Mofa-Führerschein – Der erste Schritt zur Selbstständigkeit

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Eine Prüfbescheinigung für junge Verkehrsteilnehmer

Der Führerschein der Klasse M bedeute für viele Jugendliche  mehr Mobilität.
Der Führerschein der Klasse M bedeute für viele Jugendliche mehr Mobilität.

Der Mofa-Führerschein ist kein Führerschein im eigentlichen Sinn. Es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung, die den Besitzer berechtigt, Fahrzeuge der Klasse M zu fahren. Da diese Bescheinigung bereits von Teenagern erlangt werden kann, ist diese als Einstieg in eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Fahrrad sehr beliebt.

Jugendliche können sich mit einem Mofa unabhängiger bewegen. Sie sind nicht mehr so an den Zeitplan der öffentlichen Verkehrsmittel oder der Eltern gebunden und können sich freier entscheiden, wann sie wohin fahren. Zudem erlaubt es die Prüfbescheinigung auch das Fahrrad gegen ein etwas schnelleres Gefährt auszutauschen, was die Fortbewegung für einige sehr erleichtert.

Welche Voraussetzungen für den Mofa-Führerschein erfüllt sein müssen, welche Fahrzeuge in diesen inbegriffen sind und was für Kosten auf Interessierte zu kommen, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Mofa-Führerschein

Welchen Führerschein benötige ich, um ein Mofa fahren zu dürfen?

Eigentlich ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung notwendig. Welche Übungen Sie dafür absolvieren müssen, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Ab wann darf ich Mofa fahren?

Die Prüfbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Sie das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben.

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Prüfbescheinigung nutzen?

Es gelten strenge Beschränkungen. Das Fahrzeug darf bauartbedingt maximal 25 km/h schnell sein und muss einen Hubraum von weniger als 50ccm aufweisen.

Was kostet ein Mofa-Führerschein?

Ein Mofa-Führerschein kostet etwa 100 bis 150 Euro. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für den Erwerb von einem Mofa-Führerschein

Unter den Führerscheinklassen ist die M die am leichtesten zu erwerbende. Denn, wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei nicht um einen Führerschein. Daher fallen die Prüfungsanforderungen auch wesentlich reduzierter aus als beispielsweise für einen Führerschein der Klasse A1, der zum Fahren von Rollern berechtigt.

Umgangssprachlich wird die Prüfbescheinigung dennoch weiterhin als Mofa-Führerschein bezeichnet. Bis Januar 2013 war dies auch korrekt. Nach der Anpassung der Führerscheinklassen wurde der Führerschein für ein Mofa in die nun gültige Prüfbescheinigung umgewandelt.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse M kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden. Die Ausbildung zu dieser darf ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres beginnen. Ein gesonderter Führerschein muss hier nicht beantragt werden, die Prüfbescheinigung reicht zum Führen eines Mofas aus.

Die Themen in der Ausbildung zum Mofa-Führerschein beinhalten grundsätzliche Verkehrsregeln.
Die Themen in der Ausbildung zum Mofa-Führerschein beinhalten grundsätzliche Verkehrsregeln

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Modul, wobei am Ende nur eine theoretische Prüfung absolviert wird. An der Prüfung an sich dürfen Jugendliche mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres teilnehmen. Die Bescheinigung wird dann auch erst ausgehändigt, wenn der Teilnehmer schon 15 ist.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, möchten Mofa-Fahrer Kinder unter sieben Jahre auf dem Mofa mitnehmen, müssen sie selbst bereits 16 Jahre alt sein. Die Mitnahme von älteren Kindern oder Erwachsenen ist nicht gestattet.

Da viele Jugendliche einen Mofa-Führerschein bereits vor dem 18. Lebensjahr erhalten möchten, ist hier die Zustimmung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten notwendig. Ohne diese Einwilligung darf keine Anmeldung in der Fahrschule oder für die Prüfung erfolgen.

Besitzer einer anderen Führerscheinklasse müssen nicht unbedingt auch einen Mofa-Führerschein machen. Denn dieser ist in den Klassen A, A1, A2 und B bereits enthalten und berechtigt zum Führen eines Mofas.

Fahrer, die vor dem 01. April 1980 – hier wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt waren, dürfen ein Mofa auch ohne eine Prüfbescheinigung führen und benötigen zum Nachweis ihres Geburtsdatums nur einen Personalausweis oder Pass.

So sieht die Ausbildung zum Mofa-Führerschein aus

Teilnehmer an einer Ausbildung zum Mofa-Führerschein sind verpflichtet, sechs Stunden Theorie zu absolvieren. Diese Stunden haben eine Dauer von jeweils 90 Minuten und sind thematisch gegliedert.

Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie das Verhalten in Gefahrensituationen stehen hierbei im Mittelpunkt und sollen dem Mofa-Fahrer vermitteln, wie er sich mit dem Gefährt sicher im Straßenverkehr bewegt.

Da für einige Mofa-Fahrer das Thema Geschwindigkeit wichtiger erscheint als die eigene Sicherheit oder die anderer, ist dies auch Bestandteil der theoretischen Ausbildung. Technische Manipulationen am Fahrzeug sowie deren Folgen werden eingehend besprochen.

Teilnehmer dürfen höchsten bei einer theoretischen Stunde nicht anwesend sein. Sind es mehr, werden sie nicht zur Prüfung zugelassen.

Meist findet der Unterreicht in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen statt, so dass Teilnehmer bei Problem oder Fragen bezüglich einzelner Sachverhalte an den Fahrlehrer wenden oder sich untereinander austauschen können.

Beim Mofa-Führerschein gibt es nur eine theoretische Prüfung.
Beim Mofa-Führerschein gibt es nur eine theoretische Prüfung.

Da keine praktische Prüfung notwendig ist, fallen nur wenige praktische Fahrstunden beim Mofa-Führerschein an. Auch hier sind die Gruppen klein und haben maximal vier Teilnehmer.

Es ist jedoch auch möglich, Einzelstunden zu nehmen. Meist ist es eine Kostenfrage, für welche Variante sich Teilnehmer entscheiden. Fahrlehrer können während des Gruppenunterrichts auch feststellen, ob ein Mehrbedarf besteht und Einzelunterricht sinnvoll ist.

Die praktische Ausbildung für die Prüfbescheinigung beinhaltet in der Regel folgende Elemente:

  • Übungen zur Kurvenfahrt sowie Schlangenlinien
  • Übungen zum Bremsen sowie Vollbremsung bei Maximalgeschwindigkeit
  • Übungen zum Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Übungen zum richtigen Anfahren und Anhalten
  • Übungen zum Wenden und Ausweichen von Hindernissen

Die Prüfung

Ist die Ausbildung für den Mofa-Führerschein durchlaufen, kann die Anmeldung für die Prüfbescheinigung erfolgen. In der Regel läuft dies über die Fahrschule, welche die Prüfung beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation anmeldet.

Der Fahrschüler muss dann am Prüfungstermin die Ausbildungsbescheinigung und seinen Personalausweis vorlegen sowie die Prüfungsgebühr bezahlen. Ohne den Nachweis der Teilnahme an den theoretischen und praktischen Stunden, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Anders als bei den Fahrerlaubnisklassen, bei denen ein Führerschein ausgestellt wird, ist für die Mofa-Prüfbescheinigung keine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Allerdings ist es immer empfehlenswert, einen solchen zu besuchen.

In der Prüfung an sich müssen die Teilnehmer innerhalb von 20 bis 30 Minuten 20 Fragen beantworten. Dies erfolgt entweder am PC, einem Touchpad oder auch über Fragebögen aus Papier. Die Fragen werden einem festgelegten Fragenkatalog entnommen, sodass sich Fahrschüler mit diesem vor der Prüfung vertraut machen können. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Absolvieren der Prüfung für den Mofa-Führerschein enorm.

Der Mofa-Führerschein wird oft als Vorbereitung auf den Autoführerschein genutzt.
Der Mofa-Führerschein wird oft als Vorbereitung auf den Autoführerschein genutzt.

Bei der Beantwortung der Fragen werden Wertungspunkte gesammelt. Falsche Antworten bedeuten dann auch Fehlerpunkte. Ein Teilnehmer sollte nicht mehr als sieben Fehlerpunkte erreichen, ansonsten ist die Prüfung für den Mofa-Führerschein nicht bestanden.

Die Prüfung der Ergebnisse erfolgt vor Ort, sodass die Teilnehmer sofort nach der Abgabe ihrer Antworten die Testergebnisse erhalten.

Nach einer nicht bestandenen Prüfung gibt es immer die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Bei einer erneuten Prüfung muss die Gebühr ein weiteres Mal bezahlt werden. Fahren Verkehrsteilnehmer nach einer nicht bestandenen Prüfung dennoch mit dem Mofa, erfüllt dies den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und stellt eine Straftat dar.

Haben Fahrschüler ihre Prüfbescheinigung, also den Mofa-Führerschein, erhalten, müssen sie das Dokument bei jeder Fahrt mit sich führen. Tun sie dies nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Bescheinigung ist unbefristet gültig. Kann jedoch auch nur in Deutschland verwendet werden. Im Ausland hat sie keine Gültigkeit.

Mofa-Führerschein trotz Fahrverbot?

Da es sich beim Mofa-Führerschein, wie bereits erwähnt, eigentlich nicht im einen Führerschein handelt, kann es unter Umständen möglich sein, trotz eines Fahrverbotes mit dem Mofa zu fahren.

Müssen Verkehrssünder nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ihren Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben, kann der Richter in einem Verfahren auch die Fahrzeuge bestimmen, für die dieses Fahrverbot gilt.

Werden dann nur führerscheinpflichtige Fahrzeugklassen benannt, dürfen Betroffene Fahrrad und Mofa fahren. Die Prüfbescheinigung für ein Mofa (Mofa-Führerschein) muss dennoch vorliegen. Nicht in jedem Fall muss auch diese bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Ob es für den Verkehrssünder möglich ist, die Bescheinigung während des Fahrverbotes zu erwerben, hängt vom Einzelfall ab.

Was darf mit dem Führerschein der Klasse M gefahren werden?

Quadfahren ist mit der Fahrerlaubnis der Klasse M nicht gestattet.
Quadfahren ist mit der Fahrerlaubnis der Klasse M nicht gestattet.

Als Mofa werden Kleinkrafträder mit einem Hilfsmotor bezeichnet. Mofa bedeutet als „Motor-Fahrrad“ oder „Motorisiertes Fahrrad“. Darüber hinaus sind es immer einspurige und einsitzige Fahrzeuge.

Nach der Einführung der EG-Richtlinie 2002/24/EG im Jahr 2002 fielen die zuvor bestehende Drehzahlbegrenzung sowie die Tretkurbelpflicht weg.

Pedalen am Fahrzeug sind nun nicht mehr zwingend notwendig, um dieses als Mofa zu zulassen. Gedrosselte Ausführungen von Kleinrollern, die Keilriemengetriebe, Elektrostarter und einer Fliehkraftkupplung gelten nun ebenfalls als Mofa.

Um ein Mofa im Straßenverkehr nutzen zu können, ist ein Versicherungskennzeichen notwendig. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h, entfällt die Helmpflicht. Für alle anderen Mofas besteht diese jedoch.

Wurde die Prüfung erfolgreich abgelegt und der Mofa-Führerschein erworben, dürfen die Inhaber der Prüfbescheinigung Mofas fahren, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt bei 25 km/h liegt. Der Hubraum darf bei diesen Fahrzeugen maximal 50 ccm betragen.

Mit dem Klasse-M-Führerschein dürfen nur Mofas jedoch keine Rollen gefahren werden.
Mit dem Klasse-M-Führerschein dürfen nur Mofas jedoch keine Rollen gefahren werden.

Die Eigenschaften eines jeden Fahrzeugs sind in den Zulassungspapieren aufgeführt, sodass Besitzer immer nachschauen können, ob sie dieses Gefährt mit einer Prüfbescheinigung fahren dürfen oder doch einen Führerschein einer anderen Klasse benötigen.

Folgende Fahrzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse M legal gefahren werden:

  • Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa), das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet.
  • Ein Leichtmofa, das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einen Hubraum von 30 ccm nicht überschreitet
  • Elektronische Mobilitätshilfen, wie zum Beispiel ein Segway, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten

Fahrzeuge, wie eine Vespa oder ein Roller, die diese Spezifikationen nicht erfüllen beziehungsweise über den angegebenen Werten liegen, bedürfen mindestens der Führerscheinklasse AM und dürfen mit dem Mofa-Führerschein nicht gefahren werden.

Ein Klasse M Führerschein darf nicht mit dem Mokick-Führerschein verwechselt werden. Denn dieser ist ein richtiger Führerschein und fällt unter die Klasse AM. Mokicks gelten als Kleinkrafträder jedoch nicht als Mofa. Möchten Verkehrsteilnehmer dies fahren, reicht die Prüfbescheinigung daher nicht aus.

Ab wann dürfen Klasse-M-Besitzer ein Mofa kaufen?

Haben Fahrschüler nun die Prüfung bestanden, möchten sie selbstverständlich auch einen fahrbaren Untersatz haben. Sind Jugendliche allerdings noch unter 18 gelten sie als nicht voll geschäftsfähig und können solche Anschaffungen nicht eigenständig durchführen.

Die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten muss, wie schon für die Anmeldung zur Ausbildung für einen Mofa-Führerschein, unbedingt vorliegen. Meist sind die Eltern bei Kauf dann doch anwesend, da die Kosten die Möglichkeiten der Jugendlichen in vielen Fällen übersteigen.

Der Führerschein für ein Mofa bringt eine Helmpflicht mit sich.
Der Führerschein für ein Mofa bringt eine Helmpflicht mit sich.

Händlern ist es nicht gestattet, Mofas an Minderjährige zu verkaufen. Tun sie dies dennoch, droht ein Bußgeldbescheid und eventuell auch Geldstrafen.

Die volle Geschäftsfähigkeit wird erst mit der Volljährigkeit erlangt. Erst dann können Besitzer von einem Mofa-Führerschein das Mofa selbstständig kaufen.

Auch für die notwendige Versicherung, die für eine Nutzung im öffentlichen Straßenland vorgeschrieben ist, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte als Vertragspartner auftreten. Dies ist solange gegeben, bis die Mofa-Fahrer volljährig sind und selbst als Vertragspartner auftreten können.

Mofa-Prüfbescheinigung – Diese Kosten fallen an

Dass bei einer Ausbildung in einer Fahrschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, Kosten anfallen, ist wohl jedem bewusst. Doch wie hoch fallen diese eigentlich aus? Wie sieht bei einem Mofa-Führerschein der Preis für Übungsstunden aus?

Bei einem Führerschein der Klasse M sind die Kosten von einigen Faktoren abhängig. Dabei ist es wichtig, wo die Ausbildung abgelegt wird. Denn nicht nur in der Fahrschule ist dies möglich, sondern vereinzelt auch an einer normalen Schule. Besitzt die Schule die dafür nötigen Genehmigungen der Behörden, darf auch hier der Mofa-Führerschein absolviert werden.

Daher können sich die Kosten stark unterscheiden. An staatlichen Schulen liegen die Gebühren oftmals unter den Preisen der privaten Fahrschulen. Dies liegt unter anderem auch daran, dass die Fahrschule meist alle nötigen Schritte zur Prüfungsanmeldung unternimmt und sich der Fahrschüler diesbezüglich um nichts kümmern muss.

Auch bei einem M-Führerschein fallen Kosten an.
Auch bei einem M-Führerschein fallen Kosten an.

Bei den Kosten spielt es auch eine Rolle, wie viele praktische Fahrstunden die Fahrschüler benötigen und auch ob Gruppen- oder Einzelunterricht gewählt wurde.

Regionale Unterschiede bei den Preisen der Fahrschulen beeinflussen die Kosten für einen Führerschein der Klasse M.

Daher lohnt es sich, die unterschiedlichen Angebote der Fahrschulen zu vergleichen, um die Kosten besser kalkulieren zu können. Im Vergleich zu den Kosten für die anderen Führerscheinklassen halten sich die Ausgaben für einen Mofa-Führerschein in Grenzen.

In der Regel muss mit etwa 100 bis 150 Euro gerechnet werden. Meist bieten die Fahrschulen ein sogenanntes Komplettpaket an, das neben den Gebühren für die Fahrschule, den Kosten für die Stunden und das Lernmaterial auch die Prüfungsgebühren für die erste Prüfung enthält.

Die Prüfungsgebühren beinhalten die Kosten für die Anmeldung, die Prüfung und die Ausstellung der Bescheinigung. Die Kosten für die Bescheinigung an sich müssen erst nach bestandener Prüfung bezahlt werden, fallen also nur einmal an.

Die Gebühren für einen Mofa-Führerschein betragen hier 15 Euro. Die Kosten für die Führerscheinprüfung fallen bei jeder Wiederholung dieser erneut an.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

139 Kommentare

  1. Justin k

    19. November 2018 um 21:40

    Hollo ich bin 15 jahre und habe eine Mofaprüfbescheinigung und möchte mir einen yamaha Aerox 70ccm kaufen .Durfte ich den fahren wenn ich ihn auf 25km/h Drossel

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 9:11

      Hallo Justin,
      laut Gesetzgeber darf ein Mofa bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fähren und der Hubraum darf höchstens 50 ccm messen. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an den TÜV.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Uwe B.

    25. September 2018 um 21:51

    Guten Tag,
    wir leben in Frankreich grenznah zu Deutschland.
    Meine Frau geboren 1961 hat keine Fahrerlaubnis und fährt ein Leichtkraftfahrzeug.

    In Frankreich ist das Führen eines sogenannten Voiture Sans Permis in Ihrem Alter zulässig. Seit nun mehr als 6 Jahren fährt Sie tagtäglich damit nach Deutschland.
    Letzte Woche erkläre ihr ein Polizeibeamter bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle in Rastatt (BW), dass dies nicht zulässig sei.

    Unserer Einschätzung nach, ist jedoch nach §29 FeV die gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnis anzuwenden.
    Im Abschnitt 3 ist hier auch keine Einschränkung, die auf Sie anzuwenden wäre, zu ersehen.

    Bedarf die Fahrerlaubnis der Schriftform in Deutschland?
    Wie ist Ihre Einschätzung?

    Freundliche Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 um 14:12

      Hallo Uwe,

      wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen die Rechtslage hierzu am besten erläutern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Klaus

    20. September 2018 um 7:05

    Hallo,
    Ich bin 1963 geboren und muss demnächst für ein halbes Jahr den Führerschein abgeben.
    Was darf ich dann noch fahren?
    Fahrzeuge die unter die Fahrerlaubnis M fallen……..also
    Mofa mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder auch Fahrzeuge die unter die Fahrerlaubnis AM fallen…….also mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h?
    Vielen Dank für ihre Antwort im Vorhinein.

  4. Guido H.

    9. Juli 2018 um 22:01

    Hallo .

    Wie sieht das für meinen Sohn aus ??? Er hat letztes Jahr die Mofa-Prüfbescheinigung erhalten und fährt einen entsprechenden 25km/h Roller .
    Darf er mit diesem auch in den Niederlanden fahren ??

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 9:26

      Hallo Guido H.,

      Führerscheine werden zwar untereinander anerkannt – Prüfbescheinigungen jedoch nicht unbedingt. Erkundigen Sie sich am Besten noch einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  5. Thomas

    22. Juni 2018 um 14:42

    Hi ihr scheibt die Mofa prüfbescheinigung wude am 1.4.1980 eingeführt warum brauche ich dann eine bin 1972 geboren dann müsste doch nur mein Personalausweis langen zum Mofa fahren eigentlich oder nicht wenn Sie erst 1980 eingeführt worden ist

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:36

      Hallo Thomas,
      der Gesetzgeber erlaubt den Verzicht auf eine Mofaprüfbescheinigung für Menschen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind. Dabei handelt es sich um die Personen, die zum Zeitpunkt der Einführung altertechnisch bereits zum Führen berechtigt waren. Dies lässt sich somit als eine Form des Bestandsschutzes verstehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Thomas

    22. Juni 2018 um 8:32

    Hallo habe meine Mofa Prüfbescheinigung verloren wollte beim TÜV mir eine neue ausstellen lassen der der Mann vom Tüv sagte er können keine eine neue ausstellen weil er keine Daten mehr im Computer finden kann habe auch keine Ausbildungsbescheinigung mehr kann ich beim Notar beglaubigen lassen dass ich eine Mofa Prüfbescheinigung besessen habe und dann beim TÜV vorlegen kann Danke

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:24

      Hallo Thomas,
      uns ist leider nicht klar, was Sie beim Notar beglaubigen wollen. Denn in der Regel lässt sich dadurch nur die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original belegen. Das Original liegt laut Ihren Angaben allerdings nicht vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. TIm

    19. Juni 2018 um 18:55

    Hallo,
    Ich habe da mal eine frage . Ich mache momentan meinen Mofa Führerschein und wollte fragen ob ich wenn ich jetzt zum Beispiel einen Traktor habe ob ich dann mit diesem Tanken fahren dürfte halt ohne Gerätschaften dran ??? Vielen dank schon mal
    :) :) :)

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:46

      Hallo Tim,
      das Führen eines Traktors auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Lisa

    27. Mai 2018 um 11:09

    Hallo, bin 41 Jahre und habe meine Mofa Prüfbescheinigung 1992 gemacht, mir ist diese beim Umzug abhanden gekommen, was kann ich nun tun? Da gerne wieder fahren möchte!

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 9:50

      Hallo Lisa,

      in solch einem Fall sollten Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde bzw. die Stelle wenden, welche Ihnen die Prüfbescheinigung zuerst ausgestellt hat. Im Regelfall sollte es ausreichend sein, eine Stelle des TÜV aufzusuchen – dort wird meist ein zentrales Register geführt, aus welchem ersichtlich wird, dass Sie die Prüfung bereits abgelegt haben.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  9. Gabriele

    22. Mai 2018 um 14:03

    möchte mir ein25km Auto kaufen darf ich das fahren ohne Führerschein bin 1954 geboren
    vielen Dank im vor raus
    Gabriele

    1. bussgeldrechner.org

      25. Mai 2018 um 16:18

      Hallo Gabriele,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Peter

    17. Mai 2018 um 18:54

    EU Gesätze warum darf man in Österreich oder Frankreich ein leicht Kraftfahrzeug mit 45kmh fahren und in Deutschland nicht mit einer Mofabrüfbescheinigung ?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 12:24

      Hallo Peter,

      Verkehrsrecht ist trotz EU-Regelungen in vielen Bereichen Ländersache.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  11. Markus

    9. Mai 2018 um 15:23

    Darf ich mit einem Elektroroller der 45kmh fährt, außerorts auf Radwegen fahren, wenn dort das Schild Mofa frei ist ?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:33

      Hallo Markus,

      ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor bis max. 25 km/h, nicht schneller.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Sascha

    17. April 2018 um 22:00

    Halle habe eine Frage ich habe im November 2016 meine prüfbescheinigung gemacht stimmt es das man die prüfbescheinigung in klasse AM umtauschen kann ?
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:14

      Hallo Sascha,

      wenn Sie die entsprechenden Nachweise erbringen und Voraussetzungen haben, ist das möglich. Erkundigen Sie sich bei der Führerscheinstelle oder einer Fahrschule.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Frank

    2. April 2018 um 20:24

    Hallo
    Ich habe im August 1984 den Mopedf Führerschein in der ehemaligen.DDR gemacht dürfte danach Moped von 50 ccm bis 125 ccm fahren habe dann 1988 den Führerschein für LKW gemacht habe dann den Führerschein 2000 umschreiben lassen auf EU nun lese ich da ich mir nach Jahrzehnten wieder einen Roller von 125 ccm zulegen wollte das ich mit laut EU Karte M steht das für Mofa steht bis 25 km/nicht mehr fahren darf stimmt das ist bei der Umschreibung damals was falsch gelaufen????
    Ich bräuchte ihre Hilfe, Danke im voraus
    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 9:43

      Hallo Frank,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die zuständige Fahrerlaubnisstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Freddy

    27. März 2018 um 16:21

    Hallo,
    darf ich mit einem Roller, der 45 km/h fährt und 49 ccm hat, fahren wenn ich ihn drosseln lasse (Mofaführerschein )?

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 9:02

      Hallo Freddy,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Bernd

    18. März 2018 um 17:25

    Hallo, darf unsere Tochter(15) mit der Mofaprüfbescheinigung einen dreirädrigen Elektrokabinenroller (25km/h) fahren? Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 15:31

      Hallo Bernd,
      in der Regel ist das Führen eines Rollers mit einem Mofaführerschein nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Christine

    1. Februar 2018 um 17:22

    Hallo, darf mein Sohn (15 Jahre) ein Simpson S51 Baujahr 1981 mit dem Mofafüherschein fahren? Es gibt wohl für alte DDR Mofas eine Sonderregelung.

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 10:16

      Hallo Christine,
      das von Ihnen benannte Kleinkraftrad setzt in der Regel den Besitz der Führerscheinklasse AM voraus.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Manuel

    30. Dezember 2017 um 4:21

    Hallo gibt es eine Toleranz an Geschwindigkeit?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 13:52

      Hallo Manuel,

      bei Geschwindigkeitsverstößen werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h abgezogen.
      Die Maximalgeschwindigkeit des Mofas darf allerdings nicht überschritten werden.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  18. Dicker

    19. Dezember 2017 um 15:01

    Guten Tag ich hab eine Frage ich habe meinen Mofaführerschein 1987 gemacht was darf ich genau fahren zufällig auch ein 25 km/h Auto oder doch nicht

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:28

      Hallo Dicker,

      der Mofaführerschein bzw. die Prüfbescheinigung gilt ausschließlich für zweirädrige, einspurige und einsitzige Fahrzeuge!

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  19. Joshua

    19. Dezember 2017 um 12:45

    Hallo
    Ich habe seit November 2017 den Mofaführerschein die Prüfbescheinigung zum führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25km/h.
    Darf ich damit auch ein dreirädrigen Krankenfahrstuhl bis 25km/h der vor dem 01.10.2002 gebaut wurde fahren???

    Liebe Grüsse
    Joshua

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:24

      Hallo Joshua,

      die Mofaprüfbescheinigung gilt ausschließlich für zweirädrige, einsitzige Fahrzeuge.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  20. Dantohr

    9. November 2017 um 22:04

    Unter dem Bild steht man darf keiner Roller fahren.
    Das stimmt ja so nicht denn wenn er gedrosselt ist auf 25kmh darf man den fahren.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 12:03

      Hallo Dantohr,

      in dem Fall gilt ein Roller als Mofa, wenn er nicht schneller als 25 km/h fährt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Xy

    9. Oktober 2017 um 13:27

    Hallo ich habe seit 30.8.2017
    die Prüfbescheinigung zum führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25km/h.
    Gilt diese Prüfungbescheinigung als Klasse M?
    Danke im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:37

      Hallo Xy,

      ja, in der Regel tut sie das.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Kevin

    28. September 2017 um 4:44

    Hallo ich habe da so ne Frage.
    Darf ich eine cross(moped) fahren 50ccm mit der mofa prüfbescheinigung?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 11:20

      Hallo Kevin,
      die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Dominic

    18. September 2017 um 9:04

    Guten Tag

    Meine frage wenn die mofa prüfbescheinigung jetzt auf klasse am umgeschrieben werden kann muss ich da noch irgendwelche prüfungen machen und muss ich dann trotzdem die MPU machen die mir 2010 verhängt wurde

    Mfg dominic

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 11:26

      Hallo Dominic,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Nick

    12. September 2017 um 4:35

    Hallo,
    Ich lese mich schon eine halbe Ewigkeit durchs Internet. Meine Frage : Darf ich mit meinem Fahrausweis der Klasse 5 (L) ein Mofa mit 25 km/h fahren?
    Eine Theorie sowie praktische Prüfung wurde angelegt, und bestanden.

    Nun lese ich aber mal ja, mal nein.
    Was ist nun richtig?

    Liebe Grüße
    Nick

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:53

      Hallo Nick,

      haben Sie den Führerschein in der BRD ab dem 1.1.1989 gemacht, so schließt dieser nur die Klasse L ein. Haben Sie ihn allerdings vor diesem Datum gemacht, ist er auch für die Klasse AM gültig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Hotta

    2. September 2017 um 21:49

    Frage habe denn mopedschein seid 89 ist nun schon Mal umgeschrieben in eu-schein
    War zum Ausstellungszeitpunkt für max.50ccm und max 60kmh erlaubt(für s50 ,Schwalbe usw.) Liege ich richtig dass ich diese Mopeds bzw Kleinkrafträder weiterhin mit der Klasse m weiterhin fahren darf (Bestandsschutz)?

    Gruß. Hotta

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:00

      Hallo Hotta,

      diese Information können Sie Ihrem Führerschein mit der entsprechenden Schlüsselzahl entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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