Führerscheinklasse AM: Alles zum Rollerführerschein und Mopedführerschein

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das müssen Sie wissen über den Führerschein der Klasse AM

Mit der Umsetzung der EU-Reform 2013 ist der Rollerführerschein nun ein Führerschein der Klasse AM.
Mit der Umsetzung der EU-Reform 2013 ist der Rollerführerschein nun ein Führerschein der Klasse AM.

Grundlegend dokumentiert ein Führerschein die Fahrerlaubnis, die Sie mit dem Bestehen einer Fahrprüfung erlangen.

Seit der endgültigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG im Januar 2013 gelten auch in Deutschland die europaweit einheitlichen Führerscheinklassen. Dazu gehört auch die Führerscheinklasse AM.

Sie ist ein Beispiel dafür, dass im Zuge der Reform einige alte Klassen weggefallen beziehungsweise zusammengefasst wurden. Denn sie vereint die alten Führerscheinklassen S und M. Deshalb wird in diesem Zusammenhang oft auch vom Rollerführerschein oder auch Mopedführerschein gesprochen.

Im nachfolgenden Ratgeber finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und Kosten, die Sie erwarten, wenn Sie einen Rollerführerschein machen.

FAQ: Führerscheinklasse AM

Was darf ich mit der Führerscheinklasse AM fahren?

Erlaubt sind Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem max. Hubraum von 50ccm. Klicken Sie hier, um genauere Infos zu erhalten.

Was kostet der Führerschein der Klasse AM?

Inklusive Fahrunterricht, Gebühren für den Antrag, den Erste Hilfe Kurs etc. kommen bis zu 500 Euro auf den Führerscheinanwärter zu.

Ab wann darf ich den Mopedführerschein machen?

Das Mindestalter liegt bundesweit seit 2021 nicht mehr bei 16, sondern bei 15 Jahren. Allerdings ist dieser Führerschein dann nur im Inland gültig. Im Ausland sind dann die Regelungen vor Ort zu beachten.

Für welche Modelle gilt die Führerscheinklasse AM?

Diese Führerscheinklasse gilt für alle sogenannten Kleinkrafträder und hat, wie bereits erwähnt, die Kategorien M und S absorbiert. Dazu zählen zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge. Damit gehört diese Klasse zu der Gruppe „Motorradführerschein“.

Welche Eigenschaften sollten die Kleinkrafträder für einen Rollerführerschein aufweisen?

  1. Zweirädrig:
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Elektrische Antriebsmaschine mit maximaler Nenndauerleistung von 4 kW
    • oder Verbrennungsmotor mit maximal 50 ccm Hubraum
  2. Dreirädrig:
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren von höchstens 50 ccm
    • Maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren von 4 kW
    • Maximale Nenndauerleistung von 4kW bei Elektromotoren
  3. Vierrädrig:
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren von höchstens 50 ccm
    • Maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren von 4 kW
    • Maximale Nenndauerleistung von 4 kW bei Elektromotoren
    • Maximale Leermasse von 350 kg (Batterien bei Elektrofahrzeugen nicht mitinbegriffen)

Wichtig! Auch für ein Fahrrad mit Hilfsmotor gilt dieser Führerschein, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Um die Übersicht in dieser Führerscheinklasse ein bisschen zu erleichtern, hier ein paar Beispiele von Kraftfahrzeugen, die Sie mit einem Rollerführerschein fahren dürfen:

Auch für den Motorroller gilt der Führerschein AM.
Auch für den Motorroller gilt der Führerschein AM.
  • Mofa
  • Fahrrad mit Hilfsmotor
  • Leichtmofa
  • Moped
  • Mokick
  • Roller
  • Dreirädrige Kleintransporter
  • Quads

Weitere Eckdaten zum Rollerführerschein

  • Wenn Sie für die Klasse AM einen Führerschein erwerben möchten, müssen Sie in der Regel 15 Jahre alt sein.
  • Mit einem erfolgreichen Bestehen der Prüfung ist der Führerschein für den Roller dann unbefristet gültig.
  • Anders als bei anderen Führerscheinklassen gilt für den Mopedführerschein keine zweijährige Probezeit.
  • Mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B und T sind sie auch zum Fahren Modellen der Führerscheinklasse AM berechtigt.

Dazu besteht auch eine Ausnahme: Denn sollten Sie stolzer Besitzer einer Fahrerlaubnis für einen Roller sein, die vor dem 1. April 1980 erlangt wurde, sind Sie berechtigt, Krafträder der Kategorie A1 zu fahren.

Die Fahrprüfung für einen Rollerführerschein

Um für einen Roller oder Moped einen Führerschein zu erwerben, bedarf es, wie bei allen anderen EU-Führerscheinen, einer zweigliedrigen Prüfung.

Die theoretische Prüfung mit 30 Fragen wird in 14 Doppelstunden vorbereitet. Um zu bestehen, dürfen Sie nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben.

Die Fahrprüfung für den Rollerführerschein selbst umfasst 30 Minuten. Dabei ist ein praktischer Unterricht nicht vorgeschrieben. In der Regel sehen die Fahrschulen eine halbstündige Fahrübung vor. Weitere Einheiten liegen im Ermessen des Fahrlehrers und richten sich danach, wie geschickt sich der Fahrschüler anstellt.

Wie hoch sind die Kosten für einen Rollerführerschein?

Für den Mopedführerschein fallen Kosten an, die sowohl die Prüfungen als auch die Unterrichtseinheiten abdecken. Hinzukommen kostenverursachende Aspekte, die nicht ganz so offensichtlich sind wie ein Sehtest oder ein neues biometrisches Passbild.

Für die Führerscheinklasse AM ist mit Kosten in höhe von etwa 500 Euro zu rechnen.
Für die Führerscheinklasse AM ist mit Kosten in höhe von etwa 500 Euro zu rechnen.

Die Höhe der AM-Führerschein-Kosten ist gesetzlich nicht reglementiert und kann deshalb von Fahrschule zu Fahrschule variieren.

Vor allem die Anzahl der Fahreinheiten kann die Kosten für einen Mopedführerschein in die Höhe treiben.

Im Folgenden finden Sie Angaben zu den Rollerführerschein-Kosten, die auf Sie zukommen könnten. Sie dienen lediglich zur Orientierung müssen nicht mit den individuellen Erfahrungen übereinstimmen.

  • Grundgebühr bei der Fahrschule: etwa 100 Euro
  • Je Fahreinheit: etwa 25 Euro
  • Unterrichtsmaterialien: etwa 40 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der theoretischen Prüfung: etwa 40 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der praktischen Prüfung: etwa 75 Euro
  • Gebühr für den Führerscheinantrag: ungefähr 40 Euro
  • Ggf. biometrisches Passbild: ungefähr 15 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: ungefähr 20 Euro
  • TÜV-/DEKRA-Gebühr für die Theorie: 21 Euro
  • TÜV-/DEKRA-Gebühr für die Praxis: 85 Euro

Wie teuer ist ein Rollerführerschein demnach insgesamt? – Wenn Sie einen Führerschein für ein Kleinkraftrad beantragen wollen, müssen Sie mit ein paar hundert Euro rechnen, mit allem Drum und Dran. Schätzungsweise bezahlen die meisten Fahranfänger einen Betrag von circa 450 bis 500 Euro.

Die Kosten für einen Führerschein können reduziert werden, indem Sie zwei Führerscheinklassen gleichzeitig erlernen. Denn Sie zahlen dann nur einmal die Grundgebühr bei der Fahrschule. Auch der Sehtest und die Erste-Hilfe-Kurse müssen nicht doppelt gezahlt werden.

Machen Sie jedoch den Führerschein der Klasse AM, sind die Kosten nur durch einen günstigeren Anbieter beziehungsweise durch ein gutes Geschick zu minimieren. Da, wie erwähnt, AM in die nächst höheren Kategorien der Fahrerlaubnisklassen integriert ist.

Mindestalter für den Rollerführerschein

Grundsätzlich können Sie den Rollerführerschein mit 15 Jahren erlangen. Jedoch gibt es aktuelle Entwicklungen und Überlegungen, das Alter herabzusenken. Dazu nun mehr.

Der Mopedführerschein mit 15 Jahren – Ein Modellversuch

Den Mopedführerschein konnten Sie in einigen Bundesländern bereits bis 2002 ab 15 machen.
Den Mopedführerschein konnten Sie in einigen Bundesländern bereits bis 2002 ab 15 machen.

Gemäß der EU-Richtlinie, die den Mietgliedstaaten ein Senken oder Erhöhen des Mindestalters bei der Führerscheinklasse AM ermöglicht, bestand seit 2013 in drei Bundesländern (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) eine Ausnahmeregelung. Im Jahr 2020 wurde sodann beschlossen, dass Mindestalter auf 15 Jahre herabzusenken. Jedoch sollen die Bundesländer selbst entscheiden, ob und wie sie die Regelung umsetzen. Nachdem das Modellprojekt „Moped mit 15“ zunächst in einigen Bundesländern im April 2020 auslief, konnten nun die Länder frei entscheiden, ob Sie den Mopedführerschein mit 15 erlauben wollten oder nicht. Das war dann auch in folgenden Bundesländern der Fall:

  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Der Rollerführerschein mit 14

Theoretisch ist laut europäischer Vorgabe ein Führerschein fürs Moped bereits ab 14 Jahre möglich. Nach dem erfolgreichen Modellversuch in den Bundesländern hat der Bundestag einer bundesweiten Regelung zugestimmt. Seit dem 28.07.2021 gilt in ganz Deutschland das Mindestalter von 15 Jahren.

Zwar können in den genannten Ländern bereits 14-Jährige die Ausbildung für den Mopedführerschein beginnen, aber erst mit dem 15. Geburtstag darf der Fahranfänger mit dem Gefährt auf den öffentlichen Straßen unterwegs sein.

Sonderfall: Der Führerschein für ein Mofa?!

Die Berechtigung, um mit einem Mofa unterwegs zu sein, ist im AM-Führerschein enthalten. Eine eigenständige Fahrerlaubnis wird hierfür nicht ausgegeben, da lediglich eine Prüfbescheinigung ausreicht, um mit ein motorisiertes Fahrrad zu fahren.

Wenn keine weitere Fahrerlaubnis vorliegt, ist die Prüfbescheinigung immer mitzuführen. Außerdem ist sie ein Leben lang gültig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

24 Kommentare

  1. Benjamin

    16. August 2023 um 17:16

    Kann man mit 14,5 Jahren den Rollerführerschein anfangen und mit 15 dann den Roller schließlich fahren?LG

  2. Silke

    31. Mai 2023 um 19:27

    Hallo
    Ich bin Oktober 1968 geboren , möchte einen Elektro mobil ( Krankenfahrstuhl ) 4 rädrig fahren, aber zwischen 6 bis 25 km/h
    Brauche ich da eine Prüfung oder Führerschein etc?mfg Silke

  3. Marianne

    24. April 2023 um 17:55

    hallöchen hab eine Frage wegen der Geschwindigkeit.
    Bin 1962 geboren, somit brauche ich keine Mofa prüfbescheinigung das weiß ich. Meine Frage ist haben sie die Geschwindigkeit hoch gesetzt auf
    45 km ?

  4. klaus-peter

    27. August 2021 um 23:38

    hallo , ich bin 1964 geboren muss ich auch den am führerschein machen um ein kraftfahrzeug zu fahren was nun neu höchstens 45 kmh fährt.

  5. Regina

    27. Juni 2021 um 14:44

    Ich habe Ende 1968 eine Fahrerlaubnis Moped berechtigungsschein m gemacht wenn ich s als Theorie nachmachen kann ich doch in klasse AM umschreiben lassen für ein 45 auto

  6. Manuela

    6. Februar 2021 um 9:42

    Ich habe ein Moped Auto bin 1969 geboren und bi von Frankreich nach Deutschland gezogen da ich in Frankreich in meinem Alter keinen Führerschein brauchen wollte ich wissen ob das auch für Deutschland gildet

  7. Torsten

    17. September 2020 um 21:22

    Stimmt es das jetzt eine Regelung raus gekommen ist, das man mit einem Mofa Führerschein ab jetzt auch 45 km/h fahren kann?

  8. Maria

    16. April 2020 um 11:23

    Hallo
    Ich habe 1999 die Prüfbescheinigung in klasse M gemacht, kann ich die jetzt ohne Probleme umschreiben lassen in AM. Danke und Liebe Grüße

  9. Erwin

    1. September 2019 um 18:48

    Habe 1999 den Führerschein M gemacht.Möchte ein 45Kmh Auto Kaufen muß ich den Führerschein umschreiben lassen auf AM. Oder darf ich das Kleinauto damit fahren.
    Mfg.Schütz

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 13:53

      Hallo Erwin,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Zulassungsstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. B.C

    16. Juli 2019 um 21:59

    Senkt sich der Preis für den Erwerb der Führerschein klasse AM wenn ich schon ein Mofa Führerschein besitzte?

  11. Achi

    9. Juli 2019 um 21:52

    In welchen Bundesländern darf man den 50ccm Führerschein mit 15 machen ?

  12. Axel

    16. Mai 2019 um 20:14

    Hallo ich wollte jetzt mal wissen wie das ist da ich eine Mofa-Prüfbescheinigung habe und daf ja nur 25kmh fahren was ist wen ich mir ein Microcar bonny kaufen was auf 25kmh leuft daf ich das fahren und bekomme ich da keine probleme mit der Polizei das ist jetzt meine frage

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 13:01

      Hallo Alex,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. karl-Heinz

    5. Januar 2019 um 9:41

    Was darf ich alles mit der Klasse L fahren ,

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 16:14

      Hallo Karl-Heinz,
      die Klasse L erlaubt das Führen von Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden mit einer
      bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Diese dürfen auch mit Anhängern kombiniert werden, allerdings dann nur mit 25 km/h. Darüber hinaus umfasst klasse L selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Henric

    21. Mai 2018 um 11:25

    ISt es erlaubt 25 roller mit 14 zu machen

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 12:42

      Hallo Henric,

      im Regelfall nicht. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein, um ein Mofa zu führen.

      Die redaktion von bussgeldrechner.org

  15. Martin

    9. Februar 2018 um 10:05

    Wie sieht es mit dem AM mit 15 Jahren aus? Gibt es hier eine Reform dazu?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 10:47

      Hallo Martin,
      grundsätzlich ist für die Führerscheinklasse AM ein Mindestalter von 16 festgelegt. Allerdings erlauben einige Bundesländer den Führerschein bereits ab 15.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Afrikaner

    24. November 2017 um 17:35

    Hallo. Ich bin 1980 geboren und habe einen afrikanischen Autoführerschein. Ich bin in Deutschland mit einem 25 er Roller gefahren und kontrolliert worden. Ich soll eine Prüfung machen. Die Fahrschule will 300 Euro dafür. Kann das sein? Und muss ich unbedingt eine Theorie-prüfung machen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 7:46

      Hallo,
      der Führerschein der Klasse AM sieht eine Prüfung in Theorie und Praxis vor. Die Kosten weichen je nach Ort und auch Fahrschule voneinander ab. Prüfen Sie daher im Voraus die Angebote.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Michael

    3. Oktober 2017 um 13:35

    hallo, ich bin 1951 geboren. brauche ich auch eine prüfbescheinigung
    für ein mofa bis 25 kmh und bis 45 kmh. bei 49 cm³

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 9:27

      Hallo Michael,
      Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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