Mofa-Führerschein – Der erste Schritt zur Selbstständigkeit

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Eine Prüfbescheinigung für junge Verkehrsteilnehmer

Der Führerschein der Klasse M bedeute für viele Jugendliche  mehr Mobilität.
Der Führerschein der Klasse M bedeute für viele Jugendliche mehr Mobilität.

Der Mofa-Führerschein ist kein Führerschein im eigentlichen Sinn. Es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung, die den Besitzer berechtigt, Fahrzeuge der Klasse M zu fahren. Da diese Bescheinigung bereits von Teenagern erlangt werden kann, ist diese als Einstieg in eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Fahrrad sehr beliebt.

Jugendliche können sich mit einem Mofa unabhängiger bewegen. Sie sind nicht mehr so an den Zeitplan der öffentlichen Verkehrsmittel oder der Eltern gebunden und können sich freier entscheiden, wann sie wohin fahren. Zudem erlaubt es die Prüfbescheinigung auch das Fahrrad gegen ein etwas schnelleres Gefährt auszutauschen, was die Fortbewegung für einige sehr erleichtert.

Welche Voraussetzungen für den Mofa-Führerschein erfüllt sein müssen, welche Fahrzeuge in diesen inbegriffen sind und was für Kosten auf Interessierte zu kommen, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Mofa-Führerschein

Welchen Führerschein benötige ich, um ein Mofa fahren zu dürfen?

Eigentlich ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung notwendig. Welche Übungen Sie dafür absolvieren müssen, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Ab wann darf ich Mofa fahren?

Die Prüfbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Sie das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben.

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Prüfbescheinigung nutzen?

Es gelten strenge Beschränkungen. Das Fahrzeug darf bauartbedingt maximal 25 km/h schnell sein und muss einen Hubraum von weniger als 50ccm aufweisen.

Was kostet ein Mofa-Führerschein?

Ein Mofa-Führerschein kostet etwa 100 bis 150 Euro. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für den Erwerb von einem Mofa-Führerschein

Unter den Führerscheinklassen ist die M die am leichtesten zu erwerbende. Denn, wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei nicht um einen Führerschein. Daher fallen die Prüfungsanforderungen auch wesentlich reduzierter aus als beispielsweise für einen Führerschein der Klasse A1, der zum Fahren von Rollern berechtigt.

Umgangssprachlich wird die Prüfbescheinigung dennoch weiterhin als Mofa-Führerschein bezeichnet. Bis Januar 2013 war dies auch korrekt. Nach der Anpassung der Führerscheinklassen wurde der Führerschein für ein Mofa in die nun gültige Prüfbescheinigung umgewandelt.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse M kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden. Die Ausbildung zu dieser darf ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres beginnen. Ein gesonderter Führerschein muss hier nicht beantragt werden, die Prüfbescheinigung reicht zum Führen eines Mofas aus.

Die Themen in der Ausbildung zum Mofa-Führerschein beinhalten grundsätzliche Verkehrsregeln.
Die Themen in der Ausbildung zum Mofa-Führerschein beinhalten grundsätzliche Verkehrsregeln

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Modul, wobei am Ende nur eine theoretische Prüfung absolviert wird. An der Prüfung an sich dürfen Jugendliche mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres teilnehmen. Die Bescheinigung wird dann auch erst ausgehändigt, wenn der Teilnehmer schon 15 ist.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, möchten Mofa-Fahrer Kinder unter sieben Jahre auf dem Mofa mitnehmen, müssen sie selbst bereits 16 Jahre alt sein. Die Mitnahme von älteren Kindern oder Erwachsenen ist nicht gestattet.

Da viele Jugendliche einen Mofa-Führerschein bereits vor dem 18. Lebensjahr erhalten möchten, ist hier die Zustimmung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten notwendig. Ohne diese Einwilligung darf keine Anmeldung in der Fahrschule oder für die Prüfung erfolgen.

Besitzer einer anderen Führerscheinklasse müssen nicht unbedingt auch einen Mofa-Führerschein machen. Denn dieser ist in den Klassen A, A1, A2 und B bereits enthalten und berechtigt zum Führen eines Mofas.

Fahrer, die vor dem 01. April 1980 – hier wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt waren, dürfen ein Mofa auch ohne eine Prüfbescheinigung führen und benötigen zum Nachweis ihres Geburtsdatums nur einen Personalausweis oder Pass.

So sieht die Ausbildung zum Mofa-Führerschein aus

Teilnehmer an einer Ausbildung zum Mofa-Führerschein sind verpflichtet, sechs Stunden Theorie zu absolvieren. Diese Stunden haben eine Dauer von jeweils 90 Minuten und sind thematisch gegliedert.

Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie das Verhalten in Gefahrensituationen stehen hierbei im Mittelpunkt und sollen dem Mofa-Fahrer vermitteln, wie er sich mit dem Gefährt sicher im Straßenverkehr bewegt.

Da für einige Mofa-Fahrer das Thema Geschwindigkeit wichtiger erscheint als die eigene Sicherheit oder die anderer, ist dies auch Bestandteil der theoretischen Ausbildung. Technische Manipulationen am Fahrzeug sowie deren Folgen werden eingehend besprochen.

Teilnehmer dürfen höchsten bei einer theoretischen Stunde nicht anwesend sein. Sind es mehr, werden sie nicht zur Prüfung zugelassen.

Meist findet der Unterreicht in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen statt, so dass Teilnehmer bei Problem oder Fragen bezüglich einzelner Sachverhalte an den Fahrlehrer wenden oder sich untereinander austauschen können.

Beim Mofa-Führerschein gibt es nur eine theoretische Prüfung.
Beim Mofa-Führerschein gibt es nur eine theoretische Prüfung.

Da keine praktische Prüfung notwendig ist, fallen nur wenige praktische Fahrstunden beim Mofa-Führerschein an. Auch hier sind die Gruppen klein und haben maximal vier Teilnehmer.

Es ist jedoch auch möglich, Einzelstunden zu nehmen. Meist ist es eine Kostenfrage, für welche Variante sich Teilnehmer entscheiden. Fahrlehrer können während des Gruppenunterrichts auch feststellen, ob ein Mehrbedarf besteht und Einzelunterricht sinnvoll ist.

Die praktische Ausbildung für die Prüfbescheinigung beinhaltet in der Regel folgende Elemente:

  • Übungen zur Kurvenfahrt sowie Schlangenlinien
  • Übungen zum Bremsen sowie Vollbremsung bei Maximalgeschwindigkeit
  • Übungen zum Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Übungen zum richtigen Anfahren und Anhalten
  • Übungen zum Wenden und Ausweichen von Hindernissen

Die Prüfung

Ist die Ausbildung für den Mofa-Führerschein durchlaufen, kann die Anmeldung für die Prüfbescheinigung erfolgen. In der Regel läuft dies über die Fahrschule, welche die Prüfung beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation anmeldet.

Der Fahrschüler muss dann am Prüfungstermin die Ausbildungsbescheinigung und seinen Personalausweis vorlegen sowie die Prüfungsgebühr bezahlen. Ohne den Nachweis der Teilnahme an den theoretischen und praktischen Stunden, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Anders als bei den Fahrerlaubnisklassen, bei denen ein Führerschein ausgestellt wird, ist für die Mofa-Prüfbescheinigung keine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Allerdings ist es immer empfehlenswert, einen solchen zu besuchen.

In der Prüfung an sich müssen die Teilnehmer innerhalb von 20 bis 30 Minuten 20 Fragen beantworten. Dies erfolgt entweder am PC, einem Touchpad oder auch über Fragebögen aus Papier. Die Fragen werden einem festgelegten Fragenkatalog entnommen, sodass sich Fahrschüler mit diesem vor der Prüfung vertraut machen können. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Absolvieren der Prüfung für den Mofa-Führerschein enorm.

Der Mofa-Führerschein wird oft als Vorbereitung auf den Autoführerschein genutzt.
Der Mofa-Führerschein wird oft als Vorbereitung auf den Autoführerschein genutzt.

Bei der Beantwortung der Fragen werden Wertungspunkte gesammelt. Falsche Antworten bedeuten dann auch Fehlerpunkte. Ein Teilnehmer sollte nicht mehr als sieben Fehlerpunkte erreichen, ansonsten ist die Prüfung für den Mofa-Führerschein nicht bestanden.

Die Prüfung der Ergebnisse erfolgt vor Ort, sodass die Teilnehmer sofort nach der Abgabe ihrer Antworten die Testergebnisse erhalten.

Nach einer nicht bestandenen Prüfung gibt es immer die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Bei einer erneuten Prüfung muss die Gebühr ein weiteres Mal bezahlt werden. Fahren Verkehrsteilnehmer nach einer nicht bestandenen Prüfung dennoch mit dem Mofa, erfüllt dies den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und stellt eine Straftat dar.

Haben Fahrschüler ihre Prüfbescheinigung, also den Mofa-Führerschein, erhalten, müssen sie das Dokument bei jeder Fahrt mit sich führen. Tun sie dies nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Bescheinigung ist unbefristet gültig. Kann jedoch auch nur in Deutschland verwendet werden. Im Ausland hat sie keine Gültigkeit.

Mofa-Führerschein trotz Fahrverbot?

Da es sich beim Mofa-Führerschein, wie bereits erwähnt, eigentlich nicht im einen Führerschein handelt, kann es unter Umständen möglich sein, trotz eines Fahrverbotes mit dem Mofa zu fahren.

Müssen Verkehrssünder nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ihren Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben, kann der Richter in einem Verfahren auch die Fahrzeuge bestimmen, für die dieses Fahrverbot gilt.

Werden dann nur führerscheinpflichtige Fahrzeugklassen benannt, dürfen Betroffene Fahrrad und Mofa fahren. Die Prüfbescheinigung für ein Mofa (Mofa-Führerschein) muss dennoch vorliegen. Nicht in jedem Fall muss auch diese bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Ob es für den Verkehrssünder möglich ist, die Bescheinigung während des Fahrverbotes zu erwerben, hängt vom Einzelfall ab.

Was darf mit dem Führerschein der Klasse M gefahren werden?

Quadfahren ist mit der Fahrerlaubnis der Klasse M nicht gestattet.
Quadfahren ist mit der Fahrerlaubnis der Klasse M nicht gestattet.

Als Mofa werden Kleinkrafträder mit einem Hilfsmotor bezeichnet. Mofa bedeutet als „Motor-Fahrrad“ oder „Motorisiertes Fahrrad“. Darüber hinaus sind es immer einspurige und einsitzige Fahrzeuge.

Nach der Einführung der EG-Richtlinie 2002/24/EG im Jahr 2002 fielen die zuvor bestehende Drehzahlbegrenzung sowie die Tretkurbelpflicht weg.

Pedalen am Fahrzeug sind nun nicht mehr zwingend notwendig, um dieses als Mofa zu zulassen. Gedrosselte Ausführungen von Kleinrollern, die Keilriemengetriebe, Elektrostarter und einer Fliehkraftkupplung gelten nun ebenfalls als Mofa.

Um ein Mofa im Straßenverkehr nutzen zu können, ist ein Versicherungskennzeichen notwendig. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h, entfällt die Helmpflicht. Für alle anderen Mofas besteht diese jedoch.

Wurde die Prüfung erfolgreich abgelegt und der Mofa-Führerschein erworben, dürfen die Inhaber der Prüfbescheinigung Mofas fahren, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt bei 25 km/h liegt. Der Hubraum darf bei diesen Fahrzeugen maximal 50 ccm betragen.

Mit dem Klasse-M-Führerschein dürfen nur Mofas jedoch keine Rollen gefahren werden.
Mit dem Klasse-M-Führerschein dürfen nur Mofas jedoch keine Rollen gefahren werden.

Die Eigenschaften eines jeden Fahrzeugs sind in den Zulassungspapieren aufgeführt, sodass Besitzer immer nachschauen können, ob sie dieses Gefährt mit einer Prüfbescheinigung fahren dürfen oder doch einen Führerschein einer anderen Klasse benötigen.

Folgende Fahrzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse M legal gefahren werden:

  • Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa), das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet.
  • Ein Leichtmofa, das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einen Hubraum von 30 ccm nicht überschreitet
  • Elektronische Mobilitätshilfen, wie zum Beispiel ein Segway, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten

Fahrzeuge, wie eine Vespa oder ein Roller, die diese Spezifikationen nicht erfüllen beziehungsweise über den angegebenen Werten liegen, bedürfen mindestens der Führerscheinklasse AM und dürfen mit dem Mofa-Führerschein nicht gefahren werden.

Ein Klasse M Führerschein darf nicht mit dem Mokick-Führerschein verwechselt werden. Denn dieser ist ein richtiger Führerschein und fällt unter die Klasse AM. Mokicks gelten als Kleinkrafträder jedoch nicht als Mofa. Möchten Verkehrsteilnehmer dies fahren, reicht die Prüfbescheinigung daher nicht aus.

Ab wann dürfen Klasse-M-Besitzer ein Mofa kaufen?

Haben Fahrschüler nun die Prüfung bestanden, möchten sie selbstverständlich auch einen fahrbaren Untersatz haben. Sind Jugendliche allerdings noch unter 18 gelten sie als nicht voll geschäftsfähig und können solche Anschaffungen nicht eigenständig durchführen.

Die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten muss, wie schon für die Anmeldung zur Ausbildung für einen Mofa-Führerschein, unbedingt vorliegen. Meist sind die Eltern bei Kauf dann doch anwesend, da die Kosten die Möglichkeiten der Jugendlichen in vielen Fällen übersteigen.

Der Führerschein für ein Mofa bringt eine Helmpflicht mit sich.
Der Führerschein für ein Mofa bringt eine Helmpflicht mit sich.

Händlern ist es nicht gestattet, Mofas an Minderjährige zu verkaufen. Tun sie dies dennoch, droht ein Bußgeldbescheid und eventuell auch Geldstrafen.

Die volle Geschäftsfähigkeit wird erst mit der Volljährigkeit erlangt. Erst dann können Besitzer von einem Mofa-Führerschein das Mofa selbstständig kaufen.

Auch für die notwendige Versicherung, die für eine Nutzung im öffentlichen Straßenland vorgeschrieben ist, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte als Vertragspartner auftreten. Dies ist solange gegeben, bis die Mofa-Fahrer volljährig sind und selbst als Vertragspartner auftreten können.

Mofa-Prüfbescheinigung – Diese Kosten fallen an

Dass bei einer Ausbildung in einer Fahrschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, Kosten anfallen, ist wohl jedem bewusst. Doch wie hoch fallen diese eigentlich aus? Wie sieht bei einem Mofa-Führerschein der Preis für Übungsstunden aus?

Bei einem Führerschein der Klasse M sind die Kosten von einigen Faktoren abhängig. Dabei ist es wichtig, wo die Ausbildung abgelegt wird. Denn nicht nur in der Fahrschule ist dies möglich, sondern vereinzelt auch an einer normalen Schule. Besitzt die Schule die dafür nötigen Genehmigungen der Behörden, darf auch hier der Mofa-Führerschein absolviert werden.

Daher können sich die Kosten stark unterscheiden. An staatlichen Schulen liegen die Gebühren oftmals unter den Preisen der privaten Fahrschulen. Dies liegt unter anderem auch daran, dass die Fahrschule meist alle nötigen Schritte zur Prüfungsanmeldung unternimmt und sich der Fahrschüler diesbezüglich um nichts kümmern muss.

Auch bei einem M-Führerschein fallen Kosten an.
Auch bei einem M-Führerschein fallen Kosten an.

Bei den Kosten spielt es auch eine Rolle, wie viele praktische Fahrstunden die Fahrschüler benötigen und auch ob Gruppen- oder Einzelunterricht gewählt wurde.

Regionale Unterschiede bei den Preisen der Fahrschulen beeinflussen die Kosten für einen Führerschein der Klasse M.

Daher lohnt es sich, die unterschiedlichen Angebote der Fahrschulen zu vergleichen, um die Kosten besser kalkulieren zu können. Im Vergleich zu den Kosten für die anderen Führerscheinklassen halten sich die Ausgaben für einen Mofa-Führerschein in Grenzen.

In der Regel muss mit etwa 100 bis 150 Euro gerechnet werden. Meist bieten die Fahrschulen ein sogenanntes Komplettpaket an, das neben den Gebühren für die Fahrschule, den Kosten für die Stunden und das Lernmaterial auch die Prüfungsgebühren für die erste Prüfung enthält.

Die Prüfungsgebühren beinhalten die Kosten für die Anmeldung, die Prüfung und die Ausstellung der Bescheinigung. Die Kosten für die Bescheinigung an sich müssen erst nach bestandener Prüfung bezahlt werden, fallen also nur einmal an.

Die Gebühren für einen Mofa-Führerschein betragen hier 15 Euro. Die Kosten für die Führerscheinprüfung fallen bei jeder Wiederholung dieser erneut an.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

139 Kommentare

  1. oliver

    31. Januar 2023 um 18:41

    Moin .
    ich bin 35 Jahre alt und beabsichtige die mofa bescheinigung zu machen , nur trau ich mich nicht wirklich,weil ich denke das ich ziemlich blöd angesehene werde wegen meines alters,gibt es da eine alters grenze oder ist das egal in welchem alter man den macht?

    1. Sergiu

      2. Oktober 2023 um 14:21

      ich hab mit 55… also,nur mut

  2. RM

    19. November 2022 um 20:55

    Hallo darf ich mit meiner Mofaprüfbescheinigung von 1996 darf ich ein Senjoremobiel25km 3Räder fahren ohne Einschränkungen .

    MFG

  3. Sabine

    30. September 2022 um 15:50

    Hallo,
    Darf man mit der mofaprüfbescheining von 1990 ein auto mit 25kmh fahren .
    Mit freundlichen grüßen

  4. Patrick

    20. Oktober 2021 um 11:28

    Ich habe ein Frage darf ich ein Mofa-Roller fahren ohne schein fahren ,weil ein Bekannter hat mir gesagt du bist 1980 geboren du brauchst nur ein Fahrerlaubnis kein Mofa-schein.

  5. Helmut

    14. Oktober 2021 um 17:10

    Hallo,ich möchte eine Simson Schwalbe fahren,mit welchen Alter und mit welchen Führerschein geht das?

  6. Feetz

    2. September 2021 um 14:47

    Hallo, besitze die Klasse B was mich berechtigt Klasse AM zu fahren, meine frage darf ich einen Roller 49ccm mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 50kmh fahren, Baujahr 1996 Roller

  7. Lutz

    8. November 2020 um 17:56

    Ich habe eine Frage hatte mein Mofa -Prüfbescheinigung 11.06.97 gemacht habe hier in bei anworten gelesen das mann M in AM umschenlassen können stimmt das ?

  8. Melanie

    20. August 2020 um 9:10

    Hallo,
    Mein Sohn hat seinen Rollerführeeschein 2015 gemacht ist mittlerweile 20 Jahre alt . Dar er jezzt 50 km/H fahren oder nicht. Hab irgendetwas von einer Gesetzesänderung mitbekommen

  9. Melanie Pohl

    20. August 2020 um 9:10

    Hallo,
    Mein Sohn hat seinen Rollerführeeschein 2015 gemacht ist mittlerweile 20 Jahre alt . Dar er jezzt 50 km/H fahren oder nicht. Hab irgendetwas von einer Gesetzesänderung mitbekommen

  10. Robert

    12. Juli 2020 um 20:42

    Hallo, ich bin gerade auf diese Frage gestoßen. Mich interessiert das auch, und richtig wurde es ja nicht beantwortet. Ich habe auch 1999 meine Mofa prüfbescheinigung gemacht, wenn 2013 wirklich Änderungen statt gefunden haben, ist es denn jetzt möglich mit der Mofa prüfbescheinigung von 2006 eine Umschreibung auf AM 45 Km/h zu bekommen?
    Beste Grüße

  11. Rainer

    30. November 2019 um 16:41

    Hallo,
    Ich bin 1958 geboren und habe keine gültige Fahrerlaubnis.
    Darf ich ein Auto fahren, das auf 25km/h begrenzt ist?
    Fiat seicento, Drehzahl gedrosselt,
    3.-5. Gang gesperrt?
    Vielen Dank im voraus,
    Rainer

  12. ziegler.J

    19. November 2019 um 13:57

    Jch bin 50.Jahre alt habe am 4.4.1989. BRD den alten Führerschein KL5 erworben.möchte mir einAuto( Krankenfahrstuhl) 25Kmh kaufen.wurde mir abgelehnt mit der begründung weil er erst nachdem Datum des 31.12.88 ausgestellt wurde aber ein Traktor mit 40Kmh dürfte ichFahren so ein schwachsinn . Das ist ungerecht und eine frecheit. Wo kann mahn da recht bekommen Das ist Diebstahl, M.F G.J.Z.

    1. Annette

      10. Dezember 2023 um 15:33

      Sehr geehrter Herr Ziegler sie dürfen durch aus einen krankenfahrstuhl mit einer Prüfbescheinigung fahren aber kommt drauf an in welchen Jahr Gang sie geboren sind oder mit einen mofa Führerschein

  13. Igor

    6. November 2019 um 1:18

    Ich habe eine Frage. Darf ich Kinder unter 7 Jahren auf einem mofa mitnehmen wenn ein kindersitz verbaut ist. Und Erwachsene vielleicht?

  14. Patryk

    8. September 2019 um 14:37

    Hallo bin 35 habe 2017 eine Mofa prüfbescheinigung gemacht, kann ich das auch umschreiben auf am ? geht nicht oder ?

    Gruss Patryk

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 14:16

      Hallo Patryk,
      dies ist unseres Wissens nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Attila

    5. September 2019 um 13:21

    Kann ich trotzt MPU die Führerschein Klasse AM machen und Leichtkraftfahrzeugen fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 13:57

      Hallo Attila,
      die MPU gilt in der Regel für alle Kraftfahrzeuge.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Kehm

    1. September 2019 um 21:26

    Hallo,habe mal eien Frage
    Was ist hier mit „Darf BAUBEDINGT nicht schnaller als 25 K/mh fahren“ ?

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 13:56

      Hallo Kehm,
      das Fahrzeug darf aufgrund seiner Bauweise und der technischen Voraussetzungen nicht in der Lage sein, schneller als 25 km/h zu fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. catrin

    2. Juli 2019 um 22:28

    bin mit meiner solex angehalten worden,habe aber keinen prüfschein,in der annahme,dass ich keinen brauche.bin 67er baujahr und aus dem osten,wo es erlaubt war,ohne zu fahren.hab mich nicht schlau gemacht.jetzt muss ich zur polizei.mit was muss ich rechnen?

  18. Oliver

    12. Juni 2019 um 15:27

    Hallo habe mal nee frage ein kumpel von mir hat eine fahrerlaubnis für 25 kmh hat aber ein roller der 70 fahren tut darf er damit überhaupt fahren da in denn papieren vom roller drin steht 50ccm und in seine fahrerlaubnis 25 kmh

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:50

      Hallo Oliver,
      erlaubt die Führerscheinklasse das Führen des Fahrzeugs nicht, kann der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorliegen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Holger

    7. Juni 2019 um 13:57

    Hallo,

    ich bin 1958 geboren kann also ohne M Prüfung Mofa fahren.
    Brauche ich einen Schein für die Klasse AM?

    mfg

    Holger

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:42

      Hallo Holger,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Führerscheinbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Biggy

    31. Mai 2019 um 17:39

    Kann man mit bestandener theoretischen Prüfung der Klasse B den Mofaführerschein beantragen? Bzw. Bekommt man dafür die Prüfbescheinigung?

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:24

      Hallo Biggy,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Fahrschule.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Dirk

    15. Mai 2019 um 20:48

    Hallo
    Ich habe ein Problem und hoffe das sie mir einen Tick weiterhelfen können .
    Danke schon mal im vorraus .
    Ihre Arbeit ist echt Super !!!
    Ich habe meinen Mofaführerschein ( Prüfbescheinigung )
    1989 – 1990 in der Schule über eine AG gemacht .
    Mein Problem ist , das ich keine Unterlagen mehr habe , aber gerne mit einem
    ( kleinem Roller 25 kmh ) fahren will .
    Ich weiss noch das ein TÜV Prüfer für die Theorie vor Ort war .
    Die Schule gibt es nicht mehr und die vermutlich zuständige TÜV – Stelle ebenfalls
    nicht .
    Wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis wieder .
    Hab sie ja nachweisslich gemacht .
    Kann ja nicht sein das ich sie nochmal machen bzw bezahlen muss .
    Können sie mir helfen ?
    Danke für ihre Antwort

  22. Lukas

    11. Mai 2019 um 18:29

    Hallo, ich habe eine frage. Mit was für Strafen kann man ausgehen wenn man die Mofa Prüfbescheinigung besitzt und ein Moped fährt das für die Führerschein klasse Am ausgelegt ist erwischt wird? MFG

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:52

      Hallo Lukas,
      in diesem Fall kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden. Dabei handelt es sich um eine Straftat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Martin

    28. April 2019 um 0:46

    Kann man ohne zusätzlicher Prüfung und /oder Kosten eine Mofafahrerlaubnis in einen Führerschein Klasse AM umschreiben lassen und dann Quads und Roller bis 45kmh und 50ccm fahren ? Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 9:36

      Hallo Martin,
      eine solche Möglichkeit ist uns nicht bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Jerry

    20. April 2019 um 15:20

    Hallo ich habe grade in den Kommentaren gelesen das man die mofaprüfbescheinigung in die Klasse Am wechseln kann geht das auch wenn ich die mofaprüfbescheinigung erst letztes Jahr gemacht habe? Und meine Frage ist noch ich wollte mir ein Fiat panda kaufen der auf 25 kmh gedrosselt ist darf ich das mit der mofaprüfbescheinigung fahren die Polizei konnte mir nicht wirklich weiterhelfen die meinten da es 25 kmh fährt müsste es eigentlich vielleicht könnt ihr mir eine richtige Auskunft geben

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 11:01

      Hallo Jerry,
      die Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da dies kein Führerschein ist. Für weitere Auskünfte sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Niki

    12. Dezember 2018 um 19:48

    hi ich werd 15 un ich möchte mir nen spatz der firma simson zulegen 2 gang handschalter, einsitzer ,47,3ccm ,Drf ich den mit einer prüfbescheinigung fahrn ? Was ist Mit der ddr sonderregelung beim Mofa ?

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:59

      Hallo Niki,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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