Personenbeförderungsschein: Infos zu Kosten, Beantragung, Ausbildung und Verlängerung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was genau ist ein P-Schein und wann wird er benötigt?

Benötigen nur Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein?
Benötigen nur Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein?

Egal ob Taxifahrer, Chauffeure oder Fahrer von Krankentransporten – alle benötigen unter bestimmten Voraus­setzungen einen sogenannten Personen­beförderungsschein (kurz: P-Schein). Ohne das Vorhandensein eines solchen Scheins dürfen keine Fahrgäste transportiert werden.

Beim Personenbeförderungsschein handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Führerscheinklasse.

Vielmehr stellt sie eine Ergänzung zur eigentlichen Fahrerlaubnis dar und befähigt den Inhaber dazu, im Bereich der Fahrgastbeförderung zu arbeiten.

Wer in welcher Branche einen Personenbeförderungsschein erwerben muss, welche Anforderungen an die Anwärter gestellt werden, wie lange ein P-Schein gültig ist, mit welchen Kosten der Personenbeförderungsschein verbunden ist und wie die Ausbildung abläuft, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: P-Schein

Was ist ein P-Schein?

Es handelt sich dabei um einen Nachweis, dass der Inhaber gewerblich Personen befördern darf.

Wer braucht einen P-Schein?

Dieser ist vor allem für Taxi-Fahrer essentiell. Grundsätzlich ist der P-Schein für alle Arbeitnehmer wichtig, die gewerblich andere Menschen von A nach B fahren.

Wie läuft die Ausbildung für den P-Schein ab?

Hier können Sie sich über die Ausbildung für einen Personenbeförderungsschein informieren.

Wer muss einen Personenbeförderungsschein machen?

Welche Vorschriften in Bezug auf den Führerschein zur Fahrgastbeförderung gelten, ist in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Unter anderem finden sich dort Angaben dazu, wer einen Personenbeförderungsschein benötigt:

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.“

Wenn Sie hin und wieder Mitfahrgelegenheiten anbieten, brauchen Sie keinen Personenbeförderungsschein.
Wenn Sie hin und wieder Mitfahr­gelegenheiten anbieten, brauchen Sie keinen Personenbeförderungsschein.

Die wohl größte Gruppierung, die einen Führerschein zur Personenbeförderung benötigt, sind Taxifahrer. Interessieren Sie sich dafür, einen Taxischein zu machen, ist der P-Schein dem­entsprechend von zentraler Wichtigkeit.

Aber auch Krankentransport­fahrer, die entweder von den zu befördernden Personen selbst oder deren Versicherung entlohnt werden, sind auf den Personenbeförderungsschein angewiesen.

Das Gleiche gilt für Fahrer von Limousinen, Mietwagenfahrer oder anderweitig gewerblich tätige Fahrer, die Personen transportieren.

In der heutigen Zeit werden Mitfahrgelegenheiten immer beliebter. Sie schonen die Umwelt sowie den Geldbeutel des Fahrers, da dieser nicht allein für die Benzinkosten aufkommen muss, und bieten außerdem viele Gelegenheiten, um neue Leute kennenzulernen. Wer solche Fahrten anbietet und daher Fahrgäste befördert, kann jedoch aufatmen: Sie brauchen keinen Personenbeförderungs­schein, wenn Sie privat unterwegs sind und Personen in Ihrem Pkw mitnehmen.

Wer muss keinen P-Schein machen?

In § 48 FeV ist außerdem definiert, wer auf den Personenbeförderungsschein verzichten darf. Dabei handelt es sich um

  • Fahrer von Krankenwagen des Katastrophenschutzes,
  • Fahrer von Krankenwagen der Feuerwehr oder anderweitig anerkannten Rettungsdiensten,
  • Fahrer von Krankenwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei oder staatlicher Institutionen aus dem Ausland (z. B. Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts)
  • Fahrer, die über die Führerscheinklasse D oder D1 verfügen (mit der Ausnahme von Mietwagen und Taxen). Mietwagen dürfen nur ohne Personenbeförderungsschein genutzt werden, wenn der Betriebssitz weniger als 50.000 Einwohner aufweist.

Oft handelt es sich bei Inhabern der Klasse D oder D1 um Busfahrer. Bei ihnen ist der Personenbeförderungsschein im Führerschein der jeweiligen Klasse direkt integriert. Jedoch ist es einem Busfahrer dadurch noch lange nicht erlaubt, sein Berufsfeld zu erweitern und nebenbei auch noch als Taxifahrer zu arbeiten. Ausschließlich Dienstfahrzeuge und andere Kfz dürfen gefahren werden, jedoch weder ein Mietwagen noch ein Taxi.

Kleiner und großer P-Schein: Wo liegen die Unterschiede?

Gibt es Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen P-Schein?
Gibt es Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen P-Schein?

Je nachdem, für welche Art der Personenbeförderung Sie sich interessieren, benötigen Sie entweder einen kleinen oder einen großen P-Schein.

Ein „kleiner Personenbeförderungsschein“ ist beispielsweise ausreichend, wenn Sie eine Ausbildung zum Mietwagen- und Krankenkraftwagenfahrer anstreben.

Shuttlebusse, Limousinen sowie Krankenwagen dürfen Sie unter anderem mit dem kleinen P-Schein fahren. Der „große Personenbeförderungsschein“ ist wiederum mit dem Taxischein gleichzusetzen.

In beiden Fällen ist eine Ausbildung vonnöten. Diese ist beim kleinen Schein jedoch weniger anspruchsvoll.

P-Schein: Welche Voraussetzungen gibt es?

Möchten Sie einen P-Schein beantragen, so funktioniert dies nicht ohne Weiteres. Vielmehr wird von Ihnen erwartet, dass Sie die daran geknüpften Anforderungen erfüllen. Im Folgenden erfahren Sie, auf welche Fragen Sie in jedem Fall mit „Ja“ antworten sollten, um beispielsweise beim Taxischein über alle Voraussetzungen zu verfügen.

Mindestalter für einen Personenbeförderungsschein

Um in der Personenbeförderungsbranche tätig zu sein, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Krankenkraftwagenfahrern ist es gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 2 FeV bereits mit 19 Jahren gestattet, einen P-Schein zu erwerben.

Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Personenbeförderungsschein in diesem Fall ausschließlich für Krankentransporte gilt. Bei einem Taxi, einem Mietwagen oder anderen Kfz findet er keine Anwendung.

Die benötigte Fahrerlaubnis

§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV zufolge ist eine gültige und in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Erlangen von einem Personenbeförderungsschein. Es werden jedoch nicht ausschließlich deutsche Führerscheine akzeptiert, sondern auch Scheine aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (ERW-Staat).

Es muss sich jedoch um einen Führerschein der Klasse B bzw. eine ausländische Fahrerlaubnis handeln, die damit gleichzusetzen ist. Weiterhin haben Anwärter die Pflicht, einen mindestens zweijährigen Besitz dieser Klasse bzw. einen Besitz innerhalb der letzten fünf Jahre nachzuweisen. Soll der Personenbeförderungsschein für Krankentransporte verwendet werden, reicht es möglicherweise aus, den Pkw-Führerschein seit einem Jahr zu besitzen.

Wichtig: Nur wer über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügt, darf Gebrauch von seinem P-Schein machen. Ohne diese Erlaubnis hat auch der Führerschein zur Personenbeförderung keine Gültigkeit mehr!

Persönliche, psychische und physische Eignung

Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.

Kraftfahrer, die andere Personen befördern, tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Aus diesem Grund müssen sie im Vorfeld erst einmal beweisen, dass sie die notwendige Kompetenz dafür mitbringen. Als Nachweise dienen an dieser Stelle

  1. Ein Führungszeugnis
  2. Ein Gesundheitszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis gibt Aufschluss darüber, ob der Anwärter auf den Personenbeförderungsschein schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist aus diesem Zeugnis ebenfalls ersichtlich, dass keine Vorstrafen vorliegen. Die Pflicht, ein solches Führungszeugnis vorzulegen, ist in § 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV festgehalten. Finden sich dort Eintragungen, welche die persönliche Eignung infrage stellen, ist es durchaus möglich, dass Ihnen der Personenbeförderungsschein verweigert wird.

Auf dem Weg zum P-Schein ist das polizeiliche Führungszeugnis jedoch nur die halbe Miete. Dadurch wird lediglich die persönliche Eignung für die Beförderung von Personen nachgewiesen. Weiterhin müssen sich Anwärter körperlich sowie geistig dafür eignen. Ob dies der Fall ist, beweist ein sogenanntes Gesundheitszeugnis bzw. ärztliches Gutachten. Folgende Aspekte werden genau unter die Lupe genommen:

  • Konzentrationsfähigkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Orientierungssinn
Bei Epilepsie, psychischen Störungen oder Alkoholabhängigkeit kann unter anderem kein Personenbeförderungsschein erteilt werden, da dies die Sicherheit der Fahrgäste gefährden würde. Krankentransportfahrer haben zusätzlich zum ärztlichen Gutachten einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs zu erbringen.

P-Schein: Ausbildung und Prüfung

Da ein Führerschein der Klasse B zu den Voraussetzungen zählt, einen Personenbeförderungsschein erwerben zu können, müssen im Zuge der Ausbildung keine Fahrstunden oder ähnliches genommen werden. An und für sich besteht die Ausbildung aus der Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung. Durch diese müssen Sie beweisen, dass Sie sich auch ohne Navigationsgerät oder Straßenkarte in Ihrem zu befahrenden Gebiet auskennen.

Um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erwerben, muss der Anwärter fundierte Ortskenntnisse vorweisen können.
Um die Fahrerlaubnis zur Fahrgast­beförderung zu erwerben, muss der Anwärter fundierte Ortskenntnisse vorweisen können.

Anwärter auf den P-Schein sollten diese Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen – mehr als 1.000 mögliche Routen und Sehenswürdigkeiten können abgefragt werden.

Dabei müssen die Prüflinge nicht nur angeben, welche Straßen, Plätze, Hotels oder Sehenswürdigkeiten auf der Strecke passiert werden, sondern auch, in welche Richtung sie jeweils fahren müssten. Erst wenn Sie alle notwendigen Anträge gestellt und die dazugehörigen Belege erhalten haben, können Sie sich zur Ortskundeprüfung anmelden.

Personenbeförderungsschein: Wo Sie ihn beantragen können

Einen Personenbeförderungsschein beantragen Sie in einer örtlichen Führerscheinbehörde Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie außerdem alle notwendigen Formulare, die Sie benötigen, um den Antrag stellen zu können.

Zusammenfassend müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und benötigen folgende Dokumente, um den P-Schein zu erwerben:

  • Mindestalter von 21 Jahren (19 Jahre bei Krankenwagen)
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen mindestens ein Jahr)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis (inklusive Sehtest)
  • Erste-Hilfe-Kurs für Krankentransportfahrer
  • Ortskundeprüfung

Was kostet ein Personenbeförderungsschein?

Anwärter auf den P-Schein müssen längst nicht mit so hohen Kosten rechnen, wie sie beispielsweise bei einem Pkw-Führerschein fällig werden. Trotzdem ist insgesamt mit einem Betrag zwischen 180 und 240 Euro zu rechnen. Je nachdem, ob Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen oder mehrere Versuche benötigen, können die Kosten noch ansteigen.

Beim Personenbeförderungsschein spielen folgende Kostenpunkte eine Rolle:

  • Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (ca. 40 Euro)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (13 Euro)
  • Gesundheitszeugnis (80 bis 140 Euro)
  • Ortskundeprüfung (ca. 50 Euro)

Muss ich den P-Schein verlängern lassen?

Es wird keine erneute Prüfung verlangt, wenn Sie den Personenbeförderungsschein verlängern.
Es wird keine erneute Prüfung verlangt, wenn Sie den Personenbeförderungs­schein verlängern.

Der Personenbeförderungsschein ist auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren begrenzt. Dies hat der P-Schein mit den Führerscheinklassen C und D gemeinsam. Um nach Ablauf dieser Zeit weiterhin in der Personenbeförderungs­branche tätig zu sein, muss der Schein verlängert werden.

Dazu ist jedoch in der Regel keine erneute Prüfung notwendig. Was Sie jedoch bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen, ist ein aktueller Sehtest sowie ein aktuelles Gesundheitszeugnis.

Die Kosten dafür liegen bei etwa 70 Euro. Es soll durch die Untersuchungen sichergestellt werden, dass Sie immer noch über die nötigen körperlichen Fertigkeiten verfügen, um Personen gefahrlos transportieren zu können.

Außerdem dürfen Sie in den vergangenen fünf Jahren nicht gegen das Gesetz verstoßen haben, da dies Ihre persönliche Eignung infrage stellen würde. Wurden Sie beispielsweise aufgrund einer Straftat verurteilt oder haben eine Anzeige wegen Betrugs oder ähnlichem erhalten, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein auch entzogen werden, bevor die Frist von fünf Jahren abgelaufen ist.

Lassen Sie Ihren P-Schein nach fünf Jahren nicht verlängern, verfällt nicht nur das Dokument an sich, sondern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung selbst. Eine Verlängerung des Personenbeförderungsscheins ist danach nicht ausgeschlossen. Wenn zu viel Zeit vergangen ist, kann die zuständige Behörde jedoch abermals eine Ortskundeprüfung von Ihnen verlangen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

109 Kommentare

  1. Adrian

    15. März 2024 um 3:24

    Hallo zusammen
    Ich bin 35 Jahre alt und Ich habe gerade vor 2 Monaten mein Führerschein bekommen gibt es eine Möglichkeit das ich einen P-Schein bekommen oder muss ich 2 Jahre warten bis die Probezeit vorbei ist?

  2. Carola

    13. März 2024 um 10:56

    Müsste jetzt nach 5 Jahren wieder zum Arzt wegen Verlängerung des P Schein, muss ich da auch wieder einen Reaktionstrst machen

  3. Jürgen

    12. Februar 2024 um 13:55

    Hallo

    Gibt es eigentlich auch ein
    Maximum an Testversuche.
    Angenommen ich falle
    mehrmals durch, gibt es
    dann eine Sperre um den
    P-Schein zu machen ??

    Liebe Grüße Jürgen

  4. Matchbox

    18. Januar 2024 um 18:05

    Hallo,

    Busführerschein ist seit 2015 abgelaufen.
    Neben den erforderlichen Unterlagen zur gewerblichen Tätigkeit (u.a Module) werde ich von den verschiedenen Ärzten gefragt, ob ich eine Erstbescheinigung oder eine Verlängerungsbescheinigung benötige (ärztliche Bescheinigung).

    Daher meine Frage: ist es bei Busfahrer (Unter 50) egal ob Verlängerung oder Erstbescheinigung, da die ärztliche Prüfung immer die gleiche darstellt oder gibt es da auch Unterschiede?

    Wie bereits gesagt, ist der Busführerschein 2015 abgelaufen. Ich bekomme nur unterschiedliche Angaben dazu.

  5. Wolfgang

    7. November 2023 um 15:56

    Hallo,

    warum muss ich als langjährig erfahrener Busfahrer, der täglich 100te von Fahrgästen befördert, einen „Großen P-Schein“ zur Beförderung in Taxies beantragen, zumal der Führerschein der Klasse D das Recht zur Fahrgastbeförderung schon impliziert? Das ist für mich auf den ersten Blick paradox und widersinnig.
    Danke für eine zeitnahe Antwort.

    Viele Grüße, Wolfgang

  6. Wolfgang

    20. Juni 2023 um 22:12

    Mietwagen dürfen nur ohne Personenbeförderungsschein genutzt werden, wenn der Betriebssitz weniger als 50.000 Einwohner aufweist.
    Heißt das, das ich als Mietwagenfahrer in einer Kleinstadt keinen Schein brauche

  7. Peter

    4. Dezember 2022 um 14:36

    Hallo, wie lange vor Ablauf des P Scheines kann ich diesen neu zur Verlängerung beantragen.
    DANKE für die Antwort

  8. Christel

    30. November 2022 um 10:21

    Ich arbeite al Mini Jobber, Springer für eine Busfirma die morgens Behinderte von Heimen abholt und zur Werkstatt befördert,
    Mittags wieder abholt und nach Hause bringt, ich werde ab und zu eingesetzt, wenn andere Fahrer krank sind oder Urlaub hat, jetzt meine Frage, muss ich dafür einen P Schein machen?

  9. HEIKE

    6. Juli 2022 um 16:41

    Hallo. Ich möchte eine neue Arbeit beginnen. Da wird auch ab und zu mal jemand zum Arzt begleitet. Muss ich nun einen P schein haben. Fahrten sind im privaten Pkw. Wenn ja würde auch ein kleiner P schein reichen oder kann ich ohne fahren.

  10. Jörg

    15. Oktober 2021 um 12:21

    Guten Tag,
    Eine Firma benötigt gelegentlich ein Fahrer um Mitarbeiter oder Kunden zum Flughafen/Firma zu bringen, es handelt sich also um ein 450.- Euro Job, muss man dafür auch ein P-Schein haben?, der Fahrgast zahlt ja nix für die Beförderung, Danke im Voraus, Jörg

  11. Henry

    17. Juli 2021 um 17:02

    Ich habe einen kleinen P-Schein und mache Shuttleservice für ein Leihfirma. Wie ist der P-Schein zu werten, es geht um die Höhere Einstufung in eine andere Gehaltsgruppe bei zusätzlich vorhandener Qualifikation? Ist dieses hier zutreffend: „Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist.“ Wer könnte diese Frage noch beantworten nach Ihrer Meinung?

  12. Peter

    5. Juli 2021 um 8:18

    Wo sind jetzt die Fragen, die ich mit ja beantworten sol?

  13. Stecher

    25. Oktober 2020 um 13:07

    Hallo
    Ein Bekannter hatt alle Unterlagen erhalten außer den Sehtest nicht bestanden!?! Zum verlängern!

    Welche Möglichkeiten hat er er braucht diesen für die Arbeit. Bitte um Antwort.

    Gibt es eine Sondregelung dafür ?

  14. Doris

    8. Oktober 2020 um 2:10

    Hallo,
    mich würde interessieren ob ich für den kleinen P-Schein eine Ortskundeprüfung ablegen muß wenn ich für eine Rehaklinik/ Tagesklinik fahren möchte? Habe einen Artikel gelesen in dem dies verneint wird.
    Vielen Dank im Voraus.

  15. Shola

    30. September 2020 um 18:47

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Können sie mir sagen wie und wo jemand der P-Schein haben? Danke für deine Antwort.

  16. Peter

    17. Juli 2020 um 13:56

    Hallo zusammen,

    meine Frage wäre, ich habe 2019 meinen P Schein verlängern lassen, dieser ist 5 Jahre gültig, gleichzeitig habe ich mir einen neuen EU Führerschein ausstellen lassen.
    Sind diese Dokumente in Österreich gültig ? Oder benötige ich zwingend den Schulbuslenkerschein ? Ich würde gerne auch hier im Fahrtendienst tätig sein.
    Danke im voraus

    Peter

  17. Liz

    24. Juni 2020 um 14:58

    Hallo und einen schönen guten Tag,

    können Sie mir bitte Auskunft geben, ob der kleine Personenbeförderungsschein nur in Deutschland gültig ist oder auch in Europa (evtl. welche Länder in Europa und Rest der Welt)?

    Danke für Ihre Antwort

  18. Peter

    6. Februar 2020 um 19:54

    Hallo zusammen, wenn ich in einem Altenpflege Institut arbeite; Fahren von älteren Menschen von zu Hause bis zur Pflegestätte und auch wieder zurück fahre brauche ich dann einen P.Schein?
    Das sind morgens ca. 1,5 Std. und Nachmittags ebenfalls
    .

  19. Werner

    5. Februar 2020 um 17:16

    Hallo, wir wollen mit 2 Kleinbussen (16 Pers.) zu einer Vereins-Skiausfahrt nach Österreich fahren.
    Es sind nicht alle Teilnehmer Vereinsmitglieder. Benötigen die Fahrer einen P-Schein?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  20. Milva

    14. Januar 2020 um 17:32

    Guten Abend,
    meine Kollegen sind als Berater unterwegs und fahren sich hin und wieder gegenseitig per Mietwagen zu Terminen. Ist das dann eher eine Fahrgemeinschaft oder müssten die Fahrzeugführer jeweils einen P-Schein haben, da sie ja zum Kundentermin gewerblich unterwegs sind?
    Vielen Dank vorab

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 15:28

      Hallo Milva,
      ein P-Schein wird nur für die gewerbliche Personenbeförderung benötigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Dirk

    28. Dezember 2019 um 13:54

    Ich bin für ein Haushaltshilfe-Unternehmen tätig.
    Dabei kann es vorkommen, das ich Personen in meinem PKW zum Arzt oder zum Einkaufen fahren muss.
    Muss ich auch einen Personenbeförderungsschein machen?
    Wenn ja, reicht da der „Kleine“?
    Warum muss ich dann eine Ortskundeprüfng machen? Ich kenne doch alle Läden die hier hauptsächlich angefahren werden.
    Besten Dank im Voraus

  22. Stefan

    18. Dezember 2019 um 12:58

    Schönen guten Tag,

    ich möchte einen P-Schein beantragen. Nach Zusendung des Führunsgzeugnis mußte ich aber leider feststellen das ich dort eine Eintragung wegen Beleidigung habe (30 Tagessätze zu 30,00 €) Inwiefern hat das ggf. Einfluss auf die Erteilung des P-Scheins?
    Freue mich über sachdienliche Hinweise…vielen Dank.

  23. Martin

    9. Oktober 2019 um 9:28

    Moin
    Ich beabsichtige den Personenbeförderungsschein zu machen und habe jetzt bedenken da mein polizeiliches Führungszeugniss nicht allzu positiv aussehen wird.
    Da ich bis vor vier Jahren noch Drogenabhängig war stehen dort diverse Vorstrafen wegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Betrug drin.
    Habe ich mit diesen Vorstrafen überhaupt eine realistische Chance den Schein zu bekommen??
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2019 um 15:43

      Hallo Martin,
      wenden Sie sich für eine Einschätzung an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Rolf

    21. September 2019 um 18:59

    Ich besitze einen neuseelaendischen Fuehrerschein mit grosser und kleiner P Erlaubnis. Ich moechte mit einigen neuseelaendischen Personen mit meinem Reiseunternehmen in Deutschland in einem gemieteten Kleinbus (bis 12 Personen) fahren. Ist mein Personenbefoerderungsschein in Deutschland gueltig?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 13:55

      Hallo Rolf,
      in der Regel ist der Personenbeförderungsschein ortsgebunden. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Dieter

    21. Juli 2019 um 16:37

    Hi,ich bin beim Orientierungstest / mit dem Linienverfolgungstest / S3 durchgefallen.
    Muss ich jetzt nochmal alles neu machen für den P-Schein.Sonst sind alle über 33%.
    Ich möchte bei UBER.Mietwagen fahren,da weiß man doch schon vorher die Ziele.Ich bin60 Jahre und mach ihn das erste mal.

    LG Dieter

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