Führerscheinprüfung in Deutschland: Theorie und Praxis
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Keine Führerscheinprüfung ohne Besuch der Fahrschule
Wohl die meisten jungen Menschen fiebern dem Tag entgegen, an dem sie endlich alt genug sind, um den Führerschein zu machen. Bevor sie das begehrte Dokument erhalten, müssen sie jedoch die Fahrschule mit einer Prüfung bzw. zwei abschließen: einer theoretischen sowie einer praktischen. Dies schreibt § 15 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor.
Wann Sie als Führerscheinanwärter welche Fahrerlaubnisprüfung absolvieren dürfen, wie die Prüfungen im Detail ablaufen und wie es weitergeht, wenn Sie einen der Tests nicht bestanden haben, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich informieren wir Sie über die möglichen Kosten, die bei der theoretischen bzw. der praktischen Fahrschulprüfung anfallen.
Weitere Infos zum Thema Führerscheinprüfung
- Bei der Fahrprüfung durchgefallen
- Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung
- Lkw-Theorieprüfung
- Praktische Prüfung
- Theorieprüfung
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerscheinprüfung
An dieser Stelle können Sie sich über den Ablauf der Theorieprüfung informieren.
Wie die praktische Prüfung ungefähr abläuft, können Sie hier in Erfahrung bringen.
Bei welcher Führerscheinprüfung Sie mit welchen Gebühren rechnen müssen, verrät Ihnen diese Tabelle.
Wann Sie die theoretische Prüfung für den Führerschein absolvieren können
Die gesetzlichen Vorschriften zur Theorieprüfung sind in § 16 FeV festgehalten. Führerscheinanwärter müssen dabei mitunter nachweisen, dass sie die theoretischen Grundlagen für die Teilnahme am Straßenverkehr beherrschen. Dies wird ihnen normalerweise nicht gelingen, wenn sie lediglich am Theorieunterricht in der Fahrschule teilnehmen. Stattdessen müssen Sie als Anwärter auch in Ihrer Freizeit für die theoretische Führerscheinprüfung üben und lernen, was das Zeug hält.
§ 16 Absatz 3 FeV zufolge darf der Test frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse stattfinden. Zudem erhalten Sie nur dann für die theoretische Führerscheinprüfung eine Zulassung, wenn Sie alle vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert haben. Bei der Klasse B wären dies z. B. insgesamt 14, wovon sich zwölf auf den Grund- und zwei auf den Zusatzstoff beziehen.
Für die Führerscheinprüfung sind folgende Unterlagen notwendig: ein gültiger Personalausweis, ein Nachweis über alle vorgeschriebenen theoretischen Pflichtstunden sowie eine Quittung über die Zahlung der Prüfungsgebühr. Die Prüfung selbst läuft wie folgt ab:
- Allgemein kann die theoretische Prüfung in der Fahrschule, bei der DEKRA oder beim TÜV stattfinden.
- Ihnen wird ein Platz vor einem PC zugewiesen, an dem Sie Multiple-Choice-Fragen aus verschiedenen Themengebieten beantworten müssen.
- Bei jeder Frage gibt es im Regelfall drei mögliche Antworten, wovon Sie die richtigen per Mausklick auswählen müssen.
- Falsche Antworten bringen Ihnen zwei bis fünf Fehlerpunkte ein. Die erlaubte Anzahl an Fehlerpunkten variiert je nach gewünschter Führerscheinklasse.
- Sobald Sie fertig sind, wird die theoretische Führerscheinprüfung noch vor Ort ausgewertet. Das Ergebnis wird Ihnen daher noch am selben Tag mitgeteilt.
Sie sind bei der theoretischen Führerscheinprüfung durchgefallen?
Mangelte es Ihnen bei der theoretischen Führerscheinprüfung an Vorbereitung und Sie haben demzufolge zu viele Fehler gemacht, ist dies zwar ärgerlich, allerdings sollten Sie trotzdem nicht den Kopf in den Sand stecken. Nach frühestens zwei Wochen können Sie einen erneuten Versuch wagen. Es droht Ihnen keine Sperre, wenn die Führerscheinprüfung nicht bestanden wurde.
Wann sind Sie bereit für die praktische Fahrschulprüfung?
Wie bei der theoretischen gibt es auch bei der praktischen Führerscheinprüfung für Motorrad, Auto, Lkw und Co. gewisse Voraussetzungen, die vor Prüfungsantritt erfüllt sein müssen. Diese beschreibt § 17 FeV folgendermaßen:
- Der Anwärter erreicht das Mindestalter für die jeweilige Führerscheinklasse spätestens einen Monat nach der praktischen Prüfung.
- Die bestandene Theorieprüfung liegt nicht länger als zwölf Monate zurück.
- Alle Pflichtfahrten für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse wurden absolviert (z. B. fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten bei der Klasse B).
Unabhängig davon, ob Sie die praktische Führerscheinprüfung für Pkw, Lkw oder Motorrad absolvieren möchten, sollten Sie sich in jedem Fall sicher im Umgang mit dem jeweiligen Kfz fühlen. Auch wenn Sie die gerade beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, muss dies schließlich nicht automatisch bedeuten, dass Sie auch wirklich bereit sind. Ein paar Fahrstunden mehr können normalerweise niemals schaden.
Grundsätzlich können Sie sich bei der praktischen Pkw-Führerscheinprüfung auf den folgenden Ablauf einstellen:
- Die Prüfung leitet ein Prüfer vom TÜV oder der DEKRA. Dieser stellt Ihnen zu Beginn normalerweise erstmal einige technische Fragen zum Fahrzeug.
- Danach beginnt die Prüfungsfahrt. Sie müssen Spiegel, Sitz und Lenkrad richtig einstellen und setzen sich dann auf den Fahrersitz. Ihr Fahrlehrer nimmt neben Ihnen Platz und der Prüfer auf der Rückbank.
- Anschließend gibt Ihnen der Prüfer Fahranweisungen und beobachtet bzw. bewertet, wie Sie die von ihm gestellten Aufgaben meistern.
- Ist die praktische Führerscheinprüfung beendet und Sie haben bestanden, händigt er Ihnen schließlich den Führerschein aus.
Was, wenn Sie die praktische Führerscheinprüfung nicht bestehen?
Haben Sie beispielsweise eine rote Ampel überfahren, ein Stopp-Schild übersehen oder sogar einen Unfall verschuldet, gilt die für den Führerschein benötigte Fahrprüfung automatisch als nicht bestanden. Doch auch hier sollten Sie nicht verzagen: Nach zwei Wochen können Sie es erneut versuchen. Auch bei der praktischen Führerscheinprüfung droht keine Sperre, wenn Sie diese nicht auf Anhieb bestehen. Diese zwei Wochen sollten Sie jedoch nutzen, um sich bestmöglich auf den zweiten Versuch vorzubereiten und noch ein paar Fahrstunden zu nehmen.
Schließlich können Sie den Praxistest zwar beliebig oft wiederholen, es werden allerdings jedes Mal, nachdem Sie bei der Führerscheinprüfung durchgefallen sind, Kosten für den nächsten Versuch fällig, was mit der Zeit ganz schön ins Geld gehen kann.
Jede Führerscheinprüfung ist mit Kosten verbunden
In Deutschland haben Fahrschulen das Recht, ihre Preise selbst festzulegen. Daher ist es nicht möglich, eine pauschale Aussage bezüglich der gesamten Führerscheinkosten zu treffen. Bei den Kosten für die Prüfungen an sich sieht das Ganze jedoch anders aus, da diese der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) unterliegen.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wo sich bei der theoretischen sowie der praktischen Führerscheinprüfung der Preis für welche Fahrerlaubnisklasse bewegt. Bedenken Sie: Haben Sie die Führerscheinprüfung nicht bestanden, fallen die Kosten für die jeweilige Klasse beim nächsten Versuch abermals an:
Klasse | Kosten für die theoretische Führerscheinprüfung | Kosten für die praktische Führerscheinprüfung |
---|---|---|
AM | 21,92 € | 89,44 € |
A1 | 21,92 € | 89,44 € |
A2 | 21,92 € | 118,32€ |
A | 21,92 € | 118,32€ |
B | 21,92 € | 89,44 € |
BE | 21,92 € | 89,44 € |
C1 | 21,92 € | 147,32€ |
C1E | 21,92 € | 147,32€ |
C | 21,92 € | 147,32€ |
CE | 21,92 € | 147,32€ |
D1 | 21,92 € | 147,32€ |
D1E | 21,92 € | 139,20 € |
D | 21,92 € | 147,32€ |
DE | 21,92 € | 139,20 € |
Quelle: GebOSt (Stand: November 2020)
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