Führerschein­umtausch: Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Den alten Führerschein umtauschen: Diese Regeln gelten

Der fristgemäße Führerscheinumtausch erspart Ihnen bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld.
Der fristgemäße Führerscheinumtausch erspart Ihnen bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld.

Alle Führerscheine in der Europäischen Union müssen einheitlich sein. Dazu haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, um Fälschungen zu erschweren. Das bedeutet, alle Inhaber einer Fahrerlaubnis in Deutschland müssen ihre Führerscheine tauschen. Fristen und einen Überblick darüber, was beim Führerscheinumtausch zu beachten ist, finden Sie in unserem Ratgeber.

Umtauschfristen für Führerscheine in Papierform

Sie möchten einen alten Führerschein umtauschen? Ihr Jahrgang/Geburtsdatum bestimmt, wann Sie mit dem Führerscheinumtausch an der Reihe sind. Die genauen Fristen für den Umtausch der in grau oder rosa gehaltenen Papierführerscheine zeigt Ihnen die Tabelle.

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2023
1953 - 195819.07.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Umtauschfristen für Führerscheine im Scheckkartenformat

Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, ist das Jahr der Ausstellung entscheidend.

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 -200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

FAQ: Führerscheinumtausch

Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?

Den Führerschein zu erneuern ist Pflicht für alle, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 18.01.2013 erhalten haben.

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Die Umtauschfrist für den Führerschein hängt von Ihrem Geburtsjahr ab, wenn Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis nach 1999 erhalten, entscheidet das Ausstellungsjahr über die Umtauschfrist für Ihren Führerschein. Unsere Umtausch-Tabelle bietet einen Überblick für alle Inhaber alter Papierführerscheine und neuerer Führerscheine im Scheckkartenformat.

Wer muss 2023 den Führerschein umtauschen?

Die Jahrgänge 1959 bis 1964 sollten bis zum 19. Januar 2023 ihren alten Führerschein umtauschen. Der Führerscheinumtausch für den Jahrgang 1953 bis einschließlich Jahrgang 1958 war bereits am 19. Juli 2022 fällig.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Alle Bürger müssen bis spätestens 2033 ihren Führerschein umtauschen. Wer die entsprechende Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Sie beantragen den Umtausch bei der Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Teilweise ist auch ein Umtausch bei Bürgerämtern oder Bürgerbüros möglich. Informationen zu weiteren Besonderheiten bei Wohnortwechsel oder Auswanderung seit Ausstellung der Fahrerlaubnis finden Sie an dieser Stelle.

Video: Die wichtigsten Informationen zum Führerscheintausch

Was müssen Sie wissen, wenn Sie den Führerschein umtauschen? Mehr erfahren Sie auch im Video.
Was müssen Sie wissen, wenn Sie den Führerschein umtauschen? Mehr erfahren Sie auch im Video.

Was ist beim Führerscheinumtausch zu beachten?

Der deutschlandweite Führerscheinumtausch

Der Führerscheinumtausch verläuft in einem mehrstufigen Plan. Grob lassen sich dabei zwei Kategorien von Führerscheinen unterscheiden:

  • Alte Führerscheine aus Papier, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Diese Führerscheine sind leicht zu fälschen und noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert. Ziel ist eine Vervollständigung des ZFER bis Januar 2025.
  • Der Kartenführerschein („Scheckkartenformat“), der ab 1999 ausgestellt wurde.

Während die Umtauschfristen für Papierführerscheine bis 1998 nach Gruppen von Geburtsjahren gestaffelt sind, ist für die Scheckkartenführerschein ab 1999 das Ausstellungsjahr entscheidend.

Teil des ZFER sind alle Formen einer Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis wird mit dem Führerschein nachgewiesen. Die Umtauschfrist gilt also nicht nur für Autofahrer, sondern alle, die einen Führerschein für Kraftfahrzeuge (Mofas, Motorräder, Autos, Lkw usw.) besitzen.

Wie komme ich an den neuen Führerschein?

Wer vor 2013 seine Fahrerlaubnis erwarb, muss seinen Führerschein umtauschen.
Wer vor 2013 seine Fahrerlaubnis erwarb, muss seinen Führerschein umtauschen.

Für den Umtausch benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten. Ein Umzug nach der Ausstellung Ihrer Fahrerlaubnis oder Auswanderung hat außerdem zur Folge, dass einige Besonderheiten bei der Antragstellung zu beachten sind. Der Führerscheinumtausch ist online nur in ausgewählten Städten und Kommunen möglich.

So können Sie Ihren Führerschein umtauschen

In einigen Fällen entschließen sich Fahrerlaubnisbehörden die betroffenen Bürger persönlich über die Umtauschpflicht und ablaufende Fristen für den Führerschein zu benachrichtigen. Da diese dazu nicht verpflichtet sind, sollten Sie aber nicht auf eine Benachrichtigung warten und frühzeitig aktiv werden.

Sie können Ihren neuen Führerschein jederzeit bei der zuständigen Stelle beantragen. Folgende Unterlagen sollten Sie für den Führerscheinumtausch bereithalten:

  • Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
  • Den alten Führerschein (Original, keine Kopie)
  • Identitätsnachweis in Form eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass oder sonstiges Ausweisdokument)
  • Bei Wohnortwechsel nach Ausstellung des alten Führerscheins eine Karteikartenabschrift (siehe nächster Abschnitt)

Ist der Führerscheinumtausch beantragt, dauert die Bearbeitung durch die Führerscheinstelle etwa 4-6 Wochen. Wer nicht so lange warten möchte, kann gegebenenfalls mit einer Express-Austellung innerhalb dreier Werktage den Führerschein umtauschen. Kosten wird dieser Service, falls von der zuständigen Behörde angeboten, zwischen 10 und 20 Euro (plus der für alle geltenden Bearbeitungsgebühr).

Die Kosten für den Führerscheinumtausch sind bundesweit einheitlich gestaltet und belaufen sich auf etwa 25 Euro. Sollte der neue Führerschein postalisch zugestellt werden, ist eine zusätzliche Versandgebühr zu bezahlen.

Besonderheiten bei Wohnortwechsel oder Auswanderung

Inhaber eines vor 1999 ausgestellten Führerscheins, die mittlerweile den Wohnsitz gewechselt haben, können den Führerschein umtauschen, indem sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift vorlegen. Eine solche Abschrift beantragen Sie gebührenfrei und telefonisch bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat. Fand der Wohnortwechsel innerhalb der gleichen Gemeinde statt, ist dieser Schritt nicht nötig.

Für deutsche Auswanderer gelten weitere Besonderheiten für den Umtausch. Für ihren Führerschein sind die gleichen Fristen maßgeblich, die auch für in Deutschland lebende Bürger gelten.

Auch alle Deutschen, die mittlerweile im Ausland leben, aber weiterhin in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen ihre Führerscheine umtauschen.

Bundesbürger, die in einem anderen EU-Land leben, wenden sich dazu an die Fahrerlaubnisbehörde an ihrem aktuellen Wohnort. Die Erneuerung der Führerscheine findet in allen EU-Ländern statt. Die Durchführung ist jedoch Sache der einzelnen EU-Staaten, sodass sich der Ablauf von dem Vorgehen der deutschen Behörden unterscheiden kann. Gleiches gilt für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die keine EU-Mitgliedsstaaten sind (Island, Liechtenstein und Norwegen).

Führerscheine im Scheckkartenformat sind ebenso vom Führerscheinumtausch betroffen, wenn diese vor dem 18.1.2013 ausgestellt wurden.
Führerscheine im Scheckkartenformat sind ebenso vom Führerscheinumtausch betroffen, wenn diese vor dem 18.1.2013 ausgestellt wurden.

Deutsche, die ihren Wohnsitz in ein Nicht-EU-Land verlagert haben, sollten folgendermaßen vorgehen:

  • Wenden Sie sich an eine Behörde in Deutschland, die Führerscheine ausstellt, zum Beispiel an Ihrem alten Wohnort. Sie sendet Ihnen anschließend die benötigten Unterlagen zu.
  • Füllen Sie die Unterlagen aus und senden Sie sie an die Behörde zurück. Legen Sie außerdem ein biometrisches Foto von sich bei, welches der deutschen Passverordnung entspricht.
  • Im nächsten Schritt wird Ihr neuer Führerschein an die deutsche Auslandsvertretung oder das Honorarkonsulat in ihrem Land verschickt. Dort wird Ihre Identität überprüft und anschließend Ihr neuer Führerschein übergeben.
  • Abschließend geben Sie ihren alten Führerschein bei der deutschen Auslandsvertretung ab.

Falls Sie im Nicht-EU-Ausland leben und nicht mehr in Besitz des alten Führerscheins sind, ist stattdessen eine eidesstattliche Versicherung gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland abzugeben. Ein Vordruck für dieses Dokument wird zusammen mit Ihrem neuen Führerschein an die Auslandsvertretung geschickt. Die eidesstattliche Versicherung erfolgt durch eine einfache Unterschrift und ist mit einer Gebühr von 50 Euro verbunden.

Frist verpasst – was nun?

Wer die Frist für der Führerscheinumtausch verpasst, sollte nicht in Panik verfallen. Die neue Regelung zielt darauf ab, dass alle auf den neuen Führerschein wechseln. Ein Umtausch der Fahrerlaubnis ist damit nicht gemeint. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein lediglich nachgewiesen und bleibt auch dann erhalten, wenn sie den Führerschein verlieren. Genau genommen können Sie ihre gültige Fahrerlaubnis nicht umtauschen, sondern nur durch die Behörden entzogen zu bekommen (zum Beispiel durch StVO-Verstöße oder Fahruntauglichkeit). Unser Bußgeldrechner zeigt Ihnen, welche Strafen für das Fahren ohne Führerschein und andere Vergehen gemäß der entsprechenden Bußgeldtabelle drohen.

Erfahrungsgemäß wollen besonders viele Menschen ihren alten Führerschein umschreiben, wenn Fristen abzulaufen drohen. Die Führerscheinstellen sind dann mitunter überlastet. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Angelegenheit nicht erst auf den letzten Drücker zu erledigen.

Selbst wenn Sie nach Fristablauf in eine Polizeikontrolle geraten, dürfen Sie Ihre Fahrt fortsetzen. Sie werden dann aber aufgefordert Ihren Führerscheinumtausch alsbald durchzuführen. Zwar entfällt kein Bußgeld, Sie müssen laut Bußgeldkatalog aber ein Verwarnungsgeld von 10 Euro entrichten. Beantragen Sie also lieber gemäß der Fristen den Führerschein. Der Umtausch wird Ihnen darüber hinaus weitere Probleme ersparen, die bei Verkehrskontrollen im Ausland entstehen könnten.

Der neue Führerschein

Nicht nur der Führerschein wurde durch Änderungen im Verkehrsrecht der EU-Staaten vereinheitlicht und verändert, sondern auch die Führerscheinklassen. Für die meisten Inhaber einer Fahrerlaubnis hat die Führerschein-Umtauschpflicht keine praktischen Konsequenzen. Eine Besonderheit besteht jedoch für diejenigen, die eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.

Was ist neu?

Seit Januar 2013 sind alle Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Das bedeutet, dass nach 15 Jahren auch ggf. Ihr Bild und Ihr Name auf dem Führerschein aktualisiert wird. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis muss dagegen nicht erneuert werden.

Falls gewünscht, dürfen Sie Ihren alten Führerschein als Andenken wieder mit nach Hause nehmen. Er gilt allerdings mit der Ausstellung des neuen Führerscheins nicht mehr als Nachweis einer Fahrerlaubnis.

Hinweise für Inhaber des Führerscheins der Klasse 3

Einige Autofahrer werden sich in einer neuen Führerscheinklasse weiderfinden, wenn sie ihren Führerschein umtauschen.
Einige Autofahrer werden sich in einer neuen Führerscheinklasse weiderfinden, wenn sie ihren Führerschein umtauschen.

Durch die Übernahme des Buchstabensystems wird die PKW-Führerscheinklasse 3 durch die Klasse B ersetzt. Wenn beispielsweise Inhaber der Führerscheinklasse 3 ihren Führerschein umtauschen, wird dieser durch einen Führerschein der Klasse B ersetzt. Die Klasse 3 erlaubt ein Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen. Die neue Klasse B erlaubt hingegen nur das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen.

Wer aber den Führerschein der Klasse 3 erworben hat, muss durch den Führerscheinumtausch keine Einschränkungen befürchten. (Ehemalige) Besitzer der alten Klasse 3 sind nach dem Führerscheinumtausch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L berechtigt (mit Einschränkungen durch Schlüsselzahlen).

Eine Besonderheit ist die Beantragung der Klasse CE79. Inhaber der Klasse 3 konnten bislang nicht nur Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, sondern zusätzlich auch Anhänger fahren. Zusammen durften beide ein zulässiges Gesamtgewicht bis 18,75 Tonnen erreichen. Diese Berechtigung erteilt nun die Klasse CE79, die beim Führerscheinumtausch gesondert zu beantragen ist.

Für Inhaber der Klasse 3 unter 50 Jahren existieren keine besonderen Hindernisse bei der Beantragung der neuen Klasse CE79. Anders verhält es sich bei Personen ab 50 Jahren. Sie müssen vor dem Führerscheinumtausch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die ihre Befähigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse CE79 bestätigt. Diese Bescheinigung ist alle fünf Jahre zu erneuern.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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