Führerschein der Klasse 4: Für welche Fahrzeuge berechtigt er?
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Der alte Rollerführerschein
Bis zur Reform der Führerscheinklassen und der Vereinheitlichung der europäischen Anforderungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis konnten Fahrschüler den Führerschein der Klasse 4 erhalten.
Durch die Umstellung des Systems entstanden neue Fahrerlaubnisklassen und der Führerschein der Klasse 4 gilt als alt.
Doch welche Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein der Klasse 4 gefahren werden? Welche neue Klasse gilt als Entsprechung? Und worauf muss beim Umschreiben des Führerscheins geachtet werden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein der Klasse 4
In der BRD würde diese Fahrerlaubnis auch als Rollerführerschein bezeichnet.
Die Antwort finden Sie in dieser Tabelle.
Mithilfe der Schlüsselzahlen lässt sich eine Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. Was die Ziffern dabei im Einzelnen bedeuten, erfahren Sie hier.
Wozu berechtigt der Führerschein Kl. 4?
Die alte Führerscheinklasse 4 berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. Zudem umfasst die Fahrerlaubnis auch Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Je nachdem, ob in der DDR oder der BRD ausgestellt und abhängig vom Zeitraum der Ausstellung können diese Angaben jedoch auch abweichen.
Aus diesem Grund gilt der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse 4 gemeinhin auch als Moped- oder Rollerführerschein und war vor allem bei Fahranfängern beliebt.
Den Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen?
Entschließen Sie sich dazu, den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein einzutauschen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umschreiben lassen. Das bedeutet dann auch für die Führerscheinklasse 4 den Wechsel alt gegen neu.
Durch die Besitzstandsregelungen für Fahrerlaubnisse wird auch beim Umtausch des Führerscheins der Klasse 4 sichergestellt, dass die Fahrerlaubnis auch weiterhin im bisherigen Umfang gültig ist.
Welche Fahrzeuge Sie demnach fahren dürfen, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Wo und wann wurde der Führerschein der Klasse 4 erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
BRD - vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L | 174, 175 |
Saarland - zwischen 01.12.54 und 01.10.60 | AM, A1, A2, A, B, L | 174, 175 |
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80 | AM, A1, L | 174, 175 |
BRD - zwischen 01.04.80 und 31.12.88 | AM, L | 79.05, 174, 175 |
BRD - nach dem 31.12.89 | AM, L | 174, 175 |
DDR - vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175 |
DDR - zwischen 01.12.54 und 31.03.80 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 171, 174,175 |
DDR - nach dem 01.04.80 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 171, 174, 175 |
Anhand der Tabelle wird deutlich, dass sich der Umfang der Berechtigungen bei den alten Klassen des Führerscheins aufgrund des Datums der Führerscheinprüfung stark unterscheiden. Die Führerscheinklasse 4 entspricht mindestens der neuen Klasse AM, welche das Fahren von Kleinkrafträder mit zwei und drei Rädern sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern erlaubt.
Zudem schließt der Führerschein der Klasse 4 auch die Klasse L ein und befähigt dadurch zum Fahren von Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Was bedeuten die Schlüsselzahlen?
Was die Schlüsselzahlen aus der Tabelle für die jeweiligen Klassen genau besagen, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 t Gesamtmasse. - 79.03
Nur dreirädrige Fahrzeuge. - 79.04
Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zGG von höchstens 750 kg. - 79.05
Krafträder der A1-Klasse mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg. - 79.06
Gespanne der Klasse BE, sofern das zGG des Anhängers 3,5t übersteigt. - 171
Klasse C1 – gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einem zGG von nicht mehr als 7,5 t, aber ohne Fahrgäste. - 174
Klasse L – gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden. - 175
Klasse L – gültig zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Eine Frage Führerschein kl. 4 im Jahre 1966 gemacht, was darf ich heute noch fahren
Danke Otto
Ich habe meinen Führerschein Klasse 4 entweder 1977 oder 1978 gemacht, das weiß ich nicht mehr so genau. Hat hier irgendjemand noch die gesetzlichen Angaben? Ich konnte keine Informationen hierzu im Netz finden. Wäre super. MFG I.
Führerschein von März 1983 beinhaltet doch die alte Klasse 4 und damit dürfte ich doch Kleinkrafträder mit 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 85 km/h fahren,oder nicht. Habe auch den alte Klasse 2
Klasse 3,bzw Klasse 2 beinhaltet doch auch den alten Klasse 4 und damit dürfte ich doch ein Kleinkraftrad fahren oder sehe ich das falsch. MfG H.
Hallo,
ich stamme aus Westberlin und
besitze seit Dezember 1980 die Fahrerlaubnis der Klasse 4.
Ich durfte damals Kleinkrafträder bis 80km/h fahren, mit Motor bis 50ccm.
Darf ich heute einen E-Roller fahren, bis 80km/h?
Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitze ich seit November 1982.
MfG
Sie sollten auf die noch ältere Kl. 4 eingehen. Mein FS datiert vom 01.09.1952; er berechtigte und berechtigt mich zum Führen von Kfz. bis 250 ccm. Folglich auch für die BMW 250 oder das Gogomobil mit Motor bis 250 ccm.
Natürlich habe ich seit 1956 auch höherwertigere Fahrerlaubnisse ( Führerscheine ).
Mit internettem Gruß
Horst
Hallo Lothar S.
Darf ich davon ausgehen, das deine Tochter im Jahr 1988 mit 16 Jahren den Führerschein der Klasse 1a erworben hat.
Somit darf sie nach einer Umstellung auf den EU-Führerschein der Klassen
A1 (125 ccm) deine Maschine fahren.
Mit besten Grüßen
B.
ich habe eine frage? meine tochter ist im sept.1972 geb. ichhabe eine hercules 49cm mit großem nummernschild 65km schnell,ich will das moped meiner tochter schenken,darf sie es auch fahren,sie hat den führerschein 1988 gemacht. meine frage
Frage: Ich habe 1996 die Führerscheinklaase 4 erworben, heutige AM. Um den heutigen A2 zumachen brauche ich nur eine praktische Prüfung und keine Theorie?
ich habe den führerschein klasse 4 seit 1963 ,konnte ein motorrad mit 80kubik und 4,2 ps fahren zb zündap kreidler und herkules
Ich wußte doch, das ich mit dem Kleinraftrad auf der Autobahn fahren durfte! 😊
Wozu berechtigt der Führerschein Kl. 4?
Die alte Führerscheinklasse 4 berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. Zudem umfasst die Fahrerlaubnis auch Fahrräder mit einem Hilfsmotor.
Diese Beschreibung ist falsch!
Ich habe meinen Klasse 4 Fuehrerschein mit 16 im Jahre 1969 gemacht und diese Klasse 4 berechtigte mich zum Fuehren eines Kleinkraftrades mit nicht mehr als 50ccm OHNE Geschwindigkeitsbeschraenkung! Meine Kreidler hatte damals 6,25 Ps und eine Hoechstgeschwindigkeit von 85Km/h in der Betriebserlaubnis.
Kennzeichengroesse entsprach der jetzigen 125 Klasse
Gruss
Thomas Haag
Hallo Thomas,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Text dementsprechend konkretisiert.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org