendes Aufbauseminar zur Folge.
- Wurden Sie geblitzt, waren in der Probezeit und haben die Teilnahme an einem solchen Seminar angeordnet bekommen, sollten Sie sich nicht weigern: Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Zweimal geblitzt in der Probezeit: Was jetzt?
Waren Sie ein zweites Mal mit mehr als 20 km/h zu schnell in der Probezeit, nachdem diese verlängert wurde und Sie das angeordnete Aufbauseminar absolviert haben, werden ebenfalls besondere Maßnahmen fällig. Diese bestehen aus einer schriftlichen Verwarnung sowie der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Wurden Sie nach der Probezeitverlängerung erneut geblitzt, waren allerdings mit weniger als 21 km/h unterwegs, hat dies keine Auswirkungen auf die Probezeit. Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen die mit dem Geschwindigkeitsverstoß verbundenen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog trotzdem auferlegt werden.
In der Probezeit geblitzt: Wann der Führerschein weg ist
Was geschieht in der Probezeit mit dem Führerschein, wenn Sie geblitzt wurden und es sich schon um den dritten A-Verstoß handelte? Die meisten Fahranfänger vermuten an dieser Stelle goldrichtig: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Dies geht außerdem mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, während der einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zugestimmt wird.
Während der Probezeit geblitzt: Zusammenfassung
Wenn Sie zu schnell fahren, sich in der Probezeit befinden und geblitzt werden, haben Sie besonders viel zu verlieren. Im schlimmsten Fall müssen Sie sich schneller wieder von Ihrer neu gewonnenen Freiheit verabschieden, als es Ihnen lieb ist.
Daher empfiehlt es sich, über die möglichen Sanktionen und Maßnahmen Bescheid zu wissen. Wurden Sie geblitzt, sind in der Probezeit folgende Faktoren maßgeblich:
- Wie schnell waren Sie unterwegs? Wenn Sie geblitzt werden und sich in der Probezeit befinden, werden Ihnen zwar die entsprechenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog auferlegt, probezeitrelevante Maßnahmen werden jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr fällig.
- Wo fand der Verstoß statt? Wurden Sie in der Probezeit geblitzt, während Sie außerorts unterwegs waren, kommt ein geringeres Bußgeld auf Sie zu, als es innerhalb geschlossener Ortschaften der Fall wäre. Auch die Anzahl der Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind wahrscheinlicher, wenn Sie geblitzt wurden, sich in der Probezeit befanden und innerorts unterwegs waren.
- Wie oft sind Sie bereits in der Probezeit geblitzt worden? Zu guter Letzt spielt es ebenfalls eine Rolle, wie oft Sie in der Probezeit geblitzt werden. Handelte es sich jedes Mal um einen Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h oder mehr, müssen Sie beim ersten Mal mit einer Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre und einem Aufbauseminar rechnen.
Beim zweiten Mal kommen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zu. Wurden Sie das dritte Mal geblitzt und waren in der Probezeit, müssen Sie sich schließlich von Ihrem Führerschein verabschieden.
Hallo fabian
Bin in der probezeit
Meine probezeit ist in 2 wochen zuende
Wurde innerorts mit mehr als 21km geblitzt das erste mal wurde noch nie geblitzt oder so
Kannst du mir im vorraus sagen was auf mich zu kommt
Hallo ,
Ich wurde das erste mal während der Probezeit mit 21 km/h Außerorts zu schnell geblitzt und deswegen von der Polizei angehalten.
Mit was muss ich jetzt rechnen?
Liebe Grüße
Shkurta
Ich würde 2 mal geblitzt in Probezeit
außenort 25 k/m und 32 k/m
1 mal hatte ich mit 6k/m außenort
Was kommt aus mich zu?
Hallo Awi,
welche Folgen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ,
Mein Sohn wurde das erste mal während der Probezeit auf der Autobahn mit 29 km zu schnell geblitzt . Was kommt jetzt auf meinen Sohn zu ?
Liebe Grüße Ina
Hallo Ina,
zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog folgt die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo wurde auf autobahn mit 170 geblitzt auf 100er zone
Ich wurde in der Probezeit 3 mal mit 21 kmh zu schnell geblitzt 2 mal innerorts das letzte mal das ich mit 21 kmh zu schnell geblitzt wurde ist aber schon 12 Monate her was droht mir nun?
Hallo Max,
in der Probezeit ist es unerheblich, wie lang der letzte Verstoß her ist. Nach dem dritten A-Verstoß erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis (d.h. MPU, ggf. erneute Führerscheinprüfungen…).
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
Ich wurde dritt mal geblitzt
Erste 10 km mehr das war 10€Bußgeld
Zweit 14km mehr das war 20€ Bußgeld
Drei 15 km mehr
außerorts !!!?
Hallo,
wurde vor kurzen 6km/h außerorts geblitzt. Heute würde ich außerorts 10kmh zu schnell geblitzt .. Was droht mir jetzt?
Hallo Eugen,
der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h außerorts ein Verwarngeld von 10 Euro vor.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich hatte am November 2015 ein Aufbauseminar besucht welches ich im Dezember 2015 abgeschlossen hatte, weil ich innerorts 23kmh schneller gefahren bin.
Ich wurde WÄHREND des Seminars erneut mit 25kmh zu schnell geblitzt.
Da kam lediglich nur Doppeltes Bußgeld sowie ein Punkt.
Nun wurde ich nach 2 Jahren erneut geblitzt leider.
Es war in ein 30er Zone. Wo ich ca. Mit 60-65 kmh gefahren bin.
Was droht mir jetzt?
Die 2. Maßnahme in der Probezeit gilt ja erst wenn ich das aufbauseminar vollständig absolviert hab.
I
Hallo,
in der Regel sollte Ihnen nur eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung drohen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org