Führerschein der Klasse 3: Die alte Fahrerlaubnis für den Pkw

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was ist der alte Führerschein der Klasse 3 heute noch wert?

Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, behält aber weiterhin seine Gültigkeit.
Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, behält aber weiterhin seine Gültigkeit.

Aufgrund einer Änderung im EU-Recht gibt die Bundesregierung seit 1999 die EU-Führerscheine heraus. Seitdem gelten also auch in Deutschland die europäischen Fahrerlaubnisklassen und die Führerscheinklasse 3 als alt.

Durch die Vereinheitlichung soll das Reisen in Europa vereinfacht werden und die Einführung von einheitlichen Standards für den Erhalt einer Fahrerlaubnis soll auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.

Im Zuge dieser Anpassungen wurde das alte System der Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 umgestellt und neue Fahrerlaubnisklassen eingeführt. Neben sieben neuen Klassen, die mit Buchstaben bezeichnet sind, wurden auch weitere acht Unterklassen hinzugefügt, sodass nun insgesamt 16 Führerscheinklassen existieren.

Diese Umstellung sorgt vor allem bei langjährigen Autofahrern für Verwirrung, die bereits seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten mit ihrem „Lappen“ unterwegs sind. Welche Fahrerlaubnisklassen Sie heute für die alte Führerscheinklasse 3 erhalten und ob es Ihnen erlaubt ist einen Lkw oder ein Motorrad damit zu fahren, klären wir in diesem Ratgeber. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen zur Umschreibung des Führerscheins.

FAQ: Führerschein der Klasse 3

Ist der Führerschein der Klasse 3 noch gültig?

Ja, in der Regel ist ein Führerschein der Klasse 3 weiterhin gültig. Allerdings muss bis spätestens 2033 ein solcher Führerschein umgeschrieben werden.

Welche Berechtigung erhalte ich beim Umtausch der Klasse 3?

Dies hängt grundsätzlich vom Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis und Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Was bedeuten die vermerkten Schlüsselzahlen?

Dabei handelt es sich um Ergänzungen bzw. Einschränkungen der Fahrerlaubnis. Informationen zu den relevanten Zahlen zur Klasse 3 haben wir hier zusammengestellt.

Wozu berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 3?

Mit dem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie auch einen Roller fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie auch einen Roller fahren.

Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.

Durch diese umfassenden Befugnisse gilt in Deutschland die Klasse 3 als Führerschein-Standard und zählt damit zur verbreitetsten der ehemaligen Führerscheinklassen. Trotzdem gilt: Der Führerschein der Klasse 3 ist zwar alt, aber dennoch auch heute noch weiterhin gültig!

Führerschein der Klasse 3: Worauf müssen Sie beim Umtausch achten?

Im Zuge der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen wurde für die Klassen C und CE eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt. Möchten Sie als Besitzer der Führerscheinklasse 3 auch darüber hinaus mit einem Gespann von mehr als 12 t unterwegs sein, müssen Sie das Umschreiben in den Lkw-Führerschein der Klasse CE 79 beantragen und diesen alle fünf Jahre erneuern.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht dafür eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung vor.

Umstieg auf den EU-Führerschein: Was erhalten Sie bei Klasse 3?

Statt dem Führerschein der Klasse 3 ist heute B für Pkw notwendig.
Statt dem Führerschein der Klasse 3 ist heute B für Pkw notwendig.

Möchten Sie Ihren alten „Lappen“ gegen den EU-Führerschein im Scheckkarten­format umtauschen, erfolgt auf dem Dokument die Eintragung der neuen Führerscheinklassen. Die als alt geltende Klasse 3 wird somit umgewandelt.

Je nach Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis oder Ausstellungsdatum des Führerscheins, können bei der Umschreibung von einem Führerschein der Klasse 3 ein Vielzahl an neuen Klassen eingetragen werden.

Welche Eintragungen Sie künftig auf Ihrem Führerschein finden – also was Sie fahren dürfen – zeigt die Übersicht in der nachfolgenden Tabelle:

Wo und wann wurde der Führerschein der Kl. 3 erteilt?EntsprechungenSchlüsselzahlen
BRD - vor dem 01.12.54 - Klasse 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
BRD - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 171, 174, 175
BRD - zwischen 01.04.80 und 31.12.88AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174, 175
BRD - nach dem 01.01.89AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174
DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.57AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, L174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen 01.12.54 und 31.03.80AM, A1, L79.05, 174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.80AM, L174, 175

Wie die Tabelle zeigt, wird der aktuelle Führerschein, der die alte Klasse 3 enthält, davon beeinflusst, wann und wo die Prüfung für die Fahrerlaubnis abgelegt wurde. Diese Unterschiede gehen dabei auf Anpassungen der FeV zurück . Auch das Ausstellungsdatum des Führerscheins an sich kann eine Rolle bei der Umschreibung spielen.

Für die alte Führerscheinklasse 3 müssen die Schlüsselzahlen beachtet werden.
Für die alte Führerscheinklasse 3 müssen die Schlüsselzahlen beachtet werden.

Eine aktuelle Entsprechung für den Pkw-Führerschein der Klasse 3 bildet die B-Klasse. Diese berechtigt ihren Besitzer zum Führen eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit bis zu 750 kg. Zudem dürfen auch schwerere Anhänger gezogen werden, wenn dabei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet.

Die neue Standard-Fahrerlaubnis B untersagt es somit, anders als der Führerschein der Klasse 3, einen Lkw bzw. ein Kfz bis 7,5 t zu fahren. Für das Fahren von LKW sind nun andere Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen, die durch die neuen Klassen C, CE, C1 und C1E dargestellt werden. Beim Umschreiben vom Führerschein der Klasse 3 werden jedoch in der Regel die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen und unbefristet erteilt. Die eingeschränkte Erteilung der Klasse CE 79 erfolgt allerdings befristet.

Wichtig: Die auf Antrag bei der Umschreibung eingetragene Klasse CE 79 berechtigt Sie nur zum Führen der entsprechenden Züge bzw. Kombinationen. Einen LKW ohne Anhänger mit mehr als 7,5 t oder einen Sattelzug von mehr als 7,5 t dürfen Sie nicht fahren.

Achtung bei Führerscheinen der Klasse 3 aus der ehemaligen DDR. Hier haben sich mit der Zeit die Bezeichnungen, sodass die Klasse 3 dann keine PKW mehr beinhaltete, sondern nur noch für Traktoren galt. Daher wird bei der Umschreibung der Führerscheine aus dem betreffenden Zeitraum die Klasse B nicht eingetragen.

Möchten Sie nach dem Umtausch des Führerscheins der Klasse 3 Zugmaschinen mit bis zu 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bis zu 40 km/h führen, kann Ihnen auf Antrag die Klasse T erteilt werden. Allerdings müssen Sie dafür eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.

Anhänger beim Führerschein der Klasse 3

Damit Sie auch nach dem Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis mit dem Führerschein der Klasse 3 wie gewohnt Anhänger ziehen können, reicht die neue Klasse B nicht aus. Aufgrund der Besitzstandswahrung, die sicherstellt, dass Sie auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge führen können, werden deshalb zusätzlich auch die Klasse BE sowie die Schlüsselzahl 79.06 vermerkt.

Der Führerschein der Klasse 3 erlaubt es, Anhänger zu ziehen.
Der Führerschein der Klasse 3 erlaubt es, Anhänger zu ziehen.

Der BE-Schein erlaubt Gespanne aus einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit einer Masse zwischen 0,75 und 3,5 t. Durch die Schlüsselzahl 79.06 weitet sich diese Befugnis auch auf Anhänger aus, die mehr als 3,5 t wiegen.

Ist es mit dem Führerschein der Klasse 3 möglich, Motorrad zu fahren?

Wie ein Blick in die Tabelle verrät, ist es möglich, Motorrad zu fahren mit dem Klasse-3-Führerschein. Insbesondere Führerscheinbesitzer von vor 1954 können dabei auf eine Vielzahl von aktuellen Entsprechungen zurückgreifen. Hier werden neben den Klassen AM und A1 auch die Klassen A und A2 übertragen.

Der kleinste Motorrad-Führerschein ist bei Klasse 3 allerdings immer enthalten, unabhängig vom Datum des Erhalts der Fahrerlaubnis. Dieser Rollerführerschein AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Klasse A1 eingetragen. Bei Führerscheinen aus der BRD ist die Klasse A üblicherweise ebenfalls durch die Umschreibung abgedeckt.

Was besagen die Schlüsselzahlen?

Durch die Schlüsselzahlen werden auf den neuen EU-Führerscheinen Informationen kodiert. Neben Angaben über die Notwendigkeit einer Sehhilfe oder anderer Einschränkungen, werden dadurch auch die Befugnisse der jeweiligen Fahrzeugklassen erweitert oder beschränkt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt, was sich hinter den Schlüsselzahlen aus der Tabelle versteckt:

  • 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
    Beschränkung der CE-Klasse aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und mehr als 12 t Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 t betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der C1-Klasse und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. (Der Buchstabe L gibt hier an, wie viel Achsen zulässig sind)
  • 79.03 Klasse A1 – Nur dreirädrige Fahrzeuge.
  • 79.04 Klasse A1 – Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zGG von höchstens 0,75 t.
  • 79.05 Krafträder der A1-Klasse mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
  • 79.06 Gespanne der BE-Klasse, sofern das zGG des Anhängers 3,5 t übersteigt.
  • 171 C1-Klasse, gültig auch für Kfz der Klasse D mit einem zGG von maximal 7,5 t, jedoch ohne Fahrgäste.
  • 174 L-Klasse – gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden.
  • 175 L-Klasse – gültig zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

97 Kommentare

  1. Tom

    9. März 2021 um 14:26

    Hallo Team,

    bin im Februar 50 Jahre jung geworden.
    Besitze noch den „Lappen“ in rosa :-)
    Habe Klasse 3

    Wie verhält sich das jetzt mit den 7,5 tonnen?
    Muss ja demnächst umschreiben lassen…

    Danke für Antwort…

  2. Marcella

    3. März 2021 um 23:45

    Hallo ich wollte fragen mein Mann hat den Führerschein in März 1997 gemacht in Italien wir haben den ihr in Jahr 2003 in Deutschland umschreiben lassen und erst jetzt als wir ein 7,5 Tonner mieten wollten haben wir bei der Anmietung erfahren das er den garnicht bekommt den es ist im Führerschein garnicht eingetragen worden beim genauer schauen würde B , M , und T/S 181 eingetragen war sprachlos mein Mann dürfte vor den Wechsel mit Anhänger fahren und auch 7,5 Tonnen. Kann das sein das er jetzt das alles nicht mehr fahren darf ? In Italien dürfte er auch Motorrad fahren könnten sie mir Infos geben hab da angerufen dar ich den alten Führerschein Zürück fordern wollte die meinte das die es nicht mehr haben was kann ich tun stimmt die Übertragung ? Der BE Führerschein ist doch erst viel später dazugekommen die gab es früher garnicht. Hoffe sie können mir detaillierte Infos geben.
    Mit freundlichen Grüßen marcella

  3. Eifelhexe

    12. Februar 2021 um 13:50

    Hallo,
    ein Führerschein 1977 in Österreich ausgehändigt. Jetzt umgeschrieben als EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
    Welche Fahrzeuge darf der Besitzer noch fahren?
    Danke für schnelle Antwort.

  4. Thomas

    1. Februar 2021 um 18:50

    Ich habe die FS-Klasse 3 im Jahr 1977 gemacht. Wenn ich den Führerschein umtausche, darf ich dann weiterhin LKW bis 7,5 Tonnen fahren?

  5. Manfred

    8. Dezember 2020 um 19:06

    alles recht schwerig, nur eine frage,Führerscheinklasse 3,gemacht 1976,
    was darf ich für ein Motorrad fahren.

  6. Uwe

    15. August 2020 um 17:20

    Hallo Team, ich habe zwei Fragen zum Führerschein. Ich bin 1960geboren ,jetzt 60 Jahre alt und habe 1978 mein Schein Klasse 3 gemacht.

    1. Darf ich mit meinen Schein gewerblich eine 2,5Tonnen schwere Pritsche und einen Anhänger mit einen tatsächliches Gewicht von auch ca 2,5 Tonnen fahren ?
    2, Was darf ich jetzt noch ohne Gesundheitsnachweiss (ab50) fahren?

    Viele Grüße von der Nordsee Uwe

  7. Mutter Klaus

    6. Juli 2020 um 17:39

    Habe meinen 3 er Führerschein 1960 gemacht. Darf ich einen Roller mit 3ooccm bzw 24 PS fahren? Danke für die Auskunft!

    1. Rainer

      27. Dezember 2021 um 23:06

      Nein, soweit ich informiert bin allerhöchsten Zweiräder mit 125ccm

  8. Leo

    28. Juni 2020 um 19:38

    Ich habe meinen Führerschein 1979 bestanden.1983 musste ich ihn für ein Jahr abgeben.Jetzt ist es ja eine Neuausstellung.Darf ich jetzt noch die 125ccm Fahren?Bekomme ich überhaupt den zusatzt b196 ohne auflagen?

    Gruß
    Leo

  9. Hermann

    15. Juni 2020 um 10:43

    Hallo.
    Das ist ja ein schöner Schlamassel mit diesem EU-Führerschein! Beim alten „Lappen“ (1972, Kl. 3) war jedem klar, was er darf. Aber heute? Nur noch Wirrwar! Keiner kennt sich mehr aus! Und das soll eine Vereinheitlichung sein? Nur Blödsinn! Wer kann sich denn die ganzen „Schlüsselzahlen“ merken? Werde ich im Ausland kontrolliert, schwant mir jetzt schon Übles. In meinen Augen wurde hier ein riesiger Blödsinn kreiert, wie so oft in der EU!
    LG Hermann

  10. Ramona

    14. Juni 2020 um 13:58

    Ich hab mal eine Frage ich hab mein Führerschein 1998 gemacht darf ich motorrad 125er fahren

    1. Rainer

      27. Dezember 2021 um 23:08

      Das kommt darauf an, was für einen Führerschein du gemacht hast

  11. Sylvia

    25. April 2020 um 14:01

    Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage. Ich habe den alten Klasse 3 Führerschein, mit dem ich auch LKW bis 7,5 t fahren darf, bzw. mit Tandem-Anhänger bis zu 17,5t? Und wie lang darf dieses Gespann dann maximal sein? 16 Meter? Oder 18 Meter?

  12. Christian

    3. März 2020 um 16:47

    Hallo
    ich habe am 4.11.92 meinen Klasse 3 Führerschein gemacht und in den Führerschein in der Zeile CE folgenden Zusatz eingetragen bekommen: 79 (C1E>12oookg, L<3)
    Darf ich hiermit für meinen Arbeitgeber einen 7,5 Tonnen LKW fahren plus Anhänger mit Tandemachse? Das Gespann ist zugelassen bis 18 Tonnen Gesamtgewicht.
    Wie viel Tonnen darf ich fahren?
    Die Module sind vorhanden.
    Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.

  13. Rolf

    14. November 2019 um 17:28

    Ich bin jetzt 71 Jahre jung und habe meinen Führerschein Klasse 3 schon 1966 gemacht und ihn 1970 um die Klasse 1 ergänzt. 1995 musste ich den „Lappen“ aber wegen einer Auseinandersetzung für ein paar Monate kurzfristig abgeben und habe 1995 darum einen neuen, wieder mit den Klassen 1 und 3, erhalten.

    Danach müsste ich ihn zwar erst 2033 umschreiben, aber welche Klassen bekomme ich dann ?

    Gruß !
    Rolf

  14. Michael B.

    12. November 2019 um 17:35

    Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 in der BRD 1976 gemacht . Mein PKW hat ein Leergewicht von 1400 kg mit dem ich einen Wohnwagen von 1500 Kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen möchte . Darf ich mit diesem Gespann und meinem alten Führerschein Klasse 3 uneingeschränkt fahren ? Mein PKW hat eine zulässige Anhängerlast von 1500 kg .

  15. Simon

    3. November 2019 um 14:34

    Hallo sory ich habe mein Führerschein 1989 gemacht. Darf ich jetzt 125 CCM Roller fahren.?

  16. PMA

    1. Oktober 2019 um 8:33

    Hallo,
    habe den alten Führerschein Klasse 3 und 1 seit 1972. Wenn ich den Führerschein umschreiben lasse bekomme ich den neuen Führerschein BE und Motorrad ??. Darf ich den neuen BE Führerschein beruflich auf Minijob Basis € 450,- nutzen.

  17. Manfred

    28. August 2019 um 17:27

    Hallo meine Frage bzw ich habe Klasse 3 u. 1 1971 gemacht u. Bin der Meinung ich darf Motorräder ohne Einschränkung fahren ! Also mit dem 3 er sowieso bis 125 u. mit der Klasse 1 eben ohne Beschränkung ist das so richtig ? Danke

  18. Rene

    25. August 2019 um 17:18

    Ich habe die Klasse 3 in der BRD 1973 bekommen.

    Welche Motorräder darf ich heute fahren?

    Nur 125ccm oder größer?

  19. Simone G.

    25. August 2019 um 17:09

    Hallo,
    Habe 1985 meinen Klasse 3 gemacht, habe beim Umtausch auch den BE erhalten, nur in Spalte 12 fehlt die zusätzliche Kennzahl, die mir ja eigentlich zusteht, kann ich die nachträglich wieder bekommen o habe ich die Möglichkeit einen schweren Hänger zu ziehen verloren.
    MfG S.G.

  20. Christian H.

    23. August 2019 um 9:04

    Hallo. Ich hab den rosa Führerschein mit der Klasse 3. Das bedeutet, ich durfte bisher den LKW 7,5t fahren. Mit einachsigem Anhänger sogar bis 17,5t oder 18,5t. Ist das auch immernoch gültig solange ich den rosa Führerschein habe?

  21. Conni

    7. August 2019 um 13:57

    Hallo, ich habe meinen FS im September 1983/BRD erhalten und 2002 auf EU-FS umschreiben lassen. Bei Klasse A1 und A sind aber gar keine Einträge bei mir. Das ist doch sicherlich, wenn ich das mit den obigen Tabellen richtig verstanden habe, nicht richtig. Wenn nun in den nächsten Jahren der FS wieder umgetauscht werden muss, werden doch die falschen Daten übernommen. Kann ich da jetzt noch was machen?

  22. Raab

    24. Juli 2019 um 18:19

    Hallo, habe meinen 3 Führerschein seit 25.10.1983. Fahre zur zeit einen 9 Sitzer-Bus.
    Möchte aber evtl. einen 20 Sitzer Bus gewerblich für eine bestimmte Linie fahren. Reicht hierfür mein Eintrag C1 + Schlüsselnr. 171, wenn ich nur noch zusätzlich den Beförderungschein machen würde. oder müsste ich híerzu noch den Busführerschein machen ( D )?

  23. Dietmar

    22. Juli 2019 um 19:16

    Habe meinen 3 Führerschein 1971 gemacht muste ihn 1984 abgeben wegen eines entzuges bekam ihn ohne probleme mit meinem L.K.W und kom Schein zurück aber die klasse 1a war weg gibt es da keinen Bestand Schutz

  24. Alfred

    21. Juli 2019 um 16:43

    Habe den rosa Führerschein 1988 gemacht. Darf ich einen 125,fahren, und Lkw?

  25. Konstantin

    15. Juli 2019 um 21:46

    Hallo , ich habe den Führerschein seit 1977 und bin dem Europäischen Gedanken nachgekommenund in dem ich 1998 ins Scheckkartenformat wechselte.
    Erst recht da man mir versprach dass sich nichts ändere….. Denkste ….
    Bei einer Überführung eines Kleinbusses (17 Sitze) wurde mir bei einer Kontrolle Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen und der Bus wurde beschlagnahmt …???
    Ich erfuhr dass meine Ziffer 171 in Italien nicht anerkannt wird obwohl es laut EU-Richtlinie heisst : (1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten
    ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der
    Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht
    ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.
    (2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von
    Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller
    einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum
    Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen
    erteilten Fahrerlaubnisse.
    Hätte ich den alten Klasse 3 Führerschein behalten hätte ich kein Problem den demnach darf ich alle Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und 3 Achsen fahren .
    Was gilt denn nun …… ?
    Habe einen Gerichtstermin im Oktober aber mein Gefühl sagt mir dass man in Italien auf verlorenem Posten steht ….. bin mal gespannt ….

    1. Denis

      13. April 2021 um 3:27

      Busse Überführung mit Klasse drei 171 nur inhalb Deutschland erlaubt

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