Personenbeförderungsschein: Infos zu Kosten, Beantragung, Ausbildung und Verlängerung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was genau ist ein P-Schein und wann wird er benötigt?

Benötigen nur Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein?
Benötigen nur Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein?

Egal ob Taxifahrer, Chauffeure oder Fahrer von Krankentransporten – alle benötigen unter bestimmten Voraus­setzungen einen sogenannten Personen­beförderungsschein (kurz: P-Schein). Ohne das Vorhandensein eines solchen Scheins dürfen keine Fahrgäste transportiert werden.

Beim Personenbeförderungsschein handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Führerscheinklasse.

Vielmehr stellt sie eine Ergänzung zur eigentlichen Fahrerlaubnis dar und befähigt den Inhaber dazu, im Bereich der Fahrgastbeförderung zu arbeiten.

Wer in welcher Branche einen Personenbeförderungsschein erwerben muss, welche Anforderungen an die Anwärter gestellt werden, wie lange ein P-Schein gültig ist, mit welchen Kosten der Personenbeförderungsschein verbunden ist und wie die Ausbildung abläuft, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: P-Schein

Was ist ein P-Schein?

Es handelt sich dabei um einen Nachweis, dass der Inhaber gewerblich Personen befördern darf.

Wer braucht einen P-Schein?

Dieser ist vor allem für Taxi-Fahrer essentiell. Grundsätzlich ist der P-Schein für alle Arbeitnehmer wichtig, die gewerblich andere Menschen von A nach B fahren.

Wie läuft die Ausbildung für den P-Schein ab?

Hier können Sie sich über die Ausbildung für einen Personenbeförderungsschein informieren.

Wer muss einen Personenbeförderungsschein machen?

Welche Vorschriften in Bezug auf den Führerschein zur Fahrgastbeförderung gelten, ist in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Unter anderem finden sich dort Angaben dazu, wer einen Personenbeförderungsschein benötigt:

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.“

Wenn Sie hin und wieder Mitfahrgelegenheiten anbieten, brauchen Sie keinen Personenbeförderungsschein.
Wenn Sie hin und wieder Mitfahr­gelegenheiten anbieten, brauchen Sie keinen Personenbeförderungsschein.

Die wohl größte Gruppierung, die einen Führerschein zur Personenbeförderung benötigt, sind Taxifahrer. Interessieren Sie sich dafür, einen Taxischein zu machen, ist der P-Schein dem­entsprechend von zentraler Wichtigkeit.

Aber auch Krankentransport­fahrer, die entweder von den zu befördernden Personen selbst oder deren Versicherung entlohnt werden, sind auf den Personenbeförderungsschein angewiesen.

Das Gleiche gilt für Fahrer von Limousinen, Mietwagenfahrer oder anderweitig gewerblich tätige Fahrer, die Personen transportieren.

In der heutigen Zeit werden Mitfahrgelegenheiten immer beliebter. Sie schonen die Umwelt sowie den Geldbeutel des Fahrers, da dieser nicht allein für die Benzinkosten aufkommen muss, und bieten außerdem viele Gelegenheiten, um neue Leute kennenzulernen. Wer solche Fahrten anbietet und daher Fahrgäste befördert, kann jedoch aufatmen: Sie brauchen keinen Personenbeförderungs­schein, wenn Sie privat unterwegs sind und Personen in Ihrem Pkw mitnehmen.

Wer muss keinen P-Schein machen?

In § 48 FeV ist außerdem definiert, wer auf den Personenbeförderungsschein verzichten darf. Dabei handelt es sich um

  • Fahrer von Krankenwagen des Katastrophenschutzes,
  • Fahrer von Krankenwagen der Feuerwehr oder anderweitig anerkannten Rettungsdiensten,
  • Fahrer von Krankenwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei oder staatlicher Institutionen aus dem Ausland (z. B. Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts)
  • Fahrer, die über die Führerscheinklasse D oder D1 verfügen (mit der Ausnahme von Mietwagen und Taxen). Mietwagen dürfen nur ohne Personenbeförderungsschein genutzt werden, wenn der Betriebssitz weniger als 50.000 Einwohner aufweist.

Oft handelt es sich bei Inhabern der Klasse D oder D1 um Busfahrer. Bei ihnen ist der Personenbeförderungsschein im Führerschein der jeweiligen Klasse direkt integriert. Jedoch ist es einem Busfahrer dadurch noch lange nicht erlaubt, sein Berufsfeld zu erweitern und nebenbei auch noch als Taxifahrer zu arbeiten. Ausschließlich Dienstfahrzeuge und andere Kfz dürfen gefahren werden, jedoch weder ein Mietwagen noch ein Taxi.

Kleiner und großer P-Schein: Wo liegen die Unterschiede?

Gibt es Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen P-Schein?
Gibt es Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen P-Schein?

Je nachdem, für welche Art der Personenbeförderung Sie sich interessieren, benötigen Sie entweder einen kleinen oder einen großen P-Schein.

Ein „kleiner Personenbeförderungsschein“ ist beispielsweise ausreichend, wenn Sie eine Ausbildung zum Mietwagen- und Krankenkraftwagenfahrer anstreben.

Shuttlebusse, Limousinen sowie Krankenwagen dürfen Sie unter anderem mit dem kleinen P-Schein fahren. Der „große Personenbeförderungsschein“ ist wiederum mit dem Taxischein gleichzusetzen.

In beiden Fällen ist eine Ausbildung vonnöten. Diese ist beim kleinen Schein jedoch weniger anspruchsvoll.

P-Schein: Welche Voraussetzungen gibt es?

Möchten Sie einen P-Schein beantragen, so funktioniert dies nicht ohne Weiteres. Vielmehr wird von Ihnen erwartet, dass Sie die daran geknüpften Anforderungen erfüllen. Im Folgenden erfahren Sie, auf welche Fragen Sie in jedem Fall mit „Ja“ antworten sollten, um beispielsweise beim Taxischein über alle Voraussetzungen zu verfügen.

Mindestalter für einen Personenbeförderungsschein

Um in der Personenbeförderungsbranche tätig zu sein, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Krankenkraftwagenfahrern ist es gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 2 FeV bereits mit 19 Jahren gestattet, einen P-Schein zu erwerben.

Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Personenbeförderungsschein in diesem Fall ausschließlich für Krankentransporte gilt. Bei einem Taxi, einem Mietwagen oder anderen Kfz findet er keine Anwendung.

Die benötigte Fahrerlaubnis

§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV zufolge ist eine gültige und in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Erlangen von einem Personenbeförderungsschein. Es werden jedoch nicht ausschließlich deutsche Führerscheine akzeptiert, sondern auch Scheine aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (ERW-Staat).

Es muss sich jedoch um einen Führerschein der Klasse B bzw. eine ausländische Fahrerlaubnis handeln, die damit gleichzusetzen ist. Weiterhin haben Anwärter die Pflicht, einen mindestens zweijährigen Besitz dieser Klasse bzw. einen Besitz innerhalb der letzten fünf Jahre nachzuweisen. Soll der Personenbeförderungsschein für Krankentransporte verwendet werden, reicht es möglicherweise aus, den Pkw-Führerschein seit einem Jahr zu besitzen.

Wichtig: Nur wer über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügt, darf Gebrauch von seinem P-Schein machen. Ohne diese Erlaubnis hat auch der Führerschein zur Personenbeförderung keine Gültigkeit mehr!

Persönliche, psychische und physische Eignung

Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.

Kraftfahrer, die andere Personen befördern, tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Aus diesem Grund müssen sie im Vorfeld erst einmal beweisen, dass sie die notwendige Kompetenz dafür mitbringen. Als Nachweise dienen an dieser Stelle

  1. Ein Führungszeugnis
  2. Ein Gesundheitszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis gibt Aufschluss darüber, ob der Anwärter auf den Personenbeförderungsschein schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist aus diesem Zeugnis ebenfalls ersichtlich, dass keine Vorstrafen vorliegen. Die Pflicht, ein solches Führungszeugnis vorzulegen, ist in § 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV festgehalten. Finden sich dort Eintragungen, welche die persönliche Eignung infrage stellen, ist es durchaus möglich, dass Ihnen der Personenbeförderungsschein verweigert wird.

Auf dem Weg zum P-Schein ist das polizeiliche Führungszeugnis jedoch nur die halbe Miete. Dadurch wird lediglich die persönliche Eignung für die Beförderung von Personen nachgewiesen. Weiterhin müssen sich Anwärter körperlich sowie geistig dafür eignen. Ob dies der Fall ist, beweist ein sogenanntes Gesundheitszeugnis bzw. ärztliches Gutachten. Folgende Aspekte werden genau unter die Lupe genommen:

  • Konzentrationsfähigkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Orientierungssinn
Bei Epilepsie, psychischen Störungen oder Alkoholabhängigkeit kann unter anderem kein Personenbeförderungsschein erteilt werden, da dies die Sicherheit der Fahrgäste gefährden würde. Krankentransportfahrer haben zusätzlich zum ärztlichen Gutachten einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs zu erbringen.

P-Schein: Ausbildung und Prüfung

Da ein Führerschein der Klasse B zu den Voraussetzungen zählt, einen Personenbeförderungsschein erwerben zu können, müssen im Zuge der Ausbildung keine Fahrstunden oder ähnliches genommen werden. An und für sich besteht die Ausbildung aus der Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung. Durch diese müssen Sie beweisen, dass Sie sich auch ohne Navigationsgerät oder Straßenkarte in Ihrem zu befahrenden Gebiet auskennen.

Um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erwerben, muss der Anwärter fundierte Ortskenntnisse vorweisen können.
Um die Fahrerlaubnis zur Fahrgast­beförderung zu erwerben, muss der Anwärter fundierte Ortskenntnisse vorweisen können.

Anwärter auf den P-Schein sollten diese Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen – mehr als 1.000 mögliche Routen und Sehenswürdigkeiten können abgefragt werden.

Dabei müssen die Prüflinge nicht nur angeben, welche Straßen, Plätze, Hotels oder Sehenswürdigkeiten auf der Strecke passiert werden, sondern auch, in welche Richtung sie jeweils fahren müssten. Erst wenn Sie alle notwendigen Anträge gestellt und die dazugehörigen Belege erhalten haben, können Sie sich zur Ortskundeprüfung anmelden.

Personenbeförderungsschein: Wo Sie ihn beantragen können

Einen Personenbeförderungsschein beantragen Sie in einer örtlichen Führerscheinbehörde Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie außerdem alle notwendigen Formulare, die Sie benötigen, um den Antrag stellen zu können.

Zusammenfassend müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und benötigen folgende Dokumente, um den P-Schein zu erwerben:

  • Mindestalter von 21 Jahren (19 Jahre bei Krankenwagen)
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen mindestens ein Jahr)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis (inklusive Sehtest)
  • Erste-Hilfe-Kurs für Krankentransportfahrer
  • Ortskundeprüfung

Was kostet ein Personenbeförderungsschein?

Anwärter auf den P-Schein müssen längst nicht mit so hohen Kosten rechnen, wie sie beispielsweise bei einem Pkw-Führerschein fällig werden. Trotzdem ist insgesamt mit einem Betrag zwischen 180 und 240 Euro zu rechnen. Je nachdem, ob Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen oder mehrere Versuche benötigen, können die Kosten noch ansteigen.

Beim Personenbeförderungsschein spielen folgende Kostenpunkte eine Rolle:

  • Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (ca. 40 Euro)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (13 Euro)
  • Gesundheitszeugnis (80 bis 140 Euro)
  • Ortskundeprüfung (ca. 50 Euro)

Muss ich den P-Schein verlängern lassen?

Es wird keine erneute Prüfung verlangt, wenn Sie den Personenbeförderungsschein verlängern.
Es wird keine erneute Prüfung verlangt, wenn Sie den Personenbeförderungs­schein verlängern.

Der Personenbeförderungsschein ist auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren begrenzt. Dies hat der P-Schein mit den Führerscheinklassen C und D gemeinsam. Um nach Ablauf dieser Zeit weiterhin in der Personenbeförderungs­branche tätig zu sein, muss der Schein verlängert werden.

Dazu ist jedoch in der Regel keine erneute Prüfung notwendig. Was Sie jedoch bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen, ist ein aktueller Sehtest sowie ein aktuelles Gesundheitszeugnis.

Die Kosten dafür liegen bei etwa 70 Euro. Es soll durch die Untersuchungen sichergestellt werden, dass Sie immer noch über die nötigen körperlichen Fertigkeiten verfügen, um Personen gefahrlos transportieren zu können.

Außerdem dürfen Sie in den vergangenen fünf Jahren nicht gegen das Gesetz verstoßen haben, da dies Ihre persönliche Eignung infrage stellen würde. Wurden Sie beispielsweise aufgrund einer Straftat verurteilt oder haben eine Anzeige wegen Betrugs oder ähnlichem erhalten, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein auch entzogen werden, bevor die Frist von fünf Jahren abgelaufen ist.

Lassen Sie Ihren P-Schein nach fünf Jahren nicht verlängern, verfällt nicht nur das Dokument an sich, sondern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung selbst. Eine Verlängerung des Personenbeförderungsscheins ist danach nicht ausgeschlossen. Wenn zu viel Zeit vergangen ist, kann die zuständige Behörde jedoch abermals eine Ortskundeprüfung von Ihnen verlangen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

109 Kommentare

  1. Karsten

    19. Juni 2019 um 8:45

    Hallo
    Durch meinen Arbeitgeber wurden fünf Mitarbeiter auf ein Tagesseminar geschickt und ein Firmenwagen dafür bereitgestellt. Benötigt hier der Fahrzeugführer für diese Fahrt einen P-Schein?

  2. Frank

    8. Mai 2019 um 11:46

    Ich bin Diabetiker aber gut eingestellt kann ich den kleinen P-Schein machen?

    1. Norbert

      24. Januar 2024 um 10:30

      Ja als Deabetiker kannst du den Schein machen.
      Es steht dem nichts im Wege bei guter Einstellung

    2. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:42

      Hallo Frank,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Bodo

    5. Mai 2019 um 21:08

    muss ich in meiner firma personen befördern obwohl ich nicht als fahrer eingestellt bin?

  4. Timo

    4. April 2019 um 13:14

    hallo,
    ein bekannter von mir hat eine Oldtimervermietung für Hochzeitsfahrten mit Chauffeur.
    hier helfe ich ab und zu als Chauffeur unentgeltlich (Freundschaftsdienst) aus, brauche ich einen p-schein?
    vielen dank.

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 8:03

      Hallo Timo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Jacek

    8. März 2019 um 14:06

    Hallo,
    Kann ich P-schein machen wenn ich fahrverbot habe fur 8 monaten (Trunkheit in verkehr)? Oder nach 8 Monatem kann ich das machen oder nicht?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:14

      Hallo Jacek,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Jörg

    22. Februar 2019 um 18:12

    Muß man für den kleinen P-Schein auch die Ortskundeprüfung ablegen ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:36

      Hallo Jörg,
      laut unserem Informationen ist bislang auch für den kleinen P-Schein eine Ortskundeprüfung notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Suse

    23. Dezember 2018 um 11:57

    Hallo ich habe einen p schein für den krankentransport beantragt und auch bekommen. Nun ist aber im p schein ein Taxi und ein Krankenkraftwagen gestrichen. Ist das richtig ?

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:49

      Hallo Suse,
      eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Joachim

    17. Dezember 2018 um 21:11

    Moin,
    im Zuge der Gründung eines Hochzeitslimousinen-Service gedenke ich, einen P-Schein zu machen. Die Limou wird im Umkreis von über 100km angeboten und auch nachgefragt. Ich wohne im ländlichen Raum (Donnersbergkreis) und biete den Service von dort aus an. Für welchen „Ort“ soll ich nun die Ortskenntnis nachweisen? Aufgrund der inhärenten Absurdität: Gibt es vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, dieses Modul zu streichen? (Konkret: Die Ortskenntnis-Praxis bekommt durch Einsatz des Navis ihren Schrecken genommen – aber was ist in / mit der -Theorie?)
    Besten Dank vorab für Ihre geschätzte Antwort :-)
    Grüße
    Joachim

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:43

      Hallo Joachim,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Cornelia M.

    16. November 2018 um 5:36

    Guten Tag, mein Mann hat den kleinen P-Schein. Nun möchte er Taxi fahren. Muss er den kompletten großen P-Schein neu machen oder wird der kleine irgendwie angerechnet z.B. das nur noch die Ortskundeprüfung gemacht werden müsse?
    MfG Cornelia

    1. bussgeldrechner.org

      19. November 2018 um 9:36

      Hallo Cornelia,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Volker

    5. November 2018 um 20:08

    Habe am 5.11.18 das betriebsärztliche Gutachten mit Erfolg absolviert
    Wie lange ist dieses gültig
    LG volker

    1. bussgeldrechner.org

      19. November 2018 um 9:23

      Hallo Volker,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Stelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Michael W.

    5. Juli 2018 um 18:21

    Mahlzeit!

    Ich habe vor nebenberuflich bei den Johannitern im Rettungsdienst zu arbeiten. Während meines FSJ’s musste ich auch einen P-Schein machen, der mittlerweile 1 Jahr überfällig ist, jedoch damals in einer kleineren Stadt ohne Ortskundenachweis. Muss ich bei einem ehrenamtlichen Rettungsdienstträger wie die Johanniter auch einen neuen P-Schein machen inkl. Ortskundenachweis (Dortmund)?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Juli 2018 um 10:00

      Hallo Michael W.,

      ja, im Regelfall sollte ein erneuter P-Führerschein nötig werden. Zudem müssen Sie im Rettungsdienst häufig auch den C1-Führerschein erwerben.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  12. Andreas

    29. Juni 2018 um 11:41

    Hallo,
    in unserer Behinderteneinrichtung (e.V.) werden unsere Behinderten werktags jeden Tag morgens von Zuhause abgeholt (um die Behindertenwerkstatt, Förderstätte usw. zu besuchen) u. abends wieder heimgefahren. Dies geschieht in 9-Sitzer-Kleinbussen mit Fahrpersonal, welches überwiegend im Minijob arbeitet. Unsere Behinderteneinrichtung (e.V.) erzielt dadurch keinen Gewinn, sondern die entstehenden Unkosten werden von Kostenträgern (Staat, Regierung) zurückerstattet.
    Laut unseren bisherigen Wissen brauchte das Fahrpersonal keinen P-Schein (wobei diese intern regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen vom Betriebsarzt, Freigabe G25 Fahr- u . Steuertätigkeiten, regelmäßige Führerscheinkontrolle u. Führungszeugnis vorlegen müssen).
    Ist das nach wie vor korrekt?
    Schon mal vielen Dank!

    MfG
    Andreas

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:13

      Hallo Andreas,
      mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Josef

    27. Mai 2018 um 11:19

    Wir wollen gelegentlich Hochzeitsfahrten im Oldtimer anbieten. Würde das darunter Fallen?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 9:52

      Hallo Josef,

      im Regelfall ja, da dies ein bezahlter Transport ist.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  14. Joachim

    24. Mai 2018 um 21:02

    Ich möchte einen P-Schein beantragen, werde im Herbst 74 J alt, für eine Nebenbeschäftigung auf 450 € Basis. Gib es etwas, für mich, zu beachten.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Mai 2018 um 16:25

      Hallo Joachim,
      die wichtigsten Informationen können Sie den obenstehenden Ratgeber entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Fellinger

    29. April 2018 um 16:32

    Ich fahre morgens u mittags Schulkinder und habe einen Personenbeförterungsschein esb gibt bei uns Fahrer die keinen Schein haben und sind der meinung sie brauchen keinen ist das gerecht und was kann man da machen.

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 15:35

      Hallo Fellinger,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Möglichkeiten zu klären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Christa P.

    12. März 2018 um 21:19

    Recht herzlichen Dank für schnelle Antwort.
    Der Passus “ Beförderung „von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen“ irritiert natürlich, denn die Tagespflege ist keine Behinterteneinrichtung.
    Es sind ältere Menschen, die zu Hause leben, tagsüber aber unterstützende Hilfe, Betreuung, Förderung und Aktivierung benötigen. Auch ältere Herrschaften, die nicht mehr einsam sein möchten,geistig aber voll dabei sind.Also sehr gemischt, man könnte dann daraus entnehmen, dass dann diese Klausel dann einfach genutzt wird vom Arbeitgeber, um Gelder einzusparen,da ja die Fachkräfte dann zusätzlich diesen Fahrdienst auch übernehmen können. Es ist eine Verantwortung an Menschen ,fast immer zwei Fahrten morgens und abends neben den eigendlichen Job zu erledigen, was gesetzlich nicht geregelt ist und die Heimleitung entscheiden darf. Sie wird nicht in unserem Sinne entscheiden, denn dann könnten medizinische Untersuchungen für uns Mitarbeiter der Heimleitung zum Nachteil ausfallen.
    Wie sehen Sie das, kann man sich an anderen Stellen wenden,
    um eine gerechte Beurteilung dieses Fahrdienstes zu bekommen.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von Ihnen dazu eine Aussage bekommen würde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christa

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 12:46

      Hallo Christa,
      für eine Einschätzung sollten Sie sich ggf. an die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Situation durch einen Anwalt für Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht bewerten zu lassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Christa P.

    11. März 2018 um 19:19

    Guten Abend,
    ich bin 63 Jahre, arbeite als Fachkraft im Pflegeheim in der TPF und muss( wie auch noch drei andere Kollegen) von Montag bis Freitan die Tagesgäste morgens von zuhause abholen und nachmittags wieder nachhause fahren. Es befinden sich 7 Tagesgäste im Bus plus ein Fahrer. Strittige Frage ist, brauchen wir einen P-Schein oder gibt es da eine Klausel , dass man diesen P-Schein nicht braucht. Die Leitung lässt uns da sehr hängen.

    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 13:46

      Hallo Christa,

      gemäß Ihren Angaben müssten Sie und Ihre Kollegen durchaus einen kleinen P-Schein durchaus vorweisen können. Es gibt jedoch durchaus die Möglichkeit, von der Pflicht freigestellt zu sein, beispielsweise wenn es um die Beförderung „von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen“ (Freistellungsverordnung § 1). Inwiefern das bei der Tagespflege zutrifft, ist jedoch eine Einzelfall-Entscheidung, die nur die Heimleitung treffen kann. Es ist empfehlenswert, dass verbindlich zu klären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. mary

    7. März 2018 um 20:19

    Gibt es eine Altersbegrenzung für den P-schein?
    was kostet der kleine und der große p-schein?
    Beide Scheine gleich?
    Vielen Dank für eine Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 12:04

      Hallo Mary,

      beim kleinen P-Schein ist das Mindestalter 19 Jahre, beim großen 21-Jahre.
      Eine Pauschale Antwort auf die Frage der Kosten lässt sich nicht geben. In beiden Fällen ist jedoch in der Regel mit 180 bis 240 Euro zu rechnen.
      Die Unterschiede zwischen dem großen und kleinen P-Schein sind insbesondere die Fahrzeuge, die Sie mit dem jeweils führen dürfen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Daniel

    24. Februar 2018 um 23:19

    Hallo.Ich habe Führerschein alle Kategorien .
    Ist es mit DE Führerschein mit Modulen 95 Eintrag auch nicht Automatisch Erlaubt auch Gewerblich Personen zu befördern mit Taxi?
    Zwar habe ich auch ein Taxi schein aber habe gedacht das wen ich mit Bus zb.50 Personen befördern darf,warum auch nicht mit Taxi auch kleinere Gruppe von zb.5 Personen befördern darf ?

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 8:41

      Hallo Daniel,
      wer über die Führerscheinklasse D oder D1 verfügt, braucht für den Personentransport in einem Bus keinen P-Schein. Möchten Sie allerdings Fahrgäste in einem Taxi befördern, schreibt der Gesetzgeber einen entsprechenden Nachweis vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Lutz

    30. Januar 2018 um 21:04

    Es wird jetzt nach einer Gesetzesänderung für den kleinen P-Schein kein Ortskundenachweis mehr benötigt. Beim Amtsarzt untersuchen lassen, Ergebnis beim Bezirksamt vorlegen und kleinen P-Schein beantragen (Beides gebührenpflichtig).

  21. Karsten

    23. Januar 2018 um 12:56

    Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse DE; darf ich damit Medi-Car Personentransport fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 7:49

      Hallo Karsten,
      welche Voraussetzungen die verschiedenen Arbeitgeber definieren, können je nach Aufgabe und Fahrzeug variieren. Informieren Sie sich daher vor Ort.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Hans-Joachim Z.

    20. Januar 2018 um 14:39

    Hallo,
    ich habe mein P-Schein verlegt und finde ihn nicht mehr, was muß ich tun ?
    Darf ich trotzdem noch Personen befördern oder muß ich warten, bis ich wieder einen Ersatzschein bekommen habe, danke.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Joachim Z.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:18

      Hallo Hans-Joachim Z.,

      Sie müssen der örtlichen Führerscheinbehörde den Verlust melden und eine erneute Ausstellung beantragen.
      Wenn Sie ohne ihren P-Schein mitzuführen Personen befördern, kann ein Bußgeld von zehn Euro verhängt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Matthias

    18. Dezember 2017 um 23:39

    Hallo
    Ich habe mich für den kleinen P Schein angemeldet.. folgendes Problem Eintrag im Führungszeugnis einmal reifen mit Karte bezahlt, Frau Konto abgeräumt und nicht eingelöst.. Computer Betrug .. dann ein Campingplatz nicht gezählt Unterschlagung da der Wohnwagen als Pfand da gelassen werden sollte .. pfandbetrug.. und farbblindheit rot grün ist es generell bei jedem Arzt so das darauf getestet wird .. 130 Euro umsonst.. aber kann Mann noch wo anders versuchen beim anderen Arzt.??

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:20

      Hallo Matthias,

      wenn die Farbblindheit Auswirkungen auf den P-Schein hat, wird ein verantwortungsvoller Arzt auch darauf testen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  24. Manfred

    2. Dezember 2017 um 20:38

    Einge Gruppe mit Führerschein B und Polizeilichem Führungszeugnis
    erhält von der Gemeinde einen VW-Bus um Bürger dieser Gemeinde ein Mal pro Woche
    ins 12 km entfernte Krankenhaus für Besuche zu fahren, komplett kostenlos, nur
    gegen Spende. Bisher fährt diese Gruppe Bürger innerhalb der Gemeinde zum
    Arzt, einkaufen usw. von Haustür zu Firmentür und zurück, komplett kostenlos, gegen Spende.
    Die Fahrer haben also bisher schon Bürger mit diesem Bus transportiert. Die Fahrt
    ins Krankenhaus über die Gemeindegrenze hinaus soll jetzt dazukommen
    Braucht man hierfür einen P-Schein ?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 11:16

      Hallo Manfred,
      ein P-Schein ist notwendig, wenn Sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern. Ob dies in Ihrem Fall vorliegt, sollten Sie ggf. mit der zuständigen Behörde klären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Kai

    2. Dezember 2017 um 14:53

    Hallo,
    bin farbenblind, darf ich trotzdem P-Schein machen?
    LG Kai

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 9:37

      Hallo Kai,
      ob eine Farbenblindheit den Erhalt eines P-Scheins behindert, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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