Traktorführerschein: Mit dem Trecker unterwegs

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

T-Führerschein – Die Führerscheinklasse für die Traktoren

Im Zuge der Führerschein-Reform aus dem Jahr 2013 wurden europaweit 16 neue Führerscheinklassen etabliert.

Erfahren Sie hier, wie Sie den Führerschein für den Traktor erwerben.
Erfahren Sie hier, wie Sie den Führerschein für den Traktor erwerben.

Neben den bekannten Pkw-Führerscheinen wie B oder BE sowie den neuen Lkw- oder Bus-Führerscheinklassen wurden auch andere Fahrzeuge kategorisiert. Darunter fallen auch die landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge wie Traktoren oder andere Zugmaschinen.

Im Folgenden soll es um den Führerschein der Klasse T gehen. Welche Voraussetzungen bestehen bezüglich des Mindestalters, des Vorbesitzes anderer Fahrerlaubnisse und anderer Beschränkungen? Und was darf ein T-Führerschein kosten? Erfahren Sie mehr dazu im nachstehenden Ratgeber.

FAQ: Traktorführerschein

Mit welcher Führerscheinklasse darf ich Traktor fahren?

Sowohl die Klasse L als auch die Klasse T werden als Traktorführerschein bezeichnet. Der Unterschied liegt in der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit: Bei L sind es 25 km/h, bei T 40 bis 60 km/h.

Kann ich den Traktorführerschein (Klasse T) machen, wenn ich noch nicht 18 bin?

In bestimmten Fällen wird auch das Mindestalter von 14 oder 15 akzeptiert (z. B. wenn Sie auf dem Hof der Eltern aushelfen). Allerdings ist dann eine Sondergenehmigung erforderlich.

Darf ich auch ohne Fahrerlaubnis Traktor fahren?

Ja, Sie können den Traktor auch ohne Führerschein fahren, allerdings nur auf Ihrem privaten Grundstück. Trotzdem gilt hier jedoch ein Mindestalter von 15 Jahren.

Technische Eckdaten zur Führerscheinklasse T

Der Führerschein der Klasse T kommt wie die L-Klasse im Bereich der Forst- und Landwirtschaft zum Einsatz.

Zu den neuen Führerschein­klassen gehört der T-Führerschein.
Zu den neuen Führerschein­klassen gehört der T-Führerschein.

Sowohl die Klasse T als auch L werden als Traktorführerschein bezeichnet. Dennoch unterscheiden sie sich im Hinblick auf wichtige Daten bezüglich der Voraussetzungen.

Der Traktorführerschein der Klasse T ist sowohl für Zugmaschinen als auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen gedacht sowie für selbstfahrende Futtermischwagen.

Dabei ist die Höchstgeschwindigkeit für die zulässigen Zugmaschinen bauartbedingt auf 60 km/h beschränkt. Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen dürfen bauartbedingt nicht mit mehr als 40 km/h unterwegs sein.

Haben Sie den Traktorführerschein, dürfen Sie die Fahrzeuge auch mit Anhänger fahren.

Weitere Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse T

Im Gegensatz zum Beispiel zu den Führerscheinklassen C und CE ist der Traktorführerschein unbefristet gültig.

Dennoch gibt es bezüglich des Führerscheindokuments eine Befristung, die jedoch für alle anderen Klassen auch gilt.

Denn alle Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind für 15 Jahre gültig. Mit Ablauf dieser Frist muss eine Verlängerung erfolgen. Dazu benötigen Sie jedoch nur ein aktuelles Passbild und müssen keinerlei theoretische oder gar praktische Elemente wiederholen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Dabei gelten verschiedene Stichtage. Erfahren Sie hier, bis wann für Sie der Umtausch erfolgen muss.

Sollten Sie noch den Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, können Sie diesen problemlos umtauschen. Stellen Sie einen Antrag und der neue Führerschein der Klasse T wird Ihnen zugestellt.

Des Weiteren ist für den Traktorführerschein der Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Zu den eingeschlossenen Führerscheinklassen gehören der Rollerführerschein sowie die Klasse L.

Welches Mindestalter gilt für den T-Führerschein?

Vor allem wenn es um die Beschränkungen des Mindestalters beim Traktorführerschein geht, kommen viele Fragen auf. Denn vor allem für diejenigen, die auf dem Land aufwachsen, ist es ganz „normal“, früh auf dem Traktor mitzufahren und auch selbst mal am Steuer zu sitzen.

Doch welche genauen Beschränkungen bestehen diesbezüglich wirklich?

Für den Traktorführerschein liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren.
Für den Traktorführerschein liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren.
  • Grundsätzlich können Sie den Traktorführerschein mit 18 Jahren erwerben. Dies gilt vor allem, wenn Sie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auskosten möchten.
  • Wenn Sie den T-Führerschein bereits mit 16 Jahren besitzen möchten, dürfen Sie nicht mehr als 40 km/h mit den landwirtschaftlichen Zugmaschinen fahren.
  • Der Traktorführerschein mit 15 (nicht mit 14) ist nur in Ausnahmen möglich. Wenn der Anwärter beispielsweise auf einem Hof aushelfen muss, weil die Eltern krankheitsbedingt kein Fahrzeug mehr führen können. Diese Sondergenehmigung erfolgt jedoch nur unter strengen Auflagen.
  • Außerdem kann es auch sein, dass ein Traktorführerschein mit 15 nur ausgestellt wird, wenn eine MPU im Vorhinein erfolgt. In einem solchen Fall müssen die Kosten für eine derartige Untersuchung vom Führerscheinanwärter selbst übernommen werden.

Wichtig! Wie bei allen anderen Führerscheinklassen kann die theoretische Ausbildung für den Traktorführerschein ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung ist hingegen frühestens einen Monat vor dem entsprechenden Tag zu absolvieren.

Ausnahme: Den Traktor ohne Führerschein zu fahren, ist möglich

Sie müssen nicht unbedingt den Führerschein der Klasse T besitzen, um einen Traktor fahren zu dürfen.

Auf privaten Grundstücken dürfen Sie nämlich auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis fahren. Doch Sie brauchen unbedingt das Einverständnis des Grundstückeigentümers.

Des Weiteren dürfen auch Traktoren ohne Führerschein gefahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit äußerst gering ist.

Dies findet sich rechtlich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter dem § 4 wieder. Denn dort heißt es, dass neben den einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofa), Mobilitätshilfen, Kleinkrafträdern bis 45 km/h der Klasse 1e und motorisierten Krankenfahrstühlen auch Zugmaschinen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind.

Dort heißt es unter § 4 Abs. 1 S. 3:

[…]Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Einschränkend hierzu sei zu erwähnen, dass das Fahren mit dem Traktor ohne Führerschein nur für all jene gilt, die mindestens 15 Jahre alt sind.

Ausbildung zum Führerschein der Klasse T

Die Ausbildung für den T-Führerschein umfasst neben der Theorie auch Fahrstunden.
Die Ausbildung für den T-Führerschein umfasst neben der Theorie auch Fahrstunden.

Grundsätzlich sind insgesamt 18 Doppelstunden im theoretischen Bereich zu absolvieren. Dabei fallen 12 Doppelstunden, die jeweils 90 Minuten dauern, auf die Vermittlung des Grundstoffs. Diese können um die Hälfte reduziert werden, falls Sie den T-Führerschein als Erweiterung absolvieren. Der Zusatzstoff nimmt hingegen grundsätzlich nur sechs Doppelstunden ein.

Die Anzahl der Fahrstunden für den Traktorführerschein hängt neben den individuellen Fähigkeiten auch vom persönlichen Lernfortschritt der Führerscheinanwärter ab. In jedem Falle erfolgt die praktische Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.

Wie bei den anderen Führerscheinklassen wird die Ausbildung zum Traktorführerschein mit je einer Prüfungsleistung abgeschlossen.

Die Theorieprüfung besteht dabei aus einem Fragebogen mit 30 Fragen. Ab elf Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Bei einer Erweiterung umfasst der Fragebogen nur noch 20 Fragen. Hierbei gelten sie dann bereits ab dem siebten Fehlerpunkt als durchgefallen.

Die praktische Prüfung für den Traktorführerschein dauert mindestens 60 Minuten und umfasst folgende Schwerpunkte, die auf jeden Fall geprüft werden:

  • Abfahrtkontrolle
  • Verbinden und Trennen von Fahrzeug und Anhänger
  • Fahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften

Für den Antrag auf die Fahrerlaubnisklasse T müssen Sie verschiedene Unterlagen und Nachweise beilegen wie ein biometrisches Passbild, einen Sehtest, die Teilnahmebescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs sowie einen Nachweis über Tag und Ort der Geburt.

Was darf ein Führerschein der Klasse T kosten?

Die Kosten für die Fahrschule bei Klasse T fallen sehr unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Fahrschule bei Klasse T fallen sehr unterschiedlich aus.

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse T können stark differieren. Dabei sind nicht nur die verschiedenen Angebote der Fahrschulen ausschlaggebend, sondern auch der persönliche Lernfortschritt und die individuellen Fähigkeiten.

Denn vor allem die Fahrstunden schlagen meist gehörig zu Buche.

Neben den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden müssen Sie beim Führerschein für den Traktor auch die Gebühren für die einzelnen Prüfungen sowie für die verschiedenen Nachweise und Unterlagen einplanen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass für die Führerscheinklasse T Kosten in Höhe von etwa 1000 Euro bei Ersterteilung anfallen. Bedenken Sie jedoch, dass von diesem Richtwert starke Abweichungen möglich sind.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Teil des bussgeldrechner.org-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

57 Kommentare

  1. S.l

    9. Dezember 2017 um 19:38

    Es steht ja da das die Vermittlung des Grundstoffs um die hälfte reduziert werden kann bei erweiterung zählt es dan
    auch wenn man vorher schon die Mofa Bescheinigung hatte.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:28

      Hallo S.I.,

      nein, denn die Mofa-Bescheinigung ist nicht einmal eine eigenständige Führerscheinklasse.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Biene

    17. November 2017 um 8:58

    Hallo
    Wie ist das denn, wenn einem der Führerschein abgenommen wurde, kann man dann trotzdem den T Führerschein machen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:23

      Hallo Biene,

      dies hängt von einigen Umständen ab. Wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  3. Armin

    15. November 2017 um 21:39

    Ist eine Kommune ein landwirtschftlicher Betrieb. Darf ein kommunaler Bauhof seine Fahrzeuge mit Klasse T fahren? Die Gemeinde hat auch selber Wald.

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:18

      Hallo Armin,

      das kommt darauf an, um welche Fahrzeuge es sich handelt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Maxi

    31. Oktober 2017 um 18:42

    Spart man sich mit Vorbesitzt Führerscheinklasse B Theoriestunden?

    Wenn ja wie viele sind dies circa wenn man von der geringsten Anzahl an Theoriestunden ausgehd?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:46

      Hallo Maxi,

      das kommt darauf an, welche Führerscheinklasse Sie erwerben müssen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  5. Christian

    22. Oktober 2017 um 16:57

    Hallo!
    Mit dem Traktorführerschein L darf man Stapler sowie Flurförderzeuge führen.
    Im Traktorführerschein T ist davon aber keinesfalls die Rede…
    Kann ich mit dem T-Führerschein also auch Gabelstapler fahren, oder geht das nicht?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:55

      Hallo Christian,

      um einen Gabelstapler zu fahren, müssen Sie einen extra Staplerführerschein absolvieren. Der T-Führerschein reicht nicht aus.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Sarah

    4. Oktober 2017 um 7:00

    Hallo,

    ich bin im Besitz der Fahrerlaubnis BE und C1E. Ist da ein Besuch zum Erreichen der Fahrerlaubnis Klasse T erforderlich?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 10:29

      Hallo Sarah,
      beim Führerschein der Klasse T ist der Besuch einer Fahrschule vorgeschrieben. Zudem sind eine praktische und theoretische Prüfung abzulegen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Heiko K.

    13. September 2017 um 7:54

    Hallo
    Ich habe den Führerschein BE kann ich mit dem den T beantragen oder muss ich den in der Fahrschule machen?

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:11

      Hallo Heiko,

      für diese Führerscheinklasse ist ein Besuch der Fahrschule vonnöten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Michael

    28. August 2017 um 7:48

    Hallo Ich habe meinen 3er Führerschein am 19.12.97 gemacht , muß ich den T schein neu machen oder kann ich ihn beantragen.
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 10:33

      Hallo Michael,
      beim Führerschein der Klasse 3 erfolgt die Anerkennung der Klasse T nur auf Antrag. Diese wird nur in der Land- oder Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Gregor M.

        6. September 2020 um 12:17

        Hallo, ich habe in den 70ern erst die Klasse 5, dann 4 und mit 18 1 und 3 gemacht. Mir fehlte damals also nur die Klasse 2. Mittlerweile habe ich den Scheckkartenführerschein, auf dem die Klasse T fehlt, weil ich sie seinerzeit nicht beantragt hatte. Lässt sich das nachholen?

  9. Marion

    19. Juni 2017 um 15:14

    Ich hab eden Führerschein Klasse 3 ausgestellt am 15.04.1987

    kann ich damit die Klasse L + T benutzen oder muss ich da einen neuen Führerschein machen?

    mfg M

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:33

      Hallo Marion,
      die Führerscheinklasse 3 beinhaltet in der Regel die Klasse L. Die Klasse T können Sie beantragen. Wenden Sie sich dafür an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Günter

    7. März 2017 um 21:49

    Gilt das Angebot auch für den Traktor der Klasse T?
    G.W.

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 10:04

      Hallo Günter,
      leider ist uns nicht klar, worauf sich Ihre Frage bezieht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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