Führerschein der Klasse 3: Die alte Fahrerlaubnis für den Pkw
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Was ist der alte Führerschein der Klasse 3 heute noch wert?
Aufgrund einer Änderung im EU-Recht gibt die Bundesregierung seit 1999 die EU-Führerscheine heraus. Seitdem gelten also auch in Deutschland die europäischen Fahrerlaubnisklassen und die Führerscheinklasse 3 als alt.
Durch die Vereinheitlichung soll das Reisen in Europa vereinfacht werden und die Einführung von einheitlichen Standards für den Erhalt einer Fahrerlaubnis soll auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.
Im Zuge dieser Anpassungen wurde das alte System der Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 umgestellt und neue Fahrerlaubnisklassen eingeführt. Neben sieben neuen Klassen, die mit Buchstaben bezeichnet sind, wurden auch weitere acht Unterklassen hinzugefügt, sodass nun insgesamt 16 Führerscheinklassen existieren.
Diese Umstellung sorgt vor allem bei langjährigen Autofahrern für Verwirrung, die bereits seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten mit ihrem „Lappen“ unterwegs sind. Welche Fahrerlaubnisklassen Sie heute für die alte Führerscheinklasse 3 erhalten und ob es Ihnen erlaubt ist einen Lkw oder ein Motorrad damit zu fahren, klären wir in diesem Ratgeber. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen zur Umschreibung des Führerscheins.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein der Klasse 3
Ja, in der Regel ist ein Führerschein der Klasse 3 weiterhin gültig. Allerdings muss bis spätestens 2033 ein solcher Führerschein umgeschrieben werden.
Dies hängt grundsätzlich vom Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis und Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Dabei handelt es sich um Ergänzungen bzw. Einschränkungen der Fahrerlaubnis. Informationen zu den relevanten Zahlen zur Klasse 3 haben wir hier zusammengestellt.
Wozu berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 3?
Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.
Durch diese umfassenden Befugnisse gilt in Deutschland die Klasse 3 als Führerschein-Standard und zählt damit zur verbreitetsten der ehemaligen Führerscheinklassen. Trotzdem gilt: Der Führerschein der Klasse 3 ist zwar alt, aber dennoch auch heute noch weiterhin gültig!
Führerschein der Klasse 3: Worauf müssen Sie beim Umtausch achten?
Im Zuge der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen wurde für die Klassen C und CE eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt. Möchten Sie als Besitzer der Führerscheinklasse 3 auch darüber hinaus mit einem Gespann von mehr als 12 t unterwegs sein, müssen Sie das Umschreiben in den Lkw-Führerschein der Klasse CE 79 beantragen und diesen alle fünf Jahre erneuern.
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht dafür eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung vor.
Umstieg auf den EU-Führerschein: Was erhalten Sie bei Klasse 3?
Möchten Sie Ihren alten „Lappen“ gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen, erfolgt auf dem Dokument die Eintragung der neuen Führerscheinklassen. Die als alt geltende Klasse 3 wird somit umgewandelt.
Je nach Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis oder Ausstellungsdatum des Führerscheins, können bei der Umschreibung von einem Führerschein der Klasse 3 ein Vielzahl an neuen Klassen eingetragen werden.
Welche Eintragungen Sie künftig auf Ihrem Führerschein finden – also was Sie fahren dürfen – zeigt die Übersicht in der nachfolgenden Tabelle:
Wo und wann wurde der Führerschein der Kl. 3 erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
BRD - vor dem 01.12.54 - Klasse 3 (a+b) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175 |
BRD - vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175 |
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 171, 174, 175 |
BRD - zwischen 01.04.80 und 31.12.88 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174, 175 |
BRD - nach dem 01.01.89 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174 |
DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.57 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L | 174, 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen 01.12.54 und 31.03.80 | AM, A1, L | 79.05, 174, 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.80 | AM, L | 174, 175 |
Wie die Tabelle zeigt, wird der aktuelle Führerschein, der die alte Klasse 3 enthält, davon beeinflusst, wann und wo die Prüfung für die Fahrerlaubnis abgelegt wurde. Diese Unterschiede gehen dabei auf Anpassungen der FeV zurück . Auch das Ausstellungsdatum des Führerscheins an sich kann eine Rolle bei der Umschreibung spielen.
Eine aktuelle Entsprechung für den Pkw-Führerschein der Klasse 3 bildet die B-Klasse. Diese berechtigt ihren Besitzer zum Führen eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit bis zu 750 kg. Zudem dürfen auch schwerere Anhänger gezogen werden, wenn dabei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet.
Die neue Standard-Fahrerlaubnis B untersagt es somit, anders als der Führerschein der Klasse 3, einen Lkw bzw. ein Kfz bis 7,5 t zu fahren. Für das Fahren von LKW sind nun andere Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen, die durch die neuen Klassen C, CE, C1 und C1E dargestellt werden. Beim Umschreiben vom Führerschein der Klasse 3 werden jedoch in der Regel die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen und unbefristet erteilt. Die eingeschränkte Erteilung der Klasse CE 79 erfolgt allerdings befristet.
Wichtig: Die auf Antrag bei der Umschreibung eingetragene Klasse CE 79 berechtigt Sie nur zum Führen der entsprechenden Züge bzw. Kombinationen. Einen LKW ohne Anhänger mit mehr als 7,5 t oder einen Sattelzug von mehr als 7,5 t dürfen Sie nicht fahren.
Achtung bei Führerscheinen der Klasse 3 aus der ehemaligen DDR. Hier haben sich mit der Zeit die Bezeichnungen, sodass die Klasse 3 dann keine PKW mehr beinhaltete, sondern nur noch für Traktoren galt. Daher wird bei der Umschreibung der Führerscheine aus dem betreffenden Zeitraum die Klasse B nicht eingetragen.
Anhänger beim Führerschein der Klasse 3
Damit Sie auch nach dem Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis mit dem Führerschein der Klasse 3 wie gewohnt Anhänger ziehen können, reicht die neue Klasse B nicht aus. Aufgrund der Besitzstandswahrung, die sicherstellt, dass Sie auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge führen können, werden deshalb zusätzlich auch die Klasse BE sowie die Schlüsselzahl 79.06 vermerkt.
Der BE-Schein erlaubt Gespanne aus einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit einer Masse zwischen 0,75 und 3,5 t. Durch die Schlüsselzahl 79.06 weitet sich diese Befugnis auch auf Anhänger aus, die mehr als 3,5 t wiegen.
Ist es mit dem Führerschein der Klasse 3 möglich, Motorrad zu fahren?
Wie ein Blick in die Tabelle verrät, ist es möglich, Motorrad zu fahren mit dem Klasse-3-Führerschein. Insbesondere Führerscheinbesitzer von vor 1954 können dabei auf eine Vielzahl von aktuellen Entsprechungen zurückgreifen. Hier werden neben den Klassen AM und A1 auch die Klassen A und A2 übertragen.
Der kleinste Motorrad-Führerschein ist bei Klasse 3 allerdings immer enthalten, unabhängig vom Datum des Erhalts der Fahrerlaubnis. Dieser Rollerführerschein AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Klasse A1 eingetragen. Bei Führerscheinen aus der BRD ist die Klasse A üblicherweise ebenfalls durch die Umschreibung abgedeckt.
Was besagen die Schlüsselzahlen?
Durch die Schlüsselzahlen werden auf den neuen EU-Führerscheinen Informationen kodiert. Neben Angaben über die Notwendigkeit einer Sehhilfe oder anderer Einschränkungen, werden dadurch auch die Befugnisse der jeweiligen Fahrzeugklassen erweitert oder beschränkt.
Die nachfolgende Übersicht zeigt, was sich hinter den Schlüsselzahlen aus der Tabelle versteckt:
- 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
Beschränkung der CE-Klasse aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und mehr als 12 t Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 t betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der C1-Klasse und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. (Der Buchstabe L gibt hier an, wie viel Achsen zulässig sind) - 79.03 Klasse A1 – Nur dreirädrige Fahrzeuge.
- 79.04 Klasse A1 – Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zGG von höchstens 0,75 t.
- 79.05 Krafträder der A1-Klasse mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
- 79.06 Gespanne der BE-Klasse, sofern das zGG des Anhängers 3,5 t übersteigt.
- 171 C1-Klasse, gültig auch für Kfz der Klasse D mit einem zGG von maximal 7,5 t, jedoch ohne Fahrgäste.
- 174 L-Klasse – gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden.
- 175 L-Klasse – gültig zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.
Hallo habe 1997 meinen 125ccm Führerschein gemacht…1998 habe ich dann begonnen meinen Klasse 3 Führerschein zu machen. Bin im Januar 1999 18Jahre geworden. Mein damaliger Fahrlehrer hat mir geraten mich noch im Dezember 1998 zur Prüfung Klasse 3 anzumelden, damit mein Führerschein noch nach altem Recht ausgestellt wird, auch wenn die Prüfung erst im Januar 99 war. Das habe ich gemacht…allerdings wurde das in meinem Führerschein nicht beachtet. Gibt bzw.gab es die Regelung und hat man noch eine Chance dieses im Nachhinein zu bekommen?
Ich bin geborener Brite. und wohne seit Ende der 80er in Deutschland (seit Brexit auch eingebürgert mit Deutschem Pass). Mein PKW-Fühererschein habe ich in 1978 (also vor 1980!) in England gemacht, müsste aber gesetzlich in 1990 für einen Deutschen Führerschein abgeben/umtauschen.
Auf meinem Deutschen Führerschein steht bei A1 79.03 und 79.04… also nur mit 3-Rädern/Gespann erlaubt. Nicht 79.05.
Für mich gilt also Führerschein seit 1990 nicht 1978.
Da GB damals (noch) in der EU war, finde ich es unrecht das ich jetzt weder in Großbritannien noch in Deutschland einen 125er fahren darf, obwohl ich damals einen PS-unbegrenzten 250er (mit Lerner „L“ Kennzeichen) in GB genießen dürfte. .
Da ich kein Trike fahren will, fahre ich jetzt nur ein auf 45kmh gedrosseltes Schaltmoped.
Ich bin sicherlich nicht der einziger Altteenager, der sich in dieser EU-„Gesetzlücke“ befindet.
Ja, ich könnte meine B196 Erlaubnis holen und einen 125er fahren, aber damit dürfte ich auch nicht über die Grenze wie beim richtigen A1 Führerschein fahren…. was besonders ärgerlich ist, weil ich im „Dreiländereck“ Aachen wohne.
Gruß ich hab mein Führerschein seit 1993 ..hab gemerkt von Tausch seit 2003 hab keine BE ..kann jetzt das bemerken lassen bei Führerschein stelle??danke
Habe 1995 KlasseCE bekommen.Nach zweimal Verlängerung im Jahr 2017 auslaufen lassen. Jetzt nur noch C und C1E ohne Ablauffrist. Muss ich damit Auch alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck?. Und welche FZG.e darf ich damit fahren?
Danke für Rückantwort
Hallo!
Ichhabe meinen Führerschein M 1987 in der DDR und B 1990 gemacht.
Habe eine Abschrift angefordert da ist die Klasse 3 und 4 erteilt.
Was darf ich fahren? Laut ihrer Tabelle darf ich Klasse 3 (BRD – nach dem 01.01.89)
AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174
fahren.
Auf Antrag: T
Ist das richtig?
Gruß Hendrik
Habe meinen Führerschein im Jahre 1978 erworben,kann bis 125ccm Roller fahren,kann ich die erweitern auf größere Maschinen und was muß ich machen,Theorieprüfung oder dergleichen und wieviel Kosten kommen auf mich zu ?? Danle,Lg.
Hallo! Ich habe meine Klasse 3 1975 gemacht. Nun gehe ich im Sommer in Rente und könnte eine Sprinter mit 5 t gewerblich fahren. Muß ich dafür die Module machen? Oder darf ich ohne die Module fahren? Vielen Dank für die Antwort im Vorraus
Hallo,ich habe meinen Führerschein klasse 3 am 11.11.1986 gemacht, wann wird evtl es eine Möglichkeit geben mit einer praktischen Prüfung auch motorrad fahren zu können wie zbs die Besitzer seit 01.04.1980 es können.?
Ich habe mein Führerschein 1994 erhalten. Kann ich die 95 auch ohne diese neuen qualifizierungen eintragen lassen, bzw. Diese karte beantragen
Habe eine frage ich habe den rosa Führerschein ist ausgestellt 1997 bin mir nicht sicher was ich fahren darf könnt ihr mir helfen welche Kategorie ich habe ich weiß es nicht
Hallo liebes Team,
ich habe eine etwas knifflige Frage: Ich habe damals in 1999 die Ausbildung Führerschein Klasse 3 gemacht, 97 bereits meinen Mopedschein. Ich habe auch die Prüfung für Klasse 3 sowie Motorrad gemacht. Bekommen habe ich aber dann am 24.6.99 einen Führerschein der Klasse B / A. Mein Fahrlehrer sagte mir damals, die hätten keine alten Führerscheine mehr gehabt. Später stellte ich fest, daß ich keine großen Hänger und nur 3,5to fahren darf. Ich fand das immer sehr ungerecht, wußte aber nie an wen ich mich wenden soll. Gibt es eine Möglichkeit, 7,5to und 3,5to Anhänger fahren zu dürfen?
Viele Grüße aus dem Süden, Stephan
Moin Stephan,
Hast du auf deine Frage eine Antwort bekommen? Mich betrifft es nämlich auch.
Gruß Anni
Ich habe in 2004 meinen grauen dt. Fuehrerschein (Auto & Motorrad bestanden in 1985) zu dem GB Fuehrerschein umgetauscht, da ich dort seit 2003 wohnhaft bin.
Ich habe seitdem das Problem das mir die „alten“ Klassen (LKW bis 7.5 und Anhaenger)
AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
Auf Antrag: T 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174, 175
geloescht wurden bzw. nicht auf meinem GB Fuehrerschein enthalten sind.
Lt. DVLA ist das richtig wenn Umtausch (Deutschland zu GB Fuehrerschein) nach 1997 erfolgt ist, in meinem Fall war es in 2004.
Anscheinend kann ich diese wieder bekommen wenn ich eine D4 (Medical) mache wofuer ich bezahlen muss, wegen dem Alter. Damit wird bescheinigt das ich fit bin fuer diese Klassen (da ich >45 bin, in 2004 war ich <45) wenn dieses vorliegt kann die DVLA das wieder mit auf meinen Fuehrerschein mitaufnehmen.
Das macht fuer mich keinen Sinn!
Wer kann mir dort weiterhelfen?
Ich besitze seit 1980 einen NL-Führerschein mit allen Klassen.
Ich lebe seit fast 10 Jahren in Deutschland und muss meinen Führerschein erneuern.
Wenn ich jetzt einen deutschen Führerschein der Klassen A, B, BE, C1 und C1E beantrage, wie lange ist dieser angesichts meines Alters und Führerschein seit 1980, gültig? Soweit ich weiß, beträgt diese Frist für altere Deutsche Staatsangehörige 15 Jahre. Mir wurde gesagt, dass sie für mich 5 Jahre gültig ist. Wie funktionierst das genau?
Habe am 6.4.2004 den Führerschein wiederbekommen. BE-C1E-ML gültig bis 29.03.2009
da ich keine Fahrerlaubnis für 7,5 To brauchte habe ich die Erlaubnis auch nicht verlängern lassen. Bin jetzt 70 Jahre alt .war heute am25.10 .2021 bein Verkehrsamt. Mit dem Arbeitsmedizinischen Gutachten zur Erlangung der Fahrerlaubnis alles Positif . die Dame sagte mir das alles abgelaufen ist und ich C1E ganz neu machen muss. Die Fahrschule sagte ich brauche nur eine schriftliche Bescheinigung vom Verkehramt. Aber wie bekomme ich die. Habe den Führerschein 1969 gemacht und fahre seit dem Unfallfrei. Jetzt steht einnageleues
Wohnmobil für 200000 im Garten.
Vielen dank für eine Antwort.
Hallo Team.Ich habe meinen Führerschein 1980 gemacht und habe leider 2001 meinen Führerschein 9 Monate entzogen bekommen.Ich habe durch einen 800 € teuren Lehrgang den Führschein 3 Monate früher beantragen können.Die Dokumente wurden mir von der Führerscheinstelle zugeschickt. Ich hatte alles ausgefüllt und auch den Augentest bestanden.Dennoch wurde mir nur die Klasse B im neuen EU-Führerschein genehmigt.Auf direkte Anfrage hieß es ich hätte durch den Führerscheinentzug eine Straftat begangen und das Recht auf alle anderen Klassen die der alte 3er beinhaltet verloren. Das hatte ich geglaubt.Jetzt fahre ich ein Wohnmobil und bräuchte die C1 Klasse. Ich habe mir auf der Führerscheinstelle die Unterlagen zeigen lassen und dabei wurde nur der kleine Augentest durchgeführt anstatt der erweiterte,der auch berechtigt die C1 Klasse zu führen.Ich nicht bewusst diesen Augentest gemacht,sondern der wurde mir von der Führerscheinstelle angeordnet. Leider gibt die Führerscheinstelle ihren Fehler nicht zu und ich müsste den teuren C1 Führerschein extra machen.Meine Rechtsschutzversicherung möchte diesen Fall nicht übernehmen,da ich zu dieser zeit nicht Rechtsschutz versichert war. Wie kann ich dennoch dieses Unrecht rückgängig machen?
mit freundlichen Grüßen Rafael
Hallo Team,
stimmt es dass wenn man seinen Führerschein der Klasse 3 auf den neuen EU-Führerschein umschreiben lässt und dabei die Klasse T mit beantragt, die Klasse T beschränkt ist?
Ich kann dies hier nirgens so finden.
Einem befreundetem Paar wurde das aber so erklärt und wenn man einen unbeschränkten T braucht, (zB. 40km/h-traktor fahren) müsse man diesen neu machen.
Viele Grüße Johann
Ich besitze seit 05.1980 den DDR Führerschein der Klasse B. Damit darf ich die jetzige Klasse C1E fahren. Muss ich nun auch ab 50 Altersjahren aller 5 Jahren den Führerschein erneuern lassen?
MfG Peter
Hallo ich bin Österreicher und wohne in Deutschland. Ich habe einen Autoführerschein aus Österreich von 1974 und darf dort bis 3.500,- kg Gesamtgewicht fahren. In Deutschland war 7.500,- kg möglich.
Ich will mir ein wohnmobil mit 4.300,- kg Gesamtgewicht zulegen. Darf ich die mit meinem Führerschein fahren in Deutschland.
Kann ich mir den Führerschein umschreiben lassen in Deutschland. ?
Sehr geehrtes Team,
Ich habe den alten 3. ausgestellt 09.05.88 gemacht. In den Kartenformat steht A , BE , C1E , CE und ML..
Bei C1 steht 171
Bei CE steht 11.03.20 , 79(C1E>12000kg,L3)
Ich weiß das zu dem Datum 11.03.20 der C1E ausgelaufen ist.
Meine Frage: Welche Klassen habe ich jetzt noch? Und was darf ich noch fahren? Wie beim alten 3. bis 7,5t???
Ich bitte um Antwort! Danke
Hallo liebes Team,
Bin ich berechtigt ein Kraftrad bzw. Leichtkraftrad (also neu A1, A2) bis 125ccm mit Führerschein der Klasse 3 erworben im 02.1998 im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen?
Eingetragen sind die Schlüsselklassen 79.03 und 79.04 für dreirädrige Fahrzeuge. Beim Umtausch auf den neuen „Scheckkartenschein“ fiel mir folgendes auf:
Im „alten, rosa“ Führerschein war diese Einschränkung nicht enthalten, das ist doch ein Fehler der Führerscheinstelle, oder? Es müsste doch Bestandsschutz geben?!
Vielen Dank fur eine Rückantwort.
Mit freundlichem Grüßen
J.
Sehr geehrtes Team,
ich bin 56 Jahre alt und habe mein Führerschein am 25.01.1995 gemacht. Dort ist der C1 Führerschein bis 7,5t mit der Schlüsselzahl 171 automatisch mit eingegliedert. Meine Frage: Darf ich heute noch den C1 LKW bis 7,5t uneingeschränkt weiter fahren oder nicht ??? Ich steig da langsam aber sicher nicht mehr durch. Für eine zeitnahe Antwort währe ich ihnen
sehr dankbar.
Grüße aus Dortmund
Hallo, ich habe noch den rosa_Führerschein. Noch nicht umgeschrieben, da ich momentan ,dank Corona, in Spanien festsitze.
Meine Frage: Meine Führerscheinklasse 1 und 3, was darf ich noch fahren? Bin einige 100tds km mit 3,5t Womo mit 1,3t Anhänger gefahren (Messe), darf ich das noch? Ist eine der beiden Klassen (1und3) für mich jetzt begrenzt??? Wäre dankbar für eine Antwort.
FRAGE: Sehr geehrte Dame und Herren,
Ich besitze den alten Kl 3 Führerschein, ausgestellt 27. 01. 1966 in Delmenhorst/Niedersachsen. /Frage: Möchte nunmehr ein größeres Motorrad über 125 ccm
fahren, es soll die Möglichkeit geben, – nach kurzer Prüfung ? – Motorräder bis 50 PS dann zu nutzen ? /Bitte um kurze Rückantwort, danke für Ihre Mühe.
Mit frdl. Gruß
Horst
Guten Tag
Ich bin dabei mein deutsche Führerschein A BE C1E 1983 in griechischen zu umschreiben und sie sagten mir dass ich die c1e 171 nicht bekommen kann weil ohne Prüfung durch die Klasse 3 bekommen haben…ich bin sauer und gut informiert durch EU Gesetz 2016/1945 was kann ich gegen diesen ungebildeten Beamten unternehmen?
P.s ich hab die gewarnt wenn sie mir nicht die c1e erteilen sollen mir schriftlich und protokolliert begründen…und wie geht’s dann weiter?? Gerichtlich ?Entschädigung verlagen??in meiner neuer Arbeitsvertrag die 7.5tonner Klasse sehr wichtig und damit unterschrieben wurden.
Hallo irgendwie ist alles verwirrend . Ich habe mein Führerschein der Klasse 3 im Juni 1984 gemacht . Und damit darf ich einen LKW bis ein zGG von 7,49 t plus einen einachzigen Anhänger ( auch Tandemachse ) Achmittenabstand 0,99m der bis 11t zGG wiegen darf mitführen . Das heisst ganz klar , das der gesamte Zug eine Gesamtmasse von 18, 49 t haben darf . Bei einen 2 mächtigen Anhänger verhält sich das ganze etwas anders . Das kann einen allerdings keiner genau sagen ,weder die Polizei noch die Zulassungsbehörden kennen sich hier wirklich aus . Daran kann man doch mal wieder sehen , es werden Gesetze gemacht die , diese Leute selbs nicht verstehen . Naja das ist ja nichts neues . Es heisst ja nicht umsonst ; Sie trugen seltsame Gewänder und irrten Ziellos umher .