Gasprüfung: Was beim Wohnmobil zu beachten ist
Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024
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FAQ: Gasprüfung beim Wohnmobil
Als die Gasanlagenprüfung beim Wohnmobil bis Anfang 2020 noch ein Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) war, durften lediglich die zertifizierten Prüforganisationen wie DEKRA und TÜV diese ausführen. Inzwischen ist das aber auch Dienstleistern und unabhängigen Prüfinstituten gestattet.
Ja. Ist in Ihrem Wohnmobil eine Gasanlage enthalten, sind Sie verpflichtet, diese regelmäßig bzw. idealerweise alle zwei Jahre durchchecken zu lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Jede Prüforganisation berechnet in der Regel unterschiedliche Beträge, wenn sie für Ihr Wohnmobil eine Gasprüfung durchführen. Die Kosten können demnach von Prüfer zu Prüfer variieren. Beim TÜV geht es preislich bspw. ab 50 Euro los, während freie Werkstätten zumeist 70 bis 100 Euro verlangen. Einen Vergleich der jeweils entstehenden Kosten können Sie in diesem Abschnitt finden.
Inhaltsverzeichnis
Gasprüfung beim Wohnmobil (WoMo): Pflicht oder freiwillig?
Als Besitzer eines Wohnmobils sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dessen Gasanlage auf mögliche Mängel prüfen zu lassen.
Der Hersteller muss das vor der Inbetriebnahme bzw. dem Verkauf einmal selbst tun. Damit steht die erste Gasprüfung, um die Sie sich kümmern müssen, erst zwei Jahre nach dem Kauf an.
Können Ihnen denn Konsequenzen drohen, wenn Sie die Gasprüfung bei Ihrem Wohnmobil überzogen haben? Nein, weil die Prüfung nicht länger ein Bestandteil der HU ist. Sie können sie also auch nicht mehr beim TÜV überziehen. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) empfiehlt lediglich, dass sie immer in zweijährigen Intervallen erfolgen sollte. Einen vorgeschriebenen Turnus gibt es momentan nicht.
Um einer möglichen Gefährdung der Verkehrssicherheit vorzubeugen, sollten Sie trotzdem versuchen, sich daran zu halten. Seitdem ein Wohnmobil die TÜV-Plakette ohne Gasprüfung erhalten kann, wird Ihnen auch freigestellt, wo Sie diese in Auftrag geben wollen.
Wichtig: Eine Neuregelung der Rechtsgrundlagen ist derzeit beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Arbeit. Diese kann mitunter einen neuen Zeitintervall für die Gasprüfung beim Wohnmobil bestimmen. Informieren Sie sich also in jedem Fall darüber, welche Richtlinien nach Inkrafttreten der Regelung neu hinzugekommen sind und welche entfallen.
Der Gastest bei Ihrem Wohnmobil: Das muss alles geprüft werden
Damit Gas aus einer defekten Anlage nicht unkontrolliert in den Wohnraum Ihres WoMo entweicht und im schlimmsten Fall eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen kann, unterliegt die Gasüberprüfung beim Wohnmobil strengen Richtlinien.
Sie erfolgt deshalb immer nach dem G 607-Format des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), welches alle gesetzlichen Normen für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen enthält.
Die Gasprüfung von Ihrem Wohnmobil kann allerdings nur reibungslos ablaufen, wenn Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen alle Gasflaschen bzw. der Gastank nicht nur ausreichend gefüllt, sondern auch ordnungsgemäß angeschlossen sein. Zum anderen sollten Sie das gelbe Prüfbescheinigungsheft schon vorher parat haben, damit der Prüfer die bestandene Kontrolle eintragen kann.
Achten Sie auch darauf, dass alle mit Gas betriebenen Geräte einsatzbereit sind. So kann am einfachsten kontrolliert werden, ob sie die Sicherheitsstandards erfüllen.
In der Regel sind folgende Dinge Bestandteil der Gasabnahme beim Wohnmobil:
- allgemeine Funktionsfähigkeit (brennen alle Flammen, lassen sich die Ventile betätigen etc.)
- Funktionsfähigkeit aller angeschlossenen Geräte
- Dichtungen der Anlage
- Sicherheitsventile
- Gasflaschenhalterungen
- Lüftungsöffnungen im Gaskasten
- Alter des Druckminderers und des Anschlussschlauchs
- Abgasrohre und -filter
Neben einer Gasdichtigkeitsprüfung sind beim Wohnmobil bspw. auch die Bauteile selbst von Bedeutung. Einige davon unterliegen nämlich einer Austauschpflicht. Nach maximal zehn Jahren müssen alle Schläuche, Gasregler, Absperrhähne und Gasflaschen runderneuert werden.
Wer ist für die WoMo-Gasprüfung zuständig?
Grundsätzlich dürfen alle zertifizierten Prüfinstitutionen die Gasanlage von Ihrem Wohnmobil prüfen. Das heißt, Sie können den Rundum-Check wie gewohnt beim TÜV oder der DEKRA beantragen.
Es steht Ihnen aber auch frei, stattdessen z.B. die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ), freie Werkstätten oder Ihren Wohnmobilhändler selbst anzufragen.
In jedem Fall erhalten Sie nach erfolgreich abgeschlossener Gasprüfung für Ihr Wohnmobil eine entsprechende Plakette, die das bestätigt.
Möchten Sie zum Camping wegfahren, können einige Campingplätze Ihrem WoMo, Wohnwagen, Caravan etc. ohne diese Plakette möglicherweise den Zutritt verweigern.
Wichtig: Gibt es zwischen der Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobil eigentlich bestimmte Unterschiede? Nein, nicht mehr. Der Wohnwagen unterlag vor 2023 keiner gesetzlichen Prüfungspflicht. Eine Kontrolle wurde lediglich empfohlen. Inzwischen ist die Prüfung aber auch für diesen verbindlich und in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Anlaufstellen dafür sind die gleichen wie beim WoMo.
Kosten der Gasprüfung beim Wohnmobil: TÜV, DEKRA und co. im Vergleich
Um sich zu vergewissern, bei welchem Anbieter die Gasprüfung vom Wohnmobil wie viel kosten kann (TÜV, DEKRA etc.), lohnt es sich, alle Preise zu vergleichen. Die Kosten sind nämlich nicht überall gleich.
In der folgenden Übersicht sind die Preisunterschiede einmal für Sie zusammengefasst:
- TÜV: 50 bis 70 Euro
- DEKRA: 50 Euro
- GTÜ: 60 Euro
- Fahrzeughändler: 70 bis 130 Euro
- freie Werkstätten: 70 bis 100 Euro
Wichtig: Eine umfassende Dichtigkeitsprüfung ist nicht im regulären Gastest enthalten. Möchten Sie diese also zusätzlich beantragen, müssen Sie etwa 50 Euro mehr für die Gesamtkosten einplanen.
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