Führerschein der Klasse 3: Die alte Fahrerlaubnis für den Pkw

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was ist der alte Führerschein der Klasse 3 heute noch wert?

Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, behält aber weiterhin seine Gültigkeit.
Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, behält aber weiterhin seine Gültigkeit.

Aufgrund einer Änderung im EU-Recht gibt die Bundesregierung seit 1999 die EU-Führerscheine heraus. Seitdem gelten also auch in Deutschland die europäischen Fahrerlaubnisklassen und die Führerscheinklasse 3 als alt.

Durch die Vereinheitlichung soll das Reisen in Europa vereinfacht werden und die Einführung von einheitlichen Standards für den Erhalt einer Fahrerlaubnis soll auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.

Im Zuge dieser Anpassungen wurde das alte System der Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 umgestellt und neue Fahrerlaubnisklassen eingeführt. Neben sieben neuen Klassen, die mit Buchstaben bezeichnet sind, wurden auch weitere acht Unterklassen hinzugefügt, sodass nun insgesamt 16 Führerscheinklassen existieren.

Diese Umstellung sorgt vor allem bei langjährigen Autofahrern für Verwirrung, die bereits seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten mit ihrem „Lappen“ unterwegs sind. Welche Fahrerlaubnisklassen Sie heute für die alte Führerscheinklasse 3 erhalten und ob es Ihnen erlaubt ist einen Lkw oder ein Motorrad damit zu fahren, klären wir in diesem Ratgeber. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen zur Umschreibung des Führerscheins.

FAQ: Führerschein der Klasse 3

Ist der Führerschein der Klasse 3 noch gültig?

Ja, in der Regel ist ein Führerschein der Klasse 3 weiterhin gültig. Allerdings muss bis spätestens 2033 ein solcher Führerschein umgeschrieben werden.

Welche Berechtigung erhalte ich beim Umtausch der Klasse 3?

Dies hängt grundsätzlich vom Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis und Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Was bedeuten die vermerkten Schlüsselzahlen?

Dabei handelt es sich um Ergänzungen bzw. Einschränkungen der Fahrerlaubnis. Informationen zu den relevanten Zahlen zur Klasse 3 haben wir hier zusammengestellt.

Wozu berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 3?

Mit dem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie auch einen Roller fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie auch einen Roller fahren.

Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.

Durch diese umfassenden Befugnisse gilt in Deutschland die Klasse 3 als Führerschein-Standard und zählt damit zur verbreitetsten der ehemaligen Führerscheinklassen. Trotzdem gilt: Der Führerschein der Klasse 3 ist zwar alt, aber dennoch auch heute noch weiterhin gültig!

Führerschein der Klasse 3: Worauf müssen Sie beim Umtausch achten?

Im Zuge der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen wurde für die Klassen C und CE eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt. Möchten Sie als Besitzer der Führerscheinklasse 3 auch darüber hinaus mit einem Gespann von mehr als 12 t unterwegs sein, müssen Sie das Umschreiben in den Lkw-Führerschein der Klasse CE 79 beantragen und diesen alle fünf Jahre erneuern.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht dafür eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung vor.

Umstieg auf den EU-Führerschein: Was erhalten Sie bei Klasse 3?

Statt dem Führerschein der Klasse 3 ist heute B für Pkw notwendig.
Statt dem Führerschein der Klasse 3 ist heute B für Pkw notwendig.

Möchten Sie Ihren alten „Lappen“ gegen den EU-Führerschein im Scheckkarten­format umtauschen, erfolgt auf dem Dokument die Eintragung der neuen Führerscheinklassen. Die als alt geltende Klasse 3 wird somit umgewandelt.

Je nach Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis oder Ausstellungsdatum des Führerscheins, können bei der Umschreibung von einem Führerschein der Klasse 3 ein Vielzahl an neuen Klassen eingetragen werden.

Welche Eintragungen Sie künftig auf Ihrem Führerschein finden – also was Sie fahren dürfen – zeigt die Übersicht in der nachfolgenden Tabelle:

Wo und wann wurde der Führerschein der Kl. 3 erteilt?EntsprechungenSchlüsselzahlen
BRD - vor dem 01.12.54 - Klasse 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
BRD - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 171, 174, 175
BRD - zwischen 01.04.80 und 31.12.88AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174, 175
BRD - nach dem 01.01.89AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174
DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.57AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, L174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen 01.12.54 und 31.03.80AM, A1, L79.05, 174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.80AM, L174, 175

Wie die Tabelle zeigt, wird der aktuelle Führerschein, der die alte Klasse 3 enthält, davon beeinflusst, wann und wo die Prüfung für die Fahrerlaubnis abgelegt wurde. Diese Unterschiede gehen dabei auf Anpassungen der FeV zurück . Auch das Ausstellungsdatum des Führerscheins an sich kann eine Rolle bei der Umschreibung spielen.

Für die alte Führerscheinklasse 3 müssen die Schlüsselzahlen beachtet werden.
Für die alte Führerscheinklasse 3 müssen die Schlüsselzahlen beachtet werden.

Eine aktuelle Entsprechung für den Pkw-Führerschein der Klasse 3 bildet die B-Klasse. Diese berechtigt ihren Besitzer zum Führen eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit bis zu 750 kg. Zudem dürfen auch schwerere Anhänger gezogen werden, wenn dabei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet.

Die neue Standard-Fahrerlaubnis B untersagt es somit, anders als der Führerschein der Klasse 3, einen Lkw bzw. ein Kfz bis 7,5 t zu fahren. Für das Fahren von LKW sind nun andere Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen, die durch die neuen Klassen C, CE, C1 und C1E dargestellt werden. Beim Umschreiben vom Führerschein der Klasse 3 werden jedoch in der Regel die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen und unbefristet erteilt. Die eingeschränkte Erteilung der Klasse CE 79 erfolgt allerdings befristet.

Wichtig: Die auf Antrag bei der Umschreibung eingetragene Klasse CE 79 berechtigt Sie nur zum Führen der entsprechenden Züge bzw. Kombinationen. Einen LKW ohne Anhänger mit mehr als 7,5 t oder einen Sattelzug von mehr als 7,5 t dürfen Sie nicht fahren.

Achtung bei Führerscheinen der Klasse 3 aus der ehemaligen DDR. Hier haben sich mit der Zeit die Bezeichnungen, sodass die Klasse 3 dann keine PKW mehr beinhaltete, sondern nur noch für Traktoren galt. Daher wird bei der Umschreibung der Führerscheine aus dem betreffenden Zeitraum die Klasse B nicht eingetragen.

Möchten Sie nach dem Umtausch des Führerscheins der Klasse 3 Zugmaschinen mit bis zu 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bis zu 40 km/h führen, kann Ihnen auf Antrag die Klasse T erteilt werden. Allerdings müssen Sie dafür eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.

Anhänger beim Führerschein der Klasse 3

Damit Sie auch nach dem Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis mit dem Führerschein der Klasse 3 wie gewohnt Anhänger ziehen können, reicht die neue Klasse B nicht aus. Aufgrund der Besitzstandswahrung, die sicherstellt, dass Sie auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge führen können, werden deshalb zusätzlich auch die Klasse BE sowie die Schlüsselzahl 79.06 vermerkt.

Der Führerschein der Klasse 3 erlaubt es, Anhänger zu ziehen.
Der Führerschein der Klasse 3 erlaubt es, Anhänger zu ziehen.

Der BE-Schein erlaubt Gespanne aus einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit einer Masse zwischen 0,75 und 3,5 t. Durch die Schlüsselzahl 79.06 weitet sich diese Befugnis auch auf Anhänger aus, die mehr als 3,5 t wiegen.

Ist es mit dem Führerschein der Klasse 3 möglich, Motorrad zu fahren?

Wie ein Blick in die Tabelle verrät, ist es möglich, Motorrad zu fahren mit dem Klasse-3-Führerschein. Insbesondere Führerscheinbesitzer von vor 1954 können dabei auf eine Vielzahl von aktuellen Entsprechungen zurückgreifen. Hier werden neben den Klassen AM und A1 auch die Klassen A und A2 übertragen.

Der kleinste Motorrad-Führerschein ist bei Klasse 3 allerdings immer enthalten, unabhängig vom Datum des Erhalts der Fahrerlaubnis. Dieser Rollerführerschein AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Klasse A1 eingetragen. Bei Führerscheinen aus der BRD ist die Klasse A üblicherweise ebenfalls durch die Umschreibung abgedeckt.

Was besagen die Schlüsselzahlen?

Durch die Schlüsselzahlen werden auf den neuen EU-Führerscheinen Informationen kodiert. Neben Angaben über die Notwendigkeit einer Sehhilfe oder anderer Einschränkungen, werden dadurch auch die Befugnisse der jeweiligen Fahrzeugklassen erweitert oder beschränkt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt, was sich hinter den Schlüsselzahlen aus der Tabelle versteckt:

  • 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
    Beschränkung der CE-Klasse aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und mehr als 12 t Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 t betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der C1-Klasse und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. (Der Buchstabe L gibt hier an, wie viel Achsen zulässig sind)
  • 79.03 Klasse A1 – Nur dreirädrige Fahrzeuge.
  • 79.04 Klasse A1 – Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zGG von höchstens 0,75 t.
  • 79.05 Krafträder der A1-Klasse mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
  • 79.06 Gespanne der BE-Klasse, sofern das zGG des Anhängers 3,5 t übersteigt.
  • 171 C1-Klasse, gültig auch für Kfz der Klasse D mit einem zGG von maximal 7,5 t, jedoch ohne Fahrgäste.
  • 174 L-Klasse – gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden.
  • 175 L-Klasse – gültig zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

97 Kommentare

  1. Donaldson O.

    20. Juni 2019 um 18:29

    Hallo das Team,
    Bin ich berechtigt ein Kraftrad bzw. Motorrad bis 125ccm mit Führerschein der Klasse 3 erworben im 09.1998 im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen?
    Vielen Dank fur eine Rückantwort.

    Mit freundlichem Grüßen
    Donaldson

  2. Wastl

    19. Juni 2019 um 15:23

    Servus habe meinen C/CE zum 2ten mal verlängern lassen und jetzt steht in Spalte 10 kein Datum mehr sondern * ) was bedeutet das und warum nicht mehr das Datum wann ich ihn bekommen habe.

  3. Silvio

    1. Juni 2019 um 9:28

    Hallo bin jetzt 56 Jahre jung habe seit April 1991 den Rosa´ne Führerschein.
    Ab und Zu fahre ich ein Großes Wohnmobil mit der Angabe 5,1 Tonnen und Klein LKW bis zu 7,5 Tonnen für Umzüge
    ich wurde noch nie damit kontrolliert. bevor ich 50 war wurde ich schon mal kontrolliert da war es kein Problem. Meine Frage darf ich überhaupt das Wohnmobil und den LKW noch Fahren? Bei meinem Bekanntenkreis gibt es da immer Pro und Contra. Auch wurde mir gesagt ich würde, wenn ich den Führerschein umtausche rechtliche Probleme bekommen bis hin zum Führerschein Entzug. Außerdem müsse ich ein ärztliches und Augenärztliches Gutachten haben um weiterhin fahren zu dürfen. Meine Suche im Internet verlief so wie bei meinem Bekanntenkreis ab. also für mich nichts genaues.

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:25

      Hallo Silvio,
      eine definitive Antwort sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Martin

    19. April 2019 um 11:49

    Guten Tag,
    bis wann gab es Konkret Klasse 3?
    Wann muß der Führerschein gemacht worden sein, wenn noch 7,5t möglich sein können?
    1999?
    Oder war die Umstellung erst 2004?
    Gibt es einen Stichtag der Führerscheiinprüfung?
    Vorher Klasse 3 mit bis zu 7,5t
    und nachher Klasse B bis 3,5t

    ‚Gruß
    Martin

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 10:52

      Hallo Martin,
      die Führerscheinklasse 3 existierte bis zum 31. Dezember 1998.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Stefan

    9. Februar 2019 um 13:45

    Hallo ich habe frage was ich kriege für straffe wenn ich Fahre mit 2jahre abgelaufene Eu führeschein (vor 1 monat ich habe Antrag für verlengung,ich warte noch)Danke

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:52

      Hallo Stefan,
      im schlimmsten Fall kann der Gesetzgeber von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ausgehen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Uwe K.

    5. Februar 2019 um 19:26

    Hallo,
    ich habe 1973 den Führerschein kl.3 gemacht. Bin 64j. Rosa Schein.
    Darf ich Personen und wie viele in einem Angestelltenverhältnis befördern?

    Danke und Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:54

      Hallo Uwe,
      hierfür ist in der Regel ein P-Schein notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Stefan K.

    11. November 2018 um 20:49

    Hallo
    Ich arbeite im Straßenbau habe klasse 3 1984gemacht und Klasse 2 1990 .
    Darf ich jetzt mit 51 noch einen 7,5 tonner fahren mit dem rosa Schein?
    ohne Gesundheitsprüfung

    DAnke für die Auskunft

    1. bussgeldrechner.org

      19. November 2018 um 11:40

      Hallo Stefan,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Andreas

    13. August 2018 um 13:55

    Hallo ich habe 1981 meinen Führerschein der Klasse 1 und 3 in der BRD gemacht.

    2007 habe ich einen im Scheckkartenformat erhalten für mein verlorenen FS.

    Darauf wurde vermerkt Ablauf der Klasse CE am 16.06.13, mein 50 Gebutrstag.

    Bedeutet dies dass ich C 1 und C 1 E uneingeschränkt weiter nutzen kann.

    Vielen Dank für die Mühe.

    Mit freundlichem Gruß

    A.

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 9:27

      Hallo Andreas,
      die Klassen C1 und C1E werden grundsätzlich nur mit einer Befristung auf 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Ralf

    21. Juni 2018 um 20:18

    Habe den Führerschein Klasse 3,4 und 5. Darf ich eine 125 ccm fahren

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:48

      Hallo Ralf,
      für eine entsprechende Einschätzung ist es in der Regel relevant, wann und wo Sie die jeweilige Fahrerlaubnis erlangt haben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Gerd

        3. Oktober 2021 um 10:15

        Hallo ich geb Dez 1958 habe im DDR Schein, A, B, C, M, T wann muss ich den Schein umschreiben und was wird mir im neuen Schein eingetragen. Vielen Dank für die Antwort

  10. Sylke

    21. Juni 2018 um 7:07

    Führerschein 3 von 08,1994 was darf ich fahren?
    Auto und LKW bis 7,49 t ist mir klar .
    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:43

      Hallo Sylke,
      welche Führerscheinklassen Ihre Fahrerlaubnis umfasst, können Sie der Tabelle im Ratgeber entnehmen. Achten Sie dabei insbesondere auf die aufgeführten Schlüsselzahlen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Bärbel

    15. Juni 2018 um 10:42

    Ich habe den Füherschein KLasse 3 seit 1979 und
    mein Mann den Füherschein KLasse 3 seit 1968,

    1. was dürfen wir noch fahren nach einer Umschreibung auf den EU Führerschein?
    2. und was müssen wir unbedingt beachten, das auch wirklich alle Klassen des alten Füherschein in den neuen übertragen wird?
    3. und was passiert nach ablauf der Gültigleit von 15 Jahren?

    LG Bärbel

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 12:25

      Hallo Bärbel,
      grundsätzlich gilt beim Umschreibes des Führerscheins Bestandsschutz. Sie können somit in der Regel die gleichen Fahrzeuge führen wie zuvor. Eine wichtige Besonderheit stellt die Eintragung der Klasse T dar. Diese erfolgt nur auf Antrag und bei einer Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft. Für detaillierte und spezifische Informationen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Heidi

    25. März 2018 um 20:44

    Bin ich berechtigt ein Kraftrad 125ccm mit Führerschein Klasse erworben 01.1979 und Führerschein Klasse 3 erworben 08.1981 im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen? Vielen Dank fur eine Rückantwort. Mit freundlichem Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 8:44

      Hallo Heidi,
      wurde ein Führerschein der Klasse 2 vor dem 01. April 1980 in der BRD ausgestellt. Beinhaltet dieser die Klasse A1 mit der Schlüsselzahl 79.05. Diese befähigt dazu, Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg zu führen. Ob Ihr Kraftrad diese Vorgaben erfüllt, sollten Sie ggf. bei der Fahrerlaubsnisbehörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Christian

    23. Januar 2018 um 21:14

    Hallo
    Ich habe Führerschein klasse 3 in 08/1994 erhalten
    Gibt es diese Regelung noch beim Umschreiben des Führerschein s auf Antrag Klasse T .ich arbeite in einer Landmaschinen Reparatur Werkstatt,und was ist dabei zu beachten?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 7:54

      Hallo Christian,
      bei der Umschreibung des Führerscheins gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Das bedeutet, Sie dürfen die gleichen Fahrzeuge führen wie vor der Umschreibung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Sebastian

    5. Januar 2018 um 20:48

    Servus,
    ich,39 Jahre,geb.Sep.‘78,habe meinen Führerschein 1996 inkl.großem Motorradführerschein gemacht. Klar ist das ich Fahrzeuge bis 7,5t fahren darf. Heißt: C1,BE,C1E fahren. Was/wann trifft aber die Erweiterung auf <12t zu und was muss dann im Führerschein vermerkt sein? (CE?) bzw. darf ich beim Führerschein (alt) bis 12t fahren (warum fehlt dann die CE Eintragung bei mit).
    Wäre toll wenn jemand helfen kann.
    Gruss Sebastian

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:55

      Hallo Sebastian,

      wenden Sie sich diesbezüglich an die Führerscheinstelle. Dort kann Ihnen Auskunft gegeben werden.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  15. Jens

    4. Oktober 2017 um 15:23

    Hallo,

    ich habe meinen alten 3er Führerschein von 1988 in 2001 umgeschrieben bekommen, als ich den A-Führerschein gemacht habe. Bei C1 und C1E stehen entsprechend keine Befristungen (Spalte 11. leer auf der Rückseite).

    Hier: [Link von Redaktion entfernt] habe ich gelesen, dass es Alterseinschränkungen für C1/C1E gilt. Sind das nur neue Regelungen für Spätumschreiber (bis 2033), oder gilt das auch in meinem Fall?

    Außerdem habe ich irgendwo gelesen, dass C1E eine Einschränkung hat, zulässige Gesamtmasse Anhänger muss kleiner/gleich Leergewicht Zugfahrzeugsein. Ich finde das aber nirgendwo mehr und bin jetzt irritiert. Können Sie mich da aufklären?

    Best Grüße
    Jens

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 10:36

      Hallo Jens,
      die Begrenzung der Lkw-Klassen auf das 50. Lebensjahr gilt unabhängig davon welchen Führerschein Sie besitzen.

      Die Klasse C1E gilt für a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM, b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM und Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Turnic

    27. September 2017 um 9:51

    Ich habe fureschein 1975in 1+3 in Ravensburg BRD gemacht jedoch durch umschreibung in Kroatien gaben Sie mier nur A1, A,und B jedoch habe ich einen anhenger mit 1790 kg, darf ich disen anhenger mit meiner facherlaubnis fachren. Danke Turnic

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 11:04

      Hallo Turnic,
      laut Ihren Angaben, sind Sie zum Führen von Fahrzeugen (Fahrzeugkombination) der Klasse BE befugt, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt. Dafür muss allerdings die Schlüsselzahl 79.06 vermerkt sein. Zudem Erlaubt die Klasse B das Ziehen von Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg wenn das zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Sabine

    13. September 2017 um 20:03

    Gilt die Befristung auf das 50.Lebensjahr nur im neuen Führerschein bei CE oder auch adäquat wenn ich meinen 3er Führerschein von 1985 behalte?
    Gruß Sabine

    Antworten

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 10:45

      Hallo Sabine,
      diese Befristung gilt grundsätzlich, also auch, wenn Sie den Führerschein nicht umschreiben lassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Sigi

        28. Dezember 2017 um 18:26

        Ihre Information stimmt nicht:

        lt. Artikel von 28. Dezember 2017

        heisst es „Alte Fahrerlaubnisse aus der Zeit vor 1999 gelten unbegrenzt.“

        wenn es nichtgenügt – lt. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

        Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber“

        Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

        1. bussgeldrechner.org

          2. Januar 2018 um 12:47

          Hallo Sigi,

          das bedeutet aber auch, dass die ärztliche Untersuchung nötig wird, wenn Fahrzeuge der Klasse CE geführt werden sollen.

          Das Team von Bussgeldrechner.org

  18. Markus

    3. September 2017 um 13:02

    Laut meinen Informationen darf ich mit der alten Klasse 3 einen LKW bis 7,5 Tonne zgg. Fahren plus einen einachsigen Anhänger mit einem zgg. Von 10 Tonnen
    Ist das richtig ?????
    Und darf ich nach der Umschreibung das gleiche bewegen
    Ich habe meinen klasse 3 im Juli 1988 erworben

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:06

      Hallo Markus,

      das ist korrekt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Susanne D.

    6. August 2017 um 20:09

    Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 3 am 9. Dezember 1988 in der BRD gemacht. Auf Nachfrage bei der Fahrschule neulich sagte man mir, ich dürfte lediglich Zweiräder unter 50ccm fahren und müsste A komplett neu machen. Laut dieser Liste ist es aber eingeschlossen. Was stimmt denn nun? Vielen Dank für eine Antwort, Gruß Susanne Dank

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 11:02

      Hallo Susanne,

      Sie können mit dieser Fahrerlaubnis Fahrzeuge der Klasse A führen.

      – Die Redaktion

      1. Jürgen

        25. August 2017 um 9:48

        Liebe Redaktion,
        Klasse A ist der Motorradführerschein. Seit wann darf man mit dem PKW Führerschein der Klasse 3 unbeschränkt Motorrad fahren?

        Meines Erachtens nach ist diese Antwort falsch.

        1. bussgeldrechner.org

          4. September 2017 um 9:04

          Hallo Jürgen,
          Klasse A gilt beim Führerschein der Klasse 3 nicht unbeschränkt. So gelten die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. ioannis

    23. Juni 2017 um 12:18

    Ich habe Fuererschein der Klasse 3 ap 1987 und ich bin jetzt in Griechenland.Wie can ich die neue Chipcartefuererschein haben und darf ich Motorrand 125cc fahren?vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 12:01

      Hallo Ioannis,

      da auch Griechenland Mitglied der EU ist, können Sie Ihren Führerschein ggf. auch dort umschreiben und in den neuen EU-Führerschein umwandeln lassen. Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle. Ein Führerschein der Klasse 3, der zwischen 1980 und 1988 erteilt wurde, führt regelmäßig zur Erteilung folgender Fahrerlaubnisklassen: AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L. Die Führerscheinklasse A1 ist dabei durch Schlüsselnummer 79.05 beschränkt auf Krafträder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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