Führerscheinsperre: Wie lange dauert es bis zur möglichen Neubeantragung?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wann wird eine Fahrerlaubnissperre verhängt?
Das deutsche Verkehrsrecht kennt mehrere Sanktionen, mit denen Verkehrssünder konfrontiert werden können. Bußgelder, Punkte in Flensburg und zeitlich befristete Fahrverbote sind dabei die üblichen Konsequenzen, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich zieht. Doch dort enden die Mittel nicht, die der Gesetzgeber zur Kontrolle der Verkehrssicherheit hat.
Lässt sich ein Fahrer jedoch zu viele oder zu schwerwiegende Verstöße zu Schulden kommen und zeigt mit seinem andauernden Fahrverhalten keine Einsicht, folgt irgendwann die Entziehung der Fahrerlaubnis. Damit ist auch immer die Führerscheinsperre verbunden.
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerscheinsperre
Bei der Führerscheinsperre handelt es sich um den Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser kann in der Regel von sechs Monaten bis zu fünf Jahren andauern.
Bei einer Führerscheinsperre zweifelt die Behörde an Ihrer Fahrtauglichkeit. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Sie mit 1,1 Promille Alkohol im Blut Auto fahren oder acht Punkte in Flensburg haben.
Sie dürfen wieder fahren, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und Sie die nötigen Bedingungen, die an die Wiedererteilung geknüpft sind, erfüllt haben. Das kann zum Beispiel der Nachweis über eine bestandene MPU sein.
Doch lässt sich die Führerscheinsperre verkürzen? Welche Gründe gibt es, eine Führerscheinsperre zu verhängen? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der nun vorliegende Ratgeber.
Die Sperre der Fahrerlaubnis soll den Zeitraum festlegen, in dem es dem Fahrer verwehrt wird, die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, das als Teil der Ordnungsbuße verhängt werden kann, ist die Führerscheinsperre nicht auf maximal drei Monate beschränkt. Doch wann ist die Führerscheinsperre abgelaufen und ab wann hat ein Antrag auf Neuerteilung Erfolgsaussichten?
Das hängt in erster Linie vom Wortlaut des Urteils ab. Denn wenn keine Rechtsvorschrift die Dauer der Führerscheinsperre festgesetzt hat, liegt diese im Ermessen des Richters. Doch auch dabei gibt es Grenzen, an denen sich die richterliche Entscheidung orientieren muss.
Führerscheinsperre: Gründe für die Sperre der Fahrerlaubnis
Der Entzug der Fahrerlaubnis und die damit verbundene Sperrzeit für den Führerschein sind das letzte Mittel, zu dem die Behörden greifen, nachdem sich erhebliche Zweifel an der Fahrtauglichkeit ergeben haben.
In der Regel wurden zu diesem Zeitpunkt bereits Verwarnungen ausgesprochen, doch selbst dann kommt es immer wieder zu Übertretungen, die letztendlich dazu führen, dass der Führerschein weg ist und die Führerscheinsperre verhängt wird.
Häufige Ursachen für die Sperre beim Führerschein sind die folgenden:
- Trunkenheitsfahrt: Wer volltrunken also mit 1,1 ‰ Blutalkohol oder mehr ein Fahrzeug führt, beweist sofort einen eklatanten Mangel an genau dem Einsichtsvermögen, das notwendig ist, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wer in so einem Zustand am Steuer von der Polizei aufgegriffen wird, darf seine Fahrt in der Regel nicht fortsetzen. Der Führerschein wird dann meistens vor Ort vorläufig eingezogen. Im darauf folgenden Verfahren wird dann der Führerschein ordentlich entzogen und die Führerscheinsperre verhängt.
- Volles Punkte-Konto in Flensburg: Es ist nicht unbedingt notwendig, mit seinem Verhalten grob fahrlässig oder gefährdend aufzufallen. Auch eine Sammlung kleiner Vergehen kann sich anhäufen und Anlass für die Führerscheinsperre geben. Hat ein Führerscheinbesitzer das Maximum von 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) erreicht, wird die Fahrerlaubnis eingezogen und die Sperre, bis der Führerschein wieder beantragt werden darf, wird verhängt.
- Zu viele Fehler in der Probezeit: Nachdem ein Fahranfänger seine Fahrerlaubnis erhalten hat, wird er in der Probezeit besonders beobachtet. Sammelt er in dieser Zeit drei A-Verstöße oder äquivalent dazu sechs B-Verstöße ist der Führerschein so schnell wieder weg, wie er kam. Zusätzlich wird dann eine Führerscheinsperre verhängt, die die Frist darstellt, bis der Fahranfänger den Führerschein nach der Sperre neu beantragen kann.
- Nebenstrafe zu einer Straftat mit Fahrzeugbezug: Wird eine Person richterlich verurteilt, kann auch die Führerscheinsperre Teil der Strafe sein. Oftmals wurde dann die Straftat unter Einbeziehung des Fahrzeugs ausgeführt. (bspw. illegale Straßenrennen) Die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Führerscheinsperre sind dann strafrechtlich begründet.
Wann ist beim Führerschein die Sperre abgelaufen?
Um den Führerschein nach der Sperre neu beantragen zu können, ist es wichtig, die exakten Termine zu kennen, die mit der Führerscheinsperre zusammenhängen. Ab wann es sich lohnen kann, die notwendigen Anträge bei der entsprechenden Behörde einzureichen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Die Sperre vom Führerschein dauert in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Sechs Monate vor Ende der gerichtlichen Sperrfrist kann der Gesperrte die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Oftmals sind aber noch andere Bedingungen daran geknüpft, beim Führerschein die Sperre aufheben zu lassen. Meistens hängen diese mit den Umständen zusammen, unter denen die Führerscheinsperre ursprünglich verhängt wurde.
Der Nachweis über ein Aufbauseminar oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dann eine notwendige Bedingung darstellen, um zu zeigen, dass der Grund für die Sperre vom Führerschein nicht mehr vorliegt. Diese sind aber zum Teil mit zeitintensiven Seminarstunden oder ärztlichen Gesprächen verbunden.
Alternativ dazu kann auch bei der Führerscheinsperre die Verjährung eintreten. Nach 10 Jahren unterliegt die Straftat der Verjährung und beispielsweise eine MPU kann dann in Folge des Urteils nicht mehr verlangt werden. Oftmals fordert die Führerscheinbehörde dann aber Nachweise darüber, dass die Fahrtauglichkeit in Theorie und Praxis nach einer so langen Fahrpause noch oder wieder besteht.
Die Führerscheinsperre früher beenden
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Führerscheinsperre schon früher aufgehoben wird. Dazu muss beim zuständigen Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden. Danach gilt es nachzuweisen, dass inzwischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsleistung getroffen und diese erfolgreich abgeschlossen wurden.
Der Verurteilte kann sich für den Antrag die Unterstützung durch einen Verkehrsanwalt suchen. Dieser kennt die Adressen der zuständigen Stellen und Details des Prozesses, die einen solchen Antrag zum Erfolg führen können. In der Regel werden dem Antrag die Nachweise über Verkehrsschulungen und ähnliche Maßnahmen beigelegt. Lässt sich das Gericht dadurch überzeugen, kann die Führerscheinsperre um bis zu drei Monate verkürzt werden.
Trotz Führerscheinsperre ein Fahrzeug fahren
Trotz der strengen Regeln und Auflagen kommt es immer wieder vor, dass Fahrer ihr Auto in Betrieb nehmen und das trotz Führerscheinsperre. Das sogenannte Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt jedoch einen eigenen Straftatbestand dar. Wenn dann in einer Polizeikontrolle herauskommt, dass eine Führerscheinsperre besteht, bleibt es nicht bei einer Verwarnung.
Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine sechsmonatige Haft sein oder eine äquivalente Geldstrafe. Dabei handelt es sich zwar um das Höchstmaß, doch die Gerichte beachten, dass der Fahrer sich wissentlich und vorsätzlich über ein amtliches Verbot hinweggesetzt hat.
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