Führerschein der Klasse 5: Fahrerlaubnis für landwirtschaftliche Maschinen

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerscheinklasse 5 – alt und trotzdem weiterhin gültig

Der Führerschein der Klasse 5 berechtigt zum Fahren von Arbeitsmaschinen.
Der Führerschein der Klasse 5 berechtigt zum Fahren von Arbeitsmaschinen.

Aufgrund diverser Führerscheinreformen und der Umstellung auf ein neues System bei den Führerscheinklassen herrscht bei vielen Führerscheinbesitzern häufig Unsicherheit, welche Fahrzeuge sie überhaupt noch führen dürfen.

Aus Angst gegen die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu verstoßen und um eine mögliche Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu vermeiden, schränken sich Besitzer der alten „Lappen“ bezüglich der Fahrzeugwahl ein.

Doch was ist ein alter Führerschein der Klasse 5 heute noch wert? Welche Fahrzeuge dürfen Sie damit fahren und welche neue Fahrerlaubnisklasse wird bei Besitzern der Führerscheinklasse 5 im neuen EU-Kartenführerschein vermerkt? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Führerschein der Klasse 5

Wozu berechtigt die Klasse 5?

Hierbei kommt es vor allem darauf an, ob Sie die Fahrerlaubnis in der BRD oder der DDR erworben haben. Denn in der BRD diente diese vor allem zum Führen von Arbeitsmaschinen. In der DDR entsprach der Führerschein hingegen eher der Klasse B.

Welche Klassen erhalte ich beim Umtausch des Führerscheins?

Die Antwort finden Sie in dieser Tabelle.

Was bedeuten die ergänzenden Zahlen?

Diese Schlüsselzahlen begrenzen oder Erweitern die Befugnisse. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Was umfasst die alte Führerscheinklasse 5?

Durch den Führerschein der Klasse 5 ist sein Besitzer dazu befähigt, Arbeitsmaschinen und Krankenfahrstühle zu fahren. Die Arbeitsmaschinen sind dabei auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschränkt. Zudem erlaubt die Fahrerlaubnis auch das Führen von Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h in Verbindung mit Anhängern bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h.

Der Führerscheinklasse 5 entspricht heute die Klasse L, denn für diese gelten die gleichen Vorgaben.

Führerschein der Klasse 5 umschreiben

Besitzer der Führerscheinklasse 5 dürfen heute teilweise auch Traktor fahren.
Besitzer der Führerscheinklasse 5 dürfen heute teilweise auch Traktor fahren.

Aufgrund der verschiedenen Reformen und den damit verbundenen unterschiedlichen Anforderungen für den Erhalt der Fahrerlaubnis, existieren für den Führerschein der Klasse 5 diverse Entsprechungen. Von Bedeutung ist dabei auch, ob der Führerschein aus der DDR oder der BRD stammt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie beim Umschreiben der Führerscheinklasse 5 erhalten:

Wann und wo wurde der Führerschein der Klasse 5 erteilt?EntsprechungenSchlüsselzahlen
BRD - vor dem 01.01.89AM, L174, 175
BRD - ab dem 01.01.89L174
DDR - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L, T79.06, 172
DDR - zwischen 01.12.54 und 31.03.80AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 172
DDR - ab dem 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T79.03, 79.04, 79.06, 172

Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, ist der Führerschein der Klasse 5 zwar alt, dennoch berechtigt er – je nach Ort und Zeitpunkt der Führerscheinprüfung – seinen Besitzer zum Fahren vieler Fahrzeuge.

Die Führerscheinklasse 5 der DDR umfasst eine Vielzahl von Fahrzeugklassen und entspricht dadurch faktisch einem Führerschein der Klasse B.

Was bedeuten die Schlüsselzahlen?

Die alte Führerscheinklasse 5 ist in BRD und DDR sehr unterschiedlich.
Die alte Führerscheinklasse 5 ist in BRD und DDR sehr unterschiedlich.

Durch die Schlüsselzahlen werden die Berechtigungen der Führerscheininhaber beschränkt oder erweitert. Sie geben somit an, welche Fahrzeuge der Fahrer führen darf. Was die Schlüsselzahlen bei BRD und DDR bedeuten, zeigt die nachfolgende Auflistung.

Beim Umtausch der Fahrerlaubnis der Klasse 5 aus der BRD können folgende Schlüsselzahlen auf dem Führerschein vermerkt werden:

  • 174
    Klasse L – gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h.
  • 175
    Klasse L – gültig zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Der Führerschein der Klasse 5 aus der DDR kann zur Eintragung dieser Ergänzungen führen:

  • 79.03
    Nur dreirädrige Fahrzeuge.
  • 79.04
    Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zGG von maximal 750 kg.
  • 79.05
    Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
  • 79.06
    Gespanne der Klasse BE, sofern das zGG des Anhängers 3,5 t übersteigt.
  • 172
    Klasse C – gültig auch für Kfz der Klasse D, aber ohne Fahrgäste.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

Bildnachweise

1 Kommentar

  1. Alexander

    20. November 2022 um 19:32

    ich habe meinen Führerschein vor der Grenzöffnung in der DDR gemacht am Tag der Öffnung hab ich alles in der DDR gelassen auch die Wohnung seit dem bin ich in West-Berlin wie komme ich an einen Führerschein ohne ihn noch einmal zu machen

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